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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 09:55
von Günter
Peterpanik hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 09:34 Günter du hast Recht, aber mal ein einfaches Beispiel :
Wenn ein Auto als Firmenwagen angemeldet wird bei der KFZ - Anmeldebehörde dann muss genau das dem Jobcenter gemeldet werden, oder ...

Wenn man ein Auto das auf eine Person angemeldet ist bei der KFZ - Anmeldebehörde muss man genau das dem Jobcenter mitteilen, oder ...

Und wenn dann das Jobcenter ja einfach anfängt einen was zu Unterstellen muss es Beweise liefern und den Rechtsweg einhalten, oder ...

Oder wo steht im Gesetzt das Sachbearbeiter ohne Nachweise dir einfach so was Unterstellen dürfen, die Fantasien von Sachbearbeitern sind keine konkreten Rechtslagen und immer auch überprüfbar durch den betroffen Kunden auf den ordentlichen Rechtsweg, oder ...


Nur mal so als Hinweis. Man kann kein Fahrzeug als Firmenwagen bei der Zulassungsstelle anmelden.

man kann nur PKWs oder LKWs zulassen lassen. Alleine die Nutzung 50 % Regel entscheidet über die steuerliche Bewertung.

Und du irrst bei dem Thema Unterstellung. Nicht der SB unterstellt dir etwas, sondern DU beantragst Sozialleistungen. Damit bist DU beweispflichtig.

Bei allem Hass auf die JC und ihr Personal, aber das gibt niemand das Recht, das Hirn auszuschalten und falsche Tatsachen zu verbreiten.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 10:47
von marsupilami
@ Peterpanik: was genau willst Du uns jetzt sagen?
Dass man 1 Auto nicht 2mal anmelden kann?
Das ist völlig richtig und absolut analog zu der Tatsache, dass man 1 Geld nicht 2mal ausgeben kann.

So, wenn Du nun 1 Auto beim JC als Betriebsfahrzeug geltend machst, wirst Du ein Fahrtenbuch führen müssen - nicht nur für das JC sondern auch für's Fi-Amt und wehe, Du generierst - nachweisbar über das Fahrtenbuch - damit mehr Privat-Fahrten als Betriebsfahrten!
Dann hast Du 1 Problem!

Sollte aber ein JC-SB entgegen den Eintragungen im Fahrtenbuch entscheiden, dann gibt es Widerspruch und Klage.
Basis und Beweismittel ist dann eben dieses Fahrtenbuch.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:42
von emmse
"Bewegungsfahrten" meinte ich natürlich nicht im Bezug zum Fahrrad (oder ähnlich).

"Unter einer Bewegungsfahrt wird das „Fahren um des Fahrens willen“ mit sonst (zu) wenig bewegten Fahrzeugen zur Vermeidung von Standschäden verstanden."
https://de.wikipedia.org/wiki/Bewegungsfahrt

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:44
von Koelsch
Da eine betriebliche Nutzung nachzuweisen, dürfte sehr schwer fallen.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 12:51
von Günter
Wenn das "Betriebsfahrzeug" so wenig bewegt wird, dass es zu "Standschäden" kommen kann, dann benötigt man kein hochqualifiziertes, betriebswirtschaftliches Fachwissen um sich zu sagen selbst eine Taxe für die eine Fahrt pro Jahr ist billiger als das Auto. Und ein Fahrrad verursacht bei der "Bewegungsfahrt" Kosten im einstelligen Centbereich.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 15:20
von marsupilami
@ Günter: letzteres kann man so pauschal nicht sagen.
Wenn ich eine Bewegungsfahrt mache bis der Akku leer ist, dann muss ich den anschließend aufladen.
Da verlasse ich den dann den Cent-Bereich.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 16:36
von Peterpanik
Günter hat in #101 geschrieben :
Nur mal so als Hinweis. Man kann kein Fahrzeug als Firmenwagen bei der Zulassungsstelle anmelden.

man kann nur PKWs oder LKWs zulassen lassen. Alleine die Nutzung 50 % Regel entscheidet über die steuerliche Bewertung.

Und du irrst bei dem Thema Unterstellung. Nicht der SB unterstellt dir etwas, sondern DU beantragst Sozialleistungen. Damit bist DU beweispflichtig.

Bei allem Hass auf die JC und ihr Personal, aber das gibt niemand das Recht, das Hirn auszuschalten und falsche Tatsachen zu verbreiten.


Du hast Recht man kann Autos nur zulassen, da muss dann bei der Zulassung entschieden werden ob das Auto ein Firmenwagen oder ein Privatwagen ist und das muss man dann dem Jobcenter mitteilen bei der Beantragung von Sozialleistungen. Aber danach ist auch ein Sachbearbeiter vom Jobcenter beweispflichtig wenn er von dir was Einfordert. Oder darf dir Günter jemand einfach was Unterstellen ?

Günter ich Hasse das Jobcenter nicht, redest du von dir, setze mich mit Jobcentern nur über ungeklärte Rechtsfragen auf allen Ebnen auseinander.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 16:42
von Koelsch
Ich sehe, Du verstehst nicht, was Günter sagt. Na ja, ist ja auch kompliziert zu entscheiden, wer ist Person und wer ist keine Person - aber Autos kann man nur auf Personen zulassen. Das wollte Dir Günter sagen.

