Hartz IV, EKS und einige Fragen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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lolliball
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Hartz IV, EKS und einige Fragen

#1

Beitrag von lolliball »

Hallo,

ich bin der Neue hier, und über ein anderes Forum in einer Signatur hierhergekommen. Ich finde das Thema Selbständige und ALG2 ist hier weitaus breiter behandelt als da wo ich her komme :).

Nun zu meiner Frage, -also, ich habe euer EKS-Formular runtergeladen und bastle nun ein wenig damit herum.

Allerdings erscheint mir die Zelle J55 etwas seltsam, da sie mehr als das Doppelte der Summe der Zeile "Gewinn" ausdrückt.

Ich hatte aufgrund der Zahlungsverschleppung eines Kunden Ust.-Zahlungen und auch KK-Beiträge (für mich) nicht rechtzeitig durchführen können. Diese hab ich dann nach Zahlungseingang geballt durchgeführt, so daß ich nach dem Abmelden des Gewerbes noch Einnahmen hatte (verspätete) und auch Zahlungen zu leisten hatte.

Diese Einnahmen werden durch die Ausgaben aufgehoben. Trotzdem und obwohl kein Gewerbe mehr vorliegt, hat die ARGE die Monate Nov./Dez. zur Ermittlung des Einkommens herangezogen. Dies wurde mir am Telefon mitgeteilt, ich rechne für Montag mit einem Bescheid.

Ist das rechtens?

Alles zu meinem "Fall" gibts hier zu lesen, ich wollte es nicht hierher kopieren:
http://hartz4-forum.de/index.php?page=T ... adID=10418

Ich denke aber hier bei euch besser aufgehoben zu sein, schon deswegen weil hier mehr zum Thema Selbständige steht, und weil dort seit gestern alle Beiträge erst stundenlang in einer Moderationsschleife feststecken....

Beste Grüße,
Loliball

:)
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Günter
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Re: EKS und einige Fragen

#2

Beitrag von Günter »

Die Fragen zum Thema EKS überlasse ich jemanden der darin kompetenter ist als ich, aber die Teile die ich weiß werde ich schon mal auseinanderdröseln.

Zur Bearbeitung des Widerspruchs
§ 88 SGG
(1) 1Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. 2Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. 3Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.
http://bundesrecht.juris.de/sgg/__88.html

Wobei ich mich den Rat des Dummschwätzers anschließe, niemals nur eine Untätigkeitsklage ohne die Kombination mit einer Leistungsklage. Du willst ja nicht das die ARGE deinen Antrag endlich mal in die Hand nimmt und nein sagt, du willst ein bestimmtes Ergebnis.

Zum kompetenten Anwalt, schick bitte Koelsch eine PN aus welcher Ecke du stammst, wie ich ihn kenne hat er da auch einen passenden Rat für dich.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EKS und einige Fragen

#3

Beitrag von Koelsch »

Zum Download EKS:
In J55 steht doch nur die Formel (J24 - J54) also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Das ist doch korrekt. :kopfkratz:

Im anderen Forum wurde eigentlich alles gesagt. Ich halte es, wie Du ja auch, für nicht möglich, hier jetzt willkürlich einen BWZ zusammenzuschustern aus Zeiten als Gewerbetreibender und als "reiner" ALG II Bezieher.

Die von Dir genannten KK Beiträge sind keine Betriebsausgabe, müssen aber im Rahmen der Einkommensbereinigung nach § 11 Abs. 2 SGB II berücksichtigt werden. USt. wird von der ARGE als Einnahme gerechnet und dementsprechend die Abführung an das FA auch als Betriebsausgabe. So lange USt.- Einnahme und -Ausgabe innerhalb eines BWZ sind, gibt es kein Problem. Probleme gibt es, wenn diese beiden Zahlungen in unterschiedlichen BWZ erfolgen.

Es gibt übrigens durchaus Anwälte, die sich auch um uns kleine Leute kümmern - und sogar die Problemtaik Gewerbe und gleichzeitig ALG II verstehen - zumindest eine Anwältin kenn ich da.
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lolliball
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Re: EKS und einige Fragen

#4

Beitrag von lolliball »

Erstmal danke für die Antworten. :D

Mit dem BWZ ist das bei mir so eine Sache. Der erste, falsche Bescheid also, ging von September bis Januar, also über 5 Monate.
Aufgrund der Gewerbeabmeldung (verursacht ducht die 49 €/Monat, die ja nie reichen würden), gab es einen Änderungsbescheid, der von November bis Januar ging.

Es ist also anzunehmen, daß dieser innerhalb des BWZ liegen sollte :)

Also wären die Ust-Buchungen kein Problemfall.

