Hallo an alle, ich bin über eine andere Website auf diese Forum gekommen und neu hier.
Ich bin freischaffender Künstler und habe zudem einen kleinen Lehrauftrag an einer Uni. Beim Finanzamt habe ich natürlich eine Steuernummer, jedoch musste ich kein Gewerbe anmelden! Nun habe ich für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis 31.08.2009 erstmalig einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten, mit erstmalig der EKS. Da ich die Schätzung auf EKS bis zum 13.03.09 abgeben muss, suche ich nun auch hier Informationen und Antworten auf meine Fragen.
Telefonkosten:
Steuerrecht 80% geschäftlich und 20% privat. ARGE nun 50 / 50.
SB (Zitat): Telefon und Internet wird mit 50 / 50 berechnet, oder aber Sie weisen mir etwas anderes nach!
Ich habe eine Flatrate für Internet und Telefon. Zusätzlich habe ich bei Vertragsabschluß eine SIM-Karte für das Handy bekommen. Mit dem Handy kann ich nun für die Vertragszeit kostenlos ins Festnetz telefonieren.
Meine Frage an euch:
Kann ich der SB einfach sagen, dass ausgehende private Telefonate alle über das Handy geführt werden (ist natürlich nicht so ... und deswegen kann und will ich dafür auch keinen Nachweis erbringen), so dass die ARGE die Flatrate zu 100% als Betriebsausgaben annimmt! Kommt aber ein eingehender Anruf auf mein normales Telefon, so "nutze" ich dies ja auch privat. Hat jemand bereits Erfahrung damit gemacht? Hm..... viele Grüße + danke schon mal, Hope4too
Telefonkosten
Re: Telefonkosten
Ich würde dem SB den Vertrag für das geschäftlich genutzte Telefon vorlegen, der Mindestbetrag ist die Flatrat, billiger geht es nicht. Wenn er eine andere Berechnungsart vorschlagen will, dann muss er das mit Gesetzestexten belegen.
Das Zauberwort heißt §35 SGB X
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_x.htm
Ansonsten Antrag auf eA beim Sozialgericht.
Das Zauberwort heißt §35 SGB X
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... /sgb_x.htm
Ansonsten Antrag auf eA beim Sozialgericht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Telefonkosten
Ha, is bei mir ähnlich...i-Net und Telefonflat.
Das Problem: ich muß geschäftlich öfter ins Ausland telefonieren, das läuft nicht über die Flat, sondern wird extra berechnet, diese kosten will ich voll vom AA, da ich ja privat nicht ins Ausland telefoniere...das akzeptieren die nicht... (oder sind mal wieder zu blöd dazu... )zumindest bei mir nicht...
Das Problem: ich muß geschäftlich öfter ins Ausland telefonieren, das läuft nicht über die Flat, sondern wird extra berechnet, diese kosten will ich voll vom AA, da ich ja privat nicht ins Ausland telefoniere...das akzeptieren die nicht... (oder sind mal wieder zu blöd dazu... )zumindest bei mir nicht...
was ist eA?Ansonsten Antrag auf eA beim Sozialgericht.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Re: Telefonkosten
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Telefonkosten
Du kannst ja sicher sehr glaubhaft machen, dass die Auslandsgespräche geschäftlich sind. Dann sind die auch als Kosten anzuerkennen, die Weigerung des SB ist eine Frechheit.laluna333 hat geschrieben:Ha, is bei mir ähnlich...i-Net und Telefonflat.
Das Problem: ich muß geschäftlich öfter ins Ausland telefonieren, das läuft nicht über die Flat, sondern wird extra berechnet, diese kosten will ich voll vom AA, da ich ja privat nicht ins Ausland telefoniere...das akzeptieren die nicht... (oder sind mal wieder zu blöd dazu... )zumindest bei mir nicht...
was ist eA?Ansonsten Antrag auf eA beim Sozialgericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Telefonkosten
jaja, frechheit von denen is ja nix neues...Du kannst ja sicher sehr glaubhaft machen, dass die Auslandsgespräche geschäftlich sind. Dann sind die auch als Kosten anzuerkennen, die Weigerung des SB ist eine Frechheit.
hab ja wie du weißt Widerspruch gegen die letzte EKS eingelegt, bin mal gespannt...aber gut zu wissen, dachte ich eben auch!
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
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