Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#76

Beitrag von Günter »

Das Füttern aus der Keksdose wertet die ARGE mit Sicherheit als Einkommen, zu dem Thema gibt es mindestens ein Urteil, eine Mutter hatte ihrem Sohn die Mietdifferenz zwischen der angemessenen Miete und der tatsächlichen Miete gezahlt. Das Geld wurde als Einkommen angerechnet.

Du kannst deiner Freundin ja 100 € monatlich für das Reinigen der Gewerberäume zahlen. Der Grundfreibetrag aus Arbeitseinkommen sich 100 €. Sie muss das Einkommen bei der ARGE angeben, es bleibt aber anrechnungsfrei.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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