Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#51

Beitrag von jcgeschaedigter »

Seit wann führt der SB denn das Unternehmen? Und wie kommt er dazu, festzulegen, wo etwas eingekauft wird? Und, um beim obigen Beispiel zu bleiben, woher weiss er, dass die Trafos in Serbien identisch mit denen in Frankreich sind, besonders hinsichtlich der Qualität?

Bei meinem Bekannten sind die unternehmensspezifischen Abläufe nicht vergleichbar. Die Events finden jeweis an einem bestimmten Ort, oft auch im Ausland, statt und man muss preisgünstig hinkommen und sich vor Ort ein günstiges Hotel suchen, bestenfalls direkt neben dem Veranstaltungsort bzw. dort, wo auch die Teilnehmer der Veranstaltung untergebracht sind, damit man ggf. deren Transportmöglichkeiten (Shuttles, Vereinsbusse etc.) mit nutzen kann, sofern man nicht selbst mit dem Auto dort ist.

Letztens haben wir festgestellt, dass bei einem Veranstaltungsort ein Flug preisgünstiger ist, als die Fahrt mit dem PKW, sogar mit 2 Personen. Andere Ort sind so weit entfernt, dass ohnehin nur ein Flug infrage kommt. Zugreisen sind generell wesentlich zeitaufwändiger und darüber hinaus zumeist teurer, als Billigflüge.

Teilweise muss auch kurzfristig gebucht werden, z.B. wenn eine Akkreditierung erst spät kommt oder der Veranstaltungsort erst auf den letzten Drücker bekanntgegeben bzw. noch geändert wird.

All diese Dinge kann man aber in einer Prognose nicht berücksichtigen, man kann nur Erfahrungswerte bringen.

Aber wenn das JC derartig Scheibe spielt, steht eben in der nächsten Prognose fast nix mehr drin und der Gewinn wird auf ein Minimum heruntergerechnet. Wenn eine realitätsnahe Prognose immer zu einer vom SB mutwillig verursachten Streichung von Ausgaben und dadurch zu einer existenzbedrohenden Bedarfsunterdeckung führt, dann kann man eben nicht mehr realistisch prognostizieren.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#52

Beitrag von Koelsch »

Was sich diese JC-SB's so alles rausnehmen:

Fotograf mit eigenem Studio bietet, mit großem Erfolg, Workshop in Aktfotografie an.

Honorar für das dort tätige Aktmodell wird als nicht notwendig gestrichen, selbst vorm SG vertrat man die Ansicht das hätte man auch mit einer Schaufensterpuppe machen können, oder die Ü60 Ehefrau des Fotografen hätte als Aktmodell arbeiten können.

SG sah's anders
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#53

Beitrag von jcgeschaedigter »

Könnte man da nicht sogar Strafanzeige erstatten wegen Beleidigung? Derart verächtliche Äußerungen müssen doch Konsequenzen haben ...
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#54

Beitrag von Olivia »

Woher wollte der SB die Kompetenz haben zu beurteilen, dass es derart spezifische Transformatoren woanders billiger gebe, wenn er zugleich nicht erkannte, dass mit der eingegangenen Mail ein Auftrag zur Beschaffung vorliegt? :arge: :arge:
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friys
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#55

Beitrag von friys »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Fr 22. Feb 2019, 00:24 Könnte man da nicht sogar Strafanzeige erstatten wegen Beleidigung? Derart verächtliche Äußerungen müssen doch Konsequenzen haben ...
Der Tatbestand der Beleidigung, eine Straftat nach § 185 StGB, ist m. E. nicht gegeben. Bei Behördenwillkür würde ich darüber nachdenken, eine Strafanzeige gegen SBchen wegen Versuch der Nötigung und versuchten Körperverletzung einzureichen.

Willkür und Inkompetenz bei fehlender Ausbildung der SBchen führen m. E. zu den zahlreichen Fehlentscheidungen der Jobcenter und werden billigend in Kauf genommen - sie gehören zum System. Darauf gilt es sich als Hartzler einzustellen und prompt zu reagieren, wie bspw. mit der von @kc und mir vertretenen Marschrichtung: "volle Breitseite. Höflich, sachlich, schriftlich."
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#56

Beitrag von jcgeschaedigter »

UPDATE:

Heute kam ein Schreiben vom SG, in dem mein Bekannter aufgefordert wurde, eine Stellungnahme zur Reaktion des JC auf den ER-Antrag abzugeben (Schreiben vom JC war beigefügt).

