Peterpanik hat geschrieben: ↑So 15. Apr 2018, 09:34 Günter du hast Recht, aber mal ein einfaches Beispiel :
Wenn ein Auto als Firmenwagen angemeldet wird bei der KFZ - Anmeldebehörde dann muss genau das dem Jobcenter gemeldet werden, oder ...
Wenn man ein Auto das auf eine Person angemeldet ist bei der KFZ - Anmeldebehörde muss man genau das dem Jobcenter mitteilen, oder ...
Und wenn dann das Jobcenter ja einfach anfängt einen was zu Unterstellen muss es Beweise liefern und den Rechtsweg einhalten, oder ...
Oder wo steht im Gesetzt das Sachbearbeiter ohne Nachweise dir einfach so was Unterstellen dürfen, die Fantasien von Sachbearbeitern sind keine konkreten Rechtslagen und immer auch überprüfbar durch den betroffen Kunden auf den ordentlichen Rechtsweg, oder ...
Nur mal so als Hinweis. Man kann kein Fahrzeug als Firmenwagen bei der Zulassungsstelle anmelden.
man kann nur PKWs oder LKWs zulassen lassen. Alleine die Nutzung 50 % Regel entscheidet über die steuerliche Bewertung.
Und du irrst bei dem Thema Unterstellung. Nicht der SB unterstellt dir etwas, sondern DU beantragst Sozialleistungen. Damit bist DU beweispflichtig.
Bei allem Hass auf die JC und ihr Personal, aber das gibt niemand das Recht, das Hirn auszuschalten und falsche Tatsachen zu verbreiten.