Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
BK48
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#26

Beitrag von BK48 »

Hallo halbfranzose,

meine Antwort auf deine Frage
Frage 1. Auto in Privat Besitz (alte Karre) . Kann ich Steuer und Versicherung als Betriebsausgabe absetzen ? Brauche das Auto ab und zu um Austellungen und Märkte zu machen (Vitrinen transportieren etc....), oder wird es nur nach befahrenen Kilometer berechnet.
A. die KFZ-Versicherung kannst Du im EKS-Fragebogen auf Seite 2 eintragen. Die Beiträge werden bei der Freibetragsberechnung berücksichtigt, wenn Dein "Gewinn" höher als 100 Euro ist.

B. KFZ-Steuer kannst Du bei einem Privat-KFZ nicht als Ausgabe ansetzen.

C. "ab und zu" : Alle betrieblichen Fahrten notierst Du mit KM und Ziel und Grund, die gefahrenen KM kannst Du ...
...entweder pauschal mit 0,10 Euro ansetzen
...oder mit den tatsächlichen Kosten (diese sind über den ganzen BWZ zusammenzurechnen und durch die gesamtKM zu teilen => ergibt X,XX Euro/pro KM an tatsächlichen Kosten, die dann MAL betrieblich gefahrenen KM gerechnet werden)

Mehr schreibt Erwin Denzler dazu hier: http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... tml?page=2
(Incl. BMAS-Schreiben)

Ich hoffe, Du kannst aufgrund dieser Info die richtige Entscheidung treffen!
take it easy!!

LG
bk48
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Koelsch
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#27

Beitrag von Koelsch »

Jetzt habe ich das Thema auch noch mal mit Günter durchgesprochen und wir kommen zu dem Ergebnis, dass es doch möglich und auch sinnvoll ist, die Übernahme des Fahrzeugs in das Betriebsvermögen mit entsprechenden "Kosten" zu belegen.

Es stellt sich für den Gewerbetreibenden und die ARGE ja nur die Frage, braucht er ein Auto für's Gewerbe oder nicht. Wenn ja, muss das Auto her und da wäre es nun völlig legitim und auch von der ARGE zu genehmigen, wenn er sich entweder, bei gelegentlichen Fahrten, einen Leihwagen nimmt - sicher nicht ganz billig, oder er kauft ein Auto z.B. auf Kredit. Damit wären die Kreditraten aber auch eindeutig Betriebsausgaben. Also kann er diese "Kreditraten" auch mionatlich aus der Ksse nehmen und als Betriebsausgaben buchen. Für die ARGE macht das absolut keinen Unterschied.

Andererseits ist er bei einer Betriebsaufgabe (nicht Insolvenz) aber in keiner Weise gezwungen, sein Betriebsvermögen zu Geld zu machen - die ARGE kann also nicht hinkommen, und jetzt das Auto auf einmal als "Betriebseinnahme" auf das ALG II anrechnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#28

Beitrag von halbfranzose »

Ach liebe Leute ! es ist wirklich rührend wie Ihr euch mit meine Problemchen beschäftigt.
Es ist alles so kompliziert.
Ja, ich weiß ! ich bin kräftig gewarnt worden.
Was mich echt deprimiert , ist durch die ganze Rechnerei, mir ist klar bewusst worden,
dass ich meine Familie nicht ernähren und unterhalten kann, nach 30 jahre Selbständigkeit, ein Versager sozusagen.
Ich rechne und rechne und rechne, Ausgaben gegen Einnahmen.
Es geht nicht auf ! eigentlich lohnt sich das ganze nicht. Andere Seite, habe ich keine Alternative.
Das heißt weiter machen obwohl ich weiß das es sich nicht lohnt,
wo kann man da die Motivation finden weiter, 6 Tage die Woche im Laden zu sein.
Wenn ich darf : eine kurze grobe Aufstellung meine Kosten und die dann dafür zwingend benötigte Einnahmen.
Goldschmied/Kunsthandwerker/55 Jahre alt/Einmanbetrieb mit Laden/Werkstatt

Monatlich FestKosten:
Ladenmiete: 400.-
Strom: 80.-
Darlehen Rückzahlung: 300.-
Tel: 45.-
Künstlersozialkasse (KK, Rente) 80.-
Heizung/Gaz 20.-
Betriebshaftpflich 20.-

Erste Zwischensumme 865.-

Geschätzte Notwendige
Monatlichen Investitionen


Werbung ( inkl. Austellungen und Messen): 150.-
Material Einkauf (Gold/Silber/Werkzeug): 500.-
Büro/Porto/ und andere Kosten 100.-

zweite Zwischensumme 750.-

Gesamtsumme Betriebsausgaben 1615.-

nicht Betriebliche Ausgaben:

Risikolebensversicherung (für Sohn): 68.-
Zusatzkrankenversichering
(keine Berufsunfähigkeit): 42.-
Auto (Haft, Steuer, Benzin, Reparaturen) 100.-

