50% Anrechnung von Telefonkosten

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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50% Anrechnung von Telefonkosten

#1

Beitrag von Koelsch »

Aus Anlass eines aktuellen Falls mal wieder eines meiner "Lieblingsthemen"

JC geht ja gerne hin und erkennt nur 50% der Telefonkosten oder Kontokosten an, weil man das ja auch privat nutze. Der Privatanteil wird dann mit 50% angesetzt. Eine Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise nennt das JC nicht - und es weiss genau, warum nicht, denn die gibt es allenfalls im Steuerrecht, was aber im Bereich des § 3 ALG II-V bekanntlich nix zu suchen hat.

Aber selbst wenn man sich auf eine pauschale Privatnutzung einlässt (manche SG's tendieren ja auch in diese Richtung) so soll JC dann bitte mal den 50% Anteil begründen.

Als "Gegenargumente empfehle ich:

https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 66254.html

https://www.betriebsausgabe.de/magazin/ ... andy-4349/

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/xa ... 1707124284

Ein wenig Stöbern im www wird weitere Argumente an's Tageslicht fördern.
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Peterpanik
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#2

Beitrag von Peterpanik »

Ich habe doch das gleiche erlebt obwohl ich der Richterin beide Telefone (Firmentelefon + Privattelefon) gezeigt habe, hat sie es in den beiden Urteilen nicht anerkannt und lieber Lügen in die Urteile geschrieben, das beweist doch uns klar das Richter gut lügen können bei Sozialgerichten.
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kleinchaos
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#3

Beitrag von kleinchaos »

Es beweist nicht, dass Richter lügen.
Es beweist nur, dass der Richter oder die Richterin annimmt, dass man von zu Hause auch mal nen geschäftlichen Anruf tätigt, man kann ja nicht immer in der Firma sein, und dass man während der Arbeit auch mal ein privates Telefongespräch führt. Alles ganz normal, macht wohl fast jeder so. Ob nun Solo-Künstler oder Vorstandschef
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Peterpanik
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#4

Beitrag von Peterpanik »

Also kleinchaos es sind beides Handys und ich habe beide Telefone immer bei mir, denn Ich habe keinen Festnetzanschluss mehr.
Will klarstellen das das Lügen sich in dieser Sache nur auf Telefone beschränkt und das sicher schon viele Selbständige erlebt haben.

Zu #5 also mal zur Klarstellung wenn ein Telefon klingelt nehme ich das Gespräch auch immer an egal wann und wo ich bin.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Di 5. Mär 2019, 16:09, insgesamt 2-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#5

Beitrag von kleinchaos »

Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du nicht ans private Handy rangehst während der Arbeitszeit. Oder wenn jemand dich privat anruft, du gehst nicht ran, ruft er dich auf dem Firmenhandy an, da gehst du ran. Sorry, aber das passiert täglich hunderttausendfach und ist auch völlig normal. Auch dass man mal zurückruft
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marsupilami
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#6

Beitrag von marsupilami »

Es müsste also ein Betroffener / eine Betroffene dem JC erstmal widersprechen.
Für eure fiffty-fiffty Regelung gibt es keine rechtliche Grundlage.
Ihr habt meine Belege für Telefon- und Internetkosten (also am besten Einzelverbindungsnachweise), ich will eine beleg-analoge Behandlung der Kosten und nicht eure Schätzung.

Kommt Widerspruchsbescheid: nö, ham wir immer so gemacht, mach mers au heit no.

Also wird geklagt.

Richter*in liest die Klage und fragt: um wieviele Tacken genau geht es?
Klage abgewiesen wg. zu wenig Geld und Beschwerde wird nicht zugelassen.
Nachtrag: und PKH jibbet ooch nich.

Klage gegen die Nichtzulassung der Beschwerde.
Wie groß ist die Schanze, dass diese Klage zugelassen wird?


Anders herum: wie groß ist die Schanze, dass man/vrau eine(n) Richter*in findet, der/die - wissend um monetären Wert der Klage - sich die Arbeit macht und - analog zu den Sanktionen - direkt dem Bundesverfassungsgericht vorlegt: für die 50-50 Regelung gibt es keine rechtliche Grundlage, das JC sträubt sich mit Händen und Füßen gegen die Anwendung von Steuerrecht - also liebes Verfassungsgericht, sage Du dem Gesetzgeber, ob und wie er da nachzubessern hat.
Und bis wann.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#7

Beitrag von Koelsch »

Nee, nee, Klage wird nicht wg. zu wenig Geld abgewiesen. Noch gibt's keine erstinstanzliche Mindestsumme. Bei Berufung ist das ander, daher muss man im erstinstanzlichen Verfahren bereits auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache hinweisen. Dann hat man auch die Chance, wegen wenig Euronen vor's LSG und ggf. BSG zu kommen. Und dann gibt's durchaus auch PKH
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#8

Beitrag von tigerlaw »

Hatte ich schon mal in Berlin versucht.

