Erledigungserklärung

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axels11
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Erledigungserklärung

#1

Beitrag von axels11 »

Hallo zusammen

Ich hatte vor gut 2 Monaten eine Klage erfolgreich gegen das JC vor dem SG gewonnen.
Nun möchte das JC eine Erledigungserklärung von mir.

Mit welchem Inhalt muß diese geschrieben werden?

Vielen Dank im Voraus
Axels11
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Günter
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Re: Erledigungserklärung

#2

Beitrag von Günter »

Frage sind denn alle deine Klagegründe erledigt, hat das JC alles bezahlt und auch die außergerichtlichen Kosten beglichen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Erledigungserklärung

#3

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du Klage gewonnen hast und keine Berufung eingelegt wurde, dann ist die Sache erledigt. Was soll der Quatsch mit Erledigungserklärung. Frag mal bitte nach einer Rechtsgrundlage für den Blödsinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Erledigungserklärung

#4

Beitrag von Olivia »

Mit einer Erledigungserklärung würde man auf alle etwaigen künftigen Ansprüche verzichten, die sich in dem betreffenden Fall noch im Nachhinein als ungeregelt ergeben könnten. Hier im Forum gab es mal einen Fall, da wurde die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen vergessen zu regeln. Mit einer Erledigungserklärung könnte sowas beispielsweise nicht mehr im Nachhinein geregelt werden. Die Erledigungserklärung kommt einem umfassenden Verzicht auf alle nicht geregelten Inhalte gleich.
axels11
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Re: Erledigungserklärung

#5

Beitrag von axels11 »

Die Punkte gegen die ich geklagt hatte sind erledigt und vom JC nachgezahlt.
Ich hatte 2 Klagen, einmal mit Anwalt und einmal ohne.
Beide betrafen das gleiche Problem und wurden in einem Aufwasch beim Gerichtstermin erledigt.

Jetzt gibt es aber noch nachfolgende Zeiträume gegen die ich damals einen Widerspruch gemacht habe und ein Stillhalten bis zur Urteilsverkündung vereinbart wurde.
Für diese Zeiträume sind noch Nachzahlungen vom JC zu leisten, also noch offen.
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Günter
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Re: Erledigungserklärung

#6

Beitrag von Günter »

Dann würde ich dem JC schreiben.

Da noch nicht alle meine Ansprüche gegen das JC erledigt sind, kann ich eine solche Erklärung nicht abgeben.

Ich fordere sie daher auf, meine noch offenen Forderungen

.....
......
......

bis zum 15.06.2019 auszugleichen, danach werde ich Klage einreichen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Erledigungserklärung

#7

Beitrag von Koelsch »

Dann wie Günter schreibte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Erledigungserklärung

#8

Beitrag von marsupilami »

Sehe ich auch so.

Wenn nach einer Klage alles erledigt ist, braucht es keine Erledigungserklärung.
Es ist deren Job zu schauen, ob wirklich alles erledigt ist.
Wenn die zu faul zum kukken sind, kann das nicht an Dir hängenbleiben.

Außerdem besteht die Gefahr, die Olivia schon geschrieben hat - dass Du damit evtl. weitere Ansprüche verwirkst.

Also Schreiben raus a la Günter.
Nur den letzten Halbsatz weg lassen, die werden das dann schon merken, wenn das SG wieder die Akten anfordert, weil Klage eingereicht wurde.
Signatur?
Muss das sein?
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marsupilami
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Re: Erledigungserklärung

#9

Beitrag von marsupilami »

Stimmt.

D.h. die noch offenen aber vorübergehend stillgelegten Widersprüche, "reaktivieren" und Widerspruchsbescheide verlangen.

Und für die Zeichnung der "Erledigungserklärung" eine Rechtsgrundlage verlangen.
Ich bin neugierig, was da dann kommt.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Erledigungserklärung

#10

Beitrag von Günter »

Ich würde mich auf nix einlassen.Termin setzen und wenn keine Kohle kommt, nächste Klage. Alles andere führt die nur in Versuchung und das erzeugt unnötigen Stress.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Erledigungserklärung

#11

Beitrag von Koelsch »

Und bzgl. eines abgeschlossenen SG-Verfahrens ist eine Erledigungserklärung nicht nötig. So was wird gerne mal vom SG angefragt:

Klage/eA läuft - bevor SG entscheidet, mach JC einen neuen Bescheid in dem es dem Kläger (weitgehend) Recht gibt. Dann fragt SG nach, ob die Sache damit erledigt sei.
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tigerlaw
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Re: Erledigungserklärung

#12

Beitrag von tigerlaw »

In dem Fall sollte man schreiben:
Soweit das JC dem Begehren mit Bescheid vom <DATUM> abgeholfen hat, erkläre ich das Verfahren für erledigt und stelle Kostenantrag.
Mehr braucht nicht zu kommen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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