Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30886
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#126

Beitrag von kleinchaos »

ja
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#127

Beitrag von Olivia »

Wenn ein Auto derart wenig bewegt wird, dass es zu Standschäden kommt, wenn es nicht zwangsweise alle paar Wochen oder Monate bewegt wird, dann zeigt einem das Jobcenter einen Vogel, wenn man die "Bewegungsfahrten" als betrieblich einstufen will. Es wird darüber hinaus überhaupt die betriebliche Veranlassung anzweifeln, da stattdessen ein Mietwagen oder ein Taxi billiger sind!
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#128

Beitrag von Peterpanik »

Zu #123 ich nutze mein Firmenfahrzeug nur für Firmenfahrten und für nichts anderes, das habe ich den Sachbearbeitern vor Jahren schon gesagt.
Und jeder Sachbearbeiter der was anderes Behaupte oder mir Betrug unterstellt muss es mir nachweisen das ich das Firmenfahrzeug für was anderes benutze. Denn Privat nutze ich nur seit Jahren ein Elektrofahrrad mit dem ich Einkaufe und alle Privatenfahrten-mache und das wiesen die Sachbearbeiter seit Jahren, da ich es auch schon dutzende mal es ihnen persönlich Gesagt habe unter anderen auch schon im SG - Marburg.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#129

Beitrag von Olivia »

Da sagt § 60 Abs. 1 SGB II aber etwas anderes. Nicht der Sachbearbeiter muss die Privatnutzung eines fremden Fahrzeuges nachweisen (wie auch?), sondern der Leistungsberechtigte hat die Tatsachen mitzuteilen, die für die Leistungserbringung wesentlich sind. Die Behauptung, dass privat ein Fahrrad genutzt wird, mag für die Vergangenheit gegolten haben. Das Jobcenter ist durch vergangenene BWZ aber nicht automatisch für die Zukunft gebunden, schon gar nicht was den Nachweis einer betrieblichen oder privaten Nutzung angeht.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#130

Beitrag von Peterpanik »

Ausschnitt aus § 60 :
der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. 2§ 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

(5) Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.

Habe meinen KFZ - Schein schon etliche male vorgelegt den Sachbearbeitern aber anscheinend haben die es mit dem Lesen nicht so oder sie begreifen nicht was sie Lesen, aber für Dummheit der Sachbearbeiter bin ich auch nicht Verantwortlich, oder ...
In den KFZ - Schein ist klar nur mein Firmenwagen eingetragen und sonst nichts.

Ach noch was Ich bin immer Bereit nach Terminabsprache mit dem Jobcenter meine Firmenunterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen,
nur mein Jobcenter ist nicht da für, warum weiß ich nicht, aber anstatt mit mir zu Reden tun sie mir lieber was Erfundenes unterstellen.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#131

Beitrag von tigerlaw »

Lieber Peterpanik, ich denke, du tust nur so, als wärst du total vernagelt.

Fakt ist jedenfalls: Es kommt absolut nicht darauf an, als was man sein Kfz deklariert. Es kommt nur darauf an, dass man nachweist, welche Fahrten betrieblich, und welche Fahrten privat veranlasst sind, tunlichst per Fahrtenbuch.

Und wenn sich herausstellt, dass mindestens 50 % der dokumentierten Strecken betrieblich veranlasst sind, dann zählt das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug, mit der Folge, dass grundsätzlich alle Ausgaben dafür in der Anlage EKS in den Zeilen B5.1 der Anlage EKS ertragsmindernd angesetzt werden können (gegenzurechnen sind dann 10 Ct. je privat gefahrenen km). Anderenfalls wird das Fahrzeug als privat gewertet mit der Folge, dass jeder betrieblich zurückgelegte km mit 10 Ct. in der Zeile B5.2 als Ausgabe angesetzt werden kann (und wenn alleine die Treibstoffkosten mehr als 10 Ct. je km betragen [nachzuweisen über Tankquittungen!], dann kann man auch die vollen Treibstoffkosten ansetzen).

Alles andere, was du hier von dir gibst, ist, mit Verlaub, nur "Gesülze"!!

:tiger:

Edit: Wenn du in #128 schreibst, dass Du das Firmenfahrzeug nur betrieblich nutzest, dann sollte der Nachweis mit einem Fahrtenbuch kein Problem sein.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dann irgend ein findiger Mensch im JC auf die Idee kommt, dass (zumindest wenn du auch noch ein anderes Fahrzeug hast und es auch für betriebliche Zwecke nutzen könntest) dieses "Betriebsfahrzeug" gegen die Grundsätze der extremen Sparsamkeit verstößt und deshalb die Kosten streicht.
Auch dann solltest du dagegen in Widerspruch/Klage gehen. Bitte aber nicht mit der selbstverständlichen Plattitüde begründen, dass man Geld nicht zweimal ausgeben kann ...)
Zuletzt geändert von tigerlaw am Mo 16. Apr 2018, 10:43, insgesamt 2-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#132

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#133

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 23:05 Es bleibt dabei, ein Fahrzeug kann nur auf eine Person zugelassen werden.
Vergleiche "Hilfe zum Fahrzeugschein - Neuer Fahrzeugschein, Angaben zu ... Name, Firma ...

Bild
(hier vergrößerte Ansicht)
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#134

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw und Günter können vielleicht, machen nein, aber ich lasse es einfach mal drauf ankommen,
( Wer bezahlt mir die Firmenarbeitszeit bzw. den Aufwand für ein Fahrtenbuch das Jobcenter oder der Sachbearbeiter der es haben will ? )
entschieden wird das beim BSG ca. 2022 wenn ich schon in Rente bin und ob es dann noch wichtig ist für mich weiß ich Heute auch noch nicht.

Sollte man einfach mal genau Lesen in # 133 und das trifft auch auf meinen Firmenwagen so zu.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mo 16. Apr 2018, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#135

Beitrag von marsupilami »

Peterpanik hat geschrieben: Mo 16. Apr 2018, 11:04 ( Wer bezahlt mir die Firmenarbeitszeit bzw. den Aufwand für ein Fahrtenbuch das Jobcenter oder der Sachbearbeiter der es haben will ? )
Jetzt wirst Du aber wirklich albern.

Während meiner Selbstständigkeit hab ich auch Fahrtenbuch geführt.
Das waren abends bzw. am Ende der Fahrt keine 5 Minuten!
Wenn Du 2,3 oder gar 4 Kunden am Tag anfährst, sind es vielleicht gerade mal 5 Minuten, das Buch aus dem Handschuhfach zu holen, Kuli zücken und eintragen.
Ich hab mir 1mal im Monat die Mühe gemacht, vom Buch in Excel-Tabelle zu übertragen, die dann dem Fi-Amt vorgelegt wurde.
Dauer: max. halbe Stunde!!
Das "Buch" selbst war ein kleines Heftchen, kleiner als A5, gab's für 50 Cent (oder so ungefähr) im Schreibwarenladen.

Selbst wenn Du vom JC weg bist, musst Du Fahrtenbuch führen, Belege sammeln, sortieren, mit Vermerken versehen, in eine Liste eintragen, .... für die Buchhaltung, die dann dem Fi-Amt vorgelegt wird oder zum Steuerberater geht.

Das Fi-Amt hat Dich auch lieb, wenn Du fragst: wer zahlt mir meinen Zeitaufwand? Den Steuerberater kannst Du ja als Betriebsausgaben geltend machen.

Also bitte, bleib auf dem Teppich!
Du machst Dich selber mit jedem Posting dieser Art lächerlicher und unglaubwürdiger.
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#136

Beitrag von Peterpanik »

Marsu können könnte ich, aber meine Firmenfahrten gehen niemanden was an wegen Rückschlüssen die Dritte ziehen könnten,
verweise mal auf Datenschutz den ich gewähren muss gegenüber meinen Kunden.

Hast du et-war die Debatte wegen dem Datenschutz bei Facebook verpasst ?
Ach noch eins du kannst mich einschätzen wie du magst, ist deine Sache.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#137

Beitrag von Koelsch »

Bleibt also festzuhalten, es gibt Menschen, die nix kapieren wollen und meinen, sie kämen mit dem Kopp durch die Wand. Die Erfahrung zeigt - sie irren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30886
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#138

Beitrag von kleinchaos »

Datenschutz beim Fahrtenbuch bedeutet, dass du nicht den konkreten Kundennamen angeben musst, ja noch nichtmal die genaue Straße. Ort reicht völlig. Aber auch das Finanzamt will das so gern haben, deshalb ist das legitim mit dem Fahrtenbuch. Und es ist dir auch zuzumuten, diese 5Minuten täglich betriebliche Arbeitszeit aufzuwenden. Selbständig = selbst und STÄNDIG
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#139

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch ich kann schon Situationen einschätzen und will nicht durch eine Wand, und wie schon gesagt will nur Rechtslagen klären sonst nichts.

kleinchaos das Finanzamt akzeptiert den KFZ - Schein und erkennt seit über 25 Jahren meine Ausgaben für das Firmenfahrzeug voll an.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#140

Beitrag von marsupilami »

Das Finanzamt akzeptiert nicht den Kfz-Schein, sondern dass Du die Ausgaben für dieses Kfz als Betriebsausgaben geltend machst.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#141

Beitrag von Koelsch »

So isses.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#142

Beitrag von Günter »

Manch einer lebt eben in einer Scheinwelt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#143

Beitrag von Koelsch »

Sch.... - bei mir fehlen die nötigen Scheine
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#144

Beitrag von marsupilami »

... und 1 Schein kann man eben nicht 2mal ausgeben. :unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“