Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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halbfranzose
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Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#1

Beitrag von halbfranzose »

Hi!
Schön das ich hierher gefunden habe und schön das es euch gibt.
Zuerst, bitte entschuldigt die Schreibfehlern, ich bin wirklich Franzose, daher ......
Kurze Einführung: Ältere Jahrgang, seit 25 Jahre selbständig als Freischaffende Künstler im Schmuck Bereich mit Laden / Werkstatt.
Mitglied in der Künstlersozialkasse. Umsatz schwankend zwischen 30.000 und 40.000 tausend Euro Jährlich. Keine Rücklagen oder sonstige Vermögen.
Gewinn (laut FA, 2007 ca. 7000.-€), 2008 wenn von FA annerkannt ca. 6000.-€. Bisher nur Wohngeld bekommen.

Jetzt kommt´s: Trotz umfangreiche Warnungen, werde ich ab Mai 2009 eine Bedarfsgemeinschaft eingehen mit meine frühere Freundin und unsere gemeinsamen Sohn. Freundin ist langzeit arbeitslose, bezieht mit Sohn harz 4. Ich weiß von den unendlichen Schererein die damit auf mich zukommen, es ist aber so. Die Gründe dafür , kann ich vielleicht nachträglich erläutern.

Ich werde diese Woche , mein erstes Gespräch im Arbeitsamt haben. Ob dann, mein spätere Betreuer/in, erscheinen wird ,weiß ich noch nicht. Muss noch sagen , ich lebe in ein Optionskommune.

Erste Frage:
ich bin über die Künstlersozialkasse gesetzlich Kranken/Rente versichert. Nach Anruf bei der KSK ist mir mitgeteilt worden das diese Betrag (Außer Renten Anteil) von Arbeitsamt übernommen wird. Stimmt es, wer hat Erfahrung damit?
Zweite Frage:
Da mein Einkommen extrem schwankend ist (2/3 von einnahmen in der Weinachtszeit), werde ich eine Jährliche Abrechnung beantragen. Ich habe gelesen , das es möglich ist . Stimmt oder ?
Dritte Frage:
Ich muss in vorraus arbeiten und dafür teures material im vorraus einkaufen , Gold/Silber etc...
Ich würde gerne im vorraus von meinem Sachbearbeiter eine verbindliche Zusage welche Ausgaben annerkannt werden.
Ist das Möglich ?
zum Beispiel, habe ein Geschäfts Darlehen in höhe von 17000 Euro denn ich monatlich mit 300 bediene. Dieser darlehen ist Flexibel, Heißt kann ich auch höhere Rückzahlungen machen. Wird es auch als Ausgabe annerkannt ?
Vierte Frage:
können meine Konto Auszüge vor der Eintritt im BG gefordert werden , und die Einnahmen oder Ausgaben beanstandet werden ?

Na ja , das reicht zuerst schon !
Man ! ich muss ehrlich sagen , das ich sehr gespannt bin, wie es läufen wird.
Andere Seite , wenn mir das Leben wirklich schwer gemacht wird. Hätte kein Problem Insolvenz anzumelden und richtig harz 4 zu werden.
Es ist echt stressig , heutzutage , durch ehrliche arbeit zu überleben.

danke , für eure Antworten.
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Günter
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#2

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum,

wegen deiner Rechtschreibung mach dir keine Gedanken, wir sich kein Deutsch für Besserwisser Forum, dann hätte ich hier Schreibverbot.

Die Probleme mit der BG sind dir bekannt, wenn du dich trotzdem dafür entscheidest ist es deine Wahl. Mit welchem Recht sollten wir in dein Leben eingreifen.

Jetzt zu deinen Fragen.

1. Die Sozialversicherungsbeiträge sind Bestandteil der ALG II Leistungen, allerdings bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist es je nach Einkommenshöhe auch möglich, dass du die Beiträge selber aufbringst und als Kosten bei der Gewinnermittlung wieder absetzt.

2. Bei saisonabhängigen Geschäften z.B. Eisverkäufer ist das so vorgesehen mit der Berechnung eines Durchschnittseinkommens.