Wie soll man darauf jetzt reagieren?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#57

Beitrag von Koelsch »

Wir wissen ja nicht, welche Argumente bereits im Eilantrag vorgebracht wurden. Generell aber wurden doch Argumente zu Beginn des Freds bereits genannt.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#58

Beitrag von jcgeschaedigter »

Koelsch hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 18:23 Wir wissen ja nicht, welche Argumente bereits im Eilantrag vorgebracht wurden. Generell aber wurden doch Argumente zu Beginn des Freds bereits genannt.
Dann hier das ER-Schreiben ans SG.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#59

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut.

Es wurden doch bereits viele aEKS vorgelegt. Daher kühl schreiben:

Der Antragsgegner braucht zur Erläuterung, wie Reisekosten zustande kommen, nur in die vorliegenden abschließenden EKS früherer Zeiträume zu schauen. Dort wurde es vom Antragsgegner geprüft und genehmigt. Es wird versichert, in der Zukunft werden die Reisekosten auf gleiche Weise entstehen.
Zu Fahrtkosten, Fremdleistungen und Darlehen, dazu verweise ich auf den vorherigen Absatz, um Wiederholungen zu vermeiden. Alle Angaben liegen dem Antragsgegner seit Langem vor. Der Antragsgegner versäumt zu erwäghnen, warum diese ihm vorliegenden Fakten im Halbjahresrhytmus wiederholt werden müssen. Was ist die Rechtsgrundlage dazu?

Erfreulich ist, dass der Antragsgegner bestätigt, dass das Gewerbe stets Gewinne erbracht hat. Es wird erneut darauf hingewiesen, die Streichung/Kürzung notwendiger Betriebsausgaben durch den Antragsgegner führt zwangsläufig zu einerdeutlichen Einnahmeneinbuße. Diese betriebswiertschaftliche Selbstverständlichkeit wird vom Antragsgener nicht berücksichtigt, er meint, bei Kürzung der Betriebsausgaben und daher zwangsläufig weniger Events blieben die Betriebseinnahmen auf gleicher Höhe. Die hat mit Betriebswirtschaft nichts zu tun, dies ist Willkür.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#60

Beitrag von marsupilami »

Jep.

Und den Bekannten mal zart anstuppsen, ob er/sie sich vorstellen kann, vor dem Abschicken einer solchen ER an's SG den Schrieb hier einstellen und evtl. Korrekturvorschläge anzunehmen.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#61

Beitrag von jcgeschaedigter »

marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 19:06 Jep.

Und den Bekannten mal zart anstuppsen, ob er/sie sich vorstellen kann, vor dem Abschicken einer solchen ER an's SG den Schrieb hier einstellen und evtl. Korrekturvorschläge anzunehmen.
Deshalb hier die Rohfassung des Antwortschreibens an das SG. Korrektur- und Ergänzungsvorschläge sind willkommen
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#62

Beitrag von Koelsch »

Wir warnen hier immer davor, als Laie "juristische" Texte zu versuchen. Kommt bei manchen Richter nicht gut an. Und von kurzer Antwort les ich da auch nix. Kann man so machen, aber ich würde meinen Entwurf wählen. Ich hab''s nicht so mit den "Romanen", und viele Richter auch nicht, was bei so um die 400 Fällen auf dem Tisch verständlich erscheint..
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#63

Beitrag von jcgeschaedigter »

Das SG hat ja zu einer Stellungnahme (binnen einer Woche) aufgefordert. Ist ein sehr kurzer Text dann ausreichend? Könnte der Richter dann den Antrag nicht deshalb zurückweisen, weil die Stellungnahme nicht ausreichend ist?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#64

Beitrag von Koelsch »

Nein, die Gefahr sehe ich nicht
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#65

Beitrag von Olivia »

Hat sich das Jobenter schon mal zu einem Coaching geäussert oder wurde ein solches bereits verordnet? Ich meine mich zu erinnern, dass vor geraumer Zeit schon mal ein annähernd ähnlich gelagerter Fall anhängig war, wo das Jobcenter plötzlich anfing zu kürzen, Reisekosten nicht mehr anzuerkennen und dann kam ein Coahing, dessen Termine schlussendlich stets zu den Event-Terminen angesetzt wurden.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#66

Beitrag von jcgeschaedigter »

Nein, Coaching war noch kein Thema.
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marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#67

Beitrag von marsupilami »

Erste Reaktion auf den Entwurf aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 53#p511853 nach dem ersten Überfliegen:
Koelsch's Kurzfassung aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 33#p511833 nehmen und diese Langfassung für eine mündliche Erörterung aufheben - aber ohne die ... ähhhh ... Emotionen.

