Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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friys
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#51

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 21:19 Ich muss gestehen, ich hab keine Ahnung, was in so einem Bewerberprofil drinsteht.
Ich hatte im Frühjahr 2018 mein Bewerberprofil beim Datenschutzbeauftragten des Jobcenter in Schriftform angefordert. Der mehrseitige Ausdruck erfolgte mit Hinweis auf § 40 Abs. 3 SGB III innerhalb eines Monats. Schlusssatz des Datenschutzbeauftragten des Jobcenter: "Meiner Einschätzung nach liegt keine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor."

Die Daten des schriftlichen Ausdrucks entsprechen den digital hinterlegten Daten im Jobbörse-Account der BA.
  • Statt Geburtsdatum ist aufgeführt unter "Sonstige Angaben zum Bewerber" : "m/w/(d), Alter: xx Jahre"
  • Keine Kunden-Adresse, wenn Bewerber in VerBis als "intern veröffentlicht" = anonymisiert geführt wird; stattdessen "Kontakt über JC"
  • Referenznummer des VV mit RFB
  • Gewünschte Arbeitsorte
  • Komplette Auflistung "Berufserfahrung"
  • Schul- und Berufsausbildung
  • Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen
  • Sprachkenntnisse
  • Persönliche Stärken
  • Weiterbildungen und Zertifikate
  • Führerscheine
  • Kontaktdaten des Jobcenter
Die Jobbörse. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Ein Leitfaden für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Seite 29 hat geschrieben:
[...] Die JOBBÖRSE bietet Ihnen [= AG] nun mehrere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

Sofern die Bewerberin bzw. der Bewerber einer vollen Veröffentlichung des Bewerberprofils zugestimmt hat, können Sie die entsprechenden Kontaktdaten direkt einsehen. Klicken Sie hierfür in der Ergebnisliste (Erläuterung siehe Seite 28) auf den Titel des Bewerberprofils und Sie finden in der Detailansicht die von der Bewerberin bzw. vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten. Über diese können Sie sich individuell mit dem Stellensuchenden in Verbindung setzen (je nach Angabe z.B. schriftlich, telefonisch oder per E-Mail).
► Text anzeigen
Bilderklärungen:
"Mit Klick auf diese Schaltfläche [= Vormerken] können Sie [= AG] auch hier das Bewerberprofil in Ihre Vormerkliste übernehmen."
"Bei einer vollen Veröffentlichung können Sie hier die Kontaktdaten der bzw. des Stellensuchenden einsehen."
HarzerUrvieh
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#52

Beitrag von HarzerUrvieh »

Mittlerweile haben sich mehr Fragen aufgetan, als ich zurzeit bearbeiten kann.

kc hat es schön auf den Punkt gebracht; ...da hat SB seinen Job nicht richtig gemacht...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Latuda
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#53

Beitrag von Latuda »

Moin,
Ich bekomme solche schreiben nicht, wenn ich andere, über die Jobbörse, zur Bewerbung auffordere. Mag sein, dass es bei VVs anders ist.

Bist Du dir da sicher oder ist das nur "hören-sagen"?
ich hab schon nen Brief vom potenziellen AG bekommen: Sie haben doch einen VV bekommen, wir warten auf die Bewerbung...

Datenschutz? Naja, wen interessiert das schon, dort wo es wirklich drum geht.
Kaum noch einer schreibt seine Telefonnummer zB in Kleinanzeigen, wegen Datenschutz! *kopfschüttel*

Hier in dem Fall des Selbstständigen mit Brief an die direkte Konkurrenz find ich ziemlich heftig...

SG

Latuda
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friys
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#54

Beitrag von friys »

Ja, wenn der JC-SB seinen Job sensibler gehandhabt hätte, "wäre die Zwickmühle nicht entstanden." (#51). Andererseits kann jedoch auch gemutmaßt werden, dass der JC-SB in voller Absicht dem derzeit selbst fast absaufenden SGB-II-Selbstständigen in ein soz. vers. pflichtiges Beschäftigungsverhältnis in seinem erlernten Beruf "helfen" will, denn der SGB-II-Aufstocker eLB hat noch noch ca. 30 Jahre bis zum Renteneintritt ... und ist eventuell bei einem \\\ ironie an /// Mitbewerber als Arbeitnehmer auf Dauer besser aufgehoben. \\\ ironie aus ///

Eine Strafanzeige wegen Geschäftsschädigung (#11) steht sehr eng in Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Sinne von § 823 BGB ist schon lange anerkannt. Dennoch muss die Abgrenzung von Geschäftsschädigung gegenüber möglicherweise "zulässigen Eingriffen mit negativen Auswirkungen" im Einzelfall besonders überprüft werden.

