falsche Berechnung von Hartz IV

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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skysegel
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falsche Berechnung von Hartz IV

#1

Beitrag von skysegel »

Ich wollte nur kurz mein Thema hiereinstellen, falls andere das selbe Problem haben. Bei mir ist wohl die Berechnungsgrundlage falsch. Ich hab eigentlich nie wirklich nachgesehen und den Mannen und Frauen auf dem "Amt" vertraut. doch nun wurde ich durch eine Nicht zahlung im September und einen darauf folgenden Bescheid aufmerksam. Ich denke einige von euch verstehen dass nicht, aber ich versuche lieber meine Ideen umzusetzen und unterstelle allen erst einmal dass sie ihre Arbeit auch korrekt ausführen. Nun bin ich eines besseren belehrt worden.
Naja ich habe jedenfalls Widerspruch mit Begründung abgegeben.
Ich stelle den Text hier mal ein, so dass ihr eure Meinung dazu sagen könnte. Ich hoffe dass ich nicht zuviel Kritik ernte. Ich habe hier einiege aähnliche Beiträge gelesen und mir dass zusammengestellt was für mich zutrifft. Also hier ist mal der Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht meiner Bewilligungsbescheide, liegt die Vermutung nahe, dass meinen Bewilligungsbescheiden falsche Berechnungen zu Grunde liegen. Nach einer Kontrolle meiner Unterlagen, auch für zurückliegende Bewilligungsbescheide, sind sowohl der Bewilligungszeitraum (§ 42 SGB II mit 6 Monaten geregelt), als auch die Berechnung meines Einkommens aus Selbständigkeit falsch berechnet worden. Der Erstattungsbescheid gegen den ich Widerspruch einlege, beruht genauso auf der falschen Ermittlung meines Einkommens, wie mein aktueller Bescheid vom 21.09.09.

Dies hat in beiden Fällen erhebliche Auswirkungen. So kommt durch die Annahme, dass Einkommensanteil in Monaten die Verluste ausweisen, nicht angerechnet werden können für den abgelaufenen BWZ ein Differenzbetrag von 188,32 € zustande, die ich nun sogar zurückzahlen soll. Stattdessen wurde mir aber zu wenig Geld ausgezahlt.

Grundlage der Berechnung von BG aus selbständiger Arbeit ist die
„ VO ZUR BERECHNUNG VON EINKOMMEN SOWIE ZUR NICHTBERÜCKSICHTIGUNG VON EINKOMMEN UND VERMÖGEN BEI ALG II“.
Dies liegt momentan in der Fassung vom 23.7.2009 I 2340 vor. Hierin wird klar geregelt wie das Einkommen Selbständiger gerechnet werden muss.

Im §3 der gleichen VO heißt es, …Abs. 1 Satz 2: Betriebseinnahmen sind alle erzielten Einnahmen, die im BEWILLIGUNGSZEITRAUM (§41 ABS.1 Satz 4 des SGB II) tatsächlich zufließen. Analog dazu werden die Ausgaben in Abs.2 dieser VO geregelt.
Die Verteilung der Gesamteinnahmen, minus die Gesamtausgaben des BWZ, ergeben sich in §3 dieser VO unter Abs.4 dieser VO.
Darin heißt es: Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.




Frei übersetzt heißt das:
Einnahmen
-Ausgaben
Gesamteinkommen


Gesamteinkommen/6(BWZ) = Netto-Einkommen

Netto-Einkommen
- Freibetrag § 11Abs 2 Satz 2 SBGII
- Freibetrag § 30 SBGII
Anzurechnendes Einkommen



Dies wurde sowohl in den vorhergehenden Bescheiden, als auch bei dem aktuellen Bescheid vom 21.09.09 für den BWZ von 01.09.09 bis 28.02.09 nicht berücksichtigt. Durch die falsche Berechnungsart ergibt sich im aktuellen Bescheid ein monatlicher Fehlbetrag von 177,13 €.

Wäre der Fehlbetrag nicht so drastisch ausgefallen, würde ich auch weiterhin davon ausgegangen sein, dass hier von Seiten der GfA alles richtig gerechnet worden ist. Leider muss ich feststellen, dass dies nicht der Fall ist.

Nun suche ich nicht den oder die Schuldigen, sondern möchte einfach, dass die Bescheide dahin gehen überprüft werden. Es geht hier zu allererst um schnelle Lösungen.

