Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Rainer
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#51

Beitrag von Rainer »

Wie gesagt, ich habe das damals auch nur gehört und Muffesausen bekommen. Ferner hatte ich gehört, dass das FA dann auch die Umsatzsteuer zurückverlangen kann. Ob das alles nun stimmt oder nicht weiss ich nicht, habe dann aber angefangen Waren zu verkaufen und das auch mit Erfolg. Habe ganz klein angefangen und bereits ein ansehnliches Sortiment zu bieten das zwar "Gewinn" einfahren würde, wenn ich nicht weiter erweitern würde, aber derzeit eben noch nicht so viel, dass wir unabhängig von staatlichen Leistungen wären, da aber wollen wir hin! Und wenn wir nicht zur Arge müssen klappt das auch :jojo:

Nachtrag:

@Christoph,

entweder bin ich zu langsam oder ihr zu schnell ;)

Jo, das sollen die so hinnehmen! Als ich die Firma damals gründete, war angedacht ein dicken Fisch an Land zu ziehen. Der Fisch war so groß, das weder ich noch sonst jemand aus unserer Familie je für andere hätten arbeiten müssen ;) Nicht das dieser Fisch nun jetzt stinkt oder weggeschwommen ist, er ziehrt sich nur noch etwas, aber sehen kann ich ihn schon, er wird schwächer und hängt am Haken :jumpi:
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Günter
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#52

Beitrag von Günter »

Rainer hat geschrieben:Seit knapp 5 Jahren. Die Firma habe ich aber aus anderen Gründen gegründet!
Mag sein, für die ARGE zählt nur das Thema welche Einnahmen werden für die Bedarfsdeckung erzielt, und kann man aus dem Burschen mehr Geld rausholen.

Da ist immer noch dieser kleine unsympathische §2 SGB II, mal mit meinen Worten ausgedrückt du musst ackern um die Deinen aus der liebevollen Umklammerung der staatlichen Fürsorge und Transferleistungen zu befreien.
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Rainer
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#53

Beitrag von Rainer »

Das ist auch richtig so, nur muss man demjenigen auch die Möglichkeiten geben das schnellstens zu schaffen denn ihm Berge vor die Beine zu schmeißen ;)
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Günter
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#54

Beitrag von Günter »

Nicht das dieser Fisch nun jetzt stinkt oder weggeschwommen ist, er ziehrt sich nur noch etwas, aber sehen kann ich ihn schon, er wird schwächer und hängt am Haken :jumpi:
Als gelernter Banause hab ich das ja nicht so mit der Weltkultur. Aber bei dem Thema fällt mir sone olle Novelle ein, von einem alten Mann, der immer auf dem Meer rumschipperte. Und als der mal was größeres am Haken hatte, da hatten auch noch andere Hunger ......

.... was wollte ich um die Uhrzeit eigentlich sagen? .....
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#55

Beitrag von Rainer »

Meinst Du zufällig Kapitän Ahab? Aber das andere Hunger hatten ist mir neu ;)
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Günter
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#56

Beitrag von Günter »

Nö, ich meinte so einen ollen Kubaner, aber der hat nicht gefiedelt :gunni:

http://de.wikipedia.org/wiki/Der_alte_Mann_und_das_Meer
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#57

Beitrag von Rainer »

Was ist denn "gefiedelt"?

Nachtrag:

vergiss es, hab`s geschnallt ist schon spät :gunni:
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Christoph
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#58

Beitrag von Christoph »

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 Als ich die Firma damals gründete, war angedacht ein dicken Fisch an Land zu ziehen. Der Fisch war so groß, das weder ich noch sonst jemand aus unserer Familie je für andere hätten arbeiten müssen
In welcher Branche gibt es denn solche großen Fische? Neugierigbin
Rainer
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#59

Beitrag von Rainer »

Da gibt es einige ;)
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Günter
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#60

Beitrag von Günter »

So mein lieber Rainer, im Leben eines jeden Mannes kommt der Augenblick, wo man sich der grausamen Wahrheit stellen muss.

