Freudige Überraschung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Freudige Überraschung

#26

Beitrag von Koelsch »

Emmaly hat geschrieben:Na in den Leistungsabteilungen der ARGEn, oder etwa nicht? :ohnmacht:
Also da wär ich jetzt nicht drauf gekommen, hast Du da schon mal 'nen klugen Menschen getroffen - ich mein hinter dem Schreibtisch, nicht davor. :verwirrt: :verwirrt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Katharina2006
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Re: Freudige Überraschung

#27

Beitrag von Katharina2006 »

weiß einer en gutes Mittel gegen Bauchschmerzen????Ich kann mich vor lauter Lachen net mehr halten :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach:
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Günter
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Re: Freudige Überraschung

#28

Beitrag von Günter »

Versuch mal deinen Stollen, dann weißte auch warum der Bauch wehtut. :gunni: :angst:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Freudige Überraschung

#29

Beitrag von Emmaly »

:kreisch:
Vielleicht ist deshalb die Leistungsabteilung nicht zugänglich.
Die sitzen nicht da, wo wir mit den Fragen auftauchen. Da gibt es sozusagen ein Pufferbereich. Die Servicemitarbeiter leiten alles weiter. Wäre bestimmt nicht ungefährlich, wenn man direkt auf die SBs Zugriff hätte. Fragt sich nur für wen? :gunni: Meine SB habe ich bei der Akteneinsicht kennen gelernt. Mindestens normal begabt, würde ich sagen. Aber eben Behördenmitarbeiter, die gesagt bekommen, was sie zu entscheiden haben. Und dies auch machen, selbst auf die Gefahr hin, dass da Schildbürgerstreiche raus kommen. Siehe Bestandsschutz und Heizkostenkürzung.

Die Frau aus der Widerspruchsabteilung habe ich bei Gericht getroffen. :aufgemerkt: Die sollte vorrechnen, wie sie auf die 4,03 € kam. :gunni: Ich habe längere Zeit gezögert und dann gemeint, wenn sie den alten "Ost"regelsatz nimmt, dann könnte man hinkommen. :mrgreen: Dann klappte es mit der Rechnung. Das arme Mädel hatte dann eingewilligt mir einen neuen Bescheid zu stellen und die Richterin hat das Protokoll diktiert. :mrgreen:
Kein Urteil, aber das Protokoll hatte Wirkung. Es gab nie wieder wegen KH-Aufenthalt eine Regelsatzkürzung. :gunni:

Nun fange ich an Romane zu schreiben.
LG Emmaly
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Koelsch
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Re: Freudige Überraschung

#30

Beitrag von Koelsch »

Emmaly hat geschrieben:Nun fange ich an Romane zu schreiben.
Du siehst, die ARGE weckt die Kreativität des Hilfeempfängers, das erspart so manche Maßnahme!
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angel6364
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Re: Freudige Überraschung

#31

Beitrag von angel6364 »

Ich kanns nicht fassen.
An einem Abend in einem Forum dreimal den gleichen ultimativ besten Lacher der Welt (ja gut, meiner Meinung nach...) gebraucht!


Das hat was, dieses Forum, jawollja.
:totlach: :totlach: :totlach: :totlach:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Freudige Überraschung

#32

Beitrag von Koelsch »

Da die ARGE meines Grauens offensichtlich Schwierigkeiten hat mit dem Fuß in den Strumpf zu kommen, oder beidfüßig in die Strümpfe zu kommen, habe ich soeben versucht mittels eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung etwas Unterstützung zu leisten.
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Katharina2006
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Re: Freudige Überraschung

#33

Beitrag von Katharina2006 »

Das ist sehr vernünftig Koelsch :bravo: - sonst pennt die ARGE nächstes Jahr noch- ab und zu brauchen die :aua: :aua: :aua:
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Emmaly
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Re: Freudige Überraschung

#34

Beitrag von Emmaly »

@ Koelsch,
vielleicht verkennst du die Leute und sie haben gar keine Strümpfe oder nur einen, weil das Sockenmonster unterwegs war. :gunni:
Oder die Arge ist von der Grippewelle überrollt worden. :kreisch: :unschuld:

Wenn das nicht zutrifft, solltest du ja in den nächsten Tagen/Wochen von der ARGE oder dem Gericht hören/lesen.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Freudige Überraschung

#35

Beitrag von Günter »

Emmaly hat geschrieben:@ Koelsch,
vielleicht verkennst du die Leute und sie haben gar keine Strümpfe oder nur einen, weil das Sockenmonster unterwegs war. :gunni:
Hatten wir das nicht woanders mit der Begrifflichkeit?