Des Weiteren wurde mir für den September 2009 überhaupt keine Leistung überwiesen, sodass ich nun mein Konto weit über mein eigentliches Dispolimit überzogen habe. Ich bitte Sie auch deshalb diese Sachverhalte zu überprüfen und zu korrigieren.


Mit freundlichen Grüssen



Jetzt warte ich darauf wie die ARGE reagiert. Mal sehen wie lange es dauert.
Über eure Meinung wäre ich echt erfreut, auch fü+r weiterführende Tipps.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Tom
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Günter
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#2

Beitrag von Günter »

Hallo Tom,

willkommen im Forum, grundsätzlich hast du Recht, aber um deinen Widerspruch genauer prüfen zu können wäre es hilfreich wenn du deine vorläufige und endgültige EKS und den dazugehörigen Bescheid mit geschwärzten pers. Daten einscannen und einstellen könntest.

Wenn du hier Kritik ernten solltest, dann haben wir was falsch gemacht, hier solltest du Hilfe bekommen. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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skysegel
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#3

Beitrag von skysegel »

Günter hat geschrieben:Hallo Tom,

willkommen im Forum, grundsätzlich hast du Recht, aber um deinen Widerspruch genauer prüfen zu können wäre es hilfreich wenn du deine vorläufige und endgültige EKS und den dazugehörigen Bescheid mit geschwärzten pers. Daten einscannen und einstellen könntest.

Wenn du hier Kritik ernten solltest, dann haben wir was falsch gemacht, hier solltest du Hilfe bekommen. :gunni:
Ich hab mit dem Abteilungsleiter telefoniert und der hat mir gesagt dass neg. EINKOMMEN als O Umsatz gewerte werden.

Muss erst noch an anderen Rechner wegen EKS...
So long.. ach und Kritik finde ich nichts schlimmes! Nur wer keine Kritik ernte kann sich verbessern.
Dank schon mal
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marsupilami
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich bin der Auffassung, Du solltest hinzufügen, bis wann Du die Überprüfung gerne abgeschlossen hättest.
Und vielleicht noch ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl was Du tun wirst, wenn eben nicht bis zum Datum überprüft ist.

Sonst wartest Du bis zum Sankt Nimmerleinstag.
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skysegel
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#5

Beitrag von skysegel »

marsupilami hat geschrieben:Ich bin der Auffassung, Du solltest hinzufügen, bis wann Du die Überprüfung gerne abgeschlossen hättest.
Und vielleicht noch ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl was Du tun wirst, wenn eben nicht bis zum Datum überprüft ist.

Sonst wartest Du bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Da hast du recht. Ich dachte auch schon daran, aber da war das Fax schon weg. Nächste Woche ist meine SB wieder zurück und muss sich dem Thema widmen, die weiß ja noch nichts von Ihrem Glück. kann aber gegebenfalls noch nachlegen. Hab mir schon Überlegt die Behörde in N. davon zu informieren. denn wenn ich mit meiner vermutung recht habe werden ja alle falsch berechnet.! Aber ich denke man sollte den Leuten auch die Mögl.keit geben auf nachbessern.
Werd das auf jeden Fall relativ kurzfristig nachschieben.
Danke aber für den Hinweis....
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Günter
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#6

Beitrag von Günter »

Das die Fristsetzung irgend einen Zweck erfüllt, daran habe ich meine Zweifel, siehe hier

http://www.alg-ratgeber.de/f16t1494p546 ... tml#p54658

Aber versuchen kann man es ja.
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kleinchaos
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#7

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Tom,

vielleicht sollte man das ganze auch richtig offiziell als Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 benennen. Mit einem freundlichen Schreiben werden die SB nichts anfangen können :motzki:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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skysegel
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#8

Beitrag von skysegel »

kleinchaos hat geschrieben:Hallo Tom,

vielleicht sollte man das ganze auch richtig offiziell als Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 benennen. Mit einem freundlichen Schreiben werden die SB nichts anfangen können :motzki:
Ich werde nächste Woche auf jeden Fall nachlegen. Zuerst werde ich aber den Abt.leiter noch einmal kontaktieren. Und dann werde ich weiteres , hoffentlich mit eurer Unterstützung, einplanen. Sb kommt erst diese Woche aus dem Urlaub. Aber ich werde mich mit dem Abteilungsleiter auseinandersetzen. Aus mich cool macht ist das ich hier echt schon viel gelernt habe. DANKE an alle die hier ihre Meinung kund tun. Das ist echt teamorientiert. Können sich einige in Unternehmen mal ein Beispiel nehmen.
Ich melde mich gier nächste Woche, ich denke Mittwoch. bei allem was ich tue werde ich auf jeden Fall schriftlich festhalten, was daraus für Ergebnisse abgeleitet werden. Nichts wir ohne Schriftstück gemacht. das kenn ich so aus der IT. sonst hat das keiner niemals nicht, nicht gesagt!!! Das ist ganz wichtig für jede Kommunikation mit Partner, mit denen man vor Gericht gehen könnte.
Find es toll dass ihr da alle mit arbeitet. So verbuchen wir dann einen kleinen Sieg wenn einer gewinnt! :bravo:

