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Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 22:23
von Elea
Habe heute einen endgültigen Bewilligungsbescheid erhalten. Darin sind zwei Fehler, komischerweise beide zugunsten des Jobcenter. Insgesamt soll ich ca. 230 Euro mehr zurückzahlen als nach meiner Berechnung.

1. Haben sie nur die Hälfte der Telefonkosten anerkannt, obwohl ich der EKS bereits nur 50 % der Beträge eingetragen hatte. Leicht zu sehen anhand der Kopien der Telefonrechnungen.
2. Haben sie vergessen die Einkommensteuer abzuziehen obwohl sie in der EKS an der richtigen Stelle eingetragen war und auch eine Kopie der Mahnung vom FA dabei war. Ich gehe davon aus dass die abgezogen werden muss, es ist ja immer die Rede von Bruttoeinkommen.

Stimmt das überhaupt mit der Einkommensteuer?

Edit: wobei mir grade auffällt, Bruttoeinkommen wäre ja vor Abzug der Einkommensteuer. Aber wie kann es sein dass ich Einkommensteuer auf 100 % des Einkommen zahlen muss, wenn das Jobcenter dann 80 % des Einkommens von der Leistung abzieht?

Kann ich als ersten Schritt widersprechen und um eine neue, korrekte Berechnung bitten?

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 23:04
von Koelsch
Du musst sogar widersprechen.

Wo hast Du die gezahlte Einkommenssteuer eingetragen?

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 23:09
von Elea
Koelsch hat geschrieben: Fr 8. Feb 2019, 23:04 Wo hast Du die gezahlte Einkommenssteuer eingetragen?
Auf der letzten Seite, Zeile C1.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 23:30
von Koelsch
OK, dann isses richtig. Korrekt ist auch, dass die Einkommenssteuer erst nach der Gewinnermittlung abzuziehen ist. Freibetrag wird also vom Bruttogewinn vor Steuerabzug errechnet.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 10:11
von marsupilami
Elea hat geschrieben: Fr 8. Feb 2019, 22:23 Habe heute einen endgültigen Bewilligungsbescheid erhalten. Darin sind zwei Fehler, komischerweise beide zugunsten des Jobcenter.
Das kommt nach unserer Erfahrung hier häufiger vor. :unschuld:
Elea hat geschrieben: Fr 8. Feb 2019, 22:23 Kann ich als ersten Schritt widersprechen und um eine neue, korrekte Berechnung bitten?
Jep, kannst Du.
Achte auf die Frist.
Die Begründung hast Du ja schon in #1 gepostet, sollte also nicht schwierig sein, den Widerspruch zu formulieren.
Gerne alleine, wenn Du magst kannst Du auch Deine Formulierung hier posten und wir schauen mal kurz drüber.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 11:37
von Günter
Kann ich als ersten Schritt widersprechen und um eine neue, korrekte Berechnung bitten?
Nicht bitten, du hast ein RECHT auf eine korrekte Berechnung.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 19:55
von Elea
Mit den Telefonkosten das ist ganz eindeutig, da habe ich keine Zweifel. Kann es ja auch beweisen anhand der Telekom-Rechnungen.

Bei der Einkommensteuer habe ich es noch nicht ganz verstanden. Ist schwierig das nachzuvollziehen weil die Ausgangszahl schon falsch ist. Aber vielleicht schaffe ich das mit eurer Hilfe und kann dann gleich wegen beiden Fehlern widersprechen (falls es mit der Steuer überhaupt einer ist)?

Ist das so richtig?
1. Ich nehme den gesamten Gewinn vor Steuerabzug
2. Rechne davon den Freibetrag aus und ziehe ihn vom Gesamtgewinn ab
3. Vom Rest ziehe ich die Einkommensteuer ab
4. Davon ziehe ich den Betrag ab den ich in der geschätzten EKS als Gewinn (abzüglich Freibetrag) errechnet habe
5. Die Differenz ist dann was ich zu zahlen habe

P.S. Den Bescheid habe ich gestern erhalten. Ist also noch eine Menge Zeit für den Widerspruch.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 20:13
von Koelsch
Die zu zahlende Einkommensteuer sei € 600 einmalig im BWZ, der Gewinn sei € 900/Monat, der Gesamtbedarf sei auch € 900

900,00 € Gewinn
100,00 € Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II)
160,00 € Freibetrag (§ 11b Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
100,00 € 1/6 Steuerzahlung (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 SGB II)
540,00 € anzurechnendes Einkommen

900,00 € Gesamtbedarf
540,00 € anzurechnendes Einkommen
360,00 € ALG II Auszahlung

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 22:40
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Sa 9. Feb 2019, 20:13 Die zu zahlende Einkommensteuer sei € 600 einmalig im BWZ, der Gewinn sei € 900/Monat, der Gesamtbedarf sei auch € 900

900,00 € Gewinn
100,00 € Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II)
160,00 € Freibetrag (§ 11b Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
100,00 € 1/6 Steuerzahlung (§ 11b Abs. 1 Nr. 1 SGB II)
540,00 € anzurechnendes Einkommen

900,00 € Gesamtbedarf
540,00 € anzurechnendes Einkommen
360,00 € ALG II Auszahlung
Sorry, Kölsch, aber da liegst Du m.E. falsch: Nur der EKS-Gewinn wird nach § 3 IV ALG-II-VO auf 6 Monate verteilt, alles andere Einkommen, aber auch Ausgaben bleiben "monatsscharf".

