Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#1

Beitrag von Koelsch »

Da wir das Thema ja verschiedentlich schon hatten der Hinweis auf einen Beschluss des LSG NRW (Danke an BK48) mit dem Ergebnis: Ohne Fahrtenbuch droht Ungemach (allerdings ist der Umkehrschluß mit Fahrtenbuch = kein Ungemach leider viel zu optimistisch) :heul:

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=8461
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Mr-Doc
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#2

Beitrag von Mr-Doc »

Wieso die Tränchen ?

Ich hoffe doch jeder selbständige denkt als aller erstes daran Fahrtenbuch zu führen :)
Leopold Bloom
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#3

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben: Ohne Fahrtenbuch droht Ungemach (allerdings ist der Umkehrschluß mit Fahrtenbuch = kein Ungemach leider viel zu optimistisch) :heul:
Mal im Ernst, wer hat schon so viel Selbstdisziplin, jedesmal vor Antritt der Fahrt und am Ende vor Ausstieg die Eintragungen im Fahrtenbuch zu machen?

Hier werden Sie geholfen:
Mit nur gut 800 Euro bist du dabei.
http://www.fahrtenbuchshop.de/
http://www.twinline.de/twinline-video.html
http://www.fahrtenbuchshop.de/component ... Itemid,26/


Oder günstiger hier: http://www.ebay.de/sch/i.html?LH_BIN=1& ... 86.c0.m282
Ich denke, diese Investition sollte auf jeden Fall drin sein, wenn das Gewerbe ernsthaft betrieben wird.

Gruß Leopold Bloom
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Koelsch
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#4

Beitrag von Koelsch »

Wenn schon elektronisches Fahrtenbuch, dann auch finanzamtsicher, sonst ist das rausgeschmissenes Geld.

Und Fahrtenbuch - glaub mir, da sind unsere Beamten ausgesprochen großzügig. Fahr mal mit einem Holländer - wenn der auf einer Dienstfahrt tankt, dann wandert der Tankstop selbstverständlich schön säuberlich ins Fahrtenbuch und zwar Ankunft und Abfahrt von Tankstelle, wenn nicht gibt's wohl dicksten Ärger. So hab ich das zumindest dort kennen gelernt, mein dortiger Geschäftspartner meinte, wenn Du von der Polizei angehalten wirst, dann gucken die auch ins Fahrtenbuch. Wenn da nicht drin steht, wo Du genau diese Fahrt angetreten hast - Ärger. Der machte bevor der den Motor startete jedes Mal seinen Eintrag, und bevor er ausstieg den nächsten Eintrag.
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Leopold Bloom
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#5

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben: Und Fahrtenbuch - glaub mir, da sind unsere Beamten ausgesprochen großzügig.
Ich habe gerade mit dem Carsharing-Verband telefoniert.
Das sollte keine Probleme machen.
Ich bekomme eine Rechnung von meinem Verein, worin die MwSt. ausgewiesen wird, der Anfangs- und Endkilometerstand ausgewiesen wird.
Bei einem modernen Buchungssystem, das wir im Verein in Kürze erhalten, wird auch noch das Fahrtziel eingegeben und P/G.

Das sollte dann genügen.
Und was dem Finanzamt recht ist, sollte dem doch JC billig sein, oder?

Gruß Leopold Bloom
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Koelsch
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#6

Beitrag von Koelsch »

Das sollte reichen.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Mr-Doc
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#7

Beitrag von Mr-Doc »

Leopold Bloom hat geschrieben: Mal im Ernst, wer hat schon so viel Selbstdisziplin, jedesmal vor Antritt der Fahrt und am Ende vor Ausstieg die Eintragungen im Fahrtenbuch zu machen?...
Das ist das erste was du dir in den Kopf hämmern solltest, immer schön schreiben, und das mit dem elektronischen, naja ... das beste ist immer noch das alt hergebrachte, funktioniert immer auch ohne GPS empfang braucht keine Batterie und wird zu 100% bei jedem FA akzeptiert
Leopold Bloom
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#8

Beitrag von Leopold Bloom »

Mr-Doc hat geschrieben: Das ist das erste was du dir in den Kopf hämmern solltest, immer schön schreiben, und das mit dem elektronischen, naja ... das beste ist immer noch das alt hergebrachte, funktioniert immer auch ohne GPS empfang braucht keine Batterie und wird zu 100% bei jedem FA akzeptiert
Ich hab ein Uraltaufnahmegerät von Olympus, also noch nix digital, sondern Microkasseten, und dem sag ich jedesmal Bescheid. Und am 30. und 31. Mai übertrag ichs dann immer ins Fahrtenbuch. Da nehm ich aber meine ganze Kugelschreibersammlung dazu, blau und schwarz gemischt, und die Tintenroller und die Gel-Roller noch dazu. :gunni:
Mehr kann man doch wirklich nicht tun.

Gruß Leopold Bloom
Mr-Doc
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#9

Beitrag von Mr-Doc »

Auch ne nette Idee :)

https://market.android.com/details?id=c ... 2dCb29rIl0.

