Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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germanempress
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#26

Beitrag von germanempress »

Ergänzung

In welcher Form die Bewerbung ausgeführt wird, sollte alleine meine Entscheidung sein und nicht diktiert werden.
Es gibt Bewerbungsportale, die nur eine Onlinebewerbung vorsehen,


@ marsupilami
Ich weiß leider nicht, wie man das verschieben kann.
Da eine Verbindung zwischen Meldetermin und EGV besteht, hab ich das durcheinander gebracht.
sorry
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Olivia
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#27

Beitrag von Olivia »

Ich bin vollzeitig selbständig und habe keine Zeit, mich um Bewerbungen zu kümmern. Ich bin vollständig in den 1. Arbeitsmarkt integriert und verspreche mir davon die besten Chancen. Der EGV sind keine Vertragsverhandlungen vorausgegangen, sondern die EGV wurde einseitig oktroyiert. Für Bewerbungsbemühungen habe ich keine Kapazität und für Fahrtkosten habe ich kein Geld. Ich widme mich weiter vollumfänglich meiner selbständigen Tätigkeit, die ich seit Jahren erfolgreich ausübe. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich gesundheitlich nicht mehr ganz auf dem Posten bin. Seit der Aufgabe meines Zweitsalons gab es einen harten Einschnitt, von dem ich mich immer noch nicht ganz erholt habe. Dieser Rückschlag hat mich hart getroffen und dran knabbere ich noch immer. Ich versichere Ihnen, dass ich alles in meinen Kräften stehende zu tun, um meine Bedürftigkeit zu verringern. Mir geht es oft nicht besonders gut und ich bin froh, weiter die bisherigen Umsätze abliefern zu können. Ich möchte, dass mir Forderungen gestellt werden, die ich erfüllen kann. An allem anderen zerbreche ich. Bitte helfen Sie mir, indem Sie mich unterstützen und mich weiter ermutigen.
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marsupilami
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#28

Beitrag von marsupilami »

@ germanempress mit dem Verschieben warst nicht Du sondern Admin/Mod gemeint.
Signatur?
Muss das sein?
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germanempress
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#29

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben:
Ich bin vollzeitig selbständig und habe keine Zeit, mich um Bewerbungen zu kümmern. Ich bin vollständig in den 1. Arbeitsmarkt integriert und verspreche mir davon die besten Chancen. Der EGV sind keine Vertragsverhandlungen vorausgegangen, sondern die EGV wurde einseitig oktroyiert. Für Bewerbungsbemühungen habe ich keine Kapazität und für Fahrtkosten habe ich kein Geld. Ich widme mich weiter vollumfänglich meiner selbständigen Tätigkeit, die ich seit Jahren erfolgreich ausübe. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich gesundheitlich nicht mehr ganz auf dem Posten bin. Seit der Aufgabe meines Zweitsalons gab es einen harten Einschnitt, von dem ich mich immer noch nicht ganz erholt habe. Dieser Rückschlag hat mich hart getroffen und dran knabbere ich noch immer. Ich versichere Ihnen, dass ich alles in meinen Kräften stehende zu tun, um meine Bedürftigkeit zu verringern. Mir geht es oft nicht besonders gut und ich bin froh, weiter die bisherigen Umsätze abliefern zu können. Ich möchte, dass mir Forderungen gestellt werden, die ich erfüllen kann. An allem anderen zerbreche ich. Bitte helfen Sie mir, indem Sie mich unterstützen und mich weiter ermutigen.

Das liest sich ja super :bravo:
danke olivia

Ich übernehme das grade so und werde das meinem SB unterbreiten.
Am Ende
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germanempress
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#30

Beitrag von germanempress »

Ein frohes Neues @ alle

Den mit Euch verfassten Widerspruch ist mit einer Sanktion beantwortet worden
( am 28 Dez 2016 kam der Brief)

:1:

gemäß § 24 SGB X ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

In der, per VA erlassenen EGV vom 10.12.2014

(da steht tatsächlich 10,12,2014 mit Komma und das Jahr 2014 )

:lachen1:

wurden Sie verpflichtet monatlich und unaufgefordert jeweils bis zum letzten Werktag eines Monats mind 4 zielgerichtete Bewerbungen nachzuweisen.