Richter meinte (in einem Telefonat mit mir), dass im gesamten Prozessrecht jeder die für ihn günstigen Tatsachenbehauptungen ggf. beweisen müsse.

Behauptet wird, dass weitaus mehr als 50 % der Kosten auf tatsächliche betriebliche Nutzung entfallen. Das müsste man nachweisen. Könnte man sicherlich mit Einzelgesprächsnachweis. Ggf. könnte man aber auch "den Beweis fällig" bleiben --> mit Zitronen gehandelt.

Da sei es auch für den Kläger/eLB wirtschaftlicher und "sicherer", zumindest 50 % der Telefonkosten auf jeden Fall anerkannt zu bekommen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#9

Beitrag von Peterpanik »

Na Koelsch mit der PKH ist das so was zu L7 AS 628/18 habe ich keine bewilligt gekriegt, weil sie es nicht wollten beim LSG - Hessen.Und beim L7 AS 645/18 ist es bis Heute nicht entschieden ob ich PKH kriege, ob wohl ich in der Sache wegen der Sachlage gerne einen Anwalt bei der Verhandlung da bei hätte der mich Rechtlich beraten könnte, denn ich weiß schon viel aber leider nicht alles.

Zu #8 ja das ist das Problem das Richter wissen das man Recht hat und um die ALG 2 Verordnung aufrechtzuerhalten einen auflaufen lassen.
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#10

Beitrag von Koelsch »

Aber auch dieser Richter konnte Dir sicher keine Rechtsgrundlage für die nur teilweise Anerkennung der Telefonkosten nennen.

Gerade im Bereich der ALG II-V wimmelt es doch fast von "kleinkarierten" Pauschalen, siehe nur § 6 Alg II-V oder § 2 Abs. 5 Alg II-V.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#11

Beitrag von Peterpanik »

Nö Koelsch ob wohl ich bei meiner Verhandlung in 2018 Nachgefragt habe bei der Richterin nach der Rechtsgrundlage sie sagte nichts da zu,
was sollte sie auch sagen denn Lügen lassen sich leider nur sehr schwer begründen auch von Richter/in, mit Realität haben die es nicht so.
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Pegasus
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#12

Beitrag von Pegasus »

Ist schon ne Weile her, aber Tel.-Flatrate ins Deutsche Festnetz und Internetflat - 3 Tel.Anschlüsse

Ich habe 2 grundsätzlich in der EKS 2 betrieblich angegeben und somit 2/3 der Kosten, Das wurde immer anerkannt. Natürlich hatte ich den Verbindungsdaten unkenntlich gemacht.
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#13

Beitrag von Koelsch »

Ich hatte ja Büröle und Wohnung getrennt, also Büroanschluss und Hausanschluss. in die EKS packte ich den Büroanschluss. JC kam auch bei mir in seiner abgrundtiefen Weisheit auf die Idee, nur 50% anerkennen zu wollen. Hab erklärt, ok, dann aber 50% von Büro, Handy und Hausanschluss. JC war einverstanden - war ein guter Deal für mich, denn fast alle Auslandsgespräche fanden von zu Hause statt, weil Gesprächspartner "Nachtmensch" ist.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

Pegasus hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 16:37 Ist schon ne Weile her, aber Tel.-Flatrate ins Deutsche Festnetz und Internetflat - 3 Tel.Anschlüsse

Ich habe 2 grundsätzlich in der EKS 2 betrieblich angegeben und somit 2/3 der Kosten, Das wurde immer anerkannt. Natürlich hatte ich den Verbindungsdaten unkenntlich gemacht.
Die 2/3-Lösung versuche ich mal in der aEKS anzubringen. Kleinvieh macht auch Mist und Versuch, kluch...
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Pegasus
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#15

Beitrag von Pegasus »

Die 2/3-Lösung versuche ich mal in der aEKS anzubringen. Kleinvieh macht auch Mist und Versuch, kluch...
Übers Jahr gesehen, lohnte es sich für uns. Wobei Koelsch wohl den besseren "Deal" hatte. :-)
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der ratlose
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#16

Beitrag von der ratlose »

agieren oder reagieren?

meiner Meinung nach geht ihr das falsch an.
Ihr müsst das JC wie auch das SG bitten euch genau zu sagen was gemacht werden muß damit diese Kosten voll anerkannt werden.