Ohne versierten Fachanwalt für Wirtschaftsrecht wird sich kaum abchecken lassen, ob das Recht am Unternehmen durch Geschäftsschädigung verletzt ist und die Voraussetzungen für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche nebst Schadensersatzansprüche nach §§ 249 ff. BGB gegeben sind. Und ob unser @HarzerUrvieh die Gebühren und Honorare für einen Rechtsanwalt parat hat, bezweifle ich wegen seiner derzeit notleidenden Situation.

Vgl. auch Informationshalber
"Die Jobcenter können zwar vor den ordentlichen Gerichten verklagt werden. Einer Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen steht im Regelfall jedoch die fehlende Passivlegitimation der Arbeitsgemeinschaft entgegen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Schadensersatzklage einer Krankenkasse gegen eine Arbeitsgemeinschaft." (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2009 – III ZR 295/08) Quelle: https://www.rechtslupe.de/brennpunkt/di ... rge-314400
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Günter
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#55

Beitrag von Günter »

Trotzdem würde ich mein Schreiben, so wie ich es zuletzt formuliert habe, abschicken.

Erstens um die nicht genehmigten Daten aus dem Vermittlungsprofil zu entfernen, zweitens um weiteren VVs vorzubeugen und drittens um den SB klarzumachen er kann mit dem eHB nicht alles machen, der wehrt sich. SBs sind auch nur faule und feige Menschen, die suchen sich immer erst die schwächsten Opfer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
ernest1950
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#56

Beitrag von ernest1950 »

Koelsch hat geschrieben: Di 5. Feb 2019, 23:38 Ich weiß, dass es "geschäftsschädigend" ist. Aber das JC interessiert es die Bohne, woher Du die Zeit für Bewerbungen und all solchen Kram nimmst. JC guckt in den § 10 SGB II und da findet sich kein Grund, warum Du Dich nicht bewerben müsstest. Und allein das zählt für's JC.

Aussichtsreich erscheint aber Günter's Ansatz: Wenn die Konkurrenz Wind bekommt vom ALG II Bezug, dass ist das hochgradig geschäftsschädigend, daher sind solche Stellen unzumutbar.
Koelsch,

sehe ich nicht ganz so, DENN

gucke in den § 2 SGBII, das ist der Grund, sich NICHT zu bewerben.

Die Regierung hat in ihrer unverschämten Art sich 2 widersprechende Gesetze festgelegt, damit Menschen, auch wenn sie alles richtig machen, trotzdem sanktioniert werden können.

Befolgt man § 2, wird man wegen § 10 bestraft
befolgt man § 10, wird man wegen § 2 bestraft

Gruß
Ernie
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#57

Beitrag von HarzerUrvieh »

friys hat geschrieben: Sa 9. Feb 2019, 10:58 Ja, wenn der JC-SB seinen Job sensibler gehandhabt hätte, "wäre die Zwickmühle nicht entstanden." (#51). Andererseits kann jedoch auch gemutmaßt werden, dass der JC-SB in voller Absicht dem derzeit selbst fast absaufenden SGB-II-Selbstständigen in ein soz. vers. pflichtiges Beschäftigungsverhältnis in seinem erlernten Beruf "helfen" will, denn der SGB-II-Aufstocker eLB hat noch noch ca. 30 Jahre bis zum Renteneintritt ... und ist eventuell bei einem \\\ ironie an /// Mitbewerber als Arbeitnehmer auf Dauer besser aufgehoben. \\\ ironie aus ///

Eine Strafanzeige wegen Geschäftsschädigung (#11) steht sehr eng in Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Sinne von § 823 BGB ist schon lange anerkannt. Dennoch muss die Abgrenzung von Geschäftsschädigung gegenüber möglicherweise "zulässigen Eingriffen mit negativen Auswirkungen" im Einzelfall besonders überprüft werden.

Ohne versierten Fachanwalt für Wirtschaftsrecht wird sich kaum abchecken lassen, ob das Recht am Unternehmen durch Geschäftsschädigung verletzt ist und die Voraussetzungen für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche nebst Schadensersatzansprüche nach §§ 249 ff. BGB gegeben sind. Und ob unser @HarzerUrvieh die Gebühren und Honorare für einen Rechtsanwalt parat hat, bezweifle ich wegen seiner derzeit notleidenden Situation.

