Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Katharina2006
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Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#1

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Forenteilnehmer,
leider bin ich nicht ganz sicher, ob ich mit dieser Frage in diesem Forum richtig bin - sonst bitte verschieben.
Ich bin selbstständig (ergänzend ALG II-Bezug) und hatte für einen Sozialgerichtstermin die Aufforderung bekommen, meinen Verdienstausfall geltend zu machen. Der Betrag in Höhe von € 34,50 wurde mir jetzt überwiesen, muss ich den für den Monat November 2008 als Einkommen angeben?
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
Rosa Golf
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#2

Beitrag von Rosa Golf »

Nicht als Einkommen, aber wohl als Betriebseinnahme, m.E.

Das macht aber den Unterschied: Du kannst dann Betriebsausgaben entgegenrechnen und sehen, ob Gewinn erwirtschaftet wurde oder nicht. Bei dem Betrag wird der Gewinn ja nicht gleich in die Höhe schießen....
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Katharina2006
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#3

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Rosa Golf,
danke für Deine schnelle Antwort - war mir einfach nicht ganz sicher. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es einen Freibetrag geben soll - ich weiß aber nicht, ob das hier zutrifft.
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Rosa Golf
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#4

Beitrag von Rosa Golf »

Was für einen Freibetrag meinst Du?

Der Betrag für den Verdienstausfall wird doch gezahlt, weil Du in dieser Zeit keine Einnahmen machen kannst, oder? Er entspricht dann doch einer Betriebseinnahme, denke ich.

Wenn Du ihn nach der Gewinn-/Verlustermittlung "oben drauf haust" und dann die Division durch 6 Monate Bewilligungszeitraum nimmst, dürfte kein wesentlich anderes Ergebnis rauskommen.
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Koelsch
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#5

Beitrag von Koelsch »

Das ist ja stark - warum bin ich nie auf die Idee gekommen, mir für die Gerichtstermine von ARGE einen Verdienstausfall zahlen zu lassen?? :?: :?: BlödausderWäscheguck und vergeßlichwerd! :oops:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Katharina2006
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#6

Beitrag von Katharina2006 »

Hihihi, typisch Koelsch - vielleicht weil Deine Richter beim SG nicht so clever sind wie meine?
Alleine wäre ich da auch nicht drauf gekommen, aber ich bin bei beiden Gerichtsterminen, die ich in diesem Jahr hatte, genau darauf hingewiesen worden.
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Katharina2006
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#7

Beitrag von Katharina2006 »

Hi Rosa Golf,

irgendwo habe ich mal gelesen, dass eine einmalige Zahlung von € 50.-- pro Jahr nicht angegeben zu werden braucht - ich weiß aber nicht mehr, in welchem Zusammenhang das war.
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Günter
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#8

Beitrag von Günter »

§11 SGB II Bagatellbeträge, betrifft Geschenke usw. naja das war ja ein Geschenk aus dem Sozialgericht. (/:)

Angeben musst du jede Einnahme aber angerechnet wird die nicht. Aber bei Selbstständigen würde ich (wenn ich SB wäre) argumentieren, in dem Fall ist das Soz-Gericht wie ein einmaliger Kunde zu behandeln. Und Wenn du einen Marktstand hast mit Laufkunden, sind dann die ersten 50 € im Jahr einmalige Einnahmen???
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#9

Beitrag von Emmaly »

:oops:
Ich habe die "Aufwandsentschädigung" vom Gericht der Arge gar nicht mitgeteilt.
Verdienstausfall hatte ich nicht, aber Fahrtkosten und ich war länger von Hause weg.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Katharina2006
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Re: Verdienstausfall für Sozialgerichtstermin

#10

Beitrag von Katharina2006 »

Ok, alles klar (/:)
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