Mal ganz einfach ausgedrück:

Hein Blöd ist eine Person,
"Fensterputzer Hein Blöd" ist keine Person, also würde das Auto des Fensterputzers Hein Blöd nicht auf "Fensterputzer Hein Blöd" zugelassen sondern auf Herrn Hein Blöd zugelassen, denn der ist Person. So wie auch mein Auto auf Herrn Koelsch zugelassen ist und nicht auf "Handelsvertreter Koelsch", obwohl es eindeutig als Betriebsfahrzeug abgerechnet wird.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 16:51
von Peterpanik
Koelsch das ändert nichts an der Tatsache was man dem Jobcenter melden muss, ist ja auch kompliziert so eine Meldung beim Jobcenter für manche. Alles andere steht im KFZ - Schein den man vorlegt dem Sachbearbeiter, Hinweis : Vorlegen reicht, eine Kopie kann man ablehnen.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 17:15
von Günter
:heul: :heul: :heul: ich fühle mich total unverstanden :heul: :heul: :heul:

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 17:19
von Günter
marsupilami hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 15:20 @ Günter: letzteres kann man so pauschal nicht sagen.
Wenn ich eine Bewegungsfahrt mache bis der Akku leer ist, dann muss ich den anschließend aufladen.
Da verlasse ich den dann den Cent-Bereich.


Aja verstehe

Bild

https://www.google.de/search?q=e+bike+k ... e&ie=UTF-8

Sauteuer dat janze

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 17:24
von Koelsch
Peterpanik hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 16:51 Koelsch das ändert nichts an der Tatsache was man dem Jobcenter melden muss, ist ja auch kompliziert so eine Meldung beim Jobcenter für manche. Alles andere steht im KFZ - Schein den man vorlegt dem Sachbearbeiter, Hinweis : Vorlegen reicht, eine Kopie kann man ablehnen.
Dem JC musst Du gar nix melden, außer in der Anlage VM.

Ansonsten ist es allein Deine Entscheidung - kein Auto gemeldet = keine Fahrtkosten mit eigenem Auto geltend zu machen. Die Entscheidung triffst Du.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 18:37
von Peterpanik
Ja Koelsch so ist es, aber da kannst auch reinschreiben ob es ein Privat- oder Firmen- Auto ist, oder ist da was vorgegeben ?

Ach Günter zu #110 sei nicht traurig, es wird alles wieder gut.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 18:43
von Koelsch
Wo willst Du das reinschreiben?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 20:36
von Peterpanik
In das von Koelsch ja (Anlage VM) Benannten - Formular, oder wie wo was.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 20:38
von Koelsch
Da interessiert nur der Wert des Fahrzeugs, nicht ob betrieblich oder privat

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 20:54
von Peterpanik
Ach so Koelsch, aber man kann es freiwillig da bei schreiben ist doch nicht verboten, oder ...

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 21:23
von Koelsch
Klar kann man, interessiert nur niemanden - also wozu?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 21:32
von Günter
Weil leere Stellen in so einem Formular unästhetisch sind?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 22:02
von Peterpanik
Aber wenn man es geschrieben hat Koelsch ist es dem Jobcenter bekannt und nur das ist wichtig,
leere Stellen sind einfach leer und ob sie im Jobcenter irgendwas lesen oder nicht, wenn interessiert das,
aber wenn die Sache mal später bei einen SG zu Sprache kommt kann Jobcenter nicht sagen sie haben`s nicht gewusst.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 22:11
von Koelsch
Nein, das ist völlig unwichtig, denn welche Rolle spielt das bei der Vermögensbewertung?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 22:58
von kleinchaos
Nur mal so am Rande: natürlich kann ein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden.Frag mal Pflegedienste, DHL, Telekom etc Die Autos sind alle nicht auf die Inhaber zugelassen.
http://www.kreis-stormarn.de/service/lv ... tml?lid=42

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 23:00
von Günter
Du kannst da 100 mal Betriebs- oder Firmenfahrzeug schreiben, wenn du den Nachweis nicht führst, mehr als 50 % der Fahrstrecke sind betriebliche Fahrten dann biste Neese. Und nochmal, nicht der SB unterstellt dir dass du 3 x im Monat nach Bella Italia in den Urlaub fährst sondern du hast Sozialleistungen beantragt und damit bist du verpflichtet den Nachweis für deine Behauptung - Betriebliche Nutzung mehr als 50 % - zu führen.

Auch wenn hier wieder jemand behaupten wird, ich sei ein Spion, nur weil man arm ist, sollte man das Hirn nicht ausschalten, im Gegenteil, da ist es noch wichtiger die Birne in Schwung zu halten.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 23:03
von Günter
kleinchaos hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 22:58 Nur mal so am Rande: natürlich kann ein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden.Frag mal Pflegedienste, DHL, Telekom etc Die Autos sind alle nicht auf die Inhaber zugelassen.
http://www.kreis-stormarn.de/service/lv ... tml?lid=42
Das hab ich schon mal zu erklären versucht, eine Firma ist dann eine Firma, wenn sie den im HGB erwähnten Kriterien entspricht. Das isgt bei Peter nicht der Fall, deshalb ist die Zulassung nur auf die Person Peterpanik möglich.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 23:05
von Koelsch
kleinchaos hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 22:58 Nur mal so am Rande: natürlich kann ein Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden.Frag mal Pflegedienste, DHL, Telekom etc Die Autos sind alle nicht auf die Inhaber zugelassen.
http://www.kreis-stormarn.de/service/lv ... tml?lid=42
Das sind dann aber "Personen", wie schon geschrieben - nur eben juristische Personen. Es bleibt dabei, ein Fahrzeug kann nur auf eine Person zugelassen werden.