Heute ist so ein Tag, lass uns mal einen Blick auf die Weisungen zum §30 SGB II werfen

RZ 30.4
(2) Auf Art und Umfang der Tätigkeit bzw. auf die Sozialversiche-rungspflicht einer Beschäftigung kommt es nicht an. Auch Einkünf-te/Vergütungen aufgrund einer Tätigkeit als Beamter, Selbständiger oder aus einer freiberuflichen Tätigkeit, von geringfügig oder kurz-zeitig Arbeitenden sowie von Auszubildenden fallen darunter.
Klartext, egal wo das Geld herstammt, anrechenbar ist es immer.

Und nun kommt ein ganz harmloser Satz in der RZ 30.6
(2) Bezieht der Hilfebedürftige zeitgleich mehrere Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sind die jeweiligen monatlichen Brutto- und Netto-beträge zu addieren.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... igkeit.pdf

Klingt auf den ersten Hingucker noch positiv.

In der alten Version stand noch Gewinne und Verluste aus unterschiedlichen Einkommensarten sind nicht gegeneinander aufzurechnen.

Aber was passiert, wenn du einen Job hast und 2.000 € Netto nach Hause bringst, dein Gewerbe aufbauen willst, den Wal an der Angel hast und stärkeres Boot und eine Motorwinde brauchst um den zu bergen?

Du investierst Geld in dein Gewerbe und fährst für ein paar Jahre Verluste durch die Tilgung der Kredite ein.

Was wird dir der pflichtbewusste SB wohl sagen?

Ich vermute der sagt: "Kumpel, wenn du die Deinen ernähren kannst, kannst du machen was du willst. Aber ich werde mich weigern dein teures Hobby als Gewerbe anzuerkennen. Dein Einkommen aus dem ersten Job mindert deine Bedürftigkeit, du bist ein braver Bürger, deine Verluste kannste selber tragen. Ich zwinge dich nicht dein Gewerbe aufzugeben, ich weigere mich lediglich den Aufbau eines Gewerbes durch ALG II zu finanzieren."

Und damit kommt er bei jedem Gericht durch, weil das ALG II die Grundsicherung darstellt, Neusprech das soziokulturelle Existenzminimum. Und Gewerbeaufbau = Vermögensbildung wird nicht durch ALG II finanziert.

Da gibt es andere Fördertöpfe.

Also lass uns überlegen, wie du eine vernünftige Argumentation aufbauen kannst, damit dein Fisch heil in die Pfanne und ins TK-Lagerhaus deiner Familie gelangt.
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Emmaly
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#61

Beitrag von Emmaly »

Volles Rohr?
Behinderung als Unternehmer
Unternehmer zweiter Klasse
Einengung der freien Berufswahl und Ausübung – wenn da das FA nicht sogar noch ein Strich [...] durch die Rechnung machen kann
Wettbewerbs- und Marktverzerrung
Wettbewerbserschwerung
Inkompetenz der Arge in diesem Bereich feststellen lassen
Amtsmissbrauch
Amtswillkür – oder gibt es bei den Kürzungen Richtlinien? Wie deffiniert man "Ermessen"?
Nötigung – bei Streichung der Betriebsausgaben ist die Abhängigkeit unnötig länger als ohne
Ignorierung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Nichtbeachtung der Menschenwürde
Bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber rede zuerst mit einem Anwalt.
Die folgenden Argumente, könnten gegen dich sprechen:
Du bist schon 5 Jahre Unternehmer und solltest damit unabhängig von ALG II sein.
Wer Grundsicherung beantragt und erhält, hat sich den entsprechenden Gesetzen unterzuordnen.
Amtsmissbrauch bzw. Amtswillkür muss ganz konkret nachgewiesen werden.
Wenn dir die ARGE mehr Einkommen anrechnet als du gewillt bist in die BG zu geben, geschieht das auch nach § 2 SGB II und anderer §. Es gibt Verordnungen und Handlungsempfehlungen. Wie ich sehe hat Günter da was reingestellt.

