Geht das ????
Verfasst: So 7. Nov 2010, 17:04
Bitte mal PDF öffnen und Meinung äußern.
Ist das Recht auf der Seite der Möchtegernunternehmer der Argen ???
Ist das Recht auf der Seite der Möchtegernunternehmer der Argen ???
Bei einem unserer letzten Gespräche hat meine SB so gegen Ende noch erwähnt "haben Sie ihre Aktivitäten sicherlich 40 Wochenstunden durchgeführt..."Koelsch hat geschrieben:Ich nehme mal an, es gab keine EGV in der irgend welche Nachweise über Kundengewinnung gefordert wurden. Nachträglich ist so etwas für einen Selbstständigen kaum zu erstellen, man führt ja nicht unbedingt Buch über jedes Telefonat.
Auch an einem Konzept hätte ich gerne gefeilt, ich hatte sogar eines fertig, das hätte aber bedeutet, dass die Arge mir einen Zuschuss von paar 1.000 Euro hätte gewähren müssen.Koelsch hat geschrieben:Ähnliches gilt für das geforderte Konzept, frag den SB mal, worauf er diese Forderung stützt. Konkrete Zahlen hat er aus der vorläufigen EKS, was will und braucht er mehr? Um des lieben Friedens willen kann man da natürlich etwas bla,bla,bla verzapfen.
Büro hat den Vorteil einer eindeutigen Trennung gewerblicher und privater Kosten.Koelsch hat geschrieben: Büro, da geht's sicher um die Anerkenntnis der Kosten. Dazu sollte man sich dann schon was einfallen lassen, wobei natürlich auch die künftige Entwicklung zu berücksichtigen ist.
Bei mir gings darum, das ich von meinem Gewerbe schlicht nicht leben konnte.Koelsch hat geschrieben:Wenn's heute vielleicht noch vermeidbar erscheint, kann es in 3 Monaten unbedingt nötig sein. Heute ist's aber schon angemietet, der Mietvertrag kann aber nicht von jetzt auf gleich beendet werden.
Als Argumentationshilfe bei den Kosten lies auch mal http://www.alg-ratgeber.de/f27t5179-lsg ... bstae.html
Ich verdiene ja nicht schlecht, aber mich nervt, das die mir so was von pervers auf den.....gehen weil ich nunmal nicht für 3 Arbeiten kannBei mir gings darum, das ich von meinem Gewerbe schlicht nicht leben konnte.
Kunststück, für jedes Gewerbe muss man erst mal investieren, bis was bei rüber kommt.
Und die SB hat dann gemeint, ob ich damit einverstanden wäre, wenn sie mir Vermittlungsvorschläge zuschickt.
Ich denke, da kann man sich schlecht weigern, wenn nichts konkretes in Aussicht ist.
Gewerbe kann trotzdem wieter betrieben werden, da kann die Arge nichts gegen unternehmen
Hallo Chaldo, wie war dein Termin gestern?Chaldo hat geschrieben:Bitte mal PDF öffnen und Meinung äußern.
Ist das Recht auf der Seite der Möchtegernunternehmer der Argen ???