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Abschiebung in die Schwerbehindertenabteilung

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 00:54
von jcgeschaedigter
Hallo mal wieder.

Ein Bekannter von mir, der seit Jahren ALG-II bezieht und selbständig ist, wurde vor einiger Zeit von der Selbständigenabteilung in die "reguläre" Arbeitsvermittlung überstellt, da das Jobcenter einseitig deklarierte, dass seine Selbständigkeit "nichts bringt" (weil Gewinn zu niedrig). Nun die nächste Stufe: Meinem Bekannten wurde, da er zu 30% behindert und gleichgestellt ist, vorgeschlagen, in eine spezielle Abteilung für Schwerbehinderte zu wechseln, da man sich angeblich "eine bessere Integration" erhoffe. Dies, so der SB, sei freiweillig und nur mit seiner Zustimmung möglich. Dies lehnte mein Bekannter entschieden ab, da er durchaus nicht schwerbehindert und zudem selbständig ist und durchaus in der Lage, seine Selbständigkeit auszuüben.

Nun erhielt er ein Schreiben mit einer Einladung zum Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Schwerbehindertenabteilung. Diese hat eine andere Adresse, als das Jobcenter, daher fiel es auf.

Wie soll man jetzt vorgehen? Er hat stets betont, zwar behindert, aber nicht schwerbehindert zu sein und daher nicht in dieser Abteilung "spezialbetreut" werden zu müssen. Hat jemand eine Idee, wie genau diese Abteilungen arbeiten und welche Auswirkungen das auf ihn bezüglich Arbeitsangeboten, Maßnahmen, etc. hat? Ist es eher ein Vorteil oder ein Nachteil, in so einer Abteilung zu sein?

Darf eine solche Überstellung eigentlich ohne ausdrückliche Zustimmung des eLB vorgenommen werden?

Re: Abschiebung in die Schwerbehindertenabteilung

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 08:09
von Koelsch
Ich würd's mir anhören. Es ist ja durchaus möglich, dass die Abteilung sagt: OK, schwerbehindert, aber Du verdienst ja was dazu mit der Selbstständigkeit. Mehr kannst Du auch in einem "normalen" Beruf als Schwerbehinderter nicht finden, also lassen wir Dich in Ruhe. Weiter so.

Re: Abschiebung in die Schwerbehindertenabteilung

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 08:31
von kleinchaos
Muss nichz unbedingt das schlechteste sein. Zumindest kennen sich die Vermittler in der Schwerbehindertenabteilung besser mit diversen Fördermöglichkeiten aus.
Schwerbehindert bedeutet ja nicht auch gleichzeitig erwerbsgemindert. Ich kenn jemanden, der ist zu 100% schwerbehindert (beide Beine ab), der arbeitet als ITler in Vollzeit. Klar, passt nicht bei allen so zusammen, aber versuchen sollte man es

Re: Abschiebung in die Schwerbehindertenabteilung

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 09:38
von marsupilami
Große Hoffnungen würde ich da nicht dranhängen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die mich an den örtlichen "Integrationsfachdienst" durchreichten.
Der für mich zuständige SB dort hat auch nur eine "Potential-Analyse" auf die Schnelle durchgeführt - 2 Seiten A4 mit entsprechenden Fragen zu Berufsausbildung, Kenntnissen, ein paar med. Fragen (heben, tragen, gehen, stehen, etc.), hat sich meine Bewerbungen angeschaut und dann versucht, mich evtl. in der Verwaltung einer Behinderten-Einrichtung unterzubringen.
Das ging über ein paar Monate so, dass ich dort alle 14 Tage aufkreuzen durfte und über meine eigenen Bewerbungsbemühungen berichten durfte und mir anhören musste, dass seine Bemühungen ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt waren.

Danach war ich wieder ganz "normaler" Arbeitsloser.

Was ich bestätigen kann: Inhalt von # 3 - die kennen sich mit den Fördermöglichkeiten besser aus.
Aber wenn es keinen entsprechenden (Arbeits-)Platz gibt, dann gibt es halt keinen.
Da nutzt auch die schönste Förderung nichts, wenn nicht ein entsprechender AG einen solchen Platz anbietet.

Da aber sowieso die Selbstständigkeit weiterhin im Vordergrund steht, würde ich vorgehen wie Koelsch schon schrub.
Hingehen, zuhören, den Spaß an der Freude, selbst etwas zu bewerkstelligen, auf eigene Rechnung zu arbeiten, die Wichtigkeit dieser Selbstständigkeit für das eigene seelische Wohlbefinden und Gleichgewicht hervorheben.

Nicht das Wort "Psyche" verwenden.
Auf gar keinen Fall!
Sonst ist er - schwupps! - in einer völlig falschen Ecke!!