Dritte Zwischensumme 210.-

Gesamt Ausgaben ohne Lebenshaltungskosten) 1815.-

Minimum Lebenshaltugskosten 2 Erwachsene 1 Kind
nach Harz 4 Rechner 1300.-


Gesamt nötige Einahmen
um aus Harz 4 zu kommen 3115.-

Irgend wie sehe ich nicht wie ich das schaffen kann ? Mach ich denk Fehler? Rechen Fehler?
Ich habe mindest Ausgaben von 1815.-, die sowieso sehr vorsichtig kalkuliert sind. Dabei sind keine Rücklagen, Urlaub oder andere Sachen drin. Um gegenüber Arge ein mindest Argument zu haben, dass ich subventioniert werden sollte, muss ich mindesten 400.- euro gewinn im Monat aufweisen.
Ich denke mir aber , das jeder Angestellte verdient mehr als ich; muss nicht 6 tage der Woche arbeiten, und sich den Kopf nicht zerbrechen, ob und wann er Pleite gehen wird.
Könnte genau so gut, Insolvenz anmelden, nach Hause gehen, die Sonne geniessen, mit meinem Sohn spielen und versuchen mit Harz 4 zurecht zukommen.
Weiß ich nicht...............
Entschuldigung ! das war sehr lang, ich weiß aber nicht wo ich irgenwo anderes ein Spiegel aufstellen kann , der mir hilft mein Situation einzuschätzen.
Danke für Rückmeldungen.
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kleinchaos
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#29

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Halbfranzose,

die 300€ Darlehen fallen ja irgendwann auch mal weg (ok, ich weis, dann ist wieder irgendwas anderes, Auto usw)
Wie groß ist der Paltzbedarf für Laden und Werkstatt? Idee wäre, sich mit dem Laden in einem anderen Laden einzumieten.
In einer Boutique, in einem Frisör- und Kosmetikstudio vielleicht.
Wird vielleicht nicht viel einsparen, aber ein wenig schon.

Einen Job als Goldschmied zu finden halte ich für schwierig.

MfG
Kath
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#30

Beitrag von Günter »

Nur mal so als Hinweis, wir sich ein Hilfeforum. Du musst dich bei uns nicht für deine persönliche Lebenssituation rechtfertigen. Und du brauchst auch nicht fragen ob du uns mit deinen Zahlen belästigen darfst.

Wir träumen den Traum von der gegenseitigen Solidarität, aber wir sind trotzdem Realisten. Wenn wir halfen können, dann helfen wir, wenn wir meinen jemand hat sich in eine Sache verrannt, dann weisen wir darauf hin. Aber wir werden dich nicht mit Vorwürfen konfrontieren.

Denk immer dran, es gibt Millionen anderer Menschen denen es genauso, oder schlechter geht als dir.

Du kämpfst gegen die Armut, das ist dein gutes Recht. Wo liegt die Alternative?

Arbeit finden, welche Chancen hast du bei realistischer Einschätzung deiner Fähigkeiten auf einem zusammenbrechenden Arbeitsmarkt?

Zuhause sitzen und Nixtun?

Die Frage ist kannst du dein Warenangebot (sorry, aber ich bin Banause, für mich ist in diesem Fall Kunst erst mal Handelsware) attraktiver machen?

Falscher Standort, aber wer kann sich die Ladenmiete in der Innenstadt leisten?

Vielleicht den Vertriebsweg ändern als Zulieferer für einen Kunstgewerbeladen in der Innenstadt?

Zu deinen Zahlen, welche Einnahmen hast du etwa?

Du musst ja mindestens die Kosten decken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
BK48
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#31

Beitrag von BK48 »

och menno
Kann ich gut verstehen, diese Überlegungen...
War 14 Jahre mit Handel selbständig und bin letztendlich mit Insolvenz ausgestiegen...
...so mal nebenbei. Und den "Laden" hatte ich auch Stückchen für Stückchen (erfolgreich) aufgebaut mit Herzblut.
Und dann schwanger ... Der Knirps ist jetzt neun.

...

Dass die ARGE keine Verluste übernimmt, ist Dir klar, oder???

Das heißt, Du musst zumindest die Ausgaben mit Einnahmen decken.
Ansonsten verschuldest Du Dich logischerweise mehr und mehr...

Deinen Break-Even-Umsatz liegt bei etwa 1000 - 1200 Euro Umsatz... Das ist die NULL-Linie mit NULL-Gewinn bei diesem Umsatz (ganz vorsichtig geschätzt, weil ich die [Rohgewinn-]Spanne Material/Fertigprodukt nicht kenne)
Alles darüber ist mit MEHR-Aufwand an Materialeinsatz und mit MEHR-Aufwand an Werbung/Messen verbunden.
Hast Du im Grunde schon mit angefangen...vielleicht bringt es Dich noch ein Stück näher an die realistische Einschätzung.

Gedankenanstöße:

Wenn Du mit 500,- Euro Rohmaterial planst, wieviel Einnahmen stehen dem dann entgegen?
Oder stellst Du viele Dinge her, um sie in der Auslage zu haben? Jeden Monat immer mehr, oder ersetzt Du nur die verkauften Fertigteile?

im Detail:
Monatlich FestKosten:
Ladenmiete: 400.- (Wieviel Platz brauchst Du minimal für deine Werkstatt? Die Miete ist nicht wenig... Eine Bekannte von mir hat als Goldschmiedin ewig zuhause gewurschtelt und vor Weihnachten immer privat verkauft, teilt sich jetzt ein billiges MiniLadenlokal in einer Strasse, wo hauptsächlich kleine Galerien ansässig sind... billigst siehe hier http://www.diegoldschmiedin-aachen.de/)
Strom: 80.-
Darlehen Rückzahlung: 300.- (Betriebliches Darlehen?? Wofür?? Will die ARGE wissen! Aussetzung möglich?? )
Tel: 45.-
Künstlersozialkasse (KK, Rente) 80.- (muss hier raus und zu den privaten Kosten, ARGE übernimmt den Anteil KSK KV, Rente bin ich überfragt)
Heizung/Gaz 20.-
Betriebshaftpflicht 20.- (Wozu das denn? Okay, wenn wichtig, dann ...)

