Ich hatte im Frühjahr 2018 mein Bewerberprofil beim Datenschutzbeauftragten des Jobcenter in Schriftform angefordert. Der mehrseitige Ausdruck erfolgte mit Hinweis auf § 40 Abs. 3 SGB III innerhalb eines Monats. Schlusssatz des Datenschutzbeauftragten des Jobcenter: "Meiner Einschätzung nach liegt keine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor."
Die Daten des schriftlichen Ausdrucks entsprechen den digital hinterlegten Daten im Jobbörse-Account der BA.
- Statt Geburtsdatum ist aufgeführt unter "Sonstige Angaben zum Bewerber" : "m/w/(d), Alter: xx Jahre"
- Keine Kunden-Adresse, wenn Bewerber in VerBis als "intern veröffentlicht" = anonymisiert geführt wird; stattdessen "Kontakt über JC"
- Referenznummer des VV mit RFB
- Gewünschte Arbeitsorte
- Komplette Auflistung "Berufserfahrung"
- Schul- und Berufsausbildung
- Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen
- Sprachkenntnisse
- Persönliche Stärken
- Weiterbildungen und Zertifikate
- Führerscheine
- Kontaktdaten des Jobcenter
Die Jobbörse. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Ein Leitfaden für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Seite 29 hat geschrieben:
[...] Die JOBBÖRSE bietet Ihnen [= AG] nun mehrere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Sofern die Bewerberin bzw. der Bewerber einer vollen Veröffentlichung des Bewerberprofils zugestimmt hat, können Sie die entsprechenden Kontaktdaten direkt einsehen. Klicken Sie hierfür in der Ergebnisliste (Erläuterung siehe Seite 28) auf den Titel des Bewerberprofils und Sie finden in der Detailansicht die von der Bewerberin bzw. vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten. Über diese können Sie sich individuell mit dem Stellensuchenden in Verbindung setzen (je nach Angabe z.B. schriftlich, telefonisch oder per E-Mail).
"Mit Klick auf diese Schaltfläche [= Vormerken] können Sie [= AG] auch hier das Bewerberprofil in Ihre Vormerkliste übernehmen."
"Bei einer vollen Veröffentlichung können Sie hier die Kontaktdaten der bzw. des Stellensuchenden einsehen."