Hallo liebe Forum Mitglieder,
kurz zu uns. Ich und meine Frau haben uns selbstständig gemacht und betreiben einen Friseur Salon seit knapp 10 Monaten. Im Februar 2018 haben wir unseren Kredit durch bekommen und auch die Gelder hierfür erhalten zzgl. haben wir ganz normal ALG-II bekommen. Jetzt haben wir das Problem mit dem Jobcenter das wir angeblich ca. 4200€ nachzahlen sollen, weil wir für den Zeitraum 03/18 - 05/18 ja Umsatzsteuer Erstattungen erhalten haben und diese als Einnahmen gelten. Wir haben jedoch nur auf diese Summen gewartet und Sie direkt weiter investiert, da man ja nur die Netto Beträge im Business Plan angibt und dementsprechend ja auch nur diese Summen erhält. Wenn ich jetzt die Umsatzsteuer als Einkommen ausgebe, fehlt mir am ende das Geld für die notwendigen Investitionen wofür ja das Geld gedacht ist. Wie kann ich da jetzt rechtlich gegen Vorgehen ? Auf welche Grundlage kann ich mich jetzt da stützen ? Die haben uns echt auf dem "Kicker"....haben den Weiterbewilligungsantrag vor 9 Wochen eingereicht und haben immernoch keine Antwort erhalten....statt dessen kramen sie in der Akte rum und kommen uns jetzt mit einer Nachzahlung....Wir hatten zum Zeitpunkt der Umsatzsteuer keinerlei Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit da wir den Salon erst zum 16.07.2018 eröffnet haben.
Ich hoffe hier hat jemand einen Lösung für uns wie wir das angehen sollen. Ansonsten muss ich zum Anwalt was wiederum mit weiteren Kosten verbunden wäre.
LG
Umsatzsteuer Erstattungen als Einnahmen verrechnet
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35658
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Umsatzsteuer Erstattungen als Einnahmen verrechnet
im Forum.
Wird schwierig.
Denn Ihr seid nicht die Einzigen, denen die Umsatzsteuer auf den Fuß fällt.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=23675
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=11881
Wird schwierig.
Denn Ihr seid nicht die Einzigen, denen die Umsatzsteuer auf den Fuß fällt.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=23675
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=11881
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Umsatzsteuer Erstattungen als Einnahmen verrechnet
Sofern der Rückfluss der erstatteten USt und die erneute Ausgabe dieser Rückflüsse als Investition im gleichen BWZ erfolgt ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Denn eine begründete Nachinvestition ist eine berücksichtigungsfähige Betriebsausgabe, die den Gewinn entsprechend mindert. Probleme könnte es geben, wenn in der EGV eine Absprache von Investitionen oder gar deren vorherige Genehmigung zugesagt wurde. Ist das der Fall?
Gründungsförderung sieht anders aus, und auch Existenzsicherung sollte nicht 9 Wochen brauchen und noch immer ist kein Bescheid da. Hier im Forum gibt und gab es etliche Mitglieder, denen es ähnlich ergangen ist.Die haben uns echt auf dem "Kicker"....haben den Weiterbewilligungsantrag vor 9 Wochen eingereicht und haben immernoch keine Antwort erhalten....statt dessen kramen sie in der Akte rum und kommen uns jetzt mit einer Nachzahlung....
Aber die Investition wurde in dem selben BWZ getätigt oder erst im Folge-BWZ? Wenn die Investition erst im Folge-BWZ getätigt wurde, sehe ich leider schwarz. Das Geld wird dann weg sein.Wir hatten zum Zeitpunkt der Umsatzsteuer keinerlei Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit da wir den Salon erst zum 16.07.2018 eröffnet haben.
Zuletzt geändert von Olivia am Do 9. Mai 2019, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umsatzsteuer Erstattungen als Einnahmen verrechnet
Marsu hat das richtig beschrieben.
Ansonsten, gibt es außer der Umsatzsteuer in dem Bescheid noch irgendeinen, wenn auch winzigkleinen Streitpunkt? Wenn ja, Kann man damit Zeit schinden über Widerspruch und Klage.
Ansonsten, gibt es außer der Umsatzsteuer in dem Bescheid noch irgendeinen, wenn auch winzigkleinen Streitpunkt? Wenn ja, Kann man damit Zeit schinden über Widerspruch und Klage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.