Erste Zwischensumme 865.-

Geschätzte Notwendige
Monatlichen Investitionen

Werbung ( inkl. Austellungen und Messen): 150.-
(Ideen: stattdessen ggf. Direktverkauf auf Handwerkermärkten?? Mittelaltermärkten??)
Material Einkauf (Gold/Silber/Werkzeug): 500.-
Büro/Porto/ und andere Kosten 100.- (oups... halte ich für sehr hoch gegriffen)

zweite Zwischensumme 750.-

Gesamtsumme Betriebsausgaben 1615.-

nicht Betriebliche Ausgaben:

Risikolebensversicherung (für Sohn): 68.-
(Was willst Du damit absichern? Macht man gewöhnlich, wenn hohe Schulden da sind)
Zusatzkrankenversichering
(keine Berufsunfähigkeit): 42.-
(Krankentagegeld?? Okay,... sehe ich ein bei hohen Fixkosten)
Auto (Haft, Steuer, Benzin, Reparaturen) 100.- (Sehe ich anders... als z.B. Koelsch)

Dritte Zwischensumme 210.-

Gesamt Ausgaben ohne Lebenshaltungskosten) 1815.-

Minimum Lebenshaltugskosten 2 Erwachsene 1 Kind
nach Harz 4 Rechner 1300.-

Gesamt nötige Einahmen
um aus Harz 4 zu kommen 3115.-

Irgend wie sehe ich nicht wie ich das schaffen kann ? Mach ich denk Fehler? Rechen Fehler?


Hmmm?? Ich sehe auch noch (!!) nicht wie das gehen soll...
Wenn Du es so läßt, führt es ins Chaos :trost:

Ich habe mindest Ausgaben von 1815.-, die sowieso sehr vorsichtig kalkuliert sind. Dabei sind keine Rücklagen, Urlaub oder andere Sachen drin. Um gegenüber Arge ein mindest Argument zu haben, dass ich subventioniert werden sollte, muss ich mindesten 400.- euro gewinn im Monat aufweisen.

Du MUSST keinen Gewinn aufweisen, Du MUSST höchstens aus dem HAUPT-beruflich (KSK!!) ein NEBEN-beruflich machen nach einer gewissen Zeit.

Ich denke mir aber , das jeder Angestellte verdient mehr als ich; muss nicht 6 tage der Woche arbeiten, und sich den Kopf nicht zerbrechen, ob und wann er Pleite gehen wird.
Könnte genau so gut, Insolvenz anmelden, nach Hause gehen, die Sonne geniessen, mit meinem Sohn spielen und versuchen mit Harz 4 zurecht zukommen.
Weiß ich nicht...............


Auch nicht das schlechteste ... auf Dauer bestimmt un-cool und nicht sehr befriedigend.
Das geld-liche ist nicht das entscheidende!!!

Entschuldigung ! das war sehr lang, ich weiß aber nicht wo ich irgenwo anderes ein Spiegel aufstellen kann , der mir hilft mein Situation einzuschätzen.
Danke für Rückmeldungen.


ne, ne... entschuldigen brauchst Du Dich bestimmt nicht!!!
Nach meinen Erfahrungen mit Unternehmensberatern, ARGEn etc. bist Du hier schon recht gut aufgehoben.
Vielleicht findest Du in Deiner Branche (Berufsverbände???) noch Infos, die wir nicht haben können.
Was ist mit Handwerkskammer??

LG
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#32

Beitrag von halbfranzose »

