EGV

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: EGV

#26

Beitrag von Günter »

Ich meinte ja nicht den Inhalt der EGV, da hab ich bei einigen Punkten meine Bedenken, ich meine den Abschluss einer EGV für dich im Allgemeinen, weil Ernie schrieb:
Auch eine EGV darf und muß diese Person nicht mehr abschließen, da ja eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit Beendigung der individuellen Hilfebedürftigkeit bereits erfolgt ist und die rechtlichen Voraussetzungen zum Abschluß einer EGV somit nicht mehr vorliegen.
Ansonsten deckt sich seine Auffassung voll mit den von uns allen geäußerten Bedenken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Thomas
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Re: EGV

#27

Beitrag von Thomas »

Hallo zusammen,

@Günter, den Punkt habe ich überlesen. Diese EGV ist genau das was ich machen will und was mein Betrieb nötig braucht. Kunden,Kunden,Stammkunden und Fans.

Heute war der vorläufige Bescheid für die nächsten 6 Monate im Briefkasten. :bravo:

Schönes Wochenende.

Gruß
Thomas
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Günter
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Re: EGV

#28

Beitrag von Günter »

Viel Glück :Daumen:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Thomas
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Re: EGV

#29

Beitrag von Thomas »

Danke

Ich meine natürlich den Inhalt und nicht die blöde EGV.
Thomas
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Re: EGV

#30

Beitrag von Thomas »

Hallo zusammen ,
habe einen Widerspruch entworfen .
Guckt bitte mal drüber.
Gruß
Thomas Bg. Nr.

Widerspruch:
Hiermit widerspreche ich der Eingliederungsvereinbarung nach §15 Abs.1 Satz 6 Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II )
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

1.Die Eingliederungsvereinbarung vom 19.03.2009 wurde nachweisbar, fristgerecht und unterschrieben am 25.03.2009 um 8:11 Uhr dem zuständigen Team zugestellt.

2.Der Punkt mich im ortsnahen Bereich aufzuhalten,ist im SGB II anderweitig geregelt und bedeutet ,wenn ich gegen diesen Punkt verstoße eine Doppelsanktion.
Da ich einer Berufstätigkeit nachgehe bedeutet die tägliche Kontrolle meines Briefkastens
unter Umständen einen erheblichen Aufwand.

3.Gewinne und Verluste werden nachgewiesen wie es in § 3 ALG II-V und § 11 SGB II und in den Rdnr. 11.38 – 11.40 der DA zum § 11 SGB II verlangt wird.
Selbstverständlich werden Ihnen Einnahmen,Ausgaben,die dazugehörigen Belege,das Fahrtenbuch des Betriebsfahrzeuges alle Gehaltsabrechnungen der Bedarfgemeinschaft in Form von Kopien monatlich bis zum 15. zugesandt.

Ich bitte die Punkte EAO und monatlichen Gewinn/Verlust auszuweisen ersatzlos zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen
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Günter
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Re: EGV

#31

Beitrag von Günter »

Gefällt mir noch nicht, aber ich muss erst mal weg.

Bisschen Geduld bitte. Koelsch ist ja auch da.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV

#32

Beitrag von Koelsch »

Ich "schmier" da mal drin rum, ist einfacher:
Thomas hat geschrieben: Thomas Bg. Nr.

Widerspruch:
Hiermit widerspreche ich der Eingliederungsvereinbarung nach §15 Abs.1 Satz 6 Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II )
Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

1.Die Eingliederungsvereinbarung vom 19.03.2009 wurde nachweisbar, fristgerecht und unterschrieben am 25.03.2009 um 8:11 Uhr dem zuständigen Team zugestellt, deshalb ist der Erlaß einer EGV durch Verwaltungsakt ausgeschlossen.

2. Die Erreichbarkeitsanordnung ist für mich nicht anwendbar, weder bin ich arbeitslos noch kann ich als Selbstständiger vor jeder Ortsabwesenheit bei Ihnen vorab um Genehmigung nachsuchen. Selbstständigkeit heißt in allererster Linie, flexibel und sofort auf Kundenwünsche reagieren zu können. Die Festschreibung der täglichen Erreichbarkeit ist daher nicht zulässig.