3. Der Materialeinkauf ist Bestandteil deiner Erwerbstätigkeit. Da kann dir nicht reingeredet werden. Wenn du aus Messing einen Goldring fertigst ist es schlichtweg Betrug. Aber in die Investitionen möchte die ARGE gerne Reinreden. Angenommen du bist Goldschmied und beantragst ein Gasflaschenlager für 10 Flaschen mit kompletter Belüftungsanlage und 5 Hartlötplätzen, und der sagt anhand deiner Kostenaufstellung sehe ich du hast deine Gasflaschen nur einmal im Jahr nachgefüllt. die Antwort dürfte klar sein.

Lies dir am Besten erst mal die Weisungen zum §11 SGB II durch, dann kannst du gezielter fragen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#3

Beitrag von halbfranzose »

Hi !
Danke für deine schnelle Antwort.
Gut zu wissen , das man nicht alleine mit seine Probleme ist.
Besonders , Selbständigkeit und Arge , ist ein Thema das in wenige Foren direkt angegangen wird.
Melde mich wieder, wenn es ganz Konkret wird.
MfG
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Katharina2006
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#4

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: Das ist ein Thema, das viel Sachkenntnis verlangt - deswegen trauen sich viele da auch net dran
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
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Koelsch
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#5

Beitrag von Koelsch »

Zur Frage 3) Materialeinkauf - Günter hat natürlich Recht, die ARGE möchte immer gerne mitreden. Aber gerade wenn es zunächst mal einen hohen Materialeinkauf gibt, dem nicht sofort entsprechende "Gewinne" gegenüber stehen, würde ich dies zumindest schon mal am Anfang schriftlich ankündigen. Du wirst ja dann ohnehin eine Einkommensschätzung abgeben müssen, auch aus der wird sich dies ja ablesen lassen. Und tu Dir selbst einen Gefallen - kein Telefon, kein Besuch ohne Zeugen und alles, was möglich ist, schriftlich mit der ARGE erledigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
BK48
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#6

Beitrag von BK48 »

Hallo halbfranzose,

ich kann's mir nicht verkneifen: Du hängst Dir wirklich eine Menge Ärger an den Hals... aber das weisst Du ja schon :Kathi:
Fachkenntnisse sind unabdingbar bei dem Spiel mit der ARGE / Optionskommune.

Die Kombination Deiner Fakten ist auch hier nicht sooo easy, aber ich wüßte nicht, wo Du auf mehr Fachkenntnisse hoffen darfst als hier versammelt ist.

Zu Deinen Fragen:

1. KSK - wenn Du bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung warst, wird die ARGE Deine Beiträge zahlen. (KV/Pflegevers.)
(hatte Günter schon gesagt)

2. Der Bewilligungszeitraum ist das A & O:
Bei Dir wird er vermutlich von Mai 2009 bis April 2010 gerechnet. WENN alles gut geht.
WENN nicht, dann musst Du Dir das erstreiten. Manchmal kennen sich die SB bei der ARGE auch nicht so besonders aus (nett ausgedrückt).
Das wichtige Papier dazu heisst: EKS (Vorausschau).
Am besten Du lädtst Dir die Exeldatei http://www.alg-ratgeber.de/f10t63-formu ... -alg2.html runter und setzt einfach mal ein paar realistische Zahlen ein. Ach ja: Und Du bastelst die Datei vorher um in eine 12-Monatsversion.

Details zu den einzelnen Positionen:
Darlehenstilgungen sind bei der ARGE Betriebsausgaben. Allerdings solltest Du den Vertrag vor Antragstellung überprüfen: So wie er jetzt aussieht, darfst Du gar nicht tilgen, weil Du zunächst Deinen Lebensunterhalt sichern musst. Also im schlechtsten Fall keine Tilgung, solange Du ALG II brauchst um Deine Familie zu ernähren. Ist das wirklich im Sinne des Kreditgebers??? Oder möchte er nicht einen Mindestbetrag pro Jahr zwingend und laut Vertrag zurückhaben??

Das PRINZIP der EKS ist die Angabe von tatsächlich geleisteten ZAHLUNGEN. Ähnlich der EinnahmeÜberschussRechnung, aber das auch völlig konsequent. Haargenau in den Monat, in dem er auch gezahlt wurde, wird eine Einnahme oder Ausgabe erfasst werden.
Beliebt ist das Spiel bei z.B. Umsatzsteuervorauszahlungen: Die sind ebenfalls erst im Monat der ZAHLUNG anzusetzen und nicht in dem Monat WOFÜR sie gezahlt werden. Da kann man nur notfalls andere Beträge vor-voranmelden, als die Buchhaltung dies hergibt... Oder hast Du gar nichts am Hut mit USt??