Euch ein schönes WE bis nächste Woche.
Ciao
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kleinchaos
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#9

Beitrag von kleinchaos »

Altes Sprichwort: was du schwarz auf weiss hast kannst du getrost nach Hause tragen.
Ansonsten ist hier das Brainstorming wirklich gut :)
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Günter
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#10

Beitrag von Günter »

Versuche auf jeden Fall einen Beistand für die Besuche bei deiner ARGE zu organisieren.

Schau mal bitte hier rein was ein Beistand beachten sollte

http://www.alg-ratgeber.de/f50t1912p389 ... it=#p38969
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#11

Beitrag von skysegel »

Günter hat geschrieben:Versuche auf jeden Fall einen Beistand für die Besuche bei deiner ARGE zu organisieren.

Schau mal bitte hier rein was ein Beistand beachten sollte

http://www.alg-ratgeber.de/f50t1912p389 ... it=#p38969
Jepp hab ich gelesen und werde es befolgen. Denn ich bin einfach strukturiert und ausbaufähig. :jojo:

Noch eins fällt mir da gerade ein. Sollte ich eigentlich gleich die Behörde in Nürnberg mit auf die Reise nehmen. Ich denke es hat doch auch präventiv eine Wirkung. Was sagen die Fachleute hier. Ich finde das gut den so kommt nicht mal ein bißchen Zweifel auf...!! :aufgemerkt:

Und schon wieder Dank und immer wieder Dank.....
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#12

Beitrag von Günter »

Bin noch nicht ganz wach, was meinst du mit
Sollte ich eigentlich gleich die Behörde in Nürnberg mit auf die Reise nehmen. Ich denke es hat doch auch präventiv eine Wirkung.
Kennst du jemand der BA, den du mitnehmen möchtest?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#13

Beitrag von skysegel »

Günter hat geschrieben:
Sollte ich eigentlich gleich die Behörde in Nürnberg mit auf die Reise nehmen. Ich denke es hat doch auch präventiv eine Wirkung.
Kennst du jemand der BA, den du mitnehmen möchtest?
Nein da hab ich mich verdrückt ausgekehrt!! Ich meinte das Kundenreaktionszentrum....
Zuletzt geändert von Günter am Sa 26. Sep 2009, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatfunktion korrigiert
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#14

Beitrag von Günter »

Ich würde erst das Gespräch suchen, dann kannst du gleich alles in einen Brief schreiben. Sonst musst du zweimal. :gunni:
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#15

Beitrag von marsupilami »

Gespräch aber trotzdem mit Beistand und Protokoll.
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#16

Beitrag von skysegel »

Ja Gespräch nur mit Beistand.... Alles klar. Ich werde auch noch mal das aktuelle Schreiben das ich zu anfangs reingestellt habe, updaten und mit Termin versehen damit das nicht in den Wolken hängt. Ich versuche auf jeden Fall grossen Druck aufzubauen und sauber sprich professionell an das Thema zu gehen. Mach ja richtig Spass für sich selbst zu streiten :jojo:
Naja, liegt klar an dem Support hier.....! Ich sehe natürlich das Positive im Negativen. Und das reißt mich jetzt schon ziemlich hier zu vollstrecken......!!
Thanx again
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#17

Beitrag von marsupilami »

Du willst keinen Druck aufbauen!!! :unschuld:

Du willst nur keine Mißverständnisse aufkommen lassen!
Zeigen, dass Du informiert bist und nicht auf der Wassersuppe dahergeschwommen kommst.
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#18

Beitrag von skysegel »

naartüürlich... ist mir irgendwie rausgerutscht!! :arge:
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV, betreffende Zahlen

#19

Beitrag von skysegel »

Betriebsausgaben 637.10 201.52 244.72 260.54 163.27 373.52 1880.67
Gewinn 386.80 -201.52 159.88 -260.54 372.23 153.06 609.90

So wenn ich nun diese 609,90 durch 6 Monate teile die Freibeträge abziehe kann man mir doch keine 179,xx € anrechnen und abziehen. wie gesagt nach deren Auffassung gibt es keine neg. Umsätze im BWZ. Und ich vergass: natürlich auch keine 188.XX € im Erstattungsbescheid zurückvordern.

