Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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unothammer
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Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#1

Beitrag von unothammer »

Hallo,

hab meine Bescheid erhalten.

Meine Kosten fürs Arbeitszimmer werden nicht anerkannt, weil dieses in der Wohnung ist und ja sowieso schon Miete und Heizung erstattet wird. Das kann ich noch verstehen.

Berufsunfährigkeitsversicherung wird nicht anerkannt. ist das normal ?
Irgendwo steht was mit Einkommensbereinigung 30 Euro. Was verbirgt sich dahinter ?

Ich habe noch eine Rechtschutzversicherung, wird diese eigentlich anerkannt ? Die habe ich nur nicht angegeben.

Sehe ich das richtig, daß der eigentliche "Kampf" erst beginnt, wenn ich nach dem Bewilligungszeitraum meine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben angebe, weil jetzt ist es ja nur eine Schätzung.

Interessanterweise wird in die Rentenkasse eingezahlt. Ich dachte, daß wäre gestrichen worden.

Herzliche Grüße

Ulrich
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#2

Beitrag von Koelsch »

Der eigentliche Kampf beginnt erst bei der endgültigen EKS, das siehst Du richtig.

Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung wird man Dir vermutlich nicht anerkennen. Bei Rechtsschutz kann man vielleicht streiten, kommt etwas auf die Art des Gewerbes an und natürlich darauf, ob die Versicherung auch den Gewerbebereich abdeckt. Ich denke mal, es gibt relativ streitträchtige Gewerbe, bei denen die Rechtsschutzversicherung Sinn machen würde. Ob da dann aber eine Versicherung auch ran geht? :ka:

Die € 30 werden gerne einmal ausgewiesen, um den Leistungsberechtigten zu verwirren. Sag mal, welches Einkommen aus Selbstständigkeit das JC zu Grunde gelegt hat, dann kann man schauen, ob die Freibeträge korrekt berechnet wurden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#3

Beitrag von Pegasus »

unothammer hat geschrieben: Meine Kosten fürs Arbeitszimmer werden nicht anerkannt, weil dieses in der Wohnung ist und ja sowieso schon Miete und Heizung erstattet wird. Das kann ich noch verstehen.
Ulrich
Ich hatte bei mir in der alten 2-Z-Wohnung (84 m²) ca. 15 m² als Büroanteil in der EKS angegeben. Das wurde erst nach gut 2 Jahren als Raumkosten anerkannt. Allerdings muss man dann die Miete und Nebenkosten dementsprechend senken. Hintergrund war die relativ große Bude für zwei Personen. Miete + Nebenkosten überstiegen die Produkttheorie nicht.
Aber im Grunde es ist egal. So oder so muss die KDU übernommen werden sofern diese nicht unangemessen ist.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Alexander
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#4

Beitrag von Alexander »

Bitte um Hilfe!!!

Hallo,
erst mal DANKE, dass es diesen ALG-Ratgeber-Forum, insbesondere auch den Teil > Selbständig und ALG II gibt und für die recht große Mühe, die ihr dabei macht.
Lob an euch: Ein recht tolles Forum!

Nun habe ich paar Fragen zum Thema Arbeitszimmer:
1. Mein Arbeitszimmer (7,39 m²) in der Wohnung ist der Mittelpunkt meiner gesamten selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit. Die anteiligen Raumkosten dafür (Raum+Strom) weise ich als Betriebs-ausgaben(B3) in der EKS monatlich aus.
Nun teilt das JC mit, "...., dass diese Aufwendungen bereits in der Berücksichtigung der vollen Kosten der Unterkunft beinhaltet sind. Eine doppelte Berücksichtigung in Form der Absetzung von Raumkosten als Betriebsausgabe für ein häusliches Arbeitszimmer ist nicht möglich".
Eigentlich möchte ich lieber, dass diese anteiligen Raumkosten als Betriebsausgabe vom JC anerkannt werden (steuerrechtlich korrekt) und dementsprechend die Kosten der Unterkunft auf diesen Betrag mindert.
Grund: JC drängt mich zur Minderung meiner Bruttowarmmiete (unangemessen, da 85,- € Übersteigerung des Richtwertes) durch eigene Beteiligung an Mietzahlungen, Umzug, Verhandlungen mit dem Vermieter, Vermietung etc.
Daher wäre doch hier die Anerkennung der genannten Raumkosten als Betriebsausgabe schon ein logischer und richtiger Schritt und damit auch die Anerkennung der Stromkosten (60%) für mein Arbeitszimmer als Betriebsaugabe leichter durchzuboxen.
Frage: ist es bei jedem JC so, dass diese die vorgenannten anteiligen Raumkosten (Raum+Strom) nicht als Betriebsausgaben, mit der Feststellung, dass diese schon in den vollen Kosten der Unterkunft beinhaltet sind, anerkennen wollen? Was kann man dagegen tun?

2. Wo könnte man die aktuelle Aufteilung des Regelsatzes (337,-€ / Monat) nach SGB II anschauen?
Insbesondere ist da für mich (im Kontext "Arbeitszimmer in der Wohnung") der Anteil für Strom interessant. Es gab eine flüchtige Info, dass der Stromanteil bei 28,27 € liegt, stimmt dies so?