Das heißt nicht mehr Sockenmonster, das heißt Waschvollautmat Energieeffizienzklasse AA, 1200 Schleuderturen :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Freudige Überraschung

#36

Beitrag von Koelsch »

Geschwindigkeit ist ........, nee so schnell geht's wohl auch mit einer einstweiligen Anordnung nicht.
Jetzt eben im häuslichen Briefkasten gefunden - jawohl der Bescheid meiner ARGE des Grauens. Da hätte ich mir ja die Schreiberei und Fahrerei zum SG sparen können. Bei näherem Studium des Bescheid keimte aber der vage Verdacht auf, dass beides doch nicht so ganz umsonst war, so bleibt man in Übung, und die werd ich wohl noch brauchen.

Kurzform:
BWZ großzügige 2 Monate, Einkommen wird angerechnet nach der Formel: Man nehme das laut Schätz-EKS kumulierte Einkommen des normalen BWZ von 6 Monaten, dividiere dieses durch die bewilligten 2 Monate und schon hat man das einzusetzende Einkommen. Dieses deklariere man dann als "sonstiges Einkommen", dann kann man sich die lästige Einkommensbereinigung und Freibetragsrechnerei sparen.
Die Phantasie der ARGE nötigt mir eine gewisse Bewunderung ab, auf die Idee wäre ich kaum gekommen. So kommt eben keine Langeweile auf, dann werd ich morgen mal wieder einen kurzen Widerspruch schreiben. :never: :never:
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Katharina2006
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Re: Freudige Überraschung

#37

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Koelsch,
dass die ARGEN mit dem Denken und dem Schreiben Schwierigkeiten haben, habe ich ja schon selbst oft genug erfahren - aber jetzt auch noch mit dem Rechnen :gaga: :gaga: :gaga: . Auf welcher Schule waren die wohl???? :ka: :ka: :ka:
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Emmaly
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Re: Freudige Überraschung

#38

Beitrag von Emmaly »

Koelsch hat geschrieben:Kurzform:
BWZ großzügige 2 Monate, Einkommen wird angerechnet nach der Formel: Man nehme das laut Schätz-EKS kumulierte Einkommen des normalen BWZ von 6 Monaten, dividiere dieses durch die bewilligten 2 Monate und schon hat man das einzusetzende Einkommen. Dieses deklariere man dann als "sonstiges Einkommen", dann kann man sich die lästige Einkommensbereinigung und Freibetragsrechnerei sparen.
Die Phantasie der ARGE nötigt mir eine gewisse Bewunderung ab, auf die Idee wäre ich kaum gekommen. So kommt eben keine Langeweile auf, dann werd ich morgen mal wieder einen kurzen Widerspruch schreiben. :never: :never:
:totlach: :totlach: Sorry, über so große komplitierte Rechenaufgaben muss ich lachen.
Das ist ja was fürs Milowitschtheater. Geschichten die das Leben schreibt.

Kein Wunder dass die Wirtschaft klagt, den schulabgängern fehle es an den grundlegenen Mathematik und Deutschkenntnissen. Die Arge stellt diese Leute ein. :gunni:
Lass dir doch einmal die Aufgaben vorrechnen. :gunni:
:totlach: :totlach: :totlach:
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Katharina2006
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Re: Freudige Überraschung

#39

Beitrag von Katharina2006 »

Für was die Sozialgerichte doch alles herhalten müssen - jetzt müssen die Richter noch den SBs das Rechnen beibringen :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: kein Wunder, dass die SGs völlig überlastet sind.
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Pegasus
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Re: Freudige Überraschung

#40

Beitrag von Pegasus »

Die Phantasie der ARGE nötigt mir eine gewisse Bewunderung ab, auf die Idee wäre ich kaum gekommen. So kommt eben keine Langeweile auf, dann werd ich morgen mal wieder einen kurzen Widerspruch schreiben.
Den ersten Satz bitte nicht der ARGE weiterleiten. Die bilden sich sonst was ein.....

