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vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 10. Mär 2019, 17:29
von Koelsch
eLB sandte mir soeben folgendes JC-Schreiben

Bild

Ich gedenke darauf einmal Vergleiche zu früheren aEKS'sen zu bringen aber auch zu schreiben - was sachlich korrekt ist:
Wie Sie wissen arbeite ich als Künstlerin auf der Bühne. Seit geraumer Zeit schon arbeite ich mit einem potentiellen Großkunden an einer Show, in der ich in einem sehr aufwendigen Kostüm auftreten werde.

Jetzt ist das Konzept so weit gediehen, dass ich es den Entscheidungsträgern beim Großkunden präsentieren kann. Dazu brauche ich Bilder von mir im Kostüm - und genau da beginnt mein Problem:
Ist die Anschaffung dieses Kostüms nun ein Wareneinkauf, ist es eine Investition, ist es Werbung oder ist es eine sonstige Betriebsausgabe unter B14?

Welche Auswirkungen hat die jeweilige Einordnung in eine dieser Positionen auf die Endzeile "Summe der Betriebsausgaben"?

Werden Sie es auch monieren, wenn dann das Konzept tatsächlich ab z.B. September zum tragen kommt (der Zeitraum ist angesichts des bisherigen langen Wegs nicht unrealistisch), dass dann zwar ab September erfreuliche Betriebseinnahmen ausgewiesen werden können, denen aber keine "adäquaten" Wareneinkäufe gegenüber stehen, da diese ja bereits jetzt getätigt wurden?

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 10. Mär 2019, 17:45
von marsupilami
Das sind die Konsequenzen insbesondere durch die Auslegung durch FvL - kurzfristige Hilfe.

Langfristige Konzepte, Planungen, Vorab-Leistungen bzw. -Investitionen sind nicht vorgesehen.
Daher glauben die SB's, dass die Selbstständigen nur kurzfristig "planen" müssen und von der Hand in den Mund leben sollen.

Auch dass Entscheidungen bei Großkunden längere Planungs- und Entscheidungsfindungen zelebrieren, scheint für die SB's über deren Horizont zu gehen.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 10. Mär 2019, 17:49
von Koelsch
So isses. An dem Konzept wird inzwischen seit deutlich mehr als 1 Jahr gearbeitet, es gab jede Menge Schreibarbeit, es gab etliche Meetings (wo bucht man die Fahrtkosten ggf Übernachtungen)

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 10. Mär 2019, 18:33
von HarzerUrvieh
Hmm? In meinem Buchhaltungsprogramm würde ich das Kostüm vermutlich unter "Betriebsbedarf" buchen. Warum das nicht einfach vorschlagen und die SB ordnet es selbst, nach ihrem Gusto oder allmächtigen SGB-Wissen, den Kosten zu? SB könnte ja mal helfen und die entsprechende Spalte nennen, oder?

Mir graut schon vor meiner nächsten EKS...

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 10. Mär 2019, 19:38
von Koelsch
Und was ändert das am Ergebnis?

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 10. Mär 2019, 19:51
von HarzerUrvieh
Na ja, so wie ich es verstanden habe, wird die Ausgabe (1700,-) abgelehnt, weil es als Wareneinkauf zu teuer ist. Ist es denn auch zu teuer, wenn es im "richtigen" Feld der EKS eingetragen wird?

Der Grund für die Höhe des Wareneinkaufs ist der Preis der Ware!?

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: So 10. Mär 2019, 20:02
von Koelsch
Deswegen frag ich ja, wo trag ich das denn ein?

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 00:49
von Olivia
Die Ausgabe ist einzutragen unter B14e "Betriebskostüm". Betriebskostüme dürfen ohne weiteres bis 50% der Umsätze (netto) kosten.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 11:23
von Koelsch
Sodele, mal mein Entwurf, den ich dem lieben JC Faxen möchte - bitte bemeckern
Zu Ihrem Schreiben folgende Erläuterungen:
Leider ist es korrekt, dass eLB immer noch um die berühmte schwarze Null herum dümpelt, bzw. im abgelaufenen Bewilligungszeitraum bis Ende September 18 leider sogar deutlich in die roten Zahlen rutschte.

Auch in dem jetzt prognostizierten Bewilligungszeitraum liegt das Verhältnis Einnahmen/Ausgaben sehr ähnlich zu den vorherigen Bewilligungszeiträumen. Die vergleichsweise hohen zur erwartenden Wareneinkäufe resultieren daraus, dass ein von eLB seit deutlich über einem Jahr intensiv vorbereitetes länger laufendes Projekt für einen bedeutenden potentiellen Kunden nun endlich so weit gediehen ist, dass es dort den Entscheidungsträgern vorgelegt werden kann. Dazu aber sind Fotos erforderlich, die eLB in den für das Projekt erforderlichen Kostümen zeigen. Dies wurde jetzt in den Vorbereitungen von den Mitarbeitern des Kunden als unbedingt nötig dargestellt, um die Entscheidungsträger zu überzeugen. Diese müssen nun also angeschafft werden. Es handelt sich hierbei um Maßanfertigungen und das kostet leider.
Vorteil für die Zukunft aber ist natürlich, wenn das Projekt dann beauftragt wird und realistisch ab etwa September/Oktober diesen Jahres startet und Einnahmen erzielt, dann sind diese Anschaffungen bereits getätigt, diese Betriebsausgaben gehen dann nicht mehr zu Lasten der Einnahmen.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 11:38
von tigerlaw
Meine Ziege gibt keinen Mucks!

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 12:35
von marsupilami
"Es handelt sich hierbei um Maßanfertigungen und das kostet leider." Der 2. Halbsatz ist unvollständig = Gossensprache, höchstens Umgangssprache.
Wir aber können nicht nur schwäbisch und Umgangssprache sondern auch richtiges Teutsch und schreiben deshalb:
"Es handelt sich hierbei um teure Maßanfertigungen."
oder
"Es handelt sich hierbei zwangsläufig um Maßanfertigungen in Handarbeit, die mit einem entsprechenden Preis zu Buche schlagen."
oder
"Es handelt sich hierbei um hochwertige Maßanfertigungen die einen entsprechenden Gegenwert rechtfertigen."

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 13:11
von Koelsch
ok, danke, änder ich

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 13:21
von Olivia
"Das kostet leider" versteht das Jobcenter aber eher, der Satz ist doch sehr eingängig und logisch.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 14:40
von marsupilami
Wir arbeiten hier nicht auf JC-Niveau!!

Und logisch ist er auch nicht weil einfach unvollständig.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 15:01
von jcgeschaedigter
Olivia hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 00:49 Die Ausgabe ist einzutragen unter B14e "Betriebskostüm". Betriebskostüme dürfen ohne weiteres bis 50% der Umsätze (netto) kosten.
Aber schreib doch bitte "Arbeitskleidung" ;-)
marsupilami hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 14:40 Wir arbeiten hier nicht auf JC-Niveau!!
Aber wir müssen uns auf dieses herab begeben. Und hier betrifft es ja nur die Sprache. Schließlich redest du mit einem Nordkoreaner am Besten auch koreanisch ....

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 15:16
von Günter
Schließlich redest du mit einem Nordkoreaner am Besten auch koreanisch ....
Nö, kann ick nich, ick würde mit dem Klartext reden.

z.B. Es handelt sich um hochwertige Maßanfertigungen für ein spezielles Projekt ......

..... daher ist es nicht möglich Kleidung auf Kik-Niveau anzuschaffen.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 16:43
von marsupilami
@ Günter: ".... daher ist es nicht möglich Kleidung auf Kik-Niveau anzuschaffen." :unschuld:

@ jcgeschaedigter: das mit der "Arbeitskleidung" hat was. Denn vermutlich kann eLB diese besondere "Kledage" nicht im Alltag/Freizeit anwenden.
Selbst wenn, kann man argumentieren: nein, kann ich nicht im Alltag tragen, denn wenn was passiert und ich das Teil nicht zum Auftritt tragen kann, weil in Reparatur, dann kann ich nicht auftreten -> Vertragsstrafe!! Sehr hoch!!

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 16:47
von Koelsch
Ich bezweifel, dass z.B. ein Micki Maus oder Rumpelstilzchen Kostüm als alltagstauglich angesehen werden kann. Und damit ist das Kostüm durchaus vergleichbar.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 18:18
von der ratlose
Hallo,
warum geben die Antragsteller vorher eigentlich solche hohen Ausgaben und Einnahmen an ?

Im Grunde genommen wissen die doch gar nicht was wirklich reinkommt oder ausgegeben wird, sie vermuten das nur. Könnte sein usw.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 22:03
von Olivia
1.) Die Schätzung muss zuverlässig sein, sonst wäre es Vorspiegelung falscher Tatsachen.
2.) Das Jobcenter erwartet einen Anrechnungsbetrag.
3.) Vorher eingetragene Ausgaben können im Nachhinein nicht mehr ohne triftige Gründe gekürzt werden.
4.) Hohe Ausgaben sind nur gerechtfertigt, wenn entsprechende Einnahmen hereinkommen (ansonsten Gefahr des Missverhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben).

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 22:23
von Koelsch
der ratlose hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 18:18 Hallo,
warum geben die Antragsteller vorher eigentlich solche hohen Ausgaben und Einnahmen an ?

Im Grunde genommen wissen die doch gar nicht was wirklich reinkommt oder ausgegeben wird, sie vermuten das nur. Könnte sein usw.
Weil sie nicht blöd sind und den durchaus möglichen Einkommensschätzungen des JC keinen Vorschub leisten wollen. Das nämlich könnte durchaus hochschätzen, wenn in all den BWZ zuvor die aEKS Einnahmen etwa auf diesem Niveau waren.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 00:53
von jcgeschaedigter
Koelsch hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 22:23 Weil sie nicht blöd sind und den durchaus möglichen Einkommensschätzungen des JC keinen Vorschub leisten wollen. Das nämlich könnte durchaus hochschätzen, wenn in all den BWZ zuvor die aEKS Einnahmen etwa auf diesem Niveau waren.
Ist denn nicht eigentlich ein wichtiger Punkt der Selbständigkeit, dass das Einkommen auch extrem schwanken kann? Ist ja kein Festangestellten-Job mit regelmäßigem Einkommen. Widrige Umstände können die Umsätze durchaus einbrechen lassen.
Olivia hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 22:03 1.) Die Schätzung muss zuverlässig sein, sonst wäre es Vorspiegelung falscher Tatsachen.
2.) Das Jobcenter erwartet einen Anrechnungsbetrag.
3.) Vorher eingetragene Ausgaben können im Nachhinein nicht mehr ohne triftige Gründe gekürzt werden.
4.) Hohe Ausgaben sind nur gerechtfertigt, wenn entsprechende Einnahmen hereinkommen (ansonsten Gefahr des Missverhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben).
zu 2.: Gibt es da eine Rechtsgrundlage? Ich erwarte auch jeden Tag Sonnenschein. Nur scheint die eben nicht so oft.
zu 3.: Das sag mal dem hiesigen Jobcenter. Denen ist völlig wurscht, was sie in der vEKS anerkannt haben ...
zu 4.: Was ist denn nun genau ein "Missverhältnis"? Gibt es da irgendwelche Vorgaben? Oder darf das jeder SB "nach Gefühl" bestimmen?

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 06:31
von Peterpanik
Ja jeder Sachbearbeiter/in macht was ihm Grade so in den Kopf kommt, bei mir ist das auch so gewesen und ich habe die auch immer nach den Vorgaben des Jobcenters gefragt und nie eine Antwort erhalten. Habe diese Frage der Vorgaben dann über die Gerichte eingefordert bis jetzt ohne Ergebnis, aber es besteht noch Hoffnung den nun liegt diese Frage beim BSG in Kassel und jetzt müssen wir warten was sie dort mal entscheiden.

Vergessen und hier noch das A z. B 14 AS 85 / 19 B für alle.

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 06:56
von kleinchaos
Bei Handeltreibenden wird schon ein gewisses Verhältnis zwischen Einkauf und Verkauf vorausgesetzt.
Ich hatte eine Textilhändlerin, bei der monierte man auch die hohen Einkäufe. Dass die Klamotten dann aber ne Weile im Laden hängen und ja auch nicht jeden Monat hohe Einkäufe stattfinden, das übersah man geflissentlich. Außerdem ging das JC von einer Marge aus, wie sie größere Läden und Kaufhäuser haben. Die hat ein kleiner Laden natürlich nicht

Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Verfasst: Di 12. Mär 2019, 08:00
von Günter
Außerdem ging das JC von einer Marge aus, wie sie größere Läden und Kaufhäuser haben.
Wenn die Kaufhäuser so große Margen haben, dann verstehe ich die Probleme von Karstadt &Co überhaupt nicht und schon gar nicht die Pleiten diverser Modeketten.