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Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 08:42
von Koelsch
eLB erhielt vom "lieben" JC die folgende Mitwirkungsaufforderung
Aufforderung zur Mitwirkung Seite 1_ano.pdf
Ich gedenke darauf kurz und schmerzbefreit zu antworten
Mitwirkungsaufforderung Antwort.doc
das JC nervt schon seit längerer Zeit auch mit Bescheiden zur aEKS, auf den vorletzten Bescheid mit erheblich über aEKS liegendem Gewinn hatte ich schon kurz widersprochen:
Gegen den genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein:
Begründung:
Sie weichen in Ihrem Bescheid in nachgerade extremer Weise von der Ihnen vorgelegten EKS ab. Aus dieser ergibt sich ein prognostizierter Gewinn in Höhe von € 298,00 im Monat, Sie hingegen rechnen mit einem Gewinn von € 879,00 pro Monat. Eine in irgendeiner Form nachvollziehbare Begründung fehlt. Der Bescheid ist daher schon allein wegen eines eklatanten Verstoßes gegen § 35 SGB X rechtswidrig und umgehend zu korrigieren, durch Ihre Fehleinschätzung ist mein Existenzminimum nicht mehr gesichert.
Jetzt liegt wieder ein abschließender Bescheid vor - man hat sich "gebessert", der Gewinn liegt nur noch € 300/Monat über aEKS. Begründung erneut Fehlanzeige, also kann ich Kopierpaste für den fälligen Widerspruch nutzen.

Der erste Widerspruch "schlummert" jetzt seit 7 Monaten beim JC - möge er weiter ungestört ruhen.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 09:14
von Günter
Ich meine, bei derartigen Differenzen zwischen tatsächlichen und angerechneten Einnahmen ist wegen der Unterschreitung des Existenzminimums eine eA angebracht.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 09:17
von Koelsch
Nöö, denn die wollen ja Geld zurück. Vorläufiger Bescheid war "halbwegs" ok, die spinnen erst beim endgültigen Bescheid.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 09:43
von marsupilami
Ich denke, für Ping-Pong spielen ist der Schrieb okay.

Denn da müssen sie sich im JC wohl selber was aus den Fingern saugen und können nicht mal eben auf die Schnelle auf Textbausteine zurückgreifen.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 11:45
von Koelsch
Sodele, gegen den aktuellen abschließenden Bescheid gedenke ich dann etwas ausführlicher zu widersprechen:
Gegen den genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein:
Begründung:
Sie weichen in Ihrem Bescheid in deutlicher Weise von der Ihnen vorgelegten EKS ab. Aus dieser ergibt sich ein Gewinn in Höhe von € 774,76 im Monat, Sie hingegen rechnen mit einem Gewinn von € 1.064,70 pro Monat. Eine nachvollziehbare oder nachrechenbare Begründung mit diesem Endergebnis fehlt. Der Bescheid ist daher schon allein wegen eines eklatanten Verstoßes gegen § 35 SGB X rechtswidrig und umgehend zu korrigieren.
Zusätzlich verweisen Siein Ihrer Mitwirkungsaufforderung zu Recht darauf, dass meine derzeitige Wohnung unangemessen ist.
Gerne werde ich mich um eine angemessene Wohnung bemühen. In dieser werde ich zwei meiner drei ausgeübten Gewerbe nicht mehr ausüben können, daher beantrage ich zuvor Ihre schriftliche Zustimmung zur Anmietung separater Gewerberäume in gut erreichbarer Erdgeschosslage, in denen ich dann die Gewerbe fortführen kann. Die dann anfallenden Mietkosten werden natürlich als Betriebsausgaben meine Gewinne deutlich reduzieren.
Alternativ beantrage ich, die Anerkennung gesteigerter Kosten in Höhe von € 286,75 für die betriebliche Teilnutzung meiner Wohnung. Ihnen und mir wird klar sein, für gesamt € 423,75 wird es nicht möglich sein, geeignete Gewerberäume zu finden, daher ist diese Alternative aus wirtschaftlicher Sicht die günstigere Lösung.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 14:56
von marsupilami
Da wurde doch sicherlich auch eine vEKS vorgelegt.
Was sagt(e) bzw. schrub denn das JC dazu?

Wie hoch ist die Differenz zwischen vEKS und aEKS?

Das sollte da in ersten Absatz auch mit untergebracht werden.

Sonst ist gut.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 15:28
von Koelsch
Müsste ich gucken. Aber die vEKS ist ab Vorlage aEKS "Geschichte", da würde ich gar nicht mehr drin rum rühren, außer JC wäre auf die tolle Idee gekommen, in der aEKS Betriebsausgaben zu streichen, die JC in der vEKS "durchgewunken" hat. Das hat JC aber nicht gemacht.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 16:17
von marsupilami
Dann brauchtste nicht kukken.

Dann ist gut so.
Evtl. : Sie weichen in Ihrem Bescheid in deutlicher Höhe von der Ihnen vorgelegten EKS ab.
Oder: Sie weichen in Ihrem Bescheid mit einer deutlichen Differenz von der Ihnen vorgelegten EKS ab.

Re: Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 17:05
von Koelsch
Jep, das is besserer