Den Antrag stellst Du dann offensiv mit dieser Vorgabe (würde ich - fast ebenso wie Koelsch - vorschlagen)

Als Einkommen sollte dann 1/12 des "Gewinns" angerechnet werden.
Davon ab dann Freibeträge wie üblich, der Rest (=anzurechnendes Einkommen) wird angerechnet auf die Euch allen zustehende ALG II - Leistung.

Deine hierin angegebenen Ausgaben werden evtl. beanstandet.
Hier aufpassen:
Die ARGE darf das!!
Alle Ausgaben, die nicht angemessen und notwendig erscheinen, werden in diesem Schritt gestrichen!
Alles was hier NICHT gestrichen wird, gilt als "anerkannt" (soweit ich das bisher in Erfahrung bringen konnte) ...

Um das ganze abzurunden könntest Du ein weiteres Blatt der Vorausschau beifügen oder nach Belieben auch bei Erstantrag persönlich mit abgeben:
Ich stelle exemplarisch mal meine obligatorische Anlage zum EKS hier ein.
Möglichkeit A: Ich bekomme den Bescheid und habe keine Differenzen zum Antrag.
Dann vereinbare ich einen Termin und lasse mir in der Leistungsabteilung diese Anlage nochmal gegenzeichnen.
Das ist deswegen wichtig, weil in den "normalen und rechtswidrigen" ARGEn ein sehr hoher Personalwechsel stattfindet (wobei ich mir das für die Optionskommunen nicht bekannt ist)
Möglichkeit B: Ich habe Differenzen und lege schriftlich Widerspruch ein und bitte (bevor ich begründen kann) erst einmal um eine detaillierte Begründung der Entscheidung (die meist nicht im Bescheid drin steht) --- etc.

Alle Rechtsgrundlagen - Links:
Das Gesetz: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html
Die Verordnung: http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/index.html
Die Arbeitshinweise: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... I-Nav.html
(hatte Günther schon gezielt auf die Einkommensanrechnung verlinkt)

Dann gibt es einen Mailverteiler von der Sozialberatung Bochum, der in kurzen Abständen relevante Änderungen, Fallbeispiele, Urteile, Pressemeldungen an alle interessierten Selbständigen ALGII-Bezieher schickt:
Bitte zum Tacheles-Forum hier entlang laufen... http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1145061
Dort gibt es auch die internen noch immer nicht veröffentlichten Arbeitsanweisungen der ARGE.
Eine lohnenswerte Lektüre!!
Dazu gibt es hoffentlich demnächst auch eine Arbeitshilfe für uns... :unschuld:

Vordrucke EKS und Anleitung: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/N ... I-Nav.html
EKS Exeldatei: http://www.alg-ratgeber.de/f10t63-formu ... -alg2.html
(Ist es die super-aktuelle Version?? Ich hab's nicht geprüft)

Weitere Fallstricke ergeben sich in Zukunft evtl. aus den neuen "arbeitsmarktpolitischen" Vorschriften, wobei hier nur am Rande erwähnt sei, dass es da evtl. auch allgemein noch kaum wirklich verwertbare Erfahrungen gibt. (...außer bei XXX hier im Forum eventuell [hab ich noch nicht nachgeguckt])
Es geht darum, ob man nicht nach geraumer Zeit der "finanziellen Misere" von der ARGE gezwungen werden kann, sein Gewerbe nur noch nebenbruflich auszuüben, wenn es denn nicht zukünftig zu MEHR Gewinn reicht. Dazu gibt es dann Coaching, Unternehmensberatung, ... etc. Dazu hab ich aber - wie gesagt - noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

Bist Du bereit??
Wir sind dabei!!