SGB II und damit ALG II wurden als verfassungsgemäß beurteilt. Einzig die Mischverwaltungen wurden kritisiert.

Nötigung ist ein Straftatbestand. Den kannst du dann auch zur Anzeige bringen.

Aber zuerst muss ein Antrag gestellt werden.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#62

Beitrag von Rainer »

Ich habe ja keine Kredite dafür aufgenommen, das aber nur am Rande weil ich weiss das Du das nur als Beispiel nanntest. Das einzige was ich will ist, dass meine Ausgaben für Wareneinkauf und Sortimentserweiterung 100%ig anerkannt werden und mir da keiner reinfuschen kann. Wie ich ja schon erwähnte, habe ich seit etwa 2 Jahren angefangen Waren zu verkaufen – Einkauf gehört also zur Normalität. Meine Betriebsausgaben bewegen sich vielleicht auf 20% der Einnahmen. Dazu gehören ausschließlich wichtige Dinge wie für meine Kunden erreichbar zu sein, Fernmündlich wie einige Internetpräsenzen sowie einige Werbungsschaltungen in einschlägigen Formen und Arten.

Der massive Ausbau meiner Verkaufssparte hat nachweislich dazu geführt, dass sich die Einnahmen proportional zur Erweiterung gesteigert haben. Daran will ich anknüpfen und weitere Produkte in meinem Sortiment aufnehmen um dadurch die Vielfalt zu steigern und den Umsatz anzukurbeln. Die Planungen bestätigen sich seit etwa 6 Quartale und in absehbarer Zeit wird ein Plus erwirtschaftet werden. Dieses Plus wird sich mittelfristig soweit vergrößern, dass eine komplette Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet werden kann. Dies funktioniert aber nur, wenn der Staat mich machen lässt.

Wenn ich jetzt natürlich erst anfangen muss mich durch die Gerichte zu klagen, dann wird mich das alles viel Geld kosten. Es müssen Gutachten erstellt und Prognosen erarbeitet werden. Denn dafür habe ich keine Zeit das selber zu machen, ich arbeite schon etwa 18 Stunden am Tag, mehr geht nicht ohne kurzfristig gesundheitliche Schäden davon zu tragen. Wenn mir die Arge dann weitere Berge vor die Beine schmeißt, muss ich länger länger arbeiten und unnötige Kosten tragen die im Geschäft besser aufgehoben wären. Und somit würde das Verbleiben bei der Arge unnötig hinausgezögert werden und das Ziel der Gewinnmaximierung und die ungestörten Marktteilnahme behindert!

Wie ich das mit der Arge regeln würde, wenn ich da wirklich hin muss, kann ich heute noch nicht sagen denn Fragen werden ja bekanntlich nicht beantwortet wenn sie gestellt werden sondern erst dann, wenn sie sich stellen ;) Über Vorschläge möglicher Vorgehensweisen und Erfahrungsaustausch mit Betroffenen, die möglicherweise schon einiges angeleiert haben, wäre ich dennoch interessiert, weil ich denke, vielleicht an dem Lösungsansatz mitarbeiten zu können um einen präventiven Maßnahmekatalog zu erstellen der anderen dabei hilft Probleme aus dem Weg zu räumen und Wege zum Ziel zu verdeutlichen.
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Günter
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#63

Beitrag von Günter »

Rainer hat geschrieben:Wie ich das mit der Arge regeln würde, wenn ich da wirklich hin muss, kann ich heute noch nicht sagen denn Fragen werden ja bekanntlich nicht beantwortet wenn sie gestellt werden sondern erst dann, wenn sie sich stellen
Na an der Stelle kann ich dir vielleicht helfen. Wenn man über die Frage das Wort Antrag schreibt, dann muss die Frage beantwortet werden.

Diese Antwort heißt Bescheid, im Amtsdeutsch Verwaltungsakt.

Und da sind dann die §33, §35 und §37 SGB X hilfreich.

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_x.htm

Das Ganze hat nur den ganz winzigen Mangel, die haben 6 Monate Zeit einen Antrag zu bearbeiten.

