Abschiebung in die Schwerbehindertenabteilung
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 00:54
Hallo mal wieder.
Ein Bekannter von mir, der seit Jahren ALG-II bezieht und selbständig ist, wurde vor einiger Zeit von der Selbständigenabteilung in die "reguläre" Arbeitsvermittlung überstellt, da das Jobcenter einseitig deklarierte, dass seine Selbständigkeit "nichts bringt" (weil Gewinn zu niedrig). Nun die nächste Stufe: Meinem Bekannten wurde, da er zu 30% behindert und gleichgestellt ist, vorgeschlagen, in eine spezielle Abteilung für Schwerbehinderte zu wechseln, da man sich angeblich "eine bessere Integration" erhoffe. Dies, so der SB, sei freiweillig und nur mit seiner Zustimmung möglich. Dies lehnte mein Bekannter entschieden ab, da er durchaus nicht schwerbehindert und zudem selbständig ist und durchaus in der Lage, seine Selbständigkeit auszuüben.
Nun erhielt er ein Schreiben mit einer Einladung zum Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Schwerbehindertenabteilung. Diese hat eine andere Adresse, als das Jobcenter, daher fiel es auf.
Wie soll man jetzt vorgehen? Er hat stets betont, zwar behindert, aber nicht schwerbehindert zu sein und daher nicht in dieser Abteilung "spezialbetreut" werden zu müssen. Hat jemand eine Idee, wie genau diese Abteilungen arbeiten und welche Auswirkungen das auf ihn bezüglich Arbeitsangeboten, Maßnahmen, etc. hat? Ist es eher ein Vorteil oder ein Nachteil, in so einer Abteilung zu sein?
Darf eine solche Überstellung eigentlich ohne ausdrückliche Zustimmung des eLB vorgenommen werden?
Ein Bekannter von mir, der seit Jahren ALG-II bezieht und selbständig ist, wurde vor einiger Zeit von der Selbständigenabteilung in die "reguläre" Arbeitsvermittlung überstellt, da das Jobcenter einseitig deklarierte, dass seine Selbständigkeit "nichts bringt" (weil Gewinn zu niedrig). Nun die nächste Stufe: Meinem Bekannten wurde, da er zu 30% behindert und gleichgestellt ist, vorgeschlagen, in eine spezielle Abteilung für Schwerbehinderte zu wechseln, da man sich angeblich "eine bessere Integration" erhoffe. Dies, so der SB, sei freiweillig und nur mit seiner Zustimmung möglich. Dies lehnte mein Bekannter entschieden ab, da er durchaus nicht schwerbehindert und zudem selbständig ist und durchaus in der Lage, seine Selbständigkeit auszuüben.
Nun erhielt er ein Schreiben mit einer Einladung zum Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Schwerbehindertenabteilung. Diese hat eine andere Adresse, als das Jobcenter, daher fiel es auf.
Wie soll man jetzt vorgehen? Er hat stets betont, zwar behindert, aber nicht schwerbehindert zu sein und daher nicht in dieser Abteilung "spezialbetreut" werden zu müssen. Hat jemand eine Idee, wie genau diese Abteilungen arbeiten und welche Auswirkungen das auf ihn bezüglich Arbeitsangeboten, Maßnahmen, etc. hat? Ist es eher ein Vorteil oder ein Nachteil, in so einer Abteilung zu sein?
Darf eine solche Überstellung eigentlich ohne ausdrückliche Zustimmung des eLB vorgenommen werden?