LG
bk48
muster eks anlage_kostenanerkennung.doc
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Koelsch
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#7

Beitrag von Koelsch »

Danke für die vielen Hinweise BK48. Ja, im Downloadbereich ist die letztgültige Version der EKS-Excel Version.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#8

Beitrag von halbfranzose »

Hi bk48 !
Danke für dein Ausführliche Antwort.
Ich weiß das ich nicht den einfachen Weg gewählt habe.
Anderes betrachtet , zittere ich seit Jahren ob ich es weiter schaffe , oder nicht. Was gewaltige Stress mit sich bringt.
Ich bin 55 Jahre, Künstler, Ausländer. Mein recycling Potential auf dem Arbeitsmarkt , ist damit fast null.
Mit der Entscheidung zusammen zu ziehen, in eine lebenswürdige Wohnung, welche die KDU hier entspricht, haben wir , wenn alle Stricke reißen , ein minimum an Sicherheit, welche für unsere Sohn (12 jahre) uns wichtig ist. Ich weiß auch das mit Harz 4 keine große Sprünge möglich sind, aber davon leben, wenn man vernünftig ist, kann man , glaube ich schon !
Nicht das es mein Ziel im Leben wäre. Ich lebe seit 30 Jahre in Deutschland , ohne beanspruchung irgendwelche Sozialhilfe.
Danke.
MfG
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Katharina2006
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#9

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: hi halbfranzose,
Du brauchst Dich bei uns wirklich nicht zu entschuldigen. Hier gibt es viele, die schon über Jahre oder Jahrzehnte arbeitslos sind und die haben sich das nicht selbst ausgesucht.
Viel Glück :Kathi:
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#10

Beitrag von halbfranzose »

Frage zu EKS mit Excel:
Bis jetz keine Kenntnisse in Excel gehabt, aber bin am lernen.
Kann ich den EKS Formular so verändern das es meine Berechnungn übersichtlicher macht.
Als Beispiel , ich arbeite mit 2 Steuersätze, 7 und 19%. für Einahmen aus Künstlerische Arbeit (von Finanzamt annerkant) und 19 für andere Einahmen . Daher könnte ich 2 Einahmen Spalten machen . Eine mit 7 und eine mit 19.
Ergänzend , habe ich gemerkt das im vorhandene Excel EKS die Einahmen , Netto eingegeben werden und automatisch in ein andere Einahme Spalte die daraus resultierende mwst geschrieben werden .
Meine Gedanke wäre , in Einahmen Die Brutto Beträge geben , und in Ausgaben eine Spalte wo die abzuführende mwst Sätze rausgerechnet werden.
was meint Ihr ?
Hoffe es verständlich geschrieben zu haben.
danke.
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Koelsch
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#11

Beitrag von Koelsch »

halbfranzose hat geschrieben:Frage zu EKS mit Excel:
Bis jetz keine Kenntnisse in Excel gehabt, aber bin am lernen.
Kann ich den EKS Formular so verändern das es meine Berechnungn übersichtlicher macht.
Als Beispiel , ich arbeite mit 2 Steuersätze, 7 und 19%. für Einahmen aus Künstlerische Arbeit (von Finanzamt annerkant) und 19 für andere Einahmen . Daher könnte ich 2 Einahmen Spalten machen . Eine mit 7 und eine mit 19.
Ergänzend , habe ich gemerkt das im vorhandene Excel EKS die Einahmen , Netto eingegeben werden und automatisch in ein andere Einahme Spalte die daraus resultierende mwst geschrieben werden .
Meine Gedanke wäre , in Einahmen Die Brutto Beträge geben , und in Ausgaben eine Spalte wo die abzuführende mwst Sätze rausgerechnet werden.
was meint Ihr ?
Hoffe es verständlich geschrieben zu haben.
danke.
Die zwei Spalten machen das ganze schön übersichtlich. Ebenso ist es auch möglich die Einnahmen brutto zu erfassen und nur die dann tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe. Rechnerisch wäre das richtig. Ob aber die ARGE eine Abweichung von ihrem "heiligen" Formular akzeptiert?? Ich würde es einfach versuchen.
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#12

Beitrag von halbfranzose »

Hi ! Danke, mit erlaub ein paar Fragen zu die Verschiedene Posten.
Ausgaben
Wareneinkauf und Investitionen.Die Worte verstehe ich , aber ganz der Sinn dieser Unterscheidung nicht, wenn ich Waren Einkaufe ist es gleichzeitig ein Investition oder ?
Steuern welche ?
Versicherungen / Beiträge und Versicherung
was ist der Unterschied ?
Nur Betriebsrelevante Versicherungen werden berücksichtigt , klar.
Ich habe zusätlich , 2 Versicherungen am Laufen, eine Risiko Leben zu gunsten meines Sohnes, sowie eine Zusatz Krankenversichering. Ich gehe davon aus das Die nicht als Betriebs Ausgabe berücksichtigt werden.
Irgendwo habe ich aber gelesen, das es ein bestimmte Freibetrag gibt für Privat Versicherungen . Stimmt oder ?
wir dieser Betrag ail Ausgabe annerkannt ? und wo wird er berücksichtigt ?
abziehbare Vorsteuer und an das Finanzamt zu zahlende/ gezahlte Umsatzsteuer was ist der Unterschied ?
Tilgung bestehender Darlehen, Schuldzinsen
ich habe bei der Bank ein betriebs Darlehen am Laufen.
hier werden die Tilgung und Zins rückzahlung separat aufgeführt. Richtig ?
Kann ich hier auch die Zinsen für Dispo einsetzen ?