Wenn da nichts kommt,und so ist es bei mir sehr oft, dann schlägt sich das eben im Betriebsergebnis nieder, dann bleibe ich halt im Leistungsbezug.
Ist dann so eine Art Kompensationszahlung für "wir haben keinen Bock zu sagen wie das geht".

"Ich würde ja gerne,aber sie wissen ja,das ist leider nicht geregelt und ich möchte selbstverständlich keine Betriebsausgaben tätigen die nicht angemessen notwendig oder unvermeitbar im Sinne des SGB II sind.
Und was angemessen,notwendig oder unvermeitbar im Sinne des SGB II ist, müssen sie mir schon erklären ,woher soll ich das wissen"

Also ich kann damit gut leben. Ist halt eine Bananenrepublik.
Olivia
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#17

Beitrag von Olivia »

der ratlose hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 12:22 Wenn da nichts kommt,und so ist es bei mir sehr oft, dann schlägt sich das eben im Betriebsergebnis nieder, dann bleibe ich halt im Leistungsbezug.
Ist dann so eine Art Kompensationszahlung für "wir haben keinen Bock zu sagen wie das geht".

Also ich kann damit gut leben
Wie oft musst Du denn zum Jobcenter hin, um über Deine berufliche Situation zu sprechen? Musst Du nicht auch mal ein Coaching machen nach § 16c SGB II?
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Günter
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#18

Beitrag von Günter »

Wenn da nichts kommt,und so ist es bei mir sehr oft, dann schlägt sich das eben im Betriebsergebnis nieder, dann bleibe ich halt im Leistungsbezug.
Also wenn ich dich richtig verstehe, wenn die die Telefon- und anderen Betriebskosten voll anerkennen, dann fällst du aus dem Bezug. Geil.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#19

Beitrag von HarzerUrvieh »

#18 das ist vermutlich gar nicht so abwegig. Je nachdem, was man als Betriebskosten angibt (die dann eventuell auch berechtigt korrigiert wurden), kann man damit durchaus dem Bezug fallen...
Siehe 32"-Bildschirm, E-Bike, verleihbares Geld usw. ;-)
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Olivia
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#20

Beitrag von Olivia »

Je höher die anerkannten Betriebskosten, desto geringer der Gewinn. Durch einen geringeren Gewinn vor vorher fällt man doch aber nicht aus dem Bezug!!!
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Günter
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#21

Beitrag von Günter »

Kluges Mädchen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#22

Beitrag von HarzerUrvieh »

Apropos, agieren...

Warum haben die JCs eigentlich keine Textbausteine für die Erklärungen? Wie z.B. "die 100% gerwerbliche Nutzung ihres Telefonanschlusses weisen sie wie folgt nach..."

Das macht allen Parteien die Arbeit leichter.

Ach ja, das ist ja gar nicht die Aufgabe/der Zweck/das Ziel des JC. Wie konnte ich das vergessen...
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#23

Beitrag von Koelsch »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 6. Mär 2019, 14:36 Das macht allen Parteien die Arbeit leichter.
:ohnmacht: Das gefährdet doch Arbeitsplätze im JC.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#24

Beitrag von Peterpanik »

:jojo: :jojo:
Und wenn ich die da zu kriege das sie Anerkennen das man Geld nur ein mal ausgeben kann gefährdet das wohl auch Arbeitsplätze dort.
der ratlose
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#25

Beitrag von der ratlose »

@ Günter
ja so ist es.
Ich war nicht der Meinung das ein Selbständiger keine Betriebsausrüstung, kein Notebook,kein Auto usw. haben darf.
das waren das JC,das SG und zum Schluss das LSG.
Ist halt dumm gelaufen, was kann ich dafür wenn ich nun meine ehemalige Ausrüstung und mein Bürokram immer von meiner Partnerin anmieten muß
?
Jeder bekommt das was er verdient und bestellt hat. Und das JC hat einen Mikel bestellt und einen Mikel bekommen.
Wie das LSG schon festgestellt hat als es mal ausführte das es nicht versteht warum ich überhaupt hier bin.
Ich muß nicht, aber ich kann und ich kann weil es mein Recht ist hier zu sein.

Ich rege mich auch nicht mehr auf,ich habe heute mitbekommen das zum Beispiel jemand der in Polen wohnt und jeden Monat 20 Tage in Deutschland arbeitet um dann wieder für 8- 10 Tage nach Hause fährt automatisch in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und damit anspruchsberechtigt ist wenn er bedürftig ist.
Ich lache alle nur noch aus.
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