Lasst mich noch mal in Ruhe lesen.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#68

Beitrag von marsupilami »

So.
Ich habe gelesen.
Und überlegt.

Grob gesagt:
Abschließend weise ich darauf hin, dass die Erstellung dieses Dokumentes 6 Stunden Zeit in
Anspruch genommen hat und ich in dieser Zeit meiner eigentlichen Tätigkeit erneut nicht
nachkommen konnte, somit einen gesamten Arbeitstag verloren habe.
Das Schreiben umzuformulieren würde mich mindestens genauso viel Zeit kosten.
Andererseits nur die Polemik und (Über-)Angriffe auf den SB streichen reicht nicht.

Solche Polemik und Emotionen wie die oben zitierte gehören in so ein Schreiben nicht hinein.
Genauso wenig wie diese Einleitung.
Eine ganze Seite DIN A4 mit Emotionen, Sachverhalte in einer Formulierung, die den eigentlichen Sachverhalt nur schwer nachvollziehbar macht.

Grundsätzlich hat der Autor nicht das Recht, in so einem Schreiben an Dritte die Qualifikation des SB in dieser Form zu bemängeln.
Der SB darf strunzdoof sein, der eLB ist einfach anderer Ansicht bzw. als Anwalt darf er Gesetze und Verordnungen anders auslegen.

Beispielhaft habe ich mir 2 Punkte herausgegriffen und den einen ein wenig umformuliert und den anderen aus einem anderen Blickwinkel betrachtet:
Fragestellung
„Hinsichtlich des Darlehens ist nicht klar auf was für ein Darlehen sich der Antragsteller bezieht.
Welches Darlehen soll für welche Anschaffung getilgt werden.“

Antwort
Der Darlehensvertrag lag dem Jobcenter schriftlich vor, wurde vom damaligen Sachbearbeiter geprüft und bewilligt. Die Raten in der EKS Prognose ergeben sich zwangsläufig fortlaufend aus diesem Darlehen.

Genauer:
Das Darlehen wurde auf Notwendigkeit sowie Angemessenheit geprüft und bereits in der abschließenden EKS 03/2018 bis 08/2018 berücksichtigt. Warum die fortlaufenden Raten aus diesem Darlehen nun von 03/2019 bis 08/2019 nicht berücksichtigt werden sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es handelt sich nicht um ein neues Darlehen, sondern um die weitere Tilgung des bestehenden und bereits anerkannten Darlehens.

In meinem Weiterbewilligungsantrag vom 14.07.2018 für den Bewilligungsabschnitt 09/2018 bis 02/2019 habe ich in der Prognose die Darlehenstilgung ebenfalls angegeben, welche mit dem vorläufigen Bewilligungsbescheid vom 24.07.2018 seitens des Jobcenters zumindest vorläufig anerkannt wurde. Spätestens jetzt ist nach meiner Auffassung das Darlehen an sich und seine Tilgung bekannt und die Frage, auf was für ein Darlehen getilgt werden soll, nach meinem Dafürhalten überflüssig.
Anmerkung: der letzte Halbsatz ist genug Polemik!


Fragestellung
„Bezüglich der Fremdleistungen ist weder nachvollziehbar, welche Leistungen vom Antragsteller in Anspruch genommen werden, noch ist klar, warum er diese Leistungen nicht selbst erbringen kann.“

Die Antwort im Entwurf ist völlig nichtssagend!
Der Hinweis auf die Erläuterungsblätter zwingt den/die Richter*in in der Akte zu blättern.
Das lenkt vom Lesefluß ab!

Warum dem Gericht nicht kurz anhand zweier Beispiele erläutern, was da – außer gemeinsamer Fahrt – gegenseitig für „Leistungen“ erbracht werden?

Zum Beispiel so:
Da wir beide Equipment vom gleichen Hersteller nutzen, können wir nach Absprache die jeweilige Ausrüstung - aufgrund der Austauschbarkeit z.B. der Objektive – allein schon vom Gewicht her reduzieren, was eine ungeheure Arbeitserleichterung bedeutet.
Außerdem ist es gerade bei Veranstaltungen wichtig, spontane Situationen gleichzeitig aus verschiedenen Blickwinkeln festzuhalten und dann die besten Bilder aus diesen verschiedenen Betrachtungsrichtungen auszuwählen und zu präsentieren.
Es entsteht u.U. auch ein völlig anderes Bild, wenn sich das Publikum auf den einen Fotografen konzentriert, während der zweite Fotograf genau diese Stimmung aus einer anderen Richtung einfängt.
Die "Fachlichen Weisungen" In der Anlage halte ich für überflüssig; wenn nicht gar für einen Affront gegen den Richter*in.
Richter*in weiß, dass es sowas gibt und wird sie sich, wenn für notwendig erachtet, zu Rate ziehen.


Fazit: nochmals: Koelsch's Textvorschlag abschicken.
Aus dem Entwurf jegliche Polemik und Emotionen entfernen und für mündliche Verhandlung aufheben.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#69

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Ich bin mir im Klaren darüber, dass das ein kompletter "Verriß" des Entwurfes ist.
Aber ich hoffe, dass ich meine Kritik ausreichend und nachvollziehbar erläutert habe.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#70

Beitrag von jcgeschaedigter »

So, hier dann das Schreiben, wie es rausgehen soll. Sehr kurz und ohne Polemik.

Die Frage ist aber, wie man diese ständigen willkürlichen Kürzungen irgendwie stoppen kann und ob man nicht gegen den SB aus der Rechtsabteilung vorgehen kann, der ständig ohne wirkliche Begründung gerechtfertigte Widersprüche zurückweist und offensichtlich sowohl keine Ahnung von der Materie hat (das sagt auch der Anwalt, der schon mit ihm zu tun hatte), als auch keinerlei Anstalten macht, seine Arbeit ordnungsgemäß zu tun.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#71

Beitrag von Koelsch »

Es wurde doch schon im Eilantrag auf die Bedarfsunterdeckung hingewiesen, warum jetzt noch mal? Das SG hat das im Antrag mit Sicherheit gelesen.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#72

Beitrag von marsupilami »

Nochmal:
Was spricht gegen die Variante von Koelsch aus #59?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#73

Beitrag von jcgeschaedigter »

Koelsch hat geschrieben: So 10. Mär 2019, 17:36 Es wurde doch schon im Eilantrag auf die Bedarfsunterdeckung hingewiesen, warum jetzt noch mal? Das SG hat das im Antrag mit Sicherheit gelesen.

Weil meinem Bekannten finanziell das Wasser bis zum Hals steht und er sich im nächsten Monat ggf. nicht mehr genug zu Essen leisten kann ... Die Dringlichkeit ist sehr hoch, die Bedarfsunterdeckung gefährdet die physische Existenz.
marsupilami hat geschrieben: So 10. Mär 2019, 17:37 Nochmal:
Was spricht gegen die Variante von Koelsch aus #59?
Wurde noch mal abgeändert. Ich hänge es noch mal an.

Der Teil mit der Prüfung und Genehmigung der abschließenden EKS in der Vergangenheit wurde weggelassen, das zumindest für den letzten BWZ das JC nahezu sämtliche Betriebsausgaben (interessanterweise nicht das betriebliche Darlehen, das jetzt nicht anerkannt wird) gestrichen hat und nun etwa 3.500 Euro zurückfordert. Das Gleiche gilt für den BWZ davor, nur dass es da etwa 350 Euro sind (Steuerberater und Fahrtkosten wurden gestrichen). Gegen Beides läuft Widerspruch, das mit der großen Forderungssumme bearbeitet ein Anwalt.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#74

Beitrag von marsupilami »

jcgeschädigter: Dir und Deinem Bekannten ist schon klar, dass diese Stellungnahme an das SG von diesem wiederum weitergeleitet wird an das JC zur Stellungnahme?

Je länger Eure Stellungnahme ist, desto länger braucht das JC zum Lesen und Erwidern.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorl.Bescheid

#75

Beitrag von jcgeschaedigter »

Was ist denn da jetzt lang?

Das SG müsste doch begriffen haben, dass hier eine massive Bedarfsunterdeckung entsteht und das nur aufgrund der Willkür des JC. Hier wird jemand mit voller Absicht in die Insolvenz getrieben. Jedem klar denkenden Menschen sollte doch bewusst sein, dass die Kürzung von Betriebsausgaben auch einen Rückgang von Betriebseinnahmen zur Folge hat. Demzuolge reduziert sich der Gewinn. Ergo hält das JC rechtswidrig Leistungen zurück, die dem eLB zustehen.

Vielleicht ist es doch besser, einfach eine geänderte Prognose einzureichen und die Betriebseinnahmen auf die Hälfte oder weniger zu reduzieren. Würde das auch übers SG gehen? Etwa wenn das SG eine geänderte Prognose zur Grundlage des Beschlusses machen würde?

Das Problem ist, dass es hier wirklich um die private Existenz geht. Bei 30 Euro wäre das kein Problem, aber fast 300 Euro sind nicht verkraftbar. Das sollte auch das SG sehen. Die Handlungen des JC gehen schon in die Richtung vorsätzliche Körperverletzung.
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