Hartz IV, EKS und einige Fragen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: EKS und einige Fragen

#26

Beitrag von Günter »

Na dann quäl sie doch.

Es hilft doch auch den anderen ALG II Beziehern,wenn die SBs endlich ihren Müll r3echtssicher begründen müssen.

Du profitierst doch umgekehrt auch von der Dickköpfigkeit der Anderen.

Das Porto für das Schreiben ist eine lohnende Investition. Zumal es eine Geschäftsausgaben ist, die die ARGE zu begleichen hat.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marsupilami

Re: EKS und einige Fragen

#27

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:Das Porto für das Schreiben ist eine lohnende Investition. Zumal es eine Geschäftsausgaben ist, die die ARGE zu begleichen hat.
Vorsicht! Hat SB diese Ausgabe/Investition genehmigt?
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lolliball
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Re: EKS und einige Fragen

#28

Beitrag von lolliball »

Sooo, da bin ich wieder.... :D

Heute kam doch tatsächlich ein Widerspruchsbescheid. Allerdings wurde mein Widerspruch verworfen.

Keinerlei Begründung zu den in meinem Widerspruch angemahnten Berechnungsmethoden, es wurde auf die im Widerspruch angesprochenen Argumente nicht eingegangen.

Man redet sich heraus, ja mit den Nachfolgebescheiden aufgrund notwendiger Berechnungen im Nachhinein erst einen Bescheid hätte erstellen können.

Allerdings kann der Bescheid ja tatsächlich nur auf den Daten der Monate Sept./Okt. die ja zwischenzeitl. also vor dem 2. Bescheid dort vorlagen, berechnet worden sein.

Ich will aber nun trotzdem gern die Berechnungsgrundlagen sehen, erstens des erstens und auch des 3. Bescheids, in dem ja meinen Forderungen quasi nachgekommen worden ist.

Denn m.E. ist mir immer noch zuwenig zugestanden worden.....

-Es ist ein Kreuz mir den ARGEn....

:D

Schönes WE :)
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