Aber da gibt es auch noch Möglichkeiten im SGG.

Aber lass uns mal systematisch vorgehen, wir wissen ja immer noch nicht wo es denn nun klemmt, außer dass dein Konto von dieser Massenepidemie des Geldmangels befallen ist.
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Rainer
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#64

Beitrag von Rainer »

Sorry hatte gestern viel zu tun.

@Emmaly,

natürlich werde ich vorher mit einem Anwalt reden, größenwahnsinnig zu denken, dass ich alles alleine schaffe oder weiss, bin ich ja noch nicht ;)

Ich habe auch keine Probleme mich Gesetzen unterzuordnen, ich bin schließlich Demokrat! Es gibt aber auch Gesetze die meine Rechte schützen und es gibt höherrangige Gesetze und Rechte. Es geht ja auch nicht darum, dass ich nicht gewillt bin MEHR in die BG zu investieren. Es geht darum, möglichst schnell wieder aus der „Umklammerung“ rauszukommen. Dies wird mir per VO erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Um mich mit der Selbständigkeit 100%ig innerhalb eines oder zwei Jahre unabhängig machen zu können, könnte ich mich abfinden lassen und meinen Job an den Nagel hängen, genug Freibeträge gibt es ja die nicht angerechnet werden dürfen wenn ich einen Erstantrag stelle. Auf der anderen Seite könnte ich es aber nicht innerhalb dieser Frist schaffen, weil mir die Arge zu viele Felsen vor die Füße schmeißt. Wie man es also dreht und wendet, eine ungestörte Marktteilnahme wird vom Staat verwehrt.

@Günter,

Geldmangel haben wir nicht, noch nicht. Das Thema wurde ja nun auf über 7 Seiten diskutiert. Ich für mein Teil habe alle Informationen die ich benötige um meine und die Interessen meiner Familie abzuwägen. So wie die Lage aussieht, werde ich den Laden dicht machen sobald das WG und der KGZ nicht mehr reichen sollte.

Meine Gründe dafür sind u.a.:

Ich habe weder Lust noch Zeit mich mit Idioten auf irgendwelchen Ämtern rum zu ärgern.

Ich kann nicht die Gefahr eingehen, dass meine Familie durch meine Selbständigkeit jedwede Nöte erleiden muss.

Ich habe keine Lust mich wegen der Selbständigkeit bei Laien auf Ämtern zu rechtfertigen, denen es schon zu viel ist einen Bleistift anzuspitzen und selber nichts im Leben geschaffen haben.

Abschließend entscheiden werde ich mich nach einen ausgiebigen Gespräch mit einen Fachanwalt. Dort werde ich mir meine Rechte und Pflichten diesbezüglich genaustens erklären lassen. Vielleicht entscheide ich mich auch dazu, den Laden für eine Woche abzumelden und ein neues Gewerbe anzumelden oder ein zweites parallel anzumelden und das Erste kurz darauf zu schließen, mit anderen Tätigkeitsmerkmalen aber inkl. Ein- und Verkauf.

So wie ich das SGB nun verstanden habe, will man ALG 2 Nehmer verwalten und möglichst lange in der Abhängigkeit halten. Ausrisse oder Eigeninitiativen zur Unabhängigkeit werden schwer geahndet, bis hin zur Mangelernährung (Leistungskürzung) und Obdachlosigkeit (verspätet Mietzahlungen). Also werde ich wohl den braven Bürger und Konsumenten spielen und dem Staat im Falle X für vielleicht 15 – 20 Jahre einige tausend Euro pro Monat abnehmen. Geld scheint dieser wohl mehr als genug zu haben. Ich persönlich kann damit Leben nur noch 8 Stunden am Tag zu arbeiten, dann kann ich endlich wieder meine Hobbys nachgehen sowie mehr Zeit mit meiner Familie verbringen und mich wieder Ehrenamtlich in die Gesellschaft einbringen.

Ist zwar schade aber offensichtlich nicht zu ändern!
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Günter
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#65

Beitrag von Günter »

Ich fürchte du hast mich nicht verstanden.

Mal davon abgesehen, dass ich nicht weiß woher du die Berechtigung ableitest andere Menschen, die in ihren Entscheidungen an Weisungen und spezielle Gesetze gebunden sind, die sie selber nicht begreifen als Idioten zu bezeichnen.

Kein Mensch hindert dich deine Selbstständigkeit auszuüben. Ich versuche verzweifelt dir klarzumachen dass lediglich das Thema Verluste problematisch ist.

Ich versteh Selbstständige nicht, die großartig mit dem Grundgesetz wedeln und dann feige den Schwanz einklemmen und ohne Gegenwehr prophylaktisch aufgeben.

Schade, ich dachte du hast mehr Arsch in der Hose.
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#66

Beitrag von Günter »

Vergessen, du schreibst
Geldmangel haben wir nicht, noch nicht.
warum dann den Antrag auf ALG II? Antragsgrund ist die Bedürftigkeit, Klartext die Unfähigkeit den Bedarf aus Einkommen und Vermögen zu decken.

Das nennt der Volksmund Geldmangel.
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#67

Beitrag von Christoph »

Also werde ich wohl den braven Bürger und Konsumenten spielen und dem Staat im Falle X für vielleicht 15 – 20 Jahre einige tausend Euro pro Monat abnehmen.
Was soll das? Auch mit abhängiger Beschäftigung kannst Du und deine Frau den Lebensunterhalt der Familie absichern.
Rainer
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#68

Beitrag von Rainer »

Lool, Günter, ich habe schlicht keine Zeit mich vielleicht 40 oder 60 Stunden im Monat mit den Ämtern rumzustreiten! Das würde meine Zeit für die Selbständigkeit enorm reduzieren, was wiederum bedeutet das ich in dieser Zeit kein Geld verdienen kann, was dann erneut wiederum meinen Umsatz reduziert und der Arge in die Hände spielen würde, dass sich die Selbständigkeit nicht rechnet.
Günter hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass ich nicht weiß woher du die Berechtigung ableitest andere Menschen, die in ihren Entscheidungen an Weisungen und spezielle Gesetze gebunden sind, die sie selber nicht begreifen als Idioten zu bezeichnen.
Ich bezeichne jemanden als Idioten, der wider besseren Wissens Ermessensentscheidungen gegen einen Bedürftigen trifft, der sich mit Eigeninitiative aus dem „Loch“ Hartz 4 ziehen will, es aber nicht schafft, weil ein SB der Meinung ist Spielchen spielen zu müssen, die die gesamte Existensgrundlage von Einzelnen und Familien zerstören kann! Das sind für mich Idioten und was ich bisher so gelesen habe, nicht nur hier, bestärkt mich bei dieser Meinung.
Günter hat geschrieben:Kein Mensch hindert dich deine Selbstständigkeit auszuüben. Ich versuche verzweifelt dir klarzumachen dass lediglich das Thema Verluste problematisch ist.
Ich mache definitiv keine Verluste! Ich mache „Gewinne“, seit etwa zwei Jahren. Wie definiert man aber Gewinn? Das was ich mehr einnehme als ich ausgebe, stecke ich in die Produkterweiterung. Produkterweiterung bedeutet Einnahmeerhöhung. Ich habe seit Jahren immer den selben Bürobedarf und Betriebsausgaben. Das einzige wo ich jeden Monat etwas mehr ausgebe, ist die Produkterweiterung. Das habe ich doch aber schon geschrieben ;)

Also, ich mache keine Verluste! In den ersten Jahren habe ich natürlich immer mehr ausgegeben als ich eingenommen habe, ist klar. Verluste habe ich in dieser Zeit auch immer abgeschrieben, sodass ich zwar auf dem Papier noch Verluste mache – Abschreibungen – aber finanziell in dem Sinne nicht. Der Laden trägt sich von alleine ohne das ich finanzielle Mittel aus den Einnahmen der abhängigen Beschäftigen abzweigen muss. Beide Einkommensarten sind autonome Geschichten.