3. Hat sich Jemand von euch schon mit diesem Thema "Arbeitszimmer in der Wohnung - Mittelpunkt der gesamten selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit" auseinandergesetzt und entsprechend auch Erfahrung damit beim JC gesammelt?

Für die zügigen Antworten und die hilfreichen Hinweise auf richtige Info-Quellen wäre ich euch recht dankbar.

Danke im Voraus.
Alexander
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kleinchaos
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Grad gefunden:
...Kosten für ein Arbeitszimmer, welches die Klägerin als Betriebsausgabe in Abzug bringen will, sind nicht als Kosten der Unterkunft anzusehen, da § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II nur Leistungen für privaten Wohnraum umfasst (BSG Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R = SozR 4-4200 § 16 Nr 1 Satz 3 mwN...).
BSG B 4 AS 119/10 R
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kleinchaos
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#6

Beitrag von kleinchaos »

Weis denn dein Vermieter von teilweise gewerblichen Nutzung?
Wenn ja, dann mach doch mit ihm einen entsprechenden Mietvertrag.

Mir fällt grad ein, etwas eigensinniges Konstrukt. Du machst mit deiner Firma einen Untermietvertrag. Bittest den Vermieter um schriftliche Zustimmung zu selbigem.

Damit hättest du 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen. 1. deine unangemessenen KdU gesenkt, und 2. nachweisbare Kosten fürs Arbeitszimmer.
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#7

Beitrag von Koelsch »

Eine recht brauchbare Zusammenstellung findest Du hier http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html.

Natürlich gehört ein Arbeitszimmer in die EKS. Es ist nur dann nicht möglich, wenn das JC die vollen, tatsächlichen Kosten trägt. Wenn bei Dir aber nur ein Teil der Unterkunftskosten übernommen wird, dann ist das Arbeitszimmer Betriebsausgabe - natürlich unter der Voraussetzung, dass es notwendig ist und sicher auch den steuerrechtlichen Anforderungen an ein Arbeitszimmer genügt. Guck mal hier http://www.capital.de/steuern-recht/kol ... 35961.html
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Alexander
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#8

Beitrag von Alexander »

Danke Kleinchaos und Koelsch für die wendigen, recht hilfreichen Antworten
samt Verweis auf die Informationsquellen.

Die weiteren Angaben der anteiligen Unterkunftskosten (Raum) in der EKS und der entsprechende Antrag beim JC zur Minderung der Kosten der Unterkunft auf diesen Betrag (denn der vorläufige JC-Leistungsbescheid Jan. - Jun. 2012 war sowieso recht karg, und zur Zeit befasst sich das JC mit der Überprüfung meiner abschließenden EKS) - das ist für mich jetzt klar.

Was würdet ihr zu den anteiligen Unterkunftskosten (Strom) da raten?
Laut der von Koelsch genannten Quelle sind im Regelsatz (ab 01.01.2012) 8,36% = € 30,42 für "Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung" abgedeckt. In meiner EKS belaufen sich die anteiligen Raumkosten (Strom) auf 60%, was auch tatsächlich so ist (Server, 3 ständig laufende PCs, TK-Anlage, Drucker, Kopierer etc.).
Meines Erachtens wäre es doch auch fürs das JC dies als Betriebsausgabe nachvollziehbar und anzuerkennen: gesamte Stromkosten - anteilige Stromkosten für das Arbeitzimmer(60%) inkl. USt = Kosten der Unterkunft (Strom), die im Regelsatz beinhaltet sind.

Was meint ihr, welche Gegenargumentation würde da das JC in seinem Schubladen parat halten?
Denn wir Selbstständigen sind teilweise erheblicher Willkür der Mitarbeiter der JobCenter ausgesetzt, da z.B. die gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung von Betriebsausgaben vom Steuerrecht erheblich abweichen und da nur selten konkreter Sachverstand der Behörden in der einzelnen Bereichen der selbstständigen Tätigkeiten besteht.

Danke im Voraus.
Alexander
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#9

Beitrag von Koelsch »

Das Problem bei den Stromkosten wird der Nachweis sein. Selbst wenn Du den Stromverbrauch der einzelnen Verbraucher im Arbeitszimmer kennst, kannst Du die Einschaltdauer nicht nachweisen.

Das liefe also nur halbwegs glaubhaft, wenn das Arbeitszimmer komplett über einen anderen Zähler liefe. Wir haben hier im Forum jemanden, der hat versucht, das über einen eigenen Zähler nachzuweisen. JC hat es nicht anerkannt und die Investition für den Zähler natürlich auch nicht. Liegt meines Wissens jetzt beim SG.
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Blitzdodel
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#10

Beitrag von Blitzdodel »

Alexander schrieb:
wir Selbstständigen sind teilweise erheblicher Willkür der Mitarbeiter der JobCenter ausgesetzt
Währen wir vollwertige Selbstständige, so währen wir nur der Willkür des Finanzamts ausgesetzt,
pfiffi
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Re: Arbeitszimmer in Wohnung nicht anrechenbar ?

#11

Beitrag von pfiffi »

Wobei hier Willkür durch Unwissenheit zu ersetzen ist. Denn erst das nicht verstehen einer Sache lässt es wie Willkür aussehen.
Demokratie? Träum weiter......
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