EGV- "Vorschlag" per Post....

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Rosa Golf
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Registriert: Mi 8. Okt 2008, 15:15

EGV- "Vorschlag" per Post....

#1

Beitrag von Rosa Golf »

Ich mach hier mal einen neuen Thread auf, damit alles schön geordnet bleibt.

Hab folgende Post erhalten, ein Gespräch kam im Vorfeld wegen Unvereinbarkeit von Terminen nicht zustande:

"Sehr geehrte(r) [!!] Frau Rosa Golf,
im Rahmen Ihrer Existenzgründung erhelten Sie nach meinem Informationsstand derzeit noch Leistungen nach dem SGB II und unterliegen damit noch den entsprechenden Regelungen zum Nachweis der Eigenbemühungen und der Verpflichtung zum Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen gem. § 15 SGB II (s.a. in der beiliegenden EGV unter Rechtsfolgenbelehrung: Grundpflichten).

Das Ziel der Leistungen der Grundsicherung wird im § 1 SGB II deutlich formuliert: Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird.

Dieses streben Sie ja derzeit durch Ihre Selbstständigkeit an.

In Anbetracht der zahlreichen Anforderungen an Existenzgründer hat es sich als hilfreich erwiesen, derage in der Gründungsphase "Unternehmensberatung" anzubieten. Aber auch wenn die Selbstständigkeit schon länger andauert und sich die angestrebten Gewinne nicht in dem gewünschten Ausmaß erzielen lassen, wird eine vertiefte BEratung benötigt.

Ich freue mich Ihnen hierzu eine individuelle Unterstütung durch die Unternehmensberatung XY anbieten zu können. Nähere entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt zum "Unternehmensscheck".
Zugleich können wir den Anforderungen des § 15 SGB II entsprechen und eine Eingliederungsvereinbarung zur weiteren Integration durch die Selbstständigkeit abschließen. Ich darf Sie bitten eine unterschriebene EGV und den ausgefüllten Anmeldebogen unter Verwendung des beigefügten Antwortschreibens zurückzusenden, spätestens bis zum xx.yy.2008. Sollten Sie persönlcih Ihre Fragen klären wollen, so stehen Ihnen die Arbeitsvermittlung der ARGE xyz während der Öffnungszeiten (auch telefonisch oder per mail) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

Die EGV kurz zusammen gefasst:
Ziele: Unterstützung der Selbstständigkeit mit Ziel der Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Sicherung der Existenz ohne zusätzlichem (!) Leistungsbezug.
ARGE: Herstellung des Kontaktes zur Unternehmensberatung und Übernahme der durch die Beratung entstandenen notwendigen Kosten. Zur Beratung steht der Pap zur Verfügung.
Rosa Golf: Regelmäßige und aktive Teilnahme an der Unternehmensberatung bei XY. DAzu gehört die umgehende Anmeldung in Form der Rückgabe des "Unternehmensschecks" an die ARGE xyz.
Rest Ortsabwesenheit etc. pp.


Die Unternehmensberatung soll mein Unternehmen analysieren, ein Handbuch EKS erstellen und auswerten, beraten, schriftlichen Bericht fertigen mit Empfehlung für den Leistungsträger, die wirtschaftlichen Unterlagen an die ARGE übergeben und erklären;
dafür habe ich folgendes zu tun: Zeitnahe BWA/EÜR erstellen, alle Einkaufsbelege vorzulegen, private und geschäftliche Kontoauszüge vorzulegen, Rechnugnen und Quittungen vorzulegen.


Ich verdiene mein Geld unter anderem mit der Unterstützung selbstständiger Aufstocker bei deren Umgang mit der EKS! Wieso soll ich zu einem Coach? Da sieht man, dass gerade kein Profiling stattgefunden hat, sonst wüsste der/die/das Pap, womit ich mein Geld verdiene! Vielleciht sollte ich in denn Gegenvorschlag zur EGV schreiben, dass die mir die Beratung selbstständiger Aufstocker zuschanzen sollten, dann wäre ich ganz schnell raus aus dem ALG II! (/:)


Ich hab das hier alles mal reingeschrieben, damit wir das Vorgehen besprechen können. Vielleicht kann dann ja irgendjemand das Geschriebene mal für sich brauchen.

