Geht das ????

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Chaldo
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Geht das ????

#1

Beitrag von Chaldo »

Bitte mal PDF öffnen und Meinung äußern.
Ist das Recht auf der Seite der Möchtegernunternehmer der Argen ???
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Koelsch
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Re: Geht das ????

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich nehme mal an, es gab keine EGV in der irgend welche Nachweise über Kundengewinnung gefordert wurden. Nachträglich ist so etwas für einen Selbstständigen kaum zu erstellen, man führt ja nicht unbedingt Buch über jedes Telefonat.

Ähnliches gilt für das geforderte Konzept, frag den SB mal, worauf er diese Forderung stützt. Konkrete Zahlen hat er aus der vorläufigen EKS, was will und braucht er mehr? Um des lieben Friedens willen kann man da natürlich etwas bla,bla,bla verzapfen.

Büro, da geht's sicher um die Anerkenntnis der Kosten. Dazu sollte man sich dann schon was einfallen lassen, wobei natürlich auch die künftige Entwicklung zu berücksichtigen ist. Wenn's heute vielleicht noch vermeidbar erscheint, kann es in 3 Monaten unbedingt nötig sein. Heute ist's aber schon angemietet, der Mietvertrag kann aber nicht von jetzt auf gleich beendet werden.

Als Argumentationshilfe bei den Kosten lies auch mal http://www.alg-ratgeber.de/f27t5179-lsg ... bstae.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Chaldo
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Re: Geht das ????

#3

Beitrag von Chaldo »

In Bezug auf Anschaffungen war der Link sehr hilfreich,gute Argumentationsvorlage.Danke! Ich häng mal die EGV vom 18.01.2010 an, die ich auf Grund guter Auftragslage und der SB Bemerkung "irgend etwas müssen wir ja machen/schreiben" unterschrieb und wahrscheinlich wieder voll über den Tisch gezogen wurde.Sie ist zwar seit dem 17.07.10 nicht mehr gültig ich denke aber auf dieser Basis will das SB mit mir disskutieren.
Eine neue werde ich nur nach Kontrolle meiner Anwältin unterschreiben.
Als lustig ist vieleicht mal die Unterstützung der Arge zu lesen.
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Koelsch
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Re: Geht das ????

#4

Beitrag von Koelsch »

Na ja, halt das Übliche, ARGE tut nix und fordert viel - unter anderem eben den Nachweis über Kundengewinnung. Da das aber nicht näher spezifiziert ist, sollte es reichen, wenn Du denen erklärst - am 18.1. hatte ich 3 regelmäßige Kunden, jetzt hab ich zehn und 7 die schon mindestens zum zweiten Mal was bestellt haben.

Nich geben solltest Du der ARGE irgendwelche Daten Deiner Kunden, keine Namen, keine Adressen, keine Kontonummern. Als Argumentationshilfe dazu - guck mal, die Nennung welcher Daten die BA in Nürnberg sogar ausdrücklich verbietet. Hier http://www.alg-ratgeber.de/f10t63-formu ... -alg2.html hab ich mal die Ausfüllhinweise der BA zum Formular EKS veröffentlich, mit klaren Hinweisen, was zu schwärzen ist.

Wenn man die Gedanken fortführt, dann sind Kundendaten auf jeden Fall zu schwärzen!

Ansonsten, nächste EGV mitnehmen, und vor Unterzeichnung mit Anwalt oder/und hier durchsprechen. :Daumen:
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Leopold Bloom
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Re: Geht das ????

#5

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben:Ich nehme mal an, es gab keine EGV in der irgend welche Nachweise über Kundengewinnung gefordert wurden. Nachträglich ist so etwas für einen Selbstständigen kaum zu erstellen, man führt ja nicht unbedingt Buch über jedes Telefonat.
Bei einem unserer letzten Gespräche hat meine SB so gegen Ende noch erwähnt "haben Sie ihre Aktivitäten sicherlich 40 Wochenstunden durchgeführt..."
Meine Antwort:
"Nein, habe ich nicht! Immer, wenn ich etwas Geld übrig hatte, habe ich es für Kundenakquise eingesetzt...."
Hat sie aber nicht mehr interessiert. Sonst hätte ich noch gerne mit ihr darüber diskutiert, was ich tun soll, wenn mir das Benzingeld fürs Auto fehlt usw. bzw. kein Geld für Tintenpatronen.
Ob man dann jeweils einen Einzelantrag stellen solle?
Ich denke aber, sie wusste, warum sie das Thenma nicht weiter vertiefen wollte.
Koelsch hat geschrieben:Ähnliches gilt für das geforderte Konzept, frag den SB mal, worauf er diese Forderung stützt. Konkrete Zahlen hat er aus der vorläufigen EKS, was will und braucht er mehr? Um des lieben Friedens willen kann man da natürlich etwas bla,bla,bla verzapfen.
Auch an einem Konzept hätte ich gerne gefeilt, ich hatte sogar eines fertig, das hätte aber bedeutet, dass die Arge mir einen Zuschuss von paar 1.000 Euro hätte gewähren müssen.
Da hat die Arge aber gekniffen.
SB freut sich sicher, wenn man solch ein Konzept zu dem Gesprächstermin mitbringt.
Heißt es nicht: Fordern und Fördern?
Koelsch hat geschrieben: Büro, da geht's sicher um die Anerkenntnis der Kosten. Dazu sollte man sich dann schon was einfallen lassen, wobei natürlich auch die künftige Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Büro hat den Vorteil einer eindeutigen Trennung gewerblicher und privater Kosten.
Ich hatte ständig Probleme mit der Arge, weil mir unterstellt wurde, dass ich die in der EKS angegebenen Bürokosten meiner Wohnung in wirklichkeit private Kosten sind.
Ich musste sogar einmal vor dem SGB klagen.
Frag doch mal den SB, wie er sich eine korrekte Trennung zwischen gewerblichen und privaten Kosten ohne Büro vorstellt.
Sollen etwa in seiner Privatwohnung Geschäftspartner oder Kunden empfangen werden?
Wenn das nicht anfällt (wie bei mir) dann muss zumindest eine Wohnung mit einem abtrennbaren Arbeitszimmer vorhanden sein.
Koelsch hat geschrieben:Wenn's heute vielleicht noch vermeidbar erscheint, kann es in 3 Monaten unbedingt nötig sein. Heute ist's aber schon angemietet, der Mietvertrag kann aber nicht von jetzt auf gleich beendet werden.

Als Argumentationshilfe bei den Kosten lies auch mal http://www.alg-ratgeber.de/f27t5179-lsg ... bstae.html
Bei mir gings darum, das ich von meinem Gewerbe schlicht nicht leben konnte.
Kunststück, für jedes Gewerbe muss man erst mal investieren, bis was bei rüber kommt.

Und die SB hat dann gemeint, ob ich damit einverstanden wäre, wenn sie mir Vermittlungsvorschläge zuschickt.
Ich denke, da kann man sich schlecht weigern, wenn nichts Konkretes in Aussicht ist.
Gewerbe kann trotzdem weiter betrieben werden, da kann die Arge nichts gegen unternehmen.

Gruß Leopold Bloom
Chaldo
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Re: Geht das ????

#6

Beitrag von Chaldo »

Bei mir gings darum, das ich von meinem Gewerbe schlicht nicht leben konnte.
Kunststück, für jedes Gewerbe muss man erst mal investieren, bis was bei rüber kommt.

Und die SB hat dann gemeint, ob ich damit einverstanden wäre, wenn sie mir Vermittlungsvorschläge zuschickt.
Ich denke, da kann man sich schlecht weigern, wenn nichts konkretes in Aussicht ist.
Gewerbe kann trotzdem wieter betrieben werden, da kann die Arge nichts gegen unternehmen
Ich verdiene ja nicht schlecht, aber mich nervt, das die mir so was von pervers auf den.....gehen weil ich nunmal nicht für 3 Arbeiten kann
und in manchen Branchen wird man nunmal nicht Millionär. Und da frag ich mich ob ich mir das so gefallen lassen muß oder wo die Grenze der Persönlichkeitsverletzung,Dikrimminierung oder der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz ist.
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Leopold Bloom
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Re: Geht das ????

#7

Beitrag von Leopold Bloom »

Chaldo hat geschrieben:Bitte mal PDF öffnen und Meinung äußern.
Ist das Recht auf der Seite der Möchtegernunternehmer der Argen ???
Hallo Chaldo, wie war dein Termin gestern?
Was wollte er?

Würde mich interessieren, was dabei rausgekommen ist.

Gruß Leopold Bloom
Chaldo
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Re: Geht das ????

#8

Beitrag von Chaldo »

Hallo Leopold,
konnte leider nicht eher antworten.Der Termin war wieder super ergötzlich.Auf der Basis der vorläufigen EKS war das SB der Meinung das ich zu wenig verdienen werde und ich doch in der EGV, dem bewerben auf dem freien Markt zustimmen sollte.Ich mußte ihr dann erst einmal begreiflich machen das ich auf der Basis von fiktiven Zahlen gar nichts vereinbaren werde. Außerdem möchte sie mir doch einmal mein konkretes Einkommen benennen. Da ist sie aber leider nicht in der Lage dazu weil ich in den 5 Jahren nur 1 in Worten -Einen- endgüldigen Bescheid erhielt und der war 2008. Darauf hin (30min Streiterei) war sie der Meinung dies als Verwaltungsakt zu erlassen. Darum habe ich sie dann auch gebeten, mit dem Hinweis, ihn doch gleich zu meiner Anwältin zu schicken. Zu guter letzt fanden wir doch noch eine EGV, die wie gehabt einen höheren Umsatz etc.wünscht. Bis auf den kläglichen Versuch mich mit Bewerbungen und Angeboten über den Tisch zu ziehen, verlief aber das Gespräch relativ(so man so etwas nennen kann)vernünftig.Man kann nur immer wieder feststellen das zwichen der Gesetzgebung/Verordnungen und der Realität nicht Gräben sondern Täler liegen. Ich denke gerade in dem Bereich der Selbständigen sind keine Besserungen in Aussicht.
Viele Grüsse aus Sachsen
CHALDO
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