Moin zusammen,
vielleicht eine blöde Frage, aber ich bin faul...
Was passiert wohl, wenn man seine Ausgaben nicht so fein aufteilt, wie es das Formular EKS vorgibt?
Als ganz fauler Typ tendiere ich dazu, einfach alles als "Wareneinkauf" zu deklarieren und SBchen kann das dann bei Bedarf auseinander rechnen. Das ändert ja nichts an der Gesamtsumme, oder?
Etwas ähnliches geht mir zur Umsatz-/Vorsteuer durch den Kopf.
Wenn ich eine aEKS ausfülle, kann ich dann die Ausgaben und Einnahmen jeweils "brutto" (also inkl. USt./VSt.) eintragen?
Ich würde nur die Differenz zwischen Ust. und VSt., die ich ans FA gezahlt habe bzw. vom FA zurück bekommen habe, in die passende Zeile eingeben. Das ändert nichts am Kontostand und auch nicht am verfügbaren Geld.
Das dürfte eigentlich keine "Straftat" sein, wenn ich mich "zu blöd anstelle" um nach den Richtlinien des JC zu arbeiten, oder?
Und nein, das ist kein Karnelvalsscherz :-)
aEKS, einfacher als erlaubt?
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aEKS, einfacher als erlaubt?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: aEKS, einfacher als erlaubt?
Das kann Dir niemand beantworten, denn das hängt sicher allein vom jeweiligen JC oder gar vom jeweiligen Leistungs-SB ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: aEKS, einfacher als erlaubt?
Na ja, was soll schon passieren? Ich werde in den nächsten Wochen die Zahlen mal einhacken und prüfen, ob das Ergebnis auch stimmt.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: aEKS, einfacher als erlaubt?
#2 Niemand?HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2019, 12:02 [...] Was passiert wohl, wenn man seine Ausgaben nicht so fein aufteilt, wie es das Formular EKS vorgibt? [...]
Wir befinden uns im Jahre 2019 n. Chr. Allen ALG-II-Selbstständigen ist das Erstellen der vEKS und aEKS ein Dorn im Auge ... allen? Nein! Ein unbeugsamer erwerbsfähiger leistungsberechtigter selbstständiger ALG-II-Aufstocker hört nicht auf, dem Jobcenter Widerstand zu leisten.
Peterpanik hat geschrieben: ↑So 18. Jun 2017, 17:21 [...] Ich habe auf meiner letzten EKS einen Strich gemacht und abgeben, den das Jobcenter konnte mir die § also die Rechtsgrundlage für die EKS einfach nicht nachweisen.Und Formulare alleine kann man ausfüllen, aber ein Vorschrift zum Ausfüllen gibt es so einfach nicht, oder .......
Peterpanik hat geschrieben: ↑Do 2. Nov 2017, 17:09 [...] Aber vielleicht ist das ausfüllen einer EKS unser aller Fehler, denn nur wer [...]
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Re: aEKS, einfacher als erlaubt?
Oh no! Nicht, dass das auf mich abfärbt. :-)
Nee, dann doch lieber nach Wunsch des JC ausfüllen...
Boah, manchmal bist Du echt fies ;-)
Nee, dann doch lieber nach Wunsch des JC ausfüllen...
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Re: aEKS, einfacher als erlaubt?
Hi,
ich bin über die Jahre auch immer ungenauer geworden, vor allem die völlig unsinnigen Monats-Teilrechnungen hab ich bald weggelassen, wozu, wenn doch eh alles auf 6 Monate zusammengerechenet wird? Bisher gabs keine Mecker...
dafür allerdings, weil die Einnahmen bei der letzten vEKS zwei Zeilen zu tief unter "besonderes" standen;-)
Sonnigen Gruß,
latuda
ich bin über die Jahre auch immer ungenauer geworden, vor allem die völlig unsinnigen Monats-Teilrechnungen hab ich bald weggelassen, wozu, wenn doch eh alles auf 6 Monate zusammengerechenet wird? Bisher gabs keine Mecker...
dafür allerdings, weil die Einnahmen bei der letzten vEKS zwei Zeilen zu tief unter "besonderes" standen;-)
Sonnigen Gruß,
latuda
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Re: aEKS, einfacher als erlaubt?
Einnahmen sind aber auch etwas "besonderes"! :-)
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Re: aEKS, einfacher als erlaubt?
Besonders wenn sie zu gering sind.