Vgl. auch Informationshalber
"Die Jobcenter können zwar vor den ordentlichen Gerichten verklagt werden. Einer Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen steht im Regelfall jedoch die fehlende Passivlegitimation der Arbeitsgemeinschaft entgegen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Schadensersatzklage einer Krankenkasse gegen eine Arbeitsgemeinschaft." (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2009 – III ZR 295/08) Quelle: https://www.rechtslupe.de/brennpunkt/di ... rge-314400
Nun ja, in den nächsten Tagen prüft die betriebliche Rechtschutzversicherung die Möglichkeit der Kostenübernahme. Meine Hausbank ist übrigens auch daran interessiert, dass ich meinen Gewerbebetrieb aufrecht erhalte und nicht in ein abhängiges abreitsverhältnis wechsel. Schon aus Gründen des höheren Umsatzes. So ganz allein und mittellos stehe ich zurzeit nicht da. Abgesehen davon, sind die Kosten ja auch in die EKS einzutragen...
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#58

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Sa 9. Feb 2019, 11:15 Trotzdem würde ich mein Schreiben, so wie ich es zuletzt formuliert habe, abschicken.

Erstens um die nicht genehmigten Daten aus dem Vermittlungsprofil zu entfernen, zweitens um weiteren VVs vorzubeugen und drittens um den SB klarzumachen er kann mit dem eHB nicht alles machen, der wehrt sich. SBs sind auch nur faule und feige Menschen, die suchen sich immer erst die schwächsten Opfer.
Ist auch meine Meinung. Das Schreiben muss raus. Schon aus den von Dir genannten Gründen und auch um nicht zu kuschen. Das liegt mir nicht.

Übrigens ist uns aufgefallen, dass der SB und auch sein TL zittern, wenn wir in Gesprächen sind. Sie wirken bei eher eingeschüchtert und überfordert.

Das Schreiben wäre auch schon unterwegs, wenn ich weniger Arbeit hätte. Ich arbeite aber lieber gewinnbringend, als mich mit dem JC zu beschäfftigen. In die Falle mag ich nicht tappen.
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#59

Beitrag von HarzerUrvieh »

Zwischenstand:

Vor ca. einer Woche habe ich das JC "gebeten" mein Bewerberprofil zu löschen, meine Daten unkenntlich zu machen oder mich zumindest über die weitere Vorgehensweise und Strategie des JC zu informieren. Bisher keine Antwort erhalten.

Aber: Mein Bewerberprofil ist nicht mehr auffindbar. Weder für mich, noch für andere Arbeitgeber.
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#60

Beitrag von HarzerUrvieh »

friys hat geschrieben: Fr 8. Feb 2019, 09:13
Ich hatte im Frühjahr 2018 mein Bewerberprofil beim Datenschutzbeauftragten des Jobcenter in Schriftform angefordert. Der mehrseitige Ausdruck erfolgte mit Hinweis auf § 40 Abs. 3 SGB III innerhalb eines Monats. Schlusssatz des Datenschutzbeauftragten des Jobcenter: "Meiner Einschätzung nach liegt keine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vor."

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  • Führerscheine
  • Kontaktdaten des Jobcenter
...komplette Auflistung "Berufserfahrung"...

Waren die Angaben mit Datum angegeben? Wie z.B. 01.01.1977 bis 31.12.2001 Arbeitgeber xy oder "nur" 14 Jahre dort und 24 Monate woanders?
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am Fr 4. Sep 2020, 12:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#61

Beitrag von HarzerUrvieh »

Mini-Update:

bei der Recherche zu einem anderen Thema bin ich wieder über diesen VV gestolpert. Mir ist damals etwas nicht aufgefallen...