3.Gewinne und Verluste werden nachgewiesen wie es in § 3 ALG II-V und § 11 SGB II und in den Rdnr. 11.38 – 11.40 der DA zum § 11 SGB II verlangt wird.
Selbstverständlich werden Ihnen Einnahmen und Ausgaben mit den dazugehörigen Belegen in Form von Kopien nach Ende des Bewilligungszeitraums nachgewiesen..

Ich bitte die Punkte EAO und monatlichen Gewinn/Verlust auszuweisen ersatzlos zu streichen, es fehlt dazu an der gesetzlichen Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Thomas
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Re: EGV

#33

Beitrag von Thomas »

Danke ans Dreamteam

Gruß
Thomas
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Günter
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Re: EGV

#34

Beitrag von Günter »

Und zur Sicherheit, damit dein Widerspruch auch ordnungsgemäß bearbeitet wird eine Kopie an das

Kundenreaktionsmanagement

Anregungen, Kritik und Lob

Ansprechpartner: Frau Sauter
Anschrift
Richard-Wagner-Platz 5
D - 90433 Nürnberg

Tel: 0911 / 529-2282
Fax: 0911 / 529-2276

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

und unten als Verteiler vermerken.
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Thomas
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Re: EGV

#35

Beitrag von Thomas »

@Günter,
Frau Sauter hat schooon geschrieben. :bravo:

Nach der Abgabe des Wiederspruches und den anderen Unterlagen, wurde ich gefragt"wollen Sie eine Quittung?" --hee? wat is nu los--- Ja gerne,dann nehme gleich zwei mit,Ihre und die von mir vorbereitete. Danke und noch einen schönen Tag. :kopfkratz:


Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,

Ich bedauere, dass Sie Schwierigkeiten mit der ARGE Düsseldorf haben. Allerdings bin ich nur für Angelegenheiten des Arbeitslosengeldes I in der Region Nürnberg, Fürth, Erlangen zuständig. Ich habe deshalb Ihre E-Mail an die bundesweit zuständige Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Nachstehend die E-Mailadresse und Telefonnumer:


Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

TelNr.: 0911 179 0

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karin Sauter
Zitat Ende
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Re: EGV

#36

Beitrag von Thomas »

Hallo zusammen,
gestern kam die Antwort auf den Widerspruch.
Also:
1.Die Unterschriebene EGV ist angeblich nicht angekommen(Antrag auf Einstiegsgeld wurde auch nicht bearbeitet )

2.monatliche Abgabe EÜR,aber ohne Gewinn/Verlust.

3.Zitat Arge: Auf die Einhaltung der EAO muss ich leider bestehen.
Ich verweise auf den Auszug aus dem SGB .
Gemäß § 7 Absatz 4a SGBII in der Fassung 02.03.09 ist die EAO für Sie gültig.Zitat Ende

4.Heute morgen eine Anfrage eines Handwerksbetriebes aus Tirol, die Arbeiten sind allerdings hier im Dorf.
(passt zufällig zur EAO.)

Meine Frage: Da ich keine Erfahrung mit Auslandsgeschäften habe.
Wenn ich die Arbeiten ausführe,ich schicke die Brettorechnung nach Tirol und wenn
der zukünftige Stammkunde den Betrag auch noch zügig überweist.
Umsatzsteuer aus Tirol ans deutsche Finanzamt ?
Wer kennt das Procedere ?

Gruß
Thomas
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kleinchaos
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Re: EGV

#37

Beitrag von kleinchaos »

Im Autohandel ist das so:
Der Kunde kauft das Fahrzeug hier mit Mehrwertsteuer. Im Bestimmungsland werden die Zollpapiere ausgefüllt. Die schickt der Kunde an den deutschen Händler, der überweist damit die Mehrwertsteuer an den Kunden. Der deutsche Händler muss dann seinem Finanzamt anhand der Ausfuhrbetätigung und Zollpapiere nachweisen, wo die Steuer nun nicht ist, die das Finanzamt sonst kassiert hätte.

