Außerdem ging das JC von einer Marge aus, wie sie größere Läden und Kaufhäuser haben.
Wenn die Kaufhäuser so große Margen haben, dann verstehe ich die Probleme von Karstadt &Co überhaupt nicht und schon gar nicht die Pleiten diverser Modeketten.
Guter Einwand. Vielleicht haben sie alte Margen-Listen aus den 70er Jahren verwendet.
jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 00:53
zu 4.: Was ist denn nun genau ein "Missverhältnis"? Gibt es da irgendwelche Vorgaben? Oder darf das jeder SB "nach Gefühl" bestimmen?
Da gibt es keine Vorgaben. Der SB bestimmt das nach seinem Gefühl. Wenn nach seiner Ansicht bei den gegebenen Zahlen mehr Gewinn übrig bleiben müsste, dann liegt ein Missverhältnis vor.
Ich habe seit ..... an einem großen Auftrag für eine (Eventagentur oder was auch immer) gearbeitet. Es ist erforderlich Bilder mit den maßgeschneiderten Bühnenkostümen abzuliefern. Da es sich um Maßanfertigungen handelt, bewegen sich die Preise auf einem entsprechenden Niveau. Dafür winkt aber auch ein Auftrag in einer Höhe, der mich aus dem Leistungsbezug bringen wird.
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ich beobachte das doch sehr genau anhand dessen zu welchen Preisen deutsche Händler in Deutschland verkaufen und zu was für Preisen wir die selben Waren in Schweden vom selben Großhändler verkaufen können.
Die deutschen arbeiten mit 3 max 10%.
Das sind nur noch Umsatzkönige.
@ der ratlose: ich weiß nicht, welche Produkte genau Du da beobachtest, aber wenn Händler, insbesondere im Bereich Bekleidung jetzt im Frühling mit Preisnachlässen von 30 - 70 % werben um die Winterklamotten aus dem Lager zu bekommen, dann erscheinen mir die von Dir genannten Margen doch erklärungsbedürftig.
Nachtrag: außerdem sind Händlermargen völlig irrelevant, wenn es sich wie in diesem Fall um eine Maßanfertigung handelt.
Ich weiß auch nicht, von welchen Margen er da schreibt. Mit dem hier anhängenden Fall hat es jedenfalls wohl absolut nichts zu tun.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wie ich schon schrieb: Das Ganze als Arbeitskleidung angeben. Und ggf. auf Punkt 7.1.4. der "Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" verweisen.