Es gilt also:
900,00 € Gewinn
100,00 € Grundfreibetrag (§ 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II)
160,00 € Freibetrag (§ 11b Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
640,00 € anzurechnendes Einkommen aus aEKS

--> für fünf Monate:
900,00 € Gesamtbedarf
640,00 € anzurechnendes Einkommen
260,00 € ALG II Auszahlung

--> für einen Monate:
900,00 € Gesamtbedarf
640,00 € anzurechnendes Einkommen
+600,00 € absetzbare Steuer
860,00 € ALG II Auszahlung

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 23:10
von Elea
Dann müsste es doch für den Monat wo ich die Einkommensteuer bezahlt habe, eine separate Berechnung geben? Gibt es aber nicht. Reicht das als Indiz dafür dass sie die Einkommensteuer nicht berücksichtigt haben?

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 23:21
von Günter
Egal wie es berechnet wird, ich würde schreiben

Widerspruch gegen den Bescheid vom ....

Begründung: Die von Ihnen angesetzten Gewinne decken sich nicht mit meinen eingereichten Unterlagen. Außerdem fehlt eine Begründung für die Ermessensausübung bei der Kürzung meiner Betriebsausgaben. Ich fordere Sie auf einen korrekten Bescheid gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen.

Aufschiebende Wirkung wird beantragt.

Mit freundl.....

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 23:28
von Elea
@ Günter
Doch, die Begründung ist dass nur 50 % der Telefonkosten als Betriebsausgabe zählt. Aber ich hatte bereits nur 50 % eingetragen in die EKS. Die haben sie nochmal halbiert, also haben sie nur 25 % akzeptiert... zur Einkommensteuer steht keine Begründung, ich vermute die haben sie einfach übersehen.

Ich finde ich sollte denen schon Tipps geben wo die Fehler sind. Wir spielen ja nicht Schiffe versenken.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: Sa 9. Feb 2019, 23:50
von tigerlaw
Stell och einfach mal den Bescheid hier ein, und zwar auch die Berechnungsbögen für alle Monate.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 00:23
von Günter
Elea hat geschrieben: Sa 9. Feb 2019, 23:28
Ich finde ich sollte denen schon Tipps geben wo die Fehler sind. Wir spielen ja nicht Schiffe versenken.
Ist doch nicht deine Aufgabe, denen zu helfen. Die bekommen Geld dafür, dass sie nach Recht und Gesetz arbeiten.

Mal ohne Quatsch die wollen Geld von dir und das kannst du im eigenen Interesse verzögern.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 19:56
von Elea
Hier die Berechnung. Es gibt noch eine separate Seite für November, da hat sich nur die KdU geändert.



Bild

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 20:36
von Koelsch
Da seh ich keinen Rechenfehler, es wurde aber nur der Grundfreibetrag berücksichtigt, keine weiteren Kosten wie z.B. Steuern

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 21:13
von Elea
Genau, die Steuern werden nicht eingerechnet und der Gewinn ist etwas zu hoch weil nur 25 % der Telefonkosten anerkannt wurden.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 21:16
von Koelsch
Also entsprechend Widerspruch.

Stell den vorher zur "Bemeckerung" mal hier ein.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 21:18
von Olivia
Warum wurden denn die Steuern nicht abgesetzt und nur 25% der Telefonkosten anerkannt?

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 21:42
von Elea
Zu den Steuern gibt es keine Aussage. Ich habe die an der richtigen Stelle eingetragen (Letzte Seite), aber sie wurden nicht berücksichtigt. Bei den Telefonkosten hatte ich bereits nur 50 % eingetragen, der SB meinte aber wohl das wäre der volle Betrag und hat ihn nochmal halbiert.

Ich würde ungefähr so schreiben:

Hiermit widerspreche ich gegen Ihren Bescheid vom...
Begründung:
- Sie haben die Einkommensteuernachzahlung nicht berücksichtigt. Siehe S. 5.
- Sie haben die Telefonkosten, die bereits nur mit 50 % in die EKS eingetragen wurden, nochmal um 50 % gekürzt und somit nur 25 % der tatsächlichen Telefonkosten anerkannt. Siehe Telekomrechnungen, die der EKS beilagen.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 21:50
von Olivia
:Daumenhoch:

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 21:57
von Elea
Danke Olivia :-)
Sollte ich die Telekomrechnungen nochmal mitschicken, oder reicht der Hinweis darauf dass sie die bereits haben?

Ich will denen möglichst wenig Arbeit machen damit sie die Sache schnell bearbeiten und ich nicht mehr drüber nachdenken muss. Aber ich hasse es unnötig Zeug auszudrucken.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 21:57
von Koelsch
Sollte ausreichend sein

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 22:22
von Olivia
Ich würde denen die Rechnungen lieber nochmal doppelt mitschicken und auch die betreffenden Steuerbescheide und die Kontoauszüge mit den jeweiligen Belastungsbuchungen ruhig nochmal ausdrucken. Doppelt hält besser. Es könnte sonst womöglich sein, dass der Widerspruch nur deswegen abgelehnt wird, weil der Sachbearbeiter die Unterlagen nicht (mehr) finden kann. Die Unterlagen könnten beispielsweise in den Papierkorb gefallen sein.

Re: Falsche Berechnung der Rückzahlung

Verfasst: So 10. Feb 2019, 22:29
von Günter
Hoffentlich überarbeitet sich der ehrenwerte SB nicht, wenn er die Unterlagen zweimal abheften muss. :8: