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Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Mi 13. Jul 2016, 22:37
von mandala
ja klar. ich wollte nur hier nicht den namen und so weiter nennen. hätt beinahe wieder firma geschrieben.... ;-)))

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 01:20
von Stefanxyz
Koelsch hat geschrieben: Sa 14. Jan 2012, 14:49 Vielleicht hilft das etwas be der Arbeit http://www.alg-ratgeber.de/f10t3331-fah ... ocker.html
->
No route found for "GET /f10t3331-fahrtenbuch-fuer-selbststaendige-alg-ii-aufstocker.html" (from "http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=8462")

Wohin wurde der Beitrag verschoben?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 06:24
von marsupilami
Ist das das hier?
Im ersten Posting, die Excel-Datei.

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=3331

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 10:10
von Stefanxyz
JA! Danke! habs gleich runtergeladen.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 13:59
von mandala
also, so schlimm ist es nicht ein fahrtenbuch zu führen. mache ich seit jahren. bei mir haben sie aber das betriebsfahrzeug zum privatfahrzeug erklärt weil ich krank war, krankenhaus und immer mal wieder einige zeit krank. da waren sie dann der meinung, dass das fahrzeug dann zeitweise privat ist und fordern rückwirkend alle betriebsausgaben das fahrzeug betreffend zurück. das ist viel. und es ist nachgewiesen ausgegebenes geld. wo soll man das dann hernehmen. ich werte es als den versuch die firma zu ruinieren und mich aus der statistik zu schmeißen. allerdings hab ich es geschafft von der alg2 aufstockung loszukommen. aber sie sind immer noch hinter mir her. ich habe zweimal geklagt, das läuft noch. es stresst und fördert nicht die gesundheit.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 15:28
von Koelsch
Lagen denn die betrieblichen km auch in der Krankenzeit noch über 50%?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 09:36
von Stefanxyz
Koelsch hat geschrieben: Mo 24. Jul 2017, 15:28 Lagen denn die betrieblichen km auch in der Krankenzeit noch über 50%?
Bei einem selbstgeführten Fahrtenbuch doch sicher ja!

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 10:26
von Koelsch
Dann hast Du gute Aussichten, dem JC das "um die Öhrchen zu hauen".

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 11:30
von Olivia
mandala hat geschrieben: Mo 24. Jul 2017, 13:59bei mir haben sie aber das betriebsfahrzeug zum privatfahrzeug erklärt weil ich krank war, krankenhaus und immer mal wieder einige zeit krank. da waren sie dann der meinung, dass das fahrzeug dann zeitweise privat ist und fordern rückwirkend alle betriebsausgaben das fahrzeug betreffend zurück
Heftig. Nur weil man zum Krankenhaus fahren muss, nehmen die Privatkilometer überhand und das Auto wird zum Privatfahrzeug.

Wieso kann man eigentlich keine Regelung einführen, nach der die Kosten einfach prozentual anteilig nach den gefahrenen betrieblichen und privaten Kilometern geteilt werden?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 11:39
von tigerlaw
Olivia hat geschrieben: Di 25. Jul 2017, 11:30 (...)
Wieso kann man eigentlich keine Regelung einführen, nach der die Kosten einfach prozentual anteilig nach den gefahrenen betrieblichen und privaten Kilometern geteilt werden?
Da musst Du schon Püppi fragen ...

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 17. Mär 2018, 15:22
von blitzdings
Hallo mandala.
So ähnlich ergeht es mir gerade auch.
Ich fahre nachweislich überwiegend kurze strecken zu meinem Kunde. Jedoch überwiegt die eine Ferienfahrt einen Bewilligungszeitraum.
Durch diesen Fakt versucht das Amt den PKW in diesem BZ als privates KFZ zu werten.
Des weiteren wird versucht die erste Fahrt am Tag, vom Wohnort zum Kunden als Ersarbeitstelle zu deklarieren und nicht als Geschäftsfahrt an zu erkennen.
Da ich mein Büro aus Gründen der Kostenreduzierung in ein Homeoffice nutze, erwachsen mir Probleme, den Weg von Wohnung zur ersten Arbeitsstätte (Homeoffice) zu dokumentieren.
Da der Amtsschimmel es so verlangt, löse ich das Problem wie folgt.
1) Fahrt zur ersten Arbeitsstelle: -> Fahrt von Tiefgarage zur Büro/Wohnungstür ( 0,5 km)
2) Büro zu Kunden: -> Büro/Wohnungstür zum Kunden (9,0 km)
3) Kunde zum Büro: Kunde zur Büro/Wohnungstür (9,0 km)
4) Büro -> Wohnung: Büro/Wohnungstür zur Tiefgarage (0,5 km)

Klage läuft!
mandala hat geschrieben: Mo 24. Jul 2017, 13:59 also, so schlimm ist es nicht ein fahrtenbuch zu führen. mache ich seit jahren. bei mir haben sie aber das betriebsfahrzeug zum privatfahrzeug erklärt weil ich krank war, krankenhaus und immer mal wieder einige zeit krank. da waren sie dann der meinung, dass das fahrzeug dann zeitweise privat ist und fordern rückwirkend alle betriebsausgaben das fahrzeug betreffend zurück. das ist viel. und es ist nachgewiesen ausgegebenes geld. wo soll man das dann hernehmen. ich werte es als den versuch die firma zu ruinieren und mich aus der statistik zu schmeißen. allerdings hab ich es geschafft von der alg2 aufstockung loszukommen. aber sie sind immer noch hinter mir her. ich habe zweimal geklagt, das läuft noch. es stresst und fördert nicht die gesundheit.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 17. Mär 2018, 15:39
von blitzdings
mandala hat geschrieben: Di 12. Jul 2016, 19:08 ich soll eine versicherung abschließen, wo betriebsfahrzeug drinsteht. davon raten sogar die versicherungen ab, weil es fast doppelt so teuer ist. und ich will auch bei meiner bleiben, die ist besonders günstig.die bietet das nicht an. einerseits verlangt man von mir sparsamkeit und droht mit sanktionen, andererseits soll ich ständig so sachen machen die das doppelte kosten.
Hallo mandala.

Es geht darum Dich so lange wie möglich im Bezug zu halten. Wo anders kommen unter anderem die Gewinne der ARGE zustande?
Da das Amt dann Kosten zurückerstattet bekommen kann die es gar nicht gezahlt hat. ;)
... Ich weiß heftige These und nicht einfach zu erkennen. ...

Wenn Dir rückwirkend die betrieblichen Kosten des KFZ nicht anerkannt werden denn tritt folgende kausalkette in kraft:
1.) Rückwirkend hat der Selbständige die betrieblichen Kosten privat zu/getragen.
2.) Da diese so vom Selbständigen nicht vorgesehen waren übersteigen die Kosten im Nachhinein das Budget und führen nachträglich zu einer Unterdeckung. ...
3.) Da die rückwirkende Nichtanerkennung des JC zur Überzahlung führt, führt dies zur Rückvorderung. Die wiederum zur Verdopplung der Unterdeckung führt!
4.) Wird die Überzahlung geleistet, verdient das JC an einem Umstand den der Gesetztgeber m.E. wissendlich unscharf formuliert hat.
5.) Und der Knaller ... Was passiert eigentlich mit den geleisteten Rückforderungen der KdU und Kindergeld? Werden diese den entsprechenden Kassen zurück überwiesen? ... :gaga:

Alles in Allem. Ein Schelm wer dabei böses denkt. ;)

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:58
von emmse
Und wie ist das mit Benutzung eines Fahrrads für die Ausführung einer selbständigen Tätigkeit?
Zählen auch "Bewegungsfahrten"?
Eine weitere Frage ist: Ab welcher Höhe (km, Verbrauch) lohnt es sich überhaupt erst bei 100 Euro Freibetrag?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 16:27
von Koelsch
Fahrrad wirst Du keine nennenswerten Betriebsausgaben haben. Wenn Du aber die überwiegend betriebliche Nutzung glaubhaft machen kannst (Du arbeitest z.B. als selbstständiger Fahrradkurier), dann wären Reifen, Reparaturen etc. Betriebsausgabe.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 17:01
von Olivia
Ich könnte mir vorstellen, dass das JC dann auch ein Fahrtenbuch für das Fahrrad zur Auflage macht.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 17:59
von Koelsch
Zuzutrauen ist denen fast alles

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 18:11
von marsupilami
Es gibt auch für Tretmoppeds km-zähler.
Das erleichtert das Führen eines Fahrtenbuches ungemein.
Kann man dann als Betriebsausgabe absetzen.