Bevor wir Ihre Leistungen mindern, geben wir Ihnen bis zum 11.01.2017 Gelegenheit, ihr Pflichtversäumnis schriftlich und mit den entsprechenden Nachweisen zu begründen.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen Ihre Leistung ab dem 01.02.2017 um 30 % für eine Zeitraum von 3 Monaten zu mindern

:zensur:
Werde wohl die blöden Bewerbungen irgendwie hinhuddeln, damit der Ruhe gibt.
Oder habt Ihr ne Idee, wie ich aus dem Zwang rauskomme,
Bis zum 11. Januar wird es eng, da bleibt mir nur die Online- Bewerbung
Am Ende
Olivia
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#31

Beitrag von Olivia »

Kannst Du den Bescheid mal anonymisiert hochladen? Bzw. stehen da noch andere wichtige Sachen drin? Was ist mit der EGV von 2014? Wurde da denn eine abgeschlossen, die Dich zu Bewerbungen verpflichtet?

Andere Frage, wie lange im Nachgang darf ein JC sanktionieren? Ist das mehrere Jahre rückwirkend überhaupt zulässig? Ich würde mich da gaube ich an keine konkreten Bewerbungsbemühungen mehr erinnern können.
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Koelsch
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#32

Beitrag von Koelsch »

Noch ist es ja eine Anhörung. Darauf erneut mit den bekannten Argumenten antworten, wie in #29 ja erwähnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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germanempress
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#33

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben:Kannst Du den Bescheid mal anonymisiert hochladen? Bzw. stehen da noch andere wichtige Sachen drin? Was ist mit der EGV von 2014? Wurde da denn eine abgeschlossen, die Dich zu Bewerbungen verpflichtet?

Andere Frage, wie lange im Nachgang darf ein JC sanktionieren? Ist das mehrere Jahre rückwirkend überhaupt zulässig? Ich würde mich da gaube ich an keine konkreten Bewerbungsbemühungen mehr erinnern können.

hi
der Bescheid ist so übernommen worden von mir, da steht auch nichts weiter drin.
Ich denke der hat nur die Jahreszahl falsch eingegeben. Die letzte EGV ist schon lange abgelaufen, da wurden auch Bewerbungen gefordert.

Ich werde diesen Aktivitätenspiegel ausfüllen und mach mir kein Stress mehr. Hab mein Kampfgeist verloren :arge:

(Hab noch an der letzten Gerichtsverhandlung zu knabbern, das hat mich total runter gezogen, dass der Richter gegen mich entschieden hat)

Beim letzten Gespräch mit dem Amt-Fuzzi, meinte er durch die Blume, ihm ginge es nur darum, das ich den Spiegel vorlege und er es somit seinem Vorgesetzten vorlegen kann.
Er betonte, dass man auch mehrmals bei einer Firma eine Bewerbung abgeben kann, das es sich durchaus immer mal wiederholen könne.
Es sei ihm nur wichtig das was drin steht, denn damit hätte ich von ihm dann wieder ne Zeitlang Ruhe
Am Ende
Olivia
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#34

Beitrag von Olivia »

Dann mach diesen Spiegel und fülle den aus, so wie das JC den haben will. Den Text von weiter oben kannst Du ja trotzdem angeben, verbunden mit der Bitte, die Zahl der geforderten Bewerbungen niedrig zu lassen.
Olivia
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#35

Beitrag von Olivia »

Ergänzung: für jede nachgewiesene schriftliche Bewerbung gibt es 5 Euro (oder inzwischen 6 Euro?). Die würde ich mir nicht entgehen lassen.
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germanempress
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#36

Beitrag von germanempress »

Wie soll ich die Bewerbungen denn schriftlich nachweisen :1:

dazu müsste ich ja bewerbungsