Einnahmen mischen?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Thomas
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Einnahmen mischen?

#1

Beitrag von Thomas »

Hallo zusammen,

das Finanzamt hat mir die Lohnsteuerrückzahlung im Januar überwiesen aus 2007.
Habe ich selbstverständlich bei meiner Arge angegeben.
Dieses Geld würde ich sehr gerne als Betriebseinnahmen verbuchen,um über die
400,-€ Grenze zu kommen. Können die privaten und gewerblichen Einnahmen
gemischt werden?
Ich habe Angst das die Arge die eingenommene Umsatzsteuer kassiert.

Gruß
Thomas
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Koelsch
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Re: Einnahmen mischen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe es so, dass es nur zwei Einkommensarten gibt - Erwerbseinkommen und sonstiges Einkommen. Die Steuerrückzahlung wird von der ARGE meines Wissens als sonstiges Einkommen angesehen (auch wenn das SG Leipzig mal in grauer Vorzeit was anderes entschieden hat). Damit scheidet also die Verbuchung als Betriebseinnahme aus.
Zur USt. wurde hier ja schon viel geschrieben, die ARGE sieht die vereinnahmte USt. tatsächlich als Einkommen an, dem erst zum Steuertermin die entsprechende Zahlung an das FA als Kosten gegenüberzustellen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Thomas
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Re: Einnahmen mischen?

#3

Beitrag von Thomas »

@ Koelsch,

danke für die schnelle Antwort.
Den Steuertermin hoffe ich, kann ich mir selbst setzen in dem rechtzeitig
eine Voranmeldung mache.
Aber was nützt die Betriebsausgabe wenn die Arge sagt:“nö Betriebsausgaben werden
erst anerkannt wenn die Einnahmen über monatlich 400,- € sind“ ?

Gruß
Thomas
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Günter
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Re: Einnahmen mischen?

#4

Beitrag von Günter »

Thomas, du verwechselst Betriebskosten usw mit den Aufwand aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die 400 € Grenze gilt für nachgewiesene Werbungskosten für angestellte Arbeitsverhältnisse.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Thomas
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Re: Einnahmen mischen?

#5

Beitrag von Thomas »

@Günter

Das ist sehr gut.
Danke
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Koelsch
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Re: Einnahmen mischen?

#6

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Die 400 € Grenze gilt für nachgewiesene Werbungskosten für angestellte Arbeitsverhältnisse.
Fast ganz völlig richtig. aber nachgewiesene Werbungskosten (z.B. Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) kann auch der Selbstständige noch geltend machen, aber auch da gilt dann die € 400,00 Grenze.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Einnahmen mischen?

#7

Beitrag von Günter »

Thomas schreibt Betriebsausgaben, die Werbungskosten sind zusätzlich. Ich weiß, dass du das weißt, aber Thomas hat was durcheinander gebracht. Thomas, die Betriebsausgaben (Kosten) sind zur Gewinnermittlung abzuziehen.

Du verkaufst Würstchen vor dem Fußballstadium, Einkauf 200 €, Verkauf 500 € Rohgewinn (völlig vereinfacht ich weiß, schlagt mich nicht) 300 €. Und von diesen 300 € gehen 100 € Grundfreibetrag und 40 € Freibetrag ab. Egal wie hoch deine Werbungskosten sind.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Einnahmen mischen?

#8

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Ich weiß, dass du das weißt, .....
Ich muss doch die Chance nutzen, wenn ich bei Dir eine klitzekleine Ungenauigkeit wittern kann













kommt ja nicht so schnell wieder, so'ne Chance. :heul:
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Thomas
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Re: Einnahmen mischen?

#9

Beitrag von Thomas »

@Günter

Habe die Tage gesehen im 1. BWZ.2008 sind merkwürdige Freibeträge eingesetzt.
117,-€ für drei Monate pro Monat und für 3 Monate 0,-€.
Wir glauben mit einem Überprüfungsantrag an das Geld zu kommen.
Richtig?
Oder doch eine Unterlassungsklage.( kleiner Scherz )
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Koelsch
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Re: Einnahmen mischen?

#10

Beitrag von Koelsch »

Wie sah denn die endgültige EKS für den 1. BWZ aus? Der dort errechnete durchschnittliche Gewinn ist als monatliches Bruttoeinkommen anzusetzen. Wenn Widerspruchsfrist abgelaufen (vermutlich) dann Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Dauert leider bis zu 6 Monate - so lange hat ARGE Zeit.
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Thomas
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Re: Einnahmen mischen?

#11

Beitrag von Thomas »

@Koelsch

Zu der Zeit hatte ich meine EÜR abgegeben. Der Widerspruch bezog sich aufs Betriebsfahrzeug
und die Ust.
Der Bescheid vom 19.11.2008
Für Januar 2008 185,11-€ laufendes Einkommen aus Selbstständigkeit.
Abzüglich Einkommensüberhang 117,91-€
In unserem Arge Ordner ist etwas Unordnung.
Wir sind nicht in akuter Not.
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Koelsch
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Re: Einnahmen mischen?

#12

Beitrag von Koelsch »

Wenn Bescheid aus November 08 ist nur noch Überprüfungsantrag möglich.
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Günter
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Re: Einnahmen mischen?

#13

Beitrag von Günter »

Ich will ja nicht Klugscheißen (naja, zumindest nicht mehr als sonst) aber der Freibetrag aus 185,11 € beträgt 117,02 € und nicht 117,91-€. Einkommensüberhang ist etwas anderes.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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