300.-€ Darlehen:
ist erst in 5 Jahre abbezahlt (gesamtsumme 17.000.-). Aussetzung nicht möglich aber variable rückzahlung möglich., da gerade abgeschlossen als umschuldung : Offiziel: "Investitionsdarlehen", Zinsen 4,5 statt 10,5 %. Habe ich extra gemacht um nicht, mit einem riesen Minus Dispo bei der ARGE aufzutauchen.
Wenn dieser Darlehen rückzahlung nicht annerkannt wird, kann ich gleich den Laden dicht machen.
Muss ich eigentlich Ausgaben rechtfertigen, die ich bevor anmeldung beim ARGE passiert sind ? nur zu errinerung ( ich melde mich bei der ARGE , weil ich durch eintritt in eine BG dadurch gezwungen wird, bis jetzt habe ich mich irgendwie durch gewürstelt) .
@kleinchaos
- Anmietung in einen anderen Laden geht schlecht, als Goldschmied muss ich mit Feuer arbeiten und wenn ich schmiede , ist nicht gerade leise.
- Job als Goldschmied oder was anderes ! ziemlich aussichtlos, weiß ich.
@ BK48
- Break-even Point, 1000.- bis 1200.-, damit zehre ich aus dem vorhanden Betriebsvermögen (vorhandene Material, ganz grob ca. 20.000.-) ohne erneuerung, was nur kurz gut gehen kann.
- 500.-€ , Material ist ein minimum durchnitt. Wenn ich Gold kaufe , sind schon 100 Gramm 2200.-€, und das ist nicht sehr viel.
Gewinn Spanne würde ich sagen, wenn das Material durch mein Arbeit umgewandelt wird , ca. 250%, wobei das Problem ist, dass , die Zeitspanne bis zum Verkauf, unbekannt ist . Ich muss im vorraus eine Kollektion erarbeiten, die ich hoffe verkauft wird. Bis jetzt ist irgendwie gegangen, die Zeiten werden aber härter .
2/3 von Umsatz ca. 35.000.-€ habe ich bisher in den Weinachtszeit umgesetzt Nov, Dez, Januar.
Dafür muss ich lange im voraus arbeiten und investieren, in der hoffnung das es gut geht.
- Mit der bewusstsein das ich regelmäßigere Einahmen haben muss, habe ich in den letzen 2 Monate umgebaut und investiert (ca.8.000.-€).
Ziel ist Goldschmiede Kurse (anfänger, fortgeschrittene, Eheringe etc....) anzubieten. Start ist nächste Monat. Da mache ich eine Neuerröfnung. Sind schon etliche Leute angemeldet. Wie gut es anläuft weiß ich aber noch nicht. Ziel wäre , laufende Kosten (break-even Point mit Kurse zu erreichen) was darüber ist mit verkauf aus der Kollektion. Darüber hinaus , verkauf ich auch Mineralien und Heilsteine .
Die letzte 2 monate waren ein wenig heftig, Laden umbauen, Neuwohnung wo wir zusammenziehen renovieren, Umzug.
Jetzt ist die Wohnung bezogen, Der Laden renoviert, die Einladungen fürs neuerröfnung gehen ende der Woche raus, und nachste Woche Termin bei der ARGE.
Ach man ! nächste Leben , werde ich nicht mehr selbständig, und sicherlich nicht Künstler , so Gott will.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Goldschmied

-
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#33

Beitrag von Koelsch »

Däumchen drücken hilft zwar nicht viel, aber besser als gar nichts. :Daumen:

Bauchschmerzen befallen mich aber, wenn ich Deinen hohen Materialbestand sehe. Ich kann das verstehen, das bei dieser Art der Tätigkeit leider ein hohes Materiallager notwendig ist - ARGE aber könnte auf die tolle Idee kommen, da sind ja Edelmetalle bei, die können doch ganz locker erst mal zu Geld gemacht werden. Bereite Dich gründlich darauf vor, dass Dein "Vermögen" bei Antragsabgabe nicht oberhalb des Schonvermögens liegt.

Zur Frage Ausgaben vor Antragsdatum - geht die ARGE im Prinzip nix an, wenn nicht der Verdacht aufkommt, Du hättest Dich vor Antragsabgabe mal "arm" gemacht. Kontoauszüge wirst Du ohnehin vorlegen müssen, warte doch erst mal ab, was dann an Fragen kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#34

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Goldschmied,

das mit den hohen Temperaturen und Feuer ist mir schon klar.
Investitionen sind notwendig, wenn sie zu einer Umsatz- bzw Gewinnsteigerung führen. Was vor Antragstellung ist interessiert nicht so sehr, nur darf die Investition dich nicht künstlich verarmt haben.

Im Voraus arbeiten ist schon klar. Schließlich kommt kaum jemand mit ner Zeichnung und sagt: mach mal.
Ach man ! nächste Leben , werde ich nicht mehr selbständig, und sicherlich nicht Künstler , so Gott will.
Glaub ich dir nicht :mrgreen: Wenns keinen Spaß mehr machen würde, hättest du schon längst aufgehört ;)
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#35

Beitrag von BK48 »

2/3 von Umsatz ca. 35.000.-€ habe ich bisher in den Weinachtszeit umgesetzt Nov, Dez, Januar.
Dafür muss ich lange im voraus arbeiten und investieren, in der hoffnung das es gut geht.
Du wirst einen 12 Monats EKS machen können (die ARGEn sehen das nicht gerne)
Probier das mal aus anhand von den Monaten Mai bis Mai...
Und dann guck wo Du landest mit den 1/12 Gewinn...

Bin gespannt!
Muss ich eigentlich Ausgaben rechtfertigen, die ich bevor anmeldung beim ARGE passiert sind ?
Ich denke JA, wenn Du die Tilgung als betriebsausgabe absetzen willst, musst Du die Verwendung des Darlehens nachweisen, schätze ich mal.

