Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Micha47
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Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#1

Beitrag von Micha47 »

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum und habe eine Frage:

Ich war viele Jahre Selbständig (nicht als Kleinunternehmer). Seit mitte letzen Jahres ging der Umsatz nahezu auf 0. Dieses Jahr auch 0. Ich verkaufe nichts mehr da es sich nicht lohnt. Habe aber die Selbstständigkeit noch nicht abgemeldet. Ich habe im Herbst 2018 Hartz4 bewilligt bekommen. In Sachen Jahres-Steuererklärungen war ich in letzter Zeit sehr langsam. Im moment bin ich an 2017 dran (auch zu spät, ich weiß). So das das Finanzamt bwz. Handelskammer oder Berufsgenossenschaft davon ausgegangen ist das ich noch gut verdiene. Die hatten mir dann Vorrauszahlungsbescheide gesendet. Mein Kontostand war aber 0.

Nun zu meiner Frage da ich bald die erste abschließende EKS abgeben muss.
Ich musste noch nach der Harz4 bewilligung 2000.- Gewebesteuer vorrauszahlen.
Dazu haben mir meine Eltern 2000.- auf das Geschäftskonto überwiesen. Zinsloses Darlehen. Am selben Tag habe ich das Geld dem Amt überwiesen.

Mein Plan:
Die 2000.- bekomme ich komplett vom Gewerbeamt zurück sobald ich den Jahresabschluss gemacht habe. Dann überweise ich das Geld sofort meinen Eltern zurück.

Mache ich das richtig so? Weil der Zeitraum zwischen Zahlung und Rückerhalt nicht in dem selben 6 Monatszeitraum ist. Wie trage ich das in EKS ein?

Ich habe das mit der abschließender EKS (6 Monate) halt nicht verstanden. Wenn ich in den ersten 6 Monaten ein Minus mache und in den nächsten 6 Monaten ein Plus. Gibt es sowas wie ein Übertrag?

Liebe Grüße
Micha
Olivia
Benutzer
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Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#2

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Am besten wäre, das Gewerbeamt überweist direkt an Deine Eltern, nach Abtretung der Forderung gegenüber dem Gewerbeamt/Finanzamt, Vorlage des Darlehensvertrages und Schilderung der Sachlage.

Ansonsten tritt wohl folgendes ein: die Steuerrückzahlung könnte vom Jobcenter mit Eingang auf dem Konto als anrechenbares Einkommen gewertet werden, mit der Folge, dass Du nur Tilgungsraten geltend machen kannst. Die Tilgungsraten müssen bereits im Darlehensvertrag unmissverständlich festgeschrieben sein. Dennoch kann das Jobcenter unter Umständen darauf hinwirken, die Raten zu reduzieren. Und damit fangen die Probleme an.

Deswegen solltest Du unbedingt einen Darlehensvertrag schriftlich aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass bei Rückzahlung der Gewerbesteuer diese sofort an die Darlehensgeber zu erstatten ist. Ob das beim Jobcenter durchgeht, ist bei der Höhe des Betrages aber durchaus fraglich. Und Vorsicht: geht die Rückzahlung am letzten Tag eines BWZ auf dem Konto ein und kann wegen Wochenende, Feiertagen oder sonstiger Verhinderung nicht mehr BWZ-gleich zurückgezahlt werden, lauert dort eine weitere Falle - in diesem Fall würde komplett angerechnet werden.
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Koelsch
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Re: Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Olivia, das Risiko, dass das JC die Hand aufhält wäre sonst sehr groß.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Micha47
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Re: Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#4

Beitrag von Micha47 »

Hallo Olivia, Hallo Koelsch.

Vielen Dank für deine Antwort.

Also einen schriftlichen Darlehensvertrag wo klar drin steht das Gewerbeamt den Betrag direkt an meine Eltern überweisen soll zur Absicherung der Rückzahlung des Darlehens. Diesen Vertrag dann dem Gewerbeamt vorlegen mit der Bitte dem zu entsprechen.

Das würde verhindern das die Rückzahlung auf mein Konto erfolgt.
Auf meinem Konto wären ja dann nur die bereits erledigten Buchungen mit der Gutschrift der Darlehenssumme und der Überweisung an das Gewerbeamt.

Eine Frage habe ich noch:
Ich der EKS trage ich dann die Gewerbesteuervorrauszahlung unter B14 ein und das Darlehen unter A4?

Viele Grüße
Michael
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Günter
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Re: Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#5

Beitrag von Günter »

Und ich dachte immer das Finanzamt .....
3.) Wie kommt die Gewerbesteuer zum Finanzamt?
In aller Regel nimmt die Gewerbesteuer diesen Weg: Der Unternehmer gibt eine entsprechende Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab. In diesem Amt wird der Messbetrag festgelegt und an die Gemeinde gemeldet. Da die Kommune den Hebesatz erhebt, erstellt sie auch den Gewerbesteuerbescheid.

Legt das Finanzamt eine Gewerbesteuer fest, so muss diese (ähnlich wie Einkommens- oder Körperschaftssteuer) quartalsmäßig im Voraus bezahlt werden. Meist muss nur eine ausreichende Liquidität vorhanden sein, damit das Finanzamt eigenständig die Gewerbesteuer einziehen kann.
https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbesteuer

Was isch von der ganzen Konstruktion halte, schreibe ich besser nicht, ich glaube auch kaum, dass das FA die vereinnahmte Steuer an Dritte (Darlehensgeber) auszahlt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#6

Beitrag von Olivia »

Was schlägst Du stattdessen vor? Das Kind gleich in den Brunnen fallen zu lassen?
Micha47
Beiträge: 3
Registriert: Mo 25. Mär 2019, 12:40

Re: Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#7

Beitrag von Micha47 »

Bei mir war es so:
In den Anfangsjahren habe ich nie Gewerbesteuer bezahlt. 2016 war der Gewinn allerdings über dem Freibetrag so das das Finanzamt nach meiner Einkommenssteuererklärung dem Gewerbeamt mitgeteilt hat das ich auch Gewerbesteuer zahlen muss. Die Stadtverwaltung hat dann einige Wochen später ein Bescheid mit der Summe und Hebesatz geschickt. Gut ein Monat später kam dann ein Vorauszahlungsbescheid für das nächste Jahr in selber Höhe. Ich sollte nicht quartalsmäßig im sondern für 12 Monate im voraus zahlen.
Die Gewerbesteuer wird nicht an das Finanzamt gezahlt sondern an die Stadtverwaltung.

Viele Grüße
Michael
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tigerlaw
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Re: Steuervorauszahlung durch Darlehen gezahlt

#8

Beitrag von tigerlaw »

Bevor wir an die theoretischen Erwägungen gehen:

Mit der Stadtkasse Kontakt aufnehmen und hinterlegen lassen, dass Steuererstattungen auf Konto der Eltern fließen sollen. Beim FA gibt es besondere Formulare, bei der Stadt dürfte es wohl auch so sein.

Besser wäre es natürlich gewesen ("Hätte, hätte, Fahrradkette"), die Eltern hätten die Gewerbesteuer direkt an die Stadt geschickt.
So musst Du die Einnahme und Ausgabe in der EKS unterbringen. Ändert am Ertrag ja gar nichts.

Sollte JC herumzicken, dann auf § 11a V SGB II verweisen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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