Danke

.
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Günter
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#13

Beitrag von Günter »

Wareneinkauf sind die Wirtschaftsgüter, die du direkt zur Erzielung deiner Leistungen verbrauchst, angenommen du bist Kunstmaler, dann ist die Farbe, der Rahmen und die Leinwand Wareneinkauf du verkaufst diese Ware ja als fertiges Bild.

Die Staffelei, die Palette und der Tageslichtscheinwerfer mit dem du dein Atelier ausleuchtest sind Investitionen.

Der Markthändler kauft und verkauft Äpfel = Ware. Dafür benötigt er eine Waage mit Kassenfunktion = Investition.

Bei den Versicherungen bin ich mir nicht so sicher, das überlasse ich anderen.

Vorsteuer/ Umsatzsteuer?

Beim Wareneinkauf zahlst du an den Verkäufer Umsatzsteuer. Das ist die Vorsteuer.

Du verkaufst die Ware mit Gewinn weiter. Dann kassierst du bei deinem Kunden Umsatzsteuer.

Die Differenz zwischen der Vorsteuer und der Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt.

Deswegen hieß diese Steuer früher auch Mehrwertsteuer, weil der Händler nur die Steuer auf den Wertunterschied (Mehrwert) zwischen Ein- und Verkauf an das Finanzamt abführt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
BK48
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#14

Beitrag von BK48 »

Hallo Halbfranzose,

generell zum EKS
Für Dich kannst Du das ganze ändern bis zur Unkenntlichkeit.
Für die ARGE kannst Du das vergessen! Außer Du legst es darauf an, den KAMPF aufzunehmen. Eine Pflicht zur Nutzung des Vordruckes gibt es letztendlich nicht!

Es gibt die Möglichkeit z.B. die Mischung 7+19% in einer extra Berechnung außerhalb des Druckbereiches zu machen und diese dann in die Zeile zu übernehmen. Formel um das Ergebnis dann in das richtige Kästchen zu bekommen ist: =E(Spalte)23(Zeile)]
(Exelprogrammierung für geübte Anfänger)

Versicherungen:
1. Betriebsinhalt, Betriebshaftpflicht etc. gehören in den EKS zu den Betriebsausgaben (Nr. 4)
2. Privathaftpflicht, Lebensversicherungen,... gehören auf Seite 2 der Anlage EKS

Steuern
nur Gewerbesteuer, keine Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer

Thema: netto oder brutto und Umsatzsteuer

Lese bitte die Beiträge zu Umsatzsteuer und TATSÄCHLICHEM Zahlungstag in dem Thread
http://www.alg-ratgeber.de/f16t846-wide ... jetzt.html
so etwa ab der 2. Seite geht's los.

Darlehen
Tilgung unter Betriebsausgaben Nr. 16
Zinsen unter Nr. 15

ABER nur dann, wenn für betrieblichen Aufwand genutztes Darlehen (Nachweis??)

Den Bochumer Newsletter haben wollen???
Bitte unter sh@bueroKRAFT48.de anfordern oder bei Koelsch!!!

LG
bk48
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#15

Beitrag von halbfranzose »

Man oh man !
wenn ich lese was Laluna 33 alles durch machen muss , wird mir schlecht.
Am kommende Montag habe ich meine ersten Termin mit meinem Kontroller beim Arbeitsamt.
Werde berichten.
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Emmaly
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#16

Beitrag von Emmaly »

:trost:
Hallo,

du bist ja vorher schon informiert. Telefonnummer und E-Mail würde ich deshalb gar nicht angeben. Und es ist eine andere ARGE, eine anderer SB/AV.