Wenn der Arge es nur um die Verneinung von Verlusten geht hätte ich in der heutigen Zeit keine Probleme damit. Wenn man aber will, dass ich meinen Qualitätsstandard im Bezug auf meine Produktauswahl – Qualitätsware ist immer teurer als minderwertige Ware – dahingehend ändere, dass ich minderwertige Ware einkaufe, weil diese ja günstiger zu haben ist und mit diesem „Geniestreich“ weniger Ausgaben generiert werden können um die BG mehr zu stützen, dann mache ich da einfach nicht mit. Das selbe steht für meinen Bürobedarf und Betriebsmittel. Ich bin weder der Mensch der Geld aus dem Fenster wirft weil es eben mal da ist noch zu dem Typus Mensch, der sich unnötigen Luxus anschafft – also Farb-Laserdrucker statt Tintendrucker oder Druckpapier mit Wasserzeichen statt normales 80mg Kopierpapier.
Günter hat geschrieben:Ich versteh Selbstständige nicht, die großartig mit dem Grundgesetz wedeln und dann feige den Schwanz einklemmen und ohne Gegenwehr prophylaktisch aufgeben.
Meine Thesen diesbezüglich waren Denkanstöße zur weiteren Diskussion und meine Meinung. Ob das alles haltbar ist oder auch nicht vermag ich nicht zu beurteilen. Mein Rechts- und Gerechtigkeitssinn sagt mir aber, dass dies alles Anhaltspunkte GEGEN die Art und Weise des Vorgehens der Arge sein können, nicht sind! Ich bin kein Anwalt und kann so etwas abschließend nicht eigenständig beurteilen.
Günter hat geschrieben:Schade, ich dachte du hast mehr Arsch in der Hose.
Den habe ich! Ich bin seit 12 Jahren Betriebsrat, ich weiss mich durchzusetzen aber der Tag hat nur 24 Stunden ;)
Günter hat geschrieben:warum dann den Antrag auf ALG II? Antragsgrund ist die Bedürftigkeit, Klartext die Unfähigkeit den Bedarf aus Einkommen und Vermögen zu decken.

Das nennt der Volksmund Geldmangel.
Ich stelle doch noch keinen Antrag auf ALG 2, habe ich doch auch nie behauptet! Es geht mir primär darum, meine weiteren Vorgehensweisen abzustecken. Ich befasse mich seit geraumer Zeit deshalb mit diesem Thema, weil mir ein Onlinerechner sagte, dass wir ALG 2 beantragen müssen, weil das Einkommen, WG und KGZ unseren Bedarf nicht deckt. Dazu benötige ich Informationen. Derzeit läuft ein neuer Antrag auf WG und KGZ, weil uns ein anderer Onlinerechner sagte, dass wir WG und KGZ in ausreichender Höhe bekommen. Und weil ich mich aber nun die letzten Wochen so sehr mit diesem Thema befasst habe, wollte ich dazu noch die eine oder andere Verständnisfrage stellen, um für mich zu beurteilen, ob ich das gelesenen auch verstanden habe und meine Möglichkeiten im Vorfeld abzustecken, die ich habe, wenn sich der zweite Onlinerechner doch geirrt hat ;)
Christoph hat geschrieben:Was soll das? Auch mit abhängiger Beschäftigung kannst Du und deine Frau den Lebensunterhalt der Familie absichern.
Wenn es nur um meine Frau und mich ginge würde es ja auch reichen! Die BG Größe ist es, die uns keine andere Wahl lässt in eine größere Wohnung zu ziehen ;) Die Miete ist aber so hoch, dass es wohl möglicherweise nicht reichen wird, trotz Kindergeld – der für den Bedarf der Größeren nicht reicht -, WG und KGZ.

Wie gesagt, der erste Onlinerechner behauptete das, der Zweite behauptet es reicht. Ich will mich nur für den Fall X vorbereiten und die Möglichkeiten ausloten!
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#69

Beitrag von Christoph »

Wenn Ihr wirklich vom Erfolg des kleinen Familienunternehmens überzeugt seid, dann sollte man für eine Zeitlang alles andere diesem Ziel unterordnen.