LG
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#36

Beitrag von halbfranzose »

Erste Zwischenbericht

Heute erste Termin beim Arbeitsvermittler. Einigermaßen positive Eindruck.
Der Man ist aber nur zuständig für meine Arbeitvermittlung . Nach allgemein Gespräch über meine Situation, Eingliederungsvereinbarung überreicht.
Dieser besteht aus 2 Teilen ein Allgemein: Erreichbarkeit etc.......
Und ein zweiten Teil, auf mein Person zugeschnitten, vorauf drauf steh: das die Arge mir Stellenangebote unterbreiten würden (falls Vorhanden) und ich darauf reagieren müsste.
Meine Meinung nach noch harmlos. Dieser Vereinbarung ist 6 Monat gültig.
Ist von mir unterzeichnet worden.
Weiterleitung an allgemein SGB2. Die mir alle Anträge , EKS etc überrreicht und Termin ausmacht mit Leistungsabteilung (nächste Woche) für Einreichung der ausgefüllte Formulare.
Auf meine Anfrage , über die Möglichkeit, eine Jährlich Abrechnung zu machen, müsste Sie anfragen.
Antwort : nein so was machen wir nicht.
Tja! jetzt bin ich noch nicht weiter. Der Kampf fängt erst an.
Gehe ich drauf ein ? und reiche eine halbjährige EKS ? oder gehe gleich in Kampfstellung ?
Ein Beiblatt der dabei ist, listet auf, die Unterlagen die man bringen könnte (ewig lange Liste), untere andere ist aufgelistet für Selbständige :
Letzte Steuerbescheid und Gewinn und Verlustaufstellung der letzten 6 Monate.
Meine Überlegungen tendieren im Moment so : ich vorbereite im voraus zwei EKS , einer mit Jährliche und ein zweiten mit Halbjährliche.
Bei dem Termin mit Leistungsabteilung, weise ich ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Jährliche Abgabe,
und gebe zuerst einen Jährliche EKS ab, mit ein Durchnitts Monats Gewinn von ca. 410.-€ und spühre wie die Reaktion ist.
Bei heftige Abwehr und Einschätzung der Lage, falls nötig , meinen Zweite Entwurf, mit halbjährliche Berechnung , mit Gewinn von ca. 100.-€.
Sche....e !!! irgendwie, stimmt was nicht.
Die berechtigte Frage wird sein, wovon leben Sie , und wovon habe Sie bisher gelebt?
Mein Antwort kann nicht sein: von Schulden machen, Schulden zurückzahlen, und irgendwie über die Runde kommen.
Zahlen, Zahlen, Zahlen und Belege wollen Die .
Irgendwie muss ich einen Weg finden.
Ich setzte mich innerlich auf der Seite des Leistungsabteilungträger, nehme an, er hat gerade ein schlechten Tag ,
seine Vorgesetzte haben Ihm gerade zusammen geschie....n , seine Frau Ihm gerade betrogen, und seine Konto Auszuge schauen schlecht aus.
Nun sitze ich Ihm gegenüber.
Er will mich abhacken so schnell wie möglich, kennt nur seine Paragraphen und falls Abwehr kommt, sein Frust auf mich loslassen.
Beuge ich mich so klein wie möglich und hoffe das er mir vorbei rutschen lässt, oder schau ich Ihm in die Augen und zeige Ihm das ich ein Mensch bin der noch denken, fühlen und sich verteidigen kann ?
na ja schau ma mal !!!!!!!!
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Koelsch
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#37

Beitrag von Koelsch »

Versuch nicht mit der EKS "zu spielen". Denk immer daran, der Gewinn, den Du dort zeigst, wird Dir auf Deinen ALG II Anspruch angerechnet. Wenn Du also € 410,00 Gewinn zeigst, werden Dir davon max. € 248,00 auf das ALG II angerechnet, da bleibt dann nicht mehr viel ALG II übrig.

Deine Überlegung ist aber sicher richtig, die Argumentation wird leichter, wenn bei der jährlichen EKS ein etwas höherer Gewinn rauskommt als bei der halbjährigen.

Zu den Unterlagen - ich weiß, dass die ARGEn fürchterlich viele Unterlagen sehen möchten, dazu gehören die Kontoauszüge, dagegen kannst Du nichst machen.

Wenn aber nach Steuerbescheid und GuV der letzten 6 Monate gefragt wird, lehne dies ab, frag nach der gesetzlichen Grundlage. Wenn Du die GuV der letzten 6 Monate abgibst, vermittelt die bei Dir doch ein völlig falschen Bild, in den letzten 6 Monaten lag das Weihnachtsgeschäft. Das gesetz geht klipp und klar davon aus: Entscheidend für Deine Hilfebedürftigkeit ist Deine Geschäftslage heute, Deine Geschäfte in der Vergangenheit dürfen nicht berücksichtigt werden.
Rd.Nr. 11.36 der DA zum § 11 SGB II http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
Bei Erstantragstellung kann das Einkommen aus den der
Antragstellung vorgegangenen sechs Monaten nicht berücksichtigt
werden, weil der Hilfebedürftige vor erstmaliger Antragstellung nicht
wissen konnte, dass er Rücklagen für einen Folgezeitraum mit
geringeren Einnahmen bilden muss. Der Hilfebedürftige ist daher in
Fällen, in denen eine jährliche Berechnung des Einkommens
angezeigt ist, schriftlich darauf hinzuweisen, dass bei folgenden
Anträgen auch Einkommen berücksichtigt werden kann, das in den
der erneuten Antragstellung vorangegangenen sechs Monaten
erzielt wurde. Der Hilfebedürftige ist aufzufordern, in Zeiten mit
hohen Einnahmen Rücklagen für Zeiten zu bilden, in denen er
typischerweise mit geringeren Einnahmen zu rechnen hat.
Letzter Hinweis (in diesem Posting - Du darfst also gerne weiter fragen :zwinker: :zwinker: ). Du hättest die Eingliederungsvereinbarung nicht sofort unterschreiben sollen, schon aus Prinzip nicht, so etwas nimmt man mit, studiert es nochmal gründlich (z.B. mit Hilfe hilfreicher Foren) und dann unterschreibt man. Erreichbarkeit z.B. bei einem selbstständig tätigen - da bekomme ich Bauchschmerzen. Wenn mein Kunde ruft, dann springe ich und frage nicht vorher den SB, ob ich springen darf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#38