Die EKS wie ich oben beschrieb, bucht aber so wie die Formeln eingetragen sind, nicht Ust.-Sonderzahlungen. Also wenn ich z.B: in einem Monat mal 500€ mehr Ust. gezahlt habe als eingenommen (Rückstände), werden die nicht vom Gewinn subtrahiert.

M.e. sollte die Gewinnzeile unten als Summe der Monatsgewinne addiert werden.... :), oder aber zumindest als Prüfsumme diese Summe gleich der jetzt als Ergebnis erscheinden sein. Oder gibts da einen Denkfehler meinerseits?

:ohnmacht:

Das meinte ich mit der betreffenden Zelle. :)
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Koelsch
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Re: EKS und einige Fragen

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich schau mir das morgen noch mal genau an. Also tu mal im Moment nix mit unserem Formular.

Zumindest ich hab meine EKS gestern abgegeben (Rückschein lag heute in der Post) - und natürlich hab ich meinem Formular vertraut, glaube aber zu wissen, wo der Schuh drückt, denn ich hab da auch manuell "nachgebessert". Diese Nachbessertung erfolgte aber aus dem Grund, dass ich eben, wie beschrieben, mit der USt. in einen neuen BWZ gerutscht bin. Also USt.-Einnahme im IV. Quartal 08, Ende BWZ 31.12.08, USt.-Termin 10.1.09 und da hab ich natürlich :verlegen: das Formular "berichtigt". :gunni:
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Re: EKS und einige Fragen

#6

Beitrag von Koelsch »

Danke für den Hinweis auf die EKS - da ist tatsächlich ein Fehler drin. In J53 fehlt die Summe der Einzelbeträge der einzelnen Monate, d.h. die abgeführte USt. wird nicht als Betriebsausgabe gerechnet. :verlegen: :verlegen:

Das nenn ich doch mal einen gelungegen Einstand in ein Forum - bitte weiter so! :bravo: :bravo:

Ich kanns jetzt nicht ändern, hab die Ursprungsdatei im Büro auf dem Rechner. Mach ich morgen und schau auch noch mal genau drüber, so Fehler haben ja die Tendenz, nicht allein aufzutreten. :gunni:
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Re: EKS und einige Fragen

#7

Beitrag von lolliball »

Kein Problem. Werde morgen mal verleichsweise eine EKS nach deinem Vorbild basteln.

Jetzt muss ich aber in die Heia... *lach*

Bis morgen :D
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Re: EKS und einige Fragen

#8

Beitrag von Koelsch »

lolliball hat geschrieben:Kein Problem. Werde morgen mal verleichsweise eine EKS nach deinem Vorbild basteln.

Jetzt muss ich aber in die Heia... *lach*

Bis morgen :D
Ich sende Dir mal per PN meine e-mail. Dann kannst Du mir bitte Deine Version zusenden und die Beste kommt dann hier in den Download, wenn Du einverstanden bist.
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lolliball
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Re: EKS und einige Fragen

#9

Beitrag von lolliball »

Es ist nur eine Formel vergessen worden, also nix schwerwiegendes.

Ich mach mich jetzt an die Arbeit, und schick dir die Originale und im Vergleich dazu in einem anderen Blatt der Datei die von mir korrigierte. Keine Panik :)
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lolliball
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Re: EKS und einige Fragen

#10

Beitrag von lolliball »

So, Post :D

Ich geh erstmal zur Bäckersfrau :totlach:
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Günter
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Re: EKS und einige Fragen

#11

Beitrag von Günter »

Am frühen Morgen schon so schwere Entscheidungen wie, frische Schrippen, oder lieber knusprige Brötchen :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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lolliball
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Re: EKS und einige Fragen

#12

Beitrag von lolliball »

Ja, das Leben ist eben eins der schwersten... :fallen:

Aber ich muss mich ja entscheiden, und als nicht entscheidungsfreudiger prekärer schmarotzender "Hartzer" hab ich gerade entschieden, daß keiner der Bäcker heute Geld von mir bekommt. Ich werde Toast machen :Schoko:

Nix "Aufschwung" mit mir :)
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Katharina2006
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Re: EKS und einige Fragen

#13

Beitrag von Katharina2006 »

Herzlich willkommen in unserem Forum, lolliball.

Solche User wie Dich, die kritisch sind und mitdenken, können wir hier prima brauchen. :lichtauf: :bravo:

Viel Spaß und allen ein schönes Wochenende :party:
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
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Koelsch
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Re: EKS und einige Fragen

#14

Beitrag von Koelsch »

Moin,
ich hab gerade die korrigierte EKS hochgeladen. Der Fehler war anscheinend wirklich nur die fehlende Summenformel in J53.

