Hallo,
Ich habe mich 2017 selbständig gemacht und beziehe seit 7/2017 ergänzendes ALG 2. Bis jetzt habe ich regelmäßig Verlust über das Jahr gemacht. Habe dafür meinen privaten Überziehungskredit in Anspruch genommen. Dieses Jahr werde ich wohl das erste Mal schwarze Zahlen schreiben. Ist es möglich, in der EKS die Verluste der vergangenen Zeit mit einzurechnen? Mit den Überschüssen muss ich ja nun erst mal meinen Überziehungskredit in Ordnung bringen.
Vielen Dank schon einmal für die Bemühungen!
LG
HPTHA
Verluste aus vorigem Bewilligungszeitraum
Re: Verluste aus vorigem Bewilligungszeitraum
Bei einem Überziehungskredit wird das leider nicht möglich sein. Anders sähe es wohl bei einem privat aufgenommenen Darlehen bei Dritten aus, für das eine feste Rückzahlungsvereinbarung eingegangen wurde. Aber ob so ein Darlehen rückwirkend abgeschlossen werden kann und was dann mit dem Dispo passiert?
- marsupilami
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Re: Verluste aus vorigem Bewilligungszeitraum
im Forum.
Ackere Dich mal hier durch:
https://harald-thome.de/media/files/Arb ... 014-12.pdf
Kapitel 7, Punkt 7.1.25, Seite 42 oben.
Auch mal ab hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 57#p506857 schauen.
Rückdatierte Darlehensverträge unter Verwandten/Bekannten sind ein heißes Eisen.
Ich empfehle: Finger weg!
Ackere Dich mal hier durch:
https://harald-thome.de/media/files/Arb ... 014-12.pdf
Kapitel 7, Punkt 7.1.25, Seite 42 oben.
Auch mal ab hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 57#p506857 schauen.
Rückdatierte Darlehensverträge unter Verwandten/Bekannten sind ein heißes Eisen.
Ich empfehle: Finger weg!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Verluste aus vorigem Bewilligungszeitraum
Danke! Ich werde es mir ansehen!
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- Benutzer
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- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Re: Verluste aus vorigem Bewilligungszeitraum
Ist vielleicht ein wenig OT, aber
zu dem Link von Thome ist doch volgendes anzumerken:
In der Arbeitshilfe der BA wird behauptet das Rechnungen generell fortlaufende Rechnungsnummern haben müssen.
Das ist so aber nicht richtig.
Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto müssen keine fortlaufenden Rechnungsnummern haben.
Das ist nicht unwichtig.
zu dem Link von Thome ist doch volgendes anzumerken:
In der Arbeitshilfe der BA wird behauptet das Rechnungen generell fortlaufende Rechnungsnummern haben müssen.
Das ist so aber nicht richtig.
Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 € brutto müssen keine fortlaufenden Rechnungsnummern haben.
Das ist nicht unwichtig.