Vielleicht hast du ja Glück. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#17

Beitrag von Günter »

Ich schließe mich der Daumendrückerei an. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#18

Beitrag von Wutzeline »

Bild
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
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halbfranzose
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#19

Beitrag von halbfranzose »

Danke, fühlt sich besser begleitet zu werden.
Frage 1. Auto in Privat Besitz (alte Karre) . Kann ich Steuer und Versicherung als Betriebsausgabe absetzen ? Brauche das Auto ab und zu um Austellungen und Märkte zu machen (Vitrinen transportieren etc....), oder wird es nur nach befahrenen Kilometer berechnet.
Frage 2. Telelefon: Flatrate Internet/Tel. Telekom 44,95.- Grundgebühr. Trotzdem nur 50% absetzbar ?
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Katharina2006
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#20

Beitrag von Katharina2006 »

Hi halbfranzose,
beim PKW ist es sinnvoll, den mit mehr als 50 % für betriebliche Fahrten zu benutzen. Dann hast Du die Möglichkeit, ihn als Geschäftsfahrzeug geltend zu machen und alle anfallenden Kosten: Treibstoff, Reparaturen etc. als Geschäftskosten einzusetzen.
Zu Frage 2 - Telefon ist es sicherlich wichtig zu wissen, wie das Verhältnis zwischen geschäftlicher und privater Nutzung ist. Bei mir ergibt sich z.B. ein Verhältnis von 95 % geschäftlicher und 5 % privater Nutzung und ich habe bisher immer die volle Flatrate + Handytelefonate eingesetzt.
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#21

Beitrag von Günter »

Da du keinen Telefonanbieter mit halber Flatrate findest, sind die Mindestgeschäftskosten eben die Kosten der Flatrate.

Beim Kfz warte bitte bis Koelsch morgen wieder da ist, da war etwas unter dem Stichwort gewillkürtes Betriebsvermögen.

Ich hab hier etwas Lektüre zu dem Thema gefunden

http://www.alg-ratgeber.de/f16t232-ab-h ... m%C3%B6gen.

http://www.alg-ratgeber.de/f16t22-mitwi ... m%C3%B6gen.

http://www.alg-ratgeber.de/f16t432p6796 ... gen.#p6796
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#22

Beitrag von Koelsch »

Katharina hat Recht, nach der neuen, tollen ALG II-V gilt als betriebliches Fahrzeug nur ein Fahrzeug, dass zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird. Ob das aber haltbar ist, da hab ich erhebliche Zweifel.

Nach derzeitiger ALG II-V Lage sind bei einer weniger als 50% Nutzung nur die tatsächlich auf den betrieblichen Kilometeranteil entfallenden Kosten als Betriebsausgaben absetzbar (oder die absolut lächerliche Pauschale von € 0,10 / km). Also alle Kosten sammeln und Fahrtenbuch führen, darum kommt man ohnehin nicht rum.

Ob diese 50% Regelung haltbar ist?? Wie Günter schon schrieb, es gibt ein Urteil des BFH (ich meine aus 1993, bin zu faul heute abend zu suchen), danach kann auch bei einer mehr als 10%-igen Nutzung das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen angesetzt werden. Diese Entscheidung stützte sich seinerzeit u.a. darauf, dass anderenfalls Gewerbetreibende mit nur geringem Fahrtanteil benachteiligt würden, der BFH sah einen Verstoß gegen Art. 3 GG. Genau diese Bedenken müssten aber eigentlich bei der ALG II-V auch gelten.

Ich guck morgen mal und verlinke das Urteil.
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#23

Beitrag von Koelsch »

Wie versprochen der Link zum Urteil des BFH - ist allerdings aus 2003 nicht 1993. Die Argumentation des BFH ist nach meiner Meinung auf den ALG II Bezieher übertragbar. Der BFH erlaubt (in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung!!) in dem Urteil auch dem nach EÜR buchenden Gewerbetreibenden die Willkürung von Vermögen (wunderbare Wortschöpfung eines Bürokratenhirns :totlach: ), d.h. er kann entscheiden, ob Privat- oder Betriebsvermögen, wenn eine mindestens 10%-ige betriebliche Nutzung vorliegt. Der BFH begründet dies damit, dass es sonst zu einer, mit Art. 3 GG nicht mehr zu vereinbarenden ungleichen Art der Gewinnermittlung kommt. Dies ist aber beim ALG II Empfänger genauso. Fährt er 50% betrieblich und 50% privat, so sind 100% der Kfz.-Kosten Betriebsausgaben und mindern sein anrechenbares Einkommen. Die Privatfahrten kann er dann mit der sensationell niedrigen € 0,10 / km Pauschale "kompensieren". Fährt er jedoch nur 49% betrieblich, so sind auch nur 49% der Kfz.-Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Hierin ist eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung zu sehen.