Zur Sicherheit hab ich jetzt noch in C60 eine kleine Prüfroutine eingebaut. Wenn kumulierte Betriebsaeinnahme minus kumulierte Betriebsausgabe ungleich Summe der einzelnen Monatsgewinne, gibt's ne fette Meldung. Dann wäre der Fehler in J53 sofort aufgefallen, wenn das von Anfang an drin gestanden hätte.

Danke nochmal für den Hinweis und Deine EKS Versionen.
Ich hab die abweichende Zellformatierung (negative Zahlen in Rot) nicht übernommen, bei den ARGEn gibt's ja einige ARGE Korinthenk......, dann kommt noch jemand auf die Idee - kein amtliches Formular.
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lolliball
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Re: EKS und einige Fragen

#15

Beitrag von lolliball »

Kein Problem. 4 Augen sehen eben mehr als 2.

Danke Katharina..., -wird schon werden :)
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Re: EKS und einige Fragen

#16

Beitrag von Koelsch »

lolliball hat geschrieben:Kein Problem. 4 Augen sehen eben mehr als 2.
Ich hab doch schon 4, aber manchmal fehlt's am Brille putzen. :fallen: :heul:
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Katharina2006
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Re: EKS und einige Fragen

#17

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Koelsch,
könnte das evtl. sein, dass deine zwei Hühneraugen doch net so zum kritischen Durchblick prädestiniert sind? :angst:
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Re: EKS und einige Fragen

#18

Beitrag von Koelsch »

Katharina2006 hat geschrieben:Hi Koelsch,
könnte das evtl. sein, dass deine zwei Hühneraugen doch net so zum kritischen Durchblick prädestiniert sind? :angst:
:kopfkratz: :kopfkratz: Jetzt, wo Du es sagst :lichtauf: :lichtauf:
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Re: EKS und einige Fragen

#19

Beitrag von lolliball »

So, meine Lieben,

eben kam der neue Bescheid ins Haus geflattert.

Man zahlt mir für Sept./Okt. noch nach, insgesamt so ca. 1.000 Euro.

Allerdings hat man mir nicht erklärt, wie das anzurechnende Einkommen ermittelt wurde, noch ist man auf die in meinem Widerspruch gestellten Fragen eingegangen.

Aber, ich sag mal so, besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, es kann sich nur noch um marginale Beträge handeln.

Insofern:

Widerspruch lohnt sich!
Hartnäckig sein lohnt sich!


Zumal wenn man im Recht ist....

Um aber für andere eine handhabbare Gangweise aufzeigen zu können, wäre es nat. besser gewesen man hätte sich auch um die Fragen gekümmert...., aber ich denke, vorläufig sollte ich es erstmal gut sein lassen.

Danke euch, und auch den im anderen Forum (von einigen vermute ich, daß sie hier nicht unerheblich mitmischen :))
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Re: EKS und einige Fragen

#20

Beitrag von Koelsch »

Erst mal Glückwunsch zum "Teilgewinn" :bravo: :bravo:
Ist das denn als Widerspruchsbescheid bezeichnet, oder hat man Dir kommentarlos einen Änderungsbescheid geschickt? Damit versucht man nämlich auch gerne mal, sich vor unangenehmen Fragen zu drücken - Du hast aber einen Anspruch auf einen Widerspruchsbescheid.
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Re: EKS und einige Fragen

#21

Beitrag von lolliball »

Danke :party: :party: :party:

Es kam nur ein Änderungsbescheid.

Also kein Bezug zum Widerspruch an Sich.
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Re: EKS und einige Fragen

#22

Beitrag von Koelsch »

Dann warte mal noch etwas ab, frag ab und an höflich, was denn nun mit dem Widerspruchsbescheid sei und erfreu die ARGE nach 3 Monaten mit einer Untätigkeitsklage.
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Re: EKS und einige Fragen

#23

Beitrag von lolliball »

Hehehe :D

'Naja, ich denke nicht, daß die sich die Mühe machen werden, weil ja dem Widerspruch durch den neuen Bescheid abgeholfen wurde. Wenngleich auch jegliche Erklärung dazu fehlt.

:D
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Re: EKS und einige Fragen

#24

Beitrag von Günter »

Du hast Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung
SGB X § 35 Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_x.htm
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EKS und einige Fragen

#25

Beitrag von lolliball »

Ja..., sicher,

aber dann würden die ja auch den ersten Bescheid begründen müssen, und somit die eigene Unfähigkeit offen zugeben müssen.

:)
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