Falsche Berechnung der Rückzahlung

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Koelsch
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#26

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 22:22 Es könnte sonst womöglich sein, dass der Widerspruch nur deswegen abgelehnt wird, weil der Sachbearbeiter die Unterlagen nicht (mehr) finden kann. Die Unterlagen könnten beispielsweise in den Papierkorb gefallen sein.
Das passiert bei diesem JC ab und an, natürlich nur in extrem seltenen Einzelfällen. Niemand würde etwas anderes behaupten, selbst meinereiner nicht. Daher ist Dein Vorschlag sehr gut, ich habe es selbst erlebt, nach nur wenigen Malen Einreichen der gleichen Unterlagen waren diese dann auch beim SB. Um das "wenige Male" ein klein wenig zu konkretisieren - beim nachweislichen zwöften Mal Einreichen und Einschaltung des Petitionsausschusses in Berlin kamen die Unterlagen dann tatsächlich an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#27

Beitrag von Olivia »

:ohnmacht:
Elea
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#28

Beitrag von Elea »

Dann schicke ich lieber alle Belege nochmal. Die EKS auch?
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Koelsch
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#29

Beitrag von Koelsch »

Nicht nochmal schicken, die sollen sagen, ob was fehlt. Also frech schreiben, "sollten Ihnen Belege nicht zugegangen sein, bitte ich um entsprechende Mitteilung".
Dann haben die den schwarzen Peter
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#30

Beitrag von Elea »

Heute habe ich die Zahlungsaufforderung dazu bekommen. Dem BA-Service-Haus muss ich das wohl separat mitteilen, dass ein Widerspruch läuft und der Betrag neu berechnet wird.

Wie genau? Eigentlich kann man mit denen immer ganz gut reden, reicht anrufen? Oder besser schriftlich und was ist dabei zu beachten?
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Koelsch
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#31

Beitrag von Koelsch »

Besser schriftlich. Ein Satz reicht. Gegen den Ihrer Zahlungsaufforderung zu Grunde liegenden Bescheid wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt.
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Elea
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#32

Beitrag von Elea »

Super, danke! Wir haben zwei Zahlungsaufforderungen bekommen (mein Freund und ich), dann zwei separate Schreiben oder reicht das einmal für uns beide?
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Koelsch
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#33

Beitrag von Koelsch »

Wenn beide unterschreiben und das Schreiben in beider Namen ist, dann reicht ein Briefle - und spart vorbildlich Porto
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marsupilami
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#34

Beitrag von marsupilami »

Dann aber wirklich darauf achten, dass beide Namen in dem Briefle stehen und beide unterschreiben.
Vielleicht noch die jeweiligen Aktenzeichen der Zahlungsaufforderungen - den jeweiligen Namen zugeordnet - hinzufügen.
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#35

Beitrag von Elea »

Werde ich so machen.
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#36

Beitrag von Elea »

Kurze Zwischeninfo: heute kam ein Schreiben vom Jobcenter dass mein Widerspruch bearbeitet wird. Bis zur Entscheidung sind alle Forderungen aufgeschoben und eventuelle Mahnungen deswegen soll ich als gegenstandslos betrachten :-)
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marsupilami
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#37

Beitrag von marsupilami »

Immerhin etwas.
Für den Rest: :Daumen:
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Koelsch
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#38

Beitrag von Koelsch »

Also abwarten und Tee trinken und :Daumen: :Daumen:
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marsupilami
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#39

Beitrag von marsupilami »

Ganz vergessen: :verlegen:

Dank für die Rückmeldung!
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#40

Beitrag von Elea »

Habe heute die Neuberechnung vom Jobcenter bekommen. Jetzt brauch ich nix mehr zurückzahlen sondern bekomme eine Nachzahlung von fast 2.000 €. Das Geld ist bereits auf meinem Konto.

Aus unerfindlichen Gründen haben die mein tatsächliches monatliches Einkommen einfach mal halbiert, wodurch es deutlich weniger ist als in der voraussichtlichen EKS angegeben war und sie mir somit jeden Monat zu wenig ausgezahlt haben.