Der Berechnungsweg .... nicht von schlechten Eltern. Dein Widerspruch bezieht sich demnach auf den Berechnungsweg und den daraus ergebenen Betrag?

Peg
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Rosa Golf
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Re: Freudige Überraschung

#41

Beitrag von Rosa Golf »

Kann auch was zu freudiger Überraschung vermelden:

Ich habe keinen ganzen Monat auf einen neuen Bewilligungsbescheid gewartet!! Ich habe am 23.12.2008 abgegeben und ihn heute erhalten! :prost:

Na gut, auf einen Widerspruchsbescheid warte ich bald 4 Monate..., hab aber mal vorsorglich eine Anwältin eingeschaltet.... :party:

Und die Berufungsfrist für die ARGE ist abgelaufen und ich habe noch keine Mitteilung, dass Berufung eingelegt wurde....

So viele Überraschungen an einem Tag! Das wünsche ich Euch auch einmal!!

Viele Grüße, Rosa Golf
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Koelsch
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Re: Freudige Überraschung

#42

Beitrag von Koelsch »

Pegasus hat geschrieben:
Die Phantasie der ARGE nötigt mir eine gewisse Bewunderung ab, auf die Idee wäre ich kaum gekommen. So kommt eben keine Langeweile auf, dann werd ich morgen mal wieder einen kurzen Widerspruch schreiben.
Den ersten Satz bitte nicht der ARGE weiterleiten. Die bilden sich sonst was ein.....

Der Berechnungsweg .... nicht von schlechten Eltern. Dein Widerspruch bezieht sich demnach auf den Berechnungsweg und den daraus ergebenen Betrag?

Peg
Ooch - warum so bescheiden. Der BWZ von 2 Monaten entspricht nun auch nicht so ganz den gesetzlichen Vorgaben und da steht dann wieder der lustige Satz drin, dass man ungeplante Ausgaben vorher von ARGE absegnen lassen muss. Angesichts der Bearbeitungszeiten der ARGE eine absolut praktikable Forderung - Erstantrag nur ca. 4 Monate, WBA nur ca. 4 Monate Bearbeitungszeit. Ich werde natürlich auch morgen gleich einen erneuten WBA absenden müssen. Mal sehen, ob man das Chaos nicht noch vervollkommnen kann.
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Pegasus
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Re: Freudige Überraschung

#43

Beitrag von Pegasus »

Der BWZ von 2 Monaten entspricht nun auch nicht so ganz den gesetzlichen Vorgaben und ....

Da bin ich mir immer unsicher, denn ich habe bis jetzt immer nur lesen können:
'Der Bewilligungszeitraum sollte 6 Monate betragen'.

Ist das nun eine 'Kann-Auslegung' oder was? Darüber grübel ich schon seid einigen Monaten nach.

Richtig Koelsch, schieb mal gleich den nächsten Antrag hinterher. Die wollen ja beschäftigt werden. Und sie verlangen ja etliche Belege, auf das die Akte platzt.

Peg
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Emmaly
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Re: Freudige Überraschung

#44

Beitrag von Emmaly »

Die Akte geht ja erst einmal zum Gericht, oder ist sie schon da?
Das bedeutet, die Arge muss kopieren für die Leistungsabteilung und für Widerspruchsstelle auch, da die Orginale ja zum Gericht gehen sollten. (Die armen Bäume!)
Beschäftig sind sie wohl genug. 4 Monate für ein Bescheid, der nur 2 Monate läuft. :never: :never:
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Günter
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Re: Freudige Überraschung

#45

Beitrag von Günter »

Pegasus hat geschrieben:Der BWZ von 2 Monaten entspricht nun auch nicht so ganz den gesetzlichen Vorgaben und ....