Aber in deinem Fall: ist die Steuer nicht dort zu entrichten wo sie anfällt? Also hier?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: EGV

#38

Beitrag von Günter »

Warte auf Koelsch, der kennt sich mit Auslandsumsatz besser aus.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV

#39

Beitrag von Koelsch »

Dienstleistung oder Kombination aus Dienstleistung und Warenlieferung innerhalb des EU Auslands. Das ist ausgesprochen schwere Kost. Bei reinen Warenlieferungen ist es recht einfach, aber bei Dienstleistungen wird es ausgesprochen kompliziert, da trau ich mich nicht ran.

Mein Tip:
Geh zu Deinem Betriebsfinanzamt und sprich das Geschäft mit Deinem Umsatzsteuer SB durch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Thomas
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Re: EGV

#40

Beitrag von Thomas »

Danke für die schnellen Antworten. :knutsch:
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Koelsch
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Re: EGV

#41

Beitrag von Koelsch »

Noch zusätzlich, monatliche EÜR ist Blödsinn, im Gesetz steht was anderes. § 3 ALG II-V geht eindeutig von einer Berechnung des Einkommens für jeweil einen Bewilligungszeitraum oder, in Ausnahmefällen, von 1 Jahr aus.

EAO ist absoluter Humbug.

Dein Kunde aus Tirol ruft heute nachmittag an: "Kannst Du morgen kommen und übermorgen machen wir dann den Vertrag und am Montag fängst Du dann sofort in Tirol an und erbringst Deine Leistung."

Dein SB möge Dir doch bitte erläutern, wie Du Dich in einem solchen Fall EAO-gemäß verhalten sollst.

EAO in den Wind schießen
oder Vertrag und Kunden in den Wind schießen. Das sind die zwei Möglichkeiten.
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keindurchblickmehr
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Re: EGV

#42

Beitrag von keindurchblickmehr »

Also bei mir wurde nun explizit in die EGV aufgenommen, daß eine Ortsabwesenheit wegen selbstständiger Tätigkeit grundsätzlich ohne vorherige Rücksprache erlaubt ist... 3 vorherige SB´s haben sich geweigert...die neue nun meinte nur..das ist ja wohl logisch bei ihnen...
Thomas
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Re: EGV

#43

Beitrag von Thomas »

Hallo zusammen,

Der Gegenvorschlag für die EGV wurde im März 09 ignoriert und kam dann als Verwaltungsakt.

Mit Eurer Unterstützung wurde der monatliche Gewinn/Verlust rausgenommen.

Heute kommt der Verlängerungsbescheid fürs Einstiegsgeld, nochmal 12 Monate ab 01.04.09.

Ich hatte eine Kopie des Abgabeprotokolls vom 25.03.09 kopiert und zu einer monatliche Abrechnung beigefügt und mit einem dicken Kringel (Markierung) ,dass dieses mit einem Zeugen geschehen ist (ein unabhängiger Zeuge) ----- Geht doch Arge :jojo: .


Auf diesem Abgabeprotokoll ist auch die Abgabe der unterschriebenen EGV vermerkt.

Also war der Verwaltungsakt nicht notwendig.

Wegen dieser Ereichbarkeitsanordnung (auch offener Vollzug genannt) noch etwa 6 Wochen, bin ich etwas sauer.

Das Einstiegsgeld sehe ich als Zugeständniss für die anstehende Abrechnung der letzten 2 Bewilligungszeitraüme.

@keindurchblickmehr, gute Idee: Ortsabwesenheit ohne vorherige Rücksprache beruflich.

Danke ans
Dream Team
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Koelsch
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Re: EGV

#44

Beitrag von Koelsch »

Das liest sich doch gut. Diese Beschränkung der EAO auf nicht berufliche Abwesenheit hab ich jetzt auch in meiner EGV. Damit kann ich ganz gut leben, für den längeren Karibik- oder Südamerikaurlaub reicht's im Moment ohnehin noch nicht.
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