Das ist natürlich total falsch, aber was mache ich jetzt? Widerspruch einlegen oder einfach formlos mitteilen dass da wohl ein Fehler passiert ist?
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#41

Beitrag von Olivia »

Ist das eine endgültige oder vorläufige Bewilligung von Leistungen?

Ansonsten gilt https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/45.html
Elea
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#42

Beitrag von Elea »

Die endgültige.
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Günter
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#43

Beitrag von Günter »

Ich würde die Entscheidung einer Behörde in diesem Fall nicht anzweifeln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#44

Beitrag von Koelsch »

ich auch nicht
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#45

Beitrag von tigerlaw »

Wenn man aber schon alle Augen und Hühneraugen zukneifen muss, dann ist man doch grob fahrlässig in der Nichtkenntnis, und dann ist nicht viel mit Behaltendürfen.
Einer Mandantin wurde vor einigen Monaten über 2000 € zuviel gezahlt. Ich hatte der SB eine entsprechende Mail geschrieben, und sie antwortete mir, dass das für sie ein "satter Regresfall" geworden wäre.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#46

Beitrag von Koelsch »

KLar, aber auch da gilt doch § 45 Abs. 4 SGB X - wenn die also 1 Jahr pennen, dann is das Ende der Rückforderungsstange erreicht.
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#47

Beitrag von Elea »

Danke für eure Meinungen. Natürlich hätte ich gerne 2.000 € geschenkt (eigentlich sind es ja knapp 3.000 weil ich eigentlich 900 zurückzahlen müsste). Wer hätte das nicht. Aber sowas kann nicht gut gehen, fürchte ich. Mir war eigentlich nach 1 min wo ich mich reich fühlte, sofort klar, dass ich es zurückzahlen muss. Nachdem ich wegen 230 Euro ein Fass aufgemacht hab bei der ersten Berechnung, kann ich nicht behaupten es wäre mir nicht aufgefallen dass das jetzt gar nicht stimmen kann.
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marsupilami
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#48

Beitrag von marsupilami »

Also schriftlich Bedenken ob der Richtigkeit der Berechnung mitteilen. Nein, nicht vorrechnen, die sollen selber richtig rechnen.
Das Schriftstück dem JC nachweislich zukommen lassen bzw. Bestätigung des Eingangs auf der Kopie für die eigenen Unterlagen abzeichnen lassen.

Auf keinen Fall das Wort "Widerspruch" schreiben! Dann landet das garantiert in der Widerspruchsabteilung!!
Und die rechnen dann garantiert nach.
Betreff: Ihr Bescheid vom [Datum] - ohne das Wort "Betreff"

Liebe Leutz von's Dschobzenter.
Ich habe das Gefühl, dass die Berechnung in dem oben genannten Bescheid von falschen Voraussetzungen ausgeht.
mfg
Damit hast Du Dich gemeldet und JC hat Gelegenheit zu reagieren.
Oder auch nicht.
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#49

Beitrag von Koelsch »

Warum das JC mit der Nase drauf stupsen. :1:
Dazu ist man nach meiner Meinung nicht verpflichtet, zumindest im Bereich Steuerrecht(!) ist dies sogar höchstrichterlich entschieden
(BFH VIII R 50/10) und da Finanzämter und Finanzgerichte nicht unbedingt für ihre bürgerfreundliche Haltung bekannt sind, denke ich, das der "SGB-Laie" da auch nicht reagieren muss.
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Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

#50

Beitrag von Elea »

Jetzt habe ich die Neuberechnung seit einer Woche und werde dann wohl so einen Brief schreiben wie vorgeschlagen. So tun als wäre mir nix aufgefallen, schaff ich nicht. Es geht mir dauernd im Kopf rum.
Schreibe ich dann nur den einen Satz? Eine Frist setzen kann ich wohl nicht bis ich Bescheid kriege ob sie nochmal neuberechnen?
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