Da bin ich mir immer unsicher, denn ich habe bis jetzt immer nur lesen können:
'Der Bewilligungszeitraum sollte 6 Monate betragen'.

Ist das nun eine 'Kann-Auslegung' oder was? Darüber grübel ich schon seid einigen Monaten nach.

Richtig Koelsch, schieb mal gleich den nächsten Antrag hinterher. Die wollen ja beschäftigt werden. Und sie verlangen ja etliche Belege, auf das die Akte platzt.

Peg
Bei Kann-Entscheidungen ist grundsätzlich das pflichtgemäße Ermessen anzuwenden. Das heißt wer vom Weg abweicht, der muss nachvollziehbar seinen eingeschlagenen Pfad begründen.

Nicht weil er nicht bis drei zählen kann, und das dann noch zweimal nicht kann nimmt er statt 6 nur zwei Monate, sondern nachvollziehbar.

Eine denkbare Begründung des SB wäre, er ist Katholik in der Domstadt Köln, Sex ist also bah bah, aber zum Besch.... gehören zwei, der SB und der Hilfeempfänger, also nehmen wir als Bewilligungszeitraum zwei Monat und dann schauen wir mal was wir in zwei Monaten an Rechtsbeugung begehen können.
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Re: Freudige Überraschung

#46

Beitrag von Koelsch »

Die Formulierung soll oder sollte hat mit einer Ermessensentscheidung (Kann-Vorschrift) nichts zu tun. Die Behörde hat hier kein Ermessen, bei Vorliegen besondere, atypischer Umstände im Einzelfall kann die Behörde aber ausnahmsweise mal von der gesetzlichen Vorschrift abweichen. Da müssen die sich also sehr winterlich warm, anziehen, um das zu begründen. Insbedonere heißt das für mich, wenn es, wie zu Erwarten am 1.3.09 erneut zu einer Zahlungseinstellung kommt, reicht bereits diese unbegründete Abweichung für die nächste eA.
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Re: Freudige Überraschung

#47

Beitrag von Pegasus »

Bei Kann-Entscheidungen ist grundsätzlich das pflichtgemäße Ermessen anzuwenden. Das heißt wer vom Weg abweicht, der muss nachvollziehbar seinen eingeschlagenen Pfad begründen.
Aha wieder etwas dazu gelernt.
Die Formulierung soll oder sollte hat mit einer Ermessensentscheidung (Kann-Vorschrift) nichts zu tun.
Warte auch auf den nächsten Bescheid. Schaun wir mal, ob da wieder 3 Monate stehen oder ob gleich von vorne weg angelehnt wird.

Wird eh noch schwieriger, weil die Heilung nach Schulter-OP lange dauern soll. Und allein kann ich kaum fahren. Als dürres dünnes 'Schrott-Weib' würde ich kaum Altmetall auf meinen Rundtouren bekommen.

Peg
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Re: Freudige Überraschung

#48

Beitrag von Günter »

Ich hab mich schon gewundert, als oller Rohrleger kenne ich die Branche :gunni:
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Re: Freudige Überraschung

#49

Beitrag von Koelsch »

Nur noch zur Vervollständigung, weil hier ja über den Bewilligungszeitraum gegrübelt wurde:
§ 41 SGB II -Berechnung der Leistungen
(1) 1 Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. 2 Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. 3 Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. 4 Die Leistungen sollen jeweils für 6 Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. 5 Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu 12 Monate bei Berechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
Von einer Verkürzung lese ich hier nix, deshalb ja das "warm anziehen" für die ARGE.
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Re: Freudige Überraschung

#50

Beitrag von Pegasus »

Ups Günter.... darf man Dich nun 'oller Rohrleger' nennen? .... schnell-weg-ducken

Danke Koelsch. Nicht nur Deine ureigene ARGE wird sich warm anziehen müssen, meine dann wohl auch. Wenn ich allein an die Menge der Kopien denke, so hat meine SB mir unsinnige Kosten gebracht. Vielleicht sollte man das mal in Rechnung stellen. :arge:

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