Ich habe gerade mal nachgeschaut. Im letzten EKS kamen keine neg. Monate vor, deshalb wahrscheinlich auch keine Fehlberechnung.

ich werde sehen was ich nächste Woche in Erfahrung bringe.

Salve
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#20

Beitrag von Günter »

Es steht eindeutig in der AlgII-V es ist über den BWZ zu mitteln. Das ist doch auch jedem klar, da es sonst zu folgendem Schwachsinn käme. Ein Fliesenleger hat den Auftrag mehrere Bäder zu fliesen, kauf im 1. Monat des BWZ Material für 2.000 € und schreibt im 3. Monat eine Rechnung über 3.500 € (ich lass mal die anderen Kosten aus Gründen der Übersichtlichkeit weg) Betriebsgewinn 1.500 € über die 6 Monate gemittelt 250 € im Monat. Nach Rechnung deiner ARGE im 1. Monat 2.000 € Verlust, die fallen weg. im 3. Monat 3.500 € Gewinn = 583,33 € Gewinn im Monat.

Und was ist mit den Einkäufen?
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#21

Beitrag von skysegel »

Günter hat geschrieben:Es steht eindeutig in der AlgII-V es ist über den BWZ zu mitteln. Das ist doch auch jedem klar, da es sonst zu folgendem Schwachsinn käme. Ein Fliesenleger hat den Auftrag mehrere Bäder zu fliesen, kauf im 1. Monat des BWZ Material für 2.000 € und schreibt im 3. Monat eine Rechnung über 3.500 € (ich lass mal die anderen Kosten aus Gründen der Übersichtlichkeit weg) Betriebsgewinn 1.500 € über die 6 Monate gemittelt 250 € im Monat. Nach Rechnung deiner ARGE im 1. Monat 2.000 € Verlust, die fallen weg. im 3. Monat 3.500 € Gewinn = 583,33 € Gewinn im Monat.

Und was ist mit den Einkäufen?
Jedem der hier ist das vielleicht klar, aber nicht da wo es nötig wäre. Wie gesagt das neg. Einkünfte nicht anerkannt sind, ist nicht die Meinung der SB sondern des Abtleiters!!!! (Dann gute Nacht)

Einkäufe gibt es soweit nicht nur die Rechnungen die ich als Kosten habe. Ist Dienstleistung....
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#22

Beitrag von Anonym22010 »

Die Meinung des Abteilungsleiters mußt dir schriftlich geben lassen - und ab zum Sozialgericht! (Vorher Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen - ALG II Bescheid mitnehmen! Vielleicht kannst die Klage + EA auch gleich zu Protokoll geben und die Faxen sie weiter...)
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#23

Beitrag von skysegel »

Andrea hat geschrieben:Die Meinung des Abteilungsleiters mußt dir schriftlich geben lassen - und ab zum Sozialgericht! (Vorher Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen - ALG II Bescheid mitnehmen! Vielleicht kannst die Klage + EA auch gleich zu Protokoll geben und die Faxen sie weiter...)
Ja mach ich noch . ich hab im nun die Moglichkeit gegeben mein Schreiben zu lesen und sich schlau zu machen. Ausserdem kommt die SB am Montag aus Urlaub zurück. Ich werde in noch einmal anrufen und fragen was Sachlage ist aus seiner Sicht und dann geb ich Gas. Denn sollte er Fehler erkennen und korrigieren ist der Rest überflüssig. Wenn nicht leg ich los und zwar mit ganz grossen Schritten. Hab auch in meinem Rechtsschutz alle Absicherungen und werde einen Kollegen der Jurisputenz hinzu ziehen. Was ich ebenfalls dem Kollegen Abt.leiter mitteile. Die daraus entstehenden Kosten trägt sowieso die Arge.
Wie gesagt Diestag ist D-Day. :jojo: Dann gehts los....
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#24

Beitrag von skysegel »

hat eigentlich jemand eine Ahnung wie das mit der Falschberechnung und der Frist ist??? Eigentlich ist die doch nur 4 Wochen!?!? Oder nicht??
Thanx
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Re: falsche Berechnung von Hartz IV

#25

Beitrag von kleinchaos »

Was aus der Widerspruchsfrist raus ist kann mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 4 Jahre lang angefochten werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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