Läßt einen auch die Intervall für Ketten-Reinigung und neu ölen leichter einhalten. :unschuld:

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 22:16
von emmse
marsupilami hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 18:11Es gibt auch für Tretmoppeds km-zähler.
Balast! ;)

Wie ist das jetzt mit den "Bewegungsfahrten"?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 22:23
von Koelsch
Sind die betrieblich?

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 22:45
von Günter
emmse hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 22:16
marsupilami hat geschrieben: Sa 14. Apr 2018, 18:11Es gibt auch für Tretmoppeds km-zähler.
Balast! ;)

Wie ist das jetzt mit den "Bewegungsfahrten"?
https://www.google.de/search?q=Fahradco ... e&ie=UTF-8

Die Dinger wiegen keine 50 g, Deine Trinkflasche wiegt 20 mal so viel.

Du machst keinen Umsatz, kein Einkommen, aber willst Kosten für das Fahrrad zusammenstrampeln. Sorry aber ich hab da so meine Bedenken.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 23:06
von Olivia
Das sieht das Jobcenter gar nicht gern, wenn bei fehlendem Umsatz und nicht vorhandenem Einkommen Kosten generiert werden. Das Jobcenter könnte dann unwirtschaftliches Verhalten unterstellen und irgendwann die ganze Selbständigkeit wegen mangelndem Unternehmersinn in Frage stellen.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 23:40
von Günter
Nö, Gewerbeuntersagung durch das JC geht nicht. Nur der Zwang zu anderen Tätigkeiten nach §10 SGB II

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 08:40
von Peterpanik
Ob ein Jobcenter bestimmen oder anweisen darf ein Fahrtenbuch zu führen zweifel ich doch sehr an, den ein einfacher Verdacht reicht nicht aus.

Meiner Ansicht nach darf das nur die Staatsanwaltschaft oder ein ordentliches Verwaltungsgericht und auch nur dann wenn sie dir Persönlich vorher nachweisen können das du dein Firmenauto überwiegend für Private-Fahrten einsetzen tust. Und das zu Beweisen ist für jede Behörde nur mit sehr großen Aufwand möglich oder gar nicht machbar da der Nachweis konkret nachweisbar erbracht werden muss gegen über der Behörde auch von einen Jobcenter. Nun sollte mir Konkret mal einer einen solchen Fall benennen wo ein Jobcenter so was Nachgewiesen hat, bin gespannt.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 08:55
von Günter
Natürlich kann das JC nicht die Benutzung eines Fahrtenbuches zwingend vorschreiben, aber


§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
In dem Falle wäre das Fahrtenbuch eine Beweisurkunde, und falsche Angaben in dieser Urkunde können strafrechtlich böse enden.

Re: Kfz.-Kosten bei Betriebsfahrzeug - Privatanteil

Verfasst: So 15. Apr 2018, 09:34
von Peterpanik
Günter du hast Recht, aber mal ein einfaches Beispiel :
Wenn ein Auto als Firmenwagen angemeldet wird bei der KFZ - Anmeldebehörde dann muss genau das dem Jobcenter gemeldet werden, oder ...

Wenn man ein Auto das auf eine Person angemeldet ist bei der KFZ - Anmeldebehörde muss man genau das dem Jobcenter mitteilen, oder ...

Und wenn dann das Jobcenter ja einfach anfängt einen was zu Unterstellen muss es Beweise liefern und den Rechtsweg einhalten, oder ...

Oder wo steht im Gesetzt das Sachbearbeiter ohne Nachweise dir einfach so was Unterstellen dürfen, die Fantasien von Sachbearbeitern sind keine konkreten Rechtslagen und immer auch überprüfbar durch den betroffen Kunden auf den ordentlichen Rechtsweg, oder ...