Beitrag von Günter »

Da fällt mir doch sofort die Weisung zum §7 RZ 7,58a ein
(2) Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht arbeitslos sind (z.B. bei bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung; während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit). Jedoch ist es zweckmäßig, auch während der Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung die voraussichtliche Dauer einer Abwesenheit zu erheben, da auch während einer solchen Maßnahme die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich möglich ist.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... htigte.pdf

Die EAO können die sich bei einen Selbstständigen vors Knie nageln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#39

Beitrag von halbfranzose »

Hi!
Eingliedrungsvereinbarung hat ziemlich harmlos aussgeschaut und wollte nicht gleich in gegenstellung gehen.
Allerdings GuV der letzen 6 Monate ist nicht mehr so harmlos.
Gut das Du es mir sagst. Werde ich nicht machen.
Die Liste ist mir ausgehändigt worden , ohne das irgendwelche Punkte eingekreuzt worden sind.
Es bleibt daher , noch meine Entscheidung was ich mitbringen werde.
Ich glaube das ich von Anfang an auf ein Jährliche Abrechnung bestehen sollte.
Die Gesetze haben diese Möglichkeit eingeräumt und bei mir trifft es zu. Also gut.
Werde mitnehmen:
- Auszug aus meinem jetzigen Konten Stand (2 Konten 1mal Geschäft, ein mal Privat)
- Anlage VM ausgefüllt. Wobei Punkt 6 , Vermögen : ist mein Geschäftsinventar / Werkstatt einrichtung, als Vermögen hinzufügen ?
wenn ja , ca. 14.500.-€ ( Gold/Silber, 2500.-, Steine und Ersatzteile 8.000.-, Werkstatt und Werkzeuge 4.000.-€)
- Anlage EKS, bei Punkt 1, Bewilligungszeitraum, werde ich 1 Jahr beantragen.
Dazu , werde ich ein Schriftstück einreichen. Formale Anfrage.
Wäre nett , wenn Du mir dabei helfen könntest.
Also:
Bla-bla-Bla
Hiermit beantrage ich laut Paragraph .......................... die Bewilligungszeitraum meines EKS veranlagung auf ein Jahr zu setzen.
Darin wird ausdrücklich beschrieben das bei Schwankende Einkommen diese Berechnung angebracht ist.
"Jährliche Berechnung des Einkommens in besonderen Fällen
Bei Betrieben oder Tätigkeiten, deren Eigenart eine jahresbezogene Betrachtung erfordert, soll auch solches Einkommen ergänzend berücksichtigt werden, das in der Saisonzeit oberhalb der Bedarfsgrenze zur Verfügung stand, also bei jährlicher Berechnung zu berücksichtigen gewesen wäre.
Dies ist bei Betrieben der Fall, bei denen üblicherweise im Laufe des Jahres stark schwankende Einnahmen zu verzeichnen sind; z. B. typische Saisonbetriebe wie Strandkorbvermieter, Eisdielenbetreiber, Skiliftbetreiber, Kioskinhaber an Sommer- oder Winterausflugzielen u. ä.
Die Regelung findet auch bei nicht üblicherweise saisonabhängigen Tätigkeiten Anwendung
Beispiel: Künstler mit unregelmäßigem Verkauf von Kunstwerken, Dozenten an Volkshochschule u. ä.)."

Als Künstler/Kunsthandwerker, decke ich bis jetzt ca 2/3 meines Jährliche Umsatzes in den Monaten November/Dezember/Januar, Weinacht/Neujahr.
Mit der Annahme das dieser Regelung mich zutrifft, habe ich mich erlaubt ein entsprend geänderte EKS einzureichen.
Darin weise ich meine Betriebskosten auf und kumuliere meine Betriebsausgaben auf ein jährliches Betrag.
Mit freundlichen Grüßen.................
- Ich habe nachgesehen in meinem vorhandenen Anlage zu EKS sind Künstler nicht mehr als Aussnahme, explicit ausgeführt, in andere downloads schon !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
so zuerst
@ Günter
Entschuldigung, kannst Du mir den zusammenhang erklären. Danke
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#40

Beitrag von Günter »

Die EAO Erreichbarkeitsanordnung regelt, dass der erwerbsfähige Hilfeempfänger (scheußliche Wortkonstruktion) jeden Tag seinen Briefkasten zu leeren hat, und jederzeit seine ARGE aufsuchen können muss, ( Pendelbereich ca 1,5 Stunden mit normalen Verkehrsmittel) für den Fall dass die ein wichtiges Anliegen haben, z.B. eine Maßnahme.

Das gilt aber nicht für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und auch nicht für Selbstständige. Stell dir vor du wohnst im Saarland und ein wichtiger Kunde sagt morgen ist Schmuckmesse in Hamburg ich brauche ihren sachkundigen Rat, morgen früh um 6:30 Treffpunkt auf dem Flugplatz, Tickets und Hotel für 3 Tage hab ich gebucht.