Ich schaff mittlerweile damit, Ausdrucken die Listen unterschreiben und gut ist

Also es FA nimmts an
Und die sind mir im Moment wichtiger diesen Monat ist es wohl soweit das ich den ALG II Marker knack und die Los bin :)
topas
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#10

Beitrag von topas »

Hört sich Klasse an. Abbber

Die Mobile Telefone mit Andorid Software sind teuer und Du brauchst eine Internetflat fürs Mobile Phone.

Übernimmt das FA auch diese Kosten bzw. erkennt das Jobcenter diese ich nenne es mal Luxuskosten an ????

Die App an sich ist ja günstig.

Gruß Topas
venceremos
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#11

Beitrag von carwaschgirl »

habe mal ne frage:bin aelbständig und habe da die geschäfte zur zeit schlecht laufen,hartz4 beantragt.
wurde abgelehnt,da die kosten für mein betriebsfahrzeug als einkommen gerechnet werden,da ich kein fahrtenbuch führe.mein ra sagt,brauche ich nicht (1% regelung beim fa).ist das korrekt ?
mfg
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Koelsch
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#12

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Nein, da hat der RA leider Unrecht. Die 1% Regel gilt im Steuerrecht, nicht aber im Sozialrecht.

Ausweg, nicht schön und weitgehend sinnentleert. Schreib nachträglich ein Fahrtenbuch. Guck einfach mal nach, wie viel Benzin (in Litern) Du im abgelaufenen Bewilligungszeitraum verfahren hast. Dann schau beim ADAC oder sonst wo, welchen Durchschnittsverbrauch Dein Auto hat. Damit kannst Du also errechnen, wie viel km Du gefahren sein musst. Und dafür schreibst Du dann eben ein Fahrtenbuch. Nicht vergessen 49,X% dürfen Privatfahrten sein. :zwinker:

Und wenn Du dann noch eine Werkstattrechnung o.ä. hast auf der ein "passender" Kilometerstand steht, dann sollte das reichen. Du musst die betriebliche Nutzung glaubhaft machen, nicht km für km "beweisen".
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#13

Beitrag von carwaschgirl »

Danke für die schnelle Antwort.Mal noch ne Frage:An manchen verrückten Tagen müßte ich 2 Seiten Fahr-
tenbuch führen.Wie geht das einfacher ?
Mfg
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Koelsch
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#14

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht hilft das etwas be der Arbeit http://www.alg-ratgeber.de/f10t3331-fah ... ocker.html

Aber das geht nur, wenn die nicht irgendwo geschrieben haben, dass Du ein Fahrtenbuch nehmen musst, das vom Finanzamt anerkannt wird. Da wird nämlich eine Excel-Tabelle nicht anerkannt. Kommt auf's JC an, einigen reicht die Excel-Tabelle.
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carwaschgirl
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#15

Beitrag von carwaschgirl »

Danke für die Antwort.Werde ich wohl so machen müssen.
Mfg
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#16

Beitrag von Koelsch »

So seh ich das leider auch. Diese nachträglich "erschaffenen" Fahrtenbücher sind zwar weitgehen für die Tonne, sagt zumindest der BFH, aber wenn das JC ein Fahrtenbuch will, dann gibt man ihm eins. Denn sonst wartest Du noch ewig und drei Tage auf Leistungen.
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#17

Beitrag von Mr-Doc »

HOPPLA HOPPLA VORSICHT

Fahrtenbücher nachschreiben damit bringst dich in :schwein: ziemliche Misere wenn das FA da sauer wird !
Fahrtenbücher sind Dokomente im Rechtsverkehr, ein nachdatieren währe damit gleichzusetzen wie wenn du sagen wir am 1.5 Ein Auto kaufst den Vertrag über den Kauf aber erst am 1.11 unterschreibst ... also vorsichtig da würd ich mal mit dem RA sprechen wenn du schon einen hast, würde lieber in den Sauren Apfel beißen und ab dann Fahrtenbuch Schreiben

PS: @ Kölsch
Es gibt KEINE Amtliche Vorlage auf die das FA bestehen kann, somit müßtest du sogar die Exel Tabelle abgeben können wenn du sie unterschreibst !

Wenn du dir kaufbare Fahrtenbücher anguckst steht ja eigentlich auch net mehr drin als in deiner Tabelle evtl. halt noch adressen damit es FA nachrechen kann

@ Topas
Hatte ich noch nie Probleme mit, das Händy ist BGA ich bin Dienstleister das geht ohne Händy nicht :) Und die Software ist Betriebsmittel
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#18

Beitrag von Koelsch »

Mr-Doc hat geschrieben:HOPPLA HOPPLA VORSICHT

Fahrtenbücher nachschreiben damit bringst dich in :schwein: ziemliche Misere wenn das FA da sauer wird !
Fahrtenbücher sind Dokomente im Rechtsverkehr, ein nachdatieren währe damit gleichzusetzen wie wenn du sagen wir am 1.5 Ein Auto kaufst den Vertrag über den Kauf aber erst am 1.11 unterschreibst ... also vorsichtig da würd ich mal mit dem RA sprechen wenn du schon einen hast, würde lieber in den Sauren Apfel beißen und ab dann Fahrtenbuch Schreiben

PS: @ Kölsch
Es gibt KEINE Amtliche Vorlage auf die das FA bestehen kann, somit müßtest du sogar die Exel Tabelle abgeben können wenn du sie unterschreibst !