Der VV ist bei mir eingetrudelt, bevor Leistungen bewilligt wurden. Das heißt doch, dass der VV sowieso nicht verbindlich war, oder?
Kann/muss/sollte man das nochmal "auf-/angreifen"?
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#62

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 22. Jan 2020, 10:24 Kann/muss/sollte man das nochmal "auf-/angreifen"?
Nein! Wenn Du das jetzt nach über einem Jahr beim JC reklamierst, erhältst Du bestimmt mehrere neue VV's.
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#63

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mi 22. Jan 2020, 11:31
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 22. Jan 2020, 10:24 Kann/muss/sollte man das nochmal "auf-/angreifen"?
Nein! Wenn Du das jetzt nach über einem Jahr beim JC reklamierst, erhältst Du bestimmt mehrere neue VV's.
??? Scherzt Du ???

a) es ist weniger als ein Jahr her.
b) ich bin seit mehr als einem halben Jahr bezugsfrei.
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#64

Beitrag von Olivia »

Du bist bezugsfrei? Wie hast Du das geschafft?
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#65

Beitrag von HarzerUrvieh »

a) ich hatte eine temporäre Auftragslücke bzw. Aufträge die sich mehrfach verzögert haben.
b) einen Monat nach Bezugsende trat meine Frau einen Job, ausserhalb meines Betriebes, an. Verbeamtung läuft ;-)
c) mit der Unterstützung dieses Forums.
c) mit der Unterstützung der Hausbank (Limit der Kreditkarte und zusätzlicher Kredit wurden während des Bezugs um fast 10000,- erhöht. Zahlen eingereicht, Auftragslage besprochen, genehmigt).
d) mit der Unterstützung einiger Lieferanten (Zahlungsziele verlängert bekommen).
e) mit der Unterstützung einiger Partnerbetriebe (Aufträge an mich abgegeben, welche sie sonst selbst gemacht hätten).
f) mit der Unterstützung meiner Kunden (z.B. Wartungen Wochen und Monate früher ausgeführt)
usw.

Wahrscheinlich war es nur Glück?

Zurück zur Frage: das Thema im laufenden Klageverfahren aufgreifen?
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#66

Beitrag von Olivia »

Oh das hört sich aber gut an. Herzlichen Glückwunsch! Und alles Gute für die Zukunft!
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marsupilami
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#67

Beitrag von marsupilami »

Frage: was würde es Dir wirtschaftlich bringen - anders gefragt: was ist der Aufwand?
Und wieviel kommt dabei für Dich - in Penunzen - rum?


Wenn Du mit diesem "Anteil" an einem Klageverfahren nur erreichst, dass das Gericht zum JC mit erhobenem Zeigefinger "DuDuDu, das darfst du nicht!" sagt, dann macht es das JC beim nächsten Mal gerade aus Trotz nochmal um zu schauen, wie Du reagierst.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#68

Beitrag von Olivia »

So wie die Beschreibung der Bezugsbeendigung lautet, wird es aber wohl keinen Rückfall mehr nach ALG II und zum Jobcenter geben.
HarzerUrvieh
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#69

Beitrag von HarzerUrvieh »

In finanzieller Hinsicht wird es mir nichts bringen. Für den gleichen Aufwand bekomme ich bei meiner Kundschaft wesentlich mehr Geld und habe meist noch Spaß dabei. Was ich nicht einschätzen kann ist, ob es im Klageverfahren für mich von Vorteil wäre. Die Frage stelle ich mir wieder, wenn es nicht gut läuft ;-)

Ob ich je wieder in ALG-2-Bezug komme, weiß ich nicht. Es gibt genug Hürden, über die wir alle stolpern können...
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Koelsch
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#70

Beitrag von Koelsch »

Was Marsu andeutet ist richtig: Es bringt (fast nie) nix, für was anderes als Geld zu kämpfen.

Grund: Ein Urteil, ein Beschluss ist immer (egal von welchem Gericht!) eine Einzelfallentscheidung. Es kann also allenfalls in künftigen Verfahren dieses Urteil als Argumentationshilfe herangezogen werden "Damals aber hat das LSG *** in dem Fall L ** AS ...... entschieden". Es bleibt aber bei der Argumentationshilfe.

Ich erinnere mich, nur als Beispiel, an einen Fall da hatte das BSG gerade eine Sache (ich weiß nicht mehr worum es ging) entschieden, Urteil war frisch veröffentlicht und wenige Tage danach urteilt ein "kleines" SG im Norden Deutschlands in einem sehr ähnlichen Fall völlig anders und schreibt auch klar, dass es da Urteil des BSG für falsch hält. = Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Vermittlungsvorschlag trotz Selbständigkeit?

#71

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, ich habe hier vor kurzem etwas gelsen, ich meine der Tiger hat es geschrieben; etwa so oder ähnlich:

Klage, wenn man "beschwert" ist. Nur "Feststellungsklage" bringt fast nichts...

Ich bin hier nicht mehr beschwert, woanders schon, also woanders klagen ;-)
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