Dann muss halt die kleinere Wohnung und Wohngeld und Kinderzuschlag und Erziehungsgeld ausreichen. Ich versteh die Jammerei nicht.
Rainer
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#70

Beitrag von Rainer »

Also würdest Du für die nächsten zwei bis drei Jahre z.B. in eine 2 Zimmer Wohnung mit 8 Personen leben wollen?
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#71

Beitrag von Günter »

Rainer hat geschrieben: Ich bezeichne jemanden als Idioten, der wider besseren Wissens Ermessensentscheidungen gegen einen Bedürftigen trifft, der sich mit Eigeninitiative aus dem „Loch“ Hartz 4 ziehen will, es aber nicht schafft, weil ein SB der Meinung ist Spielchen spielen zu müssen, die die gesamte Existensgrundlage von Einzelnen und Familien zerstören kann! Das sind für mich Idioten und was ich bisher so gelesen habe, nicht nur hier, bestärkt mich bei dieser Meinung.
Nein, solche Leute sind Rechtsbeuger, das ist ein Straftatbestand, siehe hier

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7383NFC.htm

kannst du was beweisen, zeig sie an. Merkwürdigerweise wird in den Foren immer eine Riesenwelle erzeugt, und wenn man nachhakt nur noch ein laues Lüftchen.

Idioten sind für mich Menschen mit einem IQ nahe Null.
Rainer hat geschrieben:Ich mache definitiv keine Verluste! Ich mache „Gewinne“, seit etwa zwei Jahren. Wie definiert man aber Gewinn?
Ich will mich hier nicht als Experte ausgeben, aber nach meiner Kenntnis gibt es dafür bestimmte Regeln.
Rainer hat geschrieben:weil mir ein Onlinerechner sagte, dass wir ALG 2 beantragen müssen, weil das Einkommen, WG und KGZ unseren Bedarf nicht deckt.
da gibt es nur zwei Möglichkeiten, Einkommen erhöhen oder Antrag stellen .....

Na vielleicht ist es mir gelungen dich zu motivieren. Die Betriebsratsarbeit generiert ja kein Einkommen, aber deine Selbstständigkeit bewegt sich ja in die richtige Richtung. Hauptsache der Fisch wartet auch brav und lässt sich nicht von den anderen Haien im Karpfenteich annagen.
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#72

Beitrag von Christoph »

Also würdest Du für die nächsten zwei bis drei Jahre z.B. in eine 2 Zimmer Wohnung mit 8 Personen leben wollen?
Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du jetzt mit deiner Familie in einer 2-Zimmer Wohnung wohnst? :ohnemich:
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#73

Beitrag von Günter »

Rainer hat geschrieben:Also würdest Du für die nächsten zwei bis drei Jahre z.B. in eine 2 Zimmer Wohnung mit 8 Personen leben wollen?
Volksweisheit hat geschrieben: „Nicht wer viel hat, ist reich, sondern wer wenig bedarf.“
Ich übersetze das so, wer ein Ziel hat muss es konsequent leben.
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#74

Beitrag von Rainer »

Christoph hat geschrieben:Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du jetzt mit deiner Familie in einer 2-Zimmer Wohnung wohnst?
Nein aber die Proportionen - BG Größe -> Zimmer - stimmen!
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Re: Selbständig, BG - Eine Verständnisfrage

#75

Beitrag von Günter »

Rainer, wir unterstützen dich ja wo wir können, aber wir versuchen dich erst mal mit den Regeln vertraut zu machen damit du nicht blindwütig in bestimmte Fallen läufst.

Und das ganze klappt nur, wenn du dich auf dein eigenes Wissen verlassen kannst. Dabei helfen wir dir.

Und wir motivieren, wenn du sagst so jetzt erst recht euch zeigen wirs, dann haben wir unsere Aufgabe erfüllt. :gunni:
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