Wenn du dir kaufbare Fahrtenbücher anguckst steht ja eigentlich auch net mehr drin als in deiner Tabelle evtl. halt noch adressen damit es FA nachrechen kann

@ Topas
Hatte ich noch nie Probleme mit, das Händy ist BGA ich bin Dienstleister das geht ohne Händy nicht :) Und die Software ist Betriebsmittel
Leider falsch - der BFH hat nachträglich geschriebene Fahrtenbücher durchaus anerkannt, aber misst denen, wegen der natürlich hohen Fehlerquote, nur eine geringe Beweiskraft zu. Aber das ist FA, beim JC gilt das ja nicht.

Das FA verlangt ein Fahrtenbuch, in dem nachträglich nix geändert werden kann (außer die Änderung ist und bleibt offenkundig). Das bekommst Du nie und nimmer mit einer Excel-Tabelle hin - sprich Null Chance, so etwas beim FA durch zu bekommen.
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#19

Beitrag von Mr-Doc »

die Thematik ist interessant :)

Ich hab mit dem Menschen beim FA gesprochen, er meint man ist hier unten sehr progressiv was das annehmen angeht aber mal ehrlich

Das Klassische Fahrtenbuch ist nix anderes als ein Vordruck der von Hand ausgefüllt wird ! Eigentlich kann es FA überhaupt nicht nachvollziehen wann du das was in diesen Zetteln stehst reinschreibst

Im Gegenteil eine exel datei als PDF ist ja vor fälschung noch sicherer als so ein Blatt Papier..
Wenn es klare Aussagen gibt wie so ein Fahrtenbuch nicht aussieht muss es auch gesetzliche Regelungen geben wie es auszusehen hat, würde mich an der Stelle mal interessieren den etwas derartiges Konto mir nicht mal der Mensch vom FA erläutern
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Koelsch
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#20

Beitrag von Koelsch »

Guckst Du hier zum Fahrtenbuch
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Mr-Doc
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#21

Beitrag von Mr-Doc »

Guck an was gelernt nu bin ich baff :kopfkratz:
carwaschgirl
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#22

Beitrag von carwaschgirl »

Bin Selbständig und fahre mit dem Dienstpkw täglich zur Firma und nach Hause.Diese Fahrten werden von der ARGE als Privatfahrten angerechnet.Ist das Rechtens ?
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#23

Beitrag von Koelsch »

carwaschgirl hat geschrieben:Bin Selbständig und fahre mit dem Dienstpkw täglich zur Firma und nach Hause.Diese Fahrten werden von der ARGE als Privatfahrten angerechnet.Ist das Rechtens ?
Ja, das ist privat. Aber die Kosten von € 0,20/km (einfache Strecke) sind dann wieder auf der der beliebten EKS unter C11 als Kosten eingertagen, gehen aber dort in den berühmten "Grundfreibetrag" von € 100 ein.
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Leopold Bloom
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#24

Beitrag von Leopold Bloom »

Wie ist das eigentlich:
Ich habe eine Fahrt,die ist eindeutig gewerblich, ca 20km.
Ich fahre aber einen Umweg, der ist eindeutig privat, und mit Umweg sind es 32 km lt. Kilometerstand.
Wie lang der gewerbliche Anteil genau ist, kann ich nicht sagen, sondern nur schätzen, weil ich die Strecke in Wirklichkeit nicht gefahren bin.

Wie buche ich das richtig?

Gruß Leopold Bloom
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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

#25

Beitrag von Koelsch »

dann würde ich das halt entsprechend aufteilen. Schätzungen aber sind immer ein beliebter Ansatzpunkt des FA.

Vielleicht solltest Du Dir ein Fahrtenbuch angewöhnen, wie ich das bei einem Geschäftspartner in Holland erlebt hab. Wir fuhren gemeinsam mit seinem Wagen zu einem Termin. Auf dem Weg musste er tanken
  1. Nach dem Tanken, erst mal Eintrag in's Fahrtenbuch Venlo - Tankstelle - Uhrzeit - km
  2. Ankunft Termin - Tankstelle - Termin - Uhrzeit - km
  3. Nach Termin - Termin - Venlo - Uhrzeit - km (In Venlo hatte ich mein Auto stehn gelassen)
Er begründete das damit, dass holländische FA würde sehr gerne mal quer prüfen Tankbelege gegen Fahrtenbuch. Wehe da wäre der Tankbesuch nicht eingetragen. Ebenso wehe da stünde: 8:00 Uhr Venlo - Termin - Venlo 17:30 Uhr 270 km

Wie begründet man dem FA, dass man für die Rundreise 9,5 Stunden gebraucht hat? Würde nie und nimmer anerkannt.
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