Wie man gegenüber dem FA gewillkürtes Betriebsvermögen darlegt, wird im Schreiben des BMF vom 17.11.2004 erläutert, dass ich hier anhänge.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2004/xx040985.html
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#24

Beitrag von BK48 »

Hallo zusammen,

noch eine Überlegung mehr (falls sich die ARGE auf "gewillkürtes BV" überhaupt einlassen sollte):

In dem Moment, in dem das Privat-KFZ den "Eigentümer" wechselt und dem Betrieb gehört, hat der alte Eigentümer eine Sache des privaten Vermögens umgewandelt zu "Geld".
Im gleichen Monent hat der Betrieb ein KFZ "gekauft" zu dem Wert der an dem Tag für ein solches KFZ gezahlt werden würde. Steuerlich ist dies eine Sacheinlage. Die Bewertung erfolgt dem Finanzamt gegenüber mit dem Zeitwert (nachzuweisen durch z.B. Zeitungsannoncen / beendeten ebay-Auktionen u.a.) .

So müsste bei Investitionen im EKS diese "private Sacheinlage" mit Wert XX,-Euro als Betriebsausgabe gebucht werden?? (Ich denke JA)
Wie wirkt sich dieser "Verlust" in dem BWZ aus??
Denkbar: Den Zeitpunkt in einen einnahme-starken BWZ legen und so auch einen Grund zu liefern, warum das KFZ benötigt wird. Bei einer solchen Betriebsausgabe hat die ARGE sowieso die Notwendigkeit und Angemessenheit zu prüfen. Damit wird sowieso alles auszuhebeln sein :motzki:

Was ist, wenn der Betrieb aufgegeben wird? (Ist bei Aufstockern nicht selten!)
Wird das KFZ dann wieder zu einer Privatsache und muss der Zeitwert dann als "Privatentnahme von Waren" den Betriebseinnahmen zugerechnet werden?? (Ich denke JA)
Auf jeden Fall spricht die interne Arbeitshilfe Jan.2008 (auf Seite 30) davon, dass bei Verkauf oder Entnahme der Zeitwert als Betriebseinnahme zu behandeln ist.
Denkbar: Ein Vorteil ergibt sich im Einzelfall evtl. bei Ur-Alt-Autos, die dann eh Schrott sind und ersetzt werden müssen.

Insgesamt gilt es mehr zu bedenken, als der Gewinn von "ein paar Euro" bei der Berechnung der laufenden Betriebskosten. Das könnte dann letzendlich im Einzelfall teuer werden!

Von der unsicheren Rechtslage mal ganz abgesehen, muss man da wirklich gut hin und her rechnen und planen.

LG
bk48
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Koelsch
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Re: Künstler , Selbständig, BG, Alg 2,

#25

Beitrag von Koelsch »

Die Bedenken von BK48 sind richtig. Da ist Vieles völlig unausgegoren.

Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, dass die Willkürung des Autos dann auch als entsprechende Betriebsausgabe zu erfassen ist (steuerlich ist das wieder was ganz anderes). Aber es war ja der Gesetzgeber in seiner abgrundtiefen und unerforschlichen Weisheit, der verkündete - nur tatsächliche Zahlungsvorgänge sind bei der Gewinnermittlung nach EKS zu berücksichtigen. Wenn das richtig sein soll, dann aber bitte auch mit aller Konsequenz. Wenn das Auto also unentgeltlich (oder heißt das heute unentgeldlich???) dem Betriebsvermögen zugeführt wird, dann natürlich auch keine Betriebsausgabe und bei der Rückabwicklung auch keine Betriebseinnahme.

Geht man nun den anderen Weg und nimmt für's Auto eine "Gegenleistung" aus der Kasse, dann könnte man versuchen, das als Betriebsausgabe zu verkaufen. Dann läuft man aber wieder in die elende Diskussion rein, hat eine Privatentnahme aus der Kasse Einfluss auf den Gewinn?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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