Viele Grüße

Rosa
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Emmaly
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Re: EGV- "Vorschlag" per Post....

#2

Beitrag von Emmaly »

Vielleciht sollte ich in denn Gegenvorschlag zur EGV schreiben, dass die mir die Beratung selbstständiger Aufstocker zuschanzen sollten, dann wäre ich ganz schnell raus aus dem ALG II! (/:)
Mach das doch. Ist aber klar, dass die Worte anders gewählt werden sollen müssen.
Die Unternehmensberatung soll mein Unternehmen analysieren, ein Handbuch EKS erstellen und auswerten, beraten, schriftlichen Bericht fertigen mit Empfehlung für den Leistungsträger, die wirtschaftlichen Unterlagen an die ARGE übergeben und erklären;
dafür habe ich folgendes zu tun: Zeitnahe BWA/EÜR erstellen, alle Einkaufsbelege vorzulegen, private und geschäftliche Kontoauszüge vorzulegen, Rechnugnen und Quittungen vorzulegen.
Kennst du den Unternehmensberater/die Unternehmensberatung? Vielleicht können sie dir ja Aufträge geben? Ein Gespräch würde ich schon suchen.
Den Rest mir sehr stark überlegen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Rosa Golf
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Re: EGV- "Vorschlag" per Post....

#3

Beitrag von Rosa Golf »

Vor etwa einem halben Jahr habe ich den gleichen Mist mit dem gleichen Unternehmensberater schon einmal gemacht!

Was soll da jetzt Neues bei rumkommen? Ich bin nochmal über "Übergabe und ERKLÄRUNG der betriebswirtschaftlichen Unterlagen gestoßen. Die ARGE will sich also meine Unterlagen erklären lassen, weil sie sie nicht versteht und ich muss dewegen zum Coach? :lol:
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Koelsch
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Re: EGV- "Vorschlag" per Post....

#4

Beitrag von Koelsch »

Bemerkenswert - ich würde der Pap-ARGE so antworten:
1) Das hab ich doch schon hinter mir, bei genau der gleichen Beratung
2) EGV - gerne, aber auf die Besonderheiten meines Gewerbes angepasst, dies heißt insbesondere im Bereich der Ortsabwesenheit häufige, sehr kurzfristig angesetzte Termine außerhalb des Wohnorts.
3) Dies bedeutet, regelmäßige Teilnahme an irgend welchen Veranstaltungen/Coachings ist nicht terminierbar, außer die Termine liegen weit außerhalb der üblichen Bürozeiten.
4) Offenlegung von Buchführungsunterlagen ist mit enormen Aufwand verbunden, da Du Dich zu strengster Wahrung des Datenschutzes verpflichtet hast. Dazu hast Du ja bestimmt etwas Schriftliches zum unter die Pap-Nase reiben. ;)
5) Die Buchführungsunterlagen können problemlos von Dir selbst erläutert werden, die Einschaltung einer externen Unternehmensberatung verstößt nach Deiner Meinung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und kann daher von Dir nicht mitgetragen werden.
6) Erläuterungen und Schulungen zur EKS würdest Du nach entsprechender Beauftragung gerne der ARGE und der Unternehmensberatung angedeihen lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Rosa Golf
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Re: EGV- "Vorschlag" per Post....

#5

Beitrag von Rosa Golf »

Kölsch, Du bist umwerfend! :lol: :lol: :lol: :lol:

Schon lange nicht mehr so herzlich gelacht!
marsupilami

Re: EGV- "Vorschlag" per Post....

#6

Beitrag von marsupilami »

Rosa, den Vorschlag von Koelsch würd ich durchziehen.
Einfach um zu sehen, wie die reagieren.

Und noch dabei erwähnen, dass Du mit der selbigen Unternehmensberatung das Vergnügen hattest.
Mit einem dezenten Hinweis, dass das bei korrekter Führung der virtuellen Unterlagen doch sichtbar sein müsste.
Rosa Golf
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Re: EGV- "Vorschlag" per Post....

#7

Beitrag von Rosa Golf »

So, hab mal Kölsch´s Vorschlag in die Tat umgesetzt und bin schon sehr gespannt!

Ich werde wieder berichten!
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