Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Hope4too
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Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#1

Beitrag von Hope4too »

Ich bin freischaffender Künstler und habe zudem einen kleinen Lehrauftrag an einer Uni. Beim Finanzamt habe ich natürlich eine Steuernummer, jedoch musste ich kein Gewerbe anmelden! Nun habe ich für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 31.08.2009 erstmalig einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten, mit erstmalig der EKS. Da ich die Schätzung auf EKS bis zum 13.03.09 abgeben muss, suche ich nun auch hier Informationen und Antworten auf meine Fragen.

Fahrtkosten und dem Fahrzeug:
Ich habe einen privaten (?) PKW, den ich allerdings überwiegend (mehr als 50 %) für geschäftliche Fahrten nutze. Nach Steuerrecht setze ich bislang 30 Cent pro KM ab (dafür mache ich natürlich keinerlei Reparaturkosten geltend). Nun habe ich mir die "Hinweise EKS, Seite 3, oberster Absatz" zum xten Mal durchgelesen. Trotzdem ist mir das immer noch nicht ganz klar......... :never:

Kann ich für die EKS nun nur noch 10 Cent pro KM ansetzen, oder kann ich es mir aussuchen, ob ich die tatsächlichen Kosten angebe?

Die KFZ–Haftpflicht kann ich absetzen (wie viel Prozent davon nimmt die ARGE dann als Betriebsausgabe? Was ist mit der KFZ-Steuer? Gilt die für die ARGE auch als Betriebsausgabe? Angenommen ich könnte 10 Cent pro KM absetzen, was ist mit evtl. anfallenden Reparaturkosten?

Und irgendwo habe ich gelesen: private Fahrten sind mit 10 Cent pro KM als Einkommen anzusehen?

Was könnt ihr mir dazu bitte sagen? Hope4too
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Wagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, dann ist es sehr einfach, da dann selbst die ARGE davon ausgehen muss, dass es sich um ein betriebsliche Fahrzeug handelt.
§ 3 ALG II-V Abs. (7)
1 Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. 2 Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 EUR für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. 3 Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird.............
Also alle Kosten - Benzin, Versicherung, Wartung, Reparaturen ............ sind Betriebsausgabe.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hope4too
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Re: Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#3

Beitrag von Hope4too »

Kann ich frei wählen, ob ich alle tatsächlichen Kosten angebe, ODER aber einzig und alleine 10 Cent pro KM als Ausgabe angebe?
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#4

Beitrag von Koelsch »

Du kannst sogar mischen - und das macht es seeehhhrr interessant.

Alle Kosten fein säuberlich belegt, sind Betriebsausgaben. Bei den Privatfahrten kannnst Du nun wieder wählen, entweder Du rechnest Dir treu und brav die tatsächlich verursachten Kosten pro Kilometer als Einkommen an, oder Du sagst - nööööööööööööö für die Privatfahrten rechne ich nur die € 0,10/km als Einkommen (oder ganz genau als verminderte Ausgaben). Ein Auto mit dem Du für € 0,10/km tatsächliche Kosten privat fahren kannst ist mit Sicherheit nicht auf dem Markt - so etwas müsste Tretantrieb haben, oder im Schwiegermutterschubbetrieb bewegt werden, je nach Schwiegermutter auch nicht unbedingt empfehlenswert. :mrgreen:
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Hope4too
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Re: Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#5

Beitrag von Hope4too »

Koelsch hat geschrieben:Alle Kosten fein säuberlich belegt, sind Betriebsausgaben.

OK, nun selbst wenn es zu meinem Nachteil wäre: könnte ich auch sagen, für alle betrieblichen Fahrten setze ich 10 Cent pro KM als Ausgabe ab (anstatt die tatsächlichen Kosten anzugeben)?
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Günter
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Re: Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#6

Beitrag von Günter »

Und ich dachte du kannst das Teil bereits auswendig runterbeten
(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausga-ben mit Ausnahme der nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialge-setzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. Abweichend von Satz 1 können bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für ausschließlich betriebliche Fahrten 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Hope4too
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Re: Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#7

Beitrag von Hope4too »

Nee, leider noch nicht auswendig gelernt...... Auch kann ich gerade im SGB II den Absatz über Fahrtkosten (betrieblich und privat ......) nicht finden. Aber gecheckt habe ich es jetzt trotzdem: In meinem Fall (über 50 % betriebliche Fahrten) kann ich dann "nur" die tatsächlichen Kosten absetzen!
Cheers :jumpi:
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Günter
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Re: Fahrtkosten und Fahrzeug (betrieblich oder privat)

#8

Beitrag von Günter »

Wie du die Kosten abrechnest bestimmst du, das hatte dir Koelsch schon erklärt. und wie du Informationen in PDF Dokumenten findest siehst du im Anhang.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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