Absagen und deine PaP Nase um Erlaubnis betteln?

Dem Kunden sagen ich komm mittags nach, ich muss erst auf der ARGE Männchen machen?

Wohl kaum.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#41

Beitrag von halbfranzose »

Ja, dass kann ich nachvollziehen.
Meine erste Termin war um 07:45, um 09:15 fertig, könnte mein Laden pünktlich um 9:30 aufmachen.
Meine nächste Termin ist 10:00. nach Anfrage, früher keine andere Termin möglich.
Na gut ! werde ich mein Laden später aufmachen müssen.
Und wenn ein Kunde vor geschlossene Laden steht, wird er sich was denken.
Aber zuerst nehme ich es an, bis ich weiß wie der Wind weht.
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Günter
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#42

Beitrag von Günter »

Ein paar Tage vorher bereits ein Schild in das Fenster wegen dringender Termine am ...... wird das Geschäft vorausichtlich erst um 11:30 geöffnet.

Das sollte in der Regel helfen. Wenn jemand fragt, wichtiger Finanzamt Termin.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#43

Beitrag von halbfranzose »

Frage: ein wenig off-topik, die ich aber im Hinterkopf habe.
Was passiert, wenn Die mir zu sehr auf dem Keks gehen und ich sage, nee, so nicht.
Ich ziehe wieder aus der Bedarfsgemeinschaft aus.
- Folgen für Freundin und Sohn, Die Wohnung wird zu teuer, Sie wird aufgefordert werden umzuziehen, innerhalb angemessene Zeit, oder ?
aus Ihre Bezüge selbst zu zahlen.
- Folgen für mich: bin dann raus aus Harz4, kann eine fernbeziehung unterhalten und Indirekt meine Familie behilflich sein.
- Könnte ich trotzdem , dort schlafen und mich aufhalten ?
- Dazu muss ich erklären , das die neue Wohnung , unbedingt von meine Freundin gewollt war, eine Fernbeziehung bestand schon.
- Weitere Alternativen, ein wenig Konfus , entschuldigt.
- Meine Freundin findet endlich arbeit, mit Ihr Gehalt und mein Gewinn reicht es zu Leben ohne Harz4, ich kann wieder einziehen.
- Meine Freundin findet keine Arbeit, Ich merke das meine Tätigkeit sich nicht lohnt. Ich liquidiere das Geschäft, und ziehe als Arbeitssuchende wieder ein, Ohne selbständigkeit / Laden etc.....
- Sind mit diese mögliche Wege irgendwelche Sanktionen von der ARGE möglich.
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Koelsch
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#44

Beitrag von Koelsch »

Ich würde das Betriebsvermögen durchaus in der Form in der VM aufführen (falls Du dadurch nicht über die Grenzen des Schonvermögens kommst).

Der Brief mit dem Antrag ist so in Ordnung, Paragraphen musst Du nicht nennen, sollte der Herr Beamte doch selbst wissen. Als Begründung für den Antrag zitierst Du einfach den Dir ja auch vorliegenden Download mit dem "Künstler mit unregelmäßigem Verkauf" und fertig.
Kontoauszüge, nimm die letzten drei Monate mit (bzw. mach davon Kopien), das werden die ohnehin verlangen.

Und ansonsten, verzettel Dich derzeit nicht in Alternativszenarien, warte einfach mal ab, was ARGE noch so alles haben will.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#45

Beitrag von halbfranzose »

Ja Danke Koelsch, verzetteln ist das richtige Wort.
Mir schwirrt im Kopf, durch diese ganze Sachen, das ist nichtmal vernünftig arbeiten kann.
BK48
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#46

Beitrag von BK48 »

Hallo halbfranzose,

kurz hierzu:
- Anlage VM ausgefüllt. Wobei Punkt 6 , Vermögen : ist mein Geschäftsinventar / Werkstatt einrichtung, als Vermögen hinzufügen ?
wenn ja , ca. 14.500.-€ ( Gold/Silber, 2500.-, Steine und Ersatzteile 8.000.-, Werkstatt und Werkzeuge 4.000.-€)
Setzt Du das Werkzeug bitte zum "Zeitwert" (Gebrauchtwert der z.B. bei ebay zu erzielen wäre) ein. Das ist das einzige, was Du runter rechnen kannst.

Weiss hier jemand, ob Betriebsvermögen als "nicht-verwertbar" gilt? Oder muss das "runtergefahren werden"?


dann:
Ich sagte es ja schon, sie machen es nicht gerne:
Auf meine Anfrage , über die Möglichkeit, eine Jährlich Abrechnung zu machen, müsste Sie anfragen.
Antwort : nein so was machen wir nicht.
Zur jährlichen Berechnung gebe ich an alle hier den Fall von sieben77 (tacheles) nochmal zur Kenntnis:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1144379
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1147950
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1148262

In diesem Zusammenhang scheint es mir wichtig, dass halbfranzose eine monatliche Übersicht des Vorjahres (anstatt GuV, aus der Buchhaltung mit Datev z.B. problemlos darzustellen, Lexware wahrscheinlich doch auch?) abgibt und den 12-Monats-EKS von Beginn an damit begründet. Sonst kann er die hohen Einnahmen im Winter aufessen und die Verluste vorher nicht geltend machen!! Dann ist nächstes Jahr Schluss mit Einkauf von Gold und Edelsteinen! Andererseits muss er die kommenden Gewinne ja erst machen, bevor er davon Essen kann. Daher wäre es evtl. möglich zur jetzigen Bedarfsdeckung nicht die 228 (lt.Kölsch) anzurechnen, sondern weniger. (von fiktivem Einkommen kann man nicht leben). Und genau das führt evtl. (zunächst!!) zu einem BWZ von 6 Monaten seitens der ARGE. Das würde Sinn machen, weil er sonst in der verlustreichen Zeit nicht über die Runden kommt. Aber - weil beantragt und dann ggf. im WS widerholt - unter dem Vorbehalt, daß eine jährliche Gesamtberechnung erfolgen soll, wenn die Zahlen dann vorliegen. Die wollten ja gerade verhindern, daß hohe Gewinne in einem kleinen Zeitraum zu PingPongAnträgen führen.
Ich habe mit Konfrontation von Anfang an (Die GuV kriegt ihr nicht!!) ein bißchen Bauchschmerzen. Es macht auch gar keinen Sinn, weil hohes Einkommen vor Antragstellung ja auch völlig belanglos ist.

Ihr habt doch die interne Arbeitshilfe (Jan.2008) alle vor Euch liegen, oder?

Frage: Wann bist Du mit Deiner Freundin "offiziell" zusammengezogen??

LG
bk48
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#47

Beitrag von BK48 »

Hallo Koelsch,

hierzu:
Wenn aber nach Steuerbescheid und GuV der letzten 6 Monate gefragt wird, lehne dies ab, frag nach der gesetzlichen Grundlage. Wenn Du die GuV der letzten 6 Monate abgibst, vermittelt die bei Dir doch ein völlig falschen Bild, in den letzten 6 Monaten lag das Weihnachtsgeschäft. Das gesetz geht klipp und klar davon aus: Entscheidend für Deine Hilfebedürftigkeit ist Deine Geschäftslage heute, Deine Geschäfte in der Vergangenheit dürfen nicht berücksichtigt werden.
So einfach wie die SB denken, könnte tatsächlich der erste Gedanke von denen sein: WOW Supergewinne, was will der hier?
Aber im zweiten Denkschritt vertraue ich schon darauf, daß halbfranzose diese richtigstellen kann. Ich würde auch - wie geschrieben - eine JAN-DEZ 2008-Übersicht erstellen um das ganze zu untermauern. Auch noch JAN-MAI 2009 dazulegen aus den Realzahlen und Planzahlen für 12er BWZ entwickeln. MAI 2009-MAI 2010 ???

GuV und Kontoauszüge sind ausschließlich dazu da, um die EKS-Zahlen zu "plausibilisieren" ;-) und nicht um sie in der Zukunft so anzusetzen.

...nur mal so Gedanken dazu.
LG
bk48

(muss jetzt mal was arbeiten)
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#48

Beitrag von halbfranzose »

@ bk48 und alle Finanzjongleure dieser Welt.
Asche auf mein Haupt :verlegen: :kopfkratz: :heul:
ich muss zugeben das ich ein Chaot und Finanzjongleur bin, wenn es auf Buchhaltung und Finanzen kommt.
Ich bin dabei zu versuchen meine Finanzen der letzen Monaten zu rekonstruiren.
Ziel, Darstellung vor ARGE am kommende Dienstag.
Um Hilfe zu bekommen (wenn überhaupt jemand mir helfen kann), habe ich gedacht, ungefähre Zahlen hier einzusetzen.
Meint Ihr das es ok ist. Insbesondere bezüglich :petze:
Bräuchte Hilfe, bin ein wenig verunsichert.
Danke
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Günter
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#49

Beitrag von Günter »

Natürlich kannst und sollst du Zahlen einstellen, wenn wir dir damit helfen können, nur bedenke bitte, je genauer deine Zahlen sind um so besser ist die Hilfe.

Und bei allen Anträgen etc musst du korrekte Zahlen angeben denke bitte was auf dem Hauptantrag steht und von dir per Unterschrift bestätigt wird.
Da Sie die Leistungen beantragen, wird davon ausgegangen, dass Sie auch die Vertretung Ihrer Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese gilt nicht mehr, wenn Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Leistungsträger erklären, dass sie ihre Interes- sen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II). Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Erstattung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen erhalten. Das Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" und die Ausfüllhinweise habe ich erhalten und kenne deren Inhalt. Künftige Änderungen (insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Um- fangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#50

Beitrag von halbfranzose »

gut.
zuerst will ich nicht beantragen der Oberhaupt der BG zu sein. Es soll weiter über meine Freundin laufen.
"Diese gilt nicht mehr, wenn Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Leistungsträger erklären, dass sie ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II)"
Aus zwei Gründe , erstens falls ich Insolvenz anmelden sollte, sollte die Leistungen über die Bank meiner Freundin gehen.
Zweitens, falls ich wieder ausziehen sollte.......
Interessant ist dein Zitat, ich kann erklären das ich meine Interesse selbst vertrete , trotzdem in der BG sein und der Oberhaupt bleibt meine Freundin ?
verstehe ich das richtig ?
Hier ein paar zahlen als pdf datei
Zahlen .pdf
so jetzt habe es geschafft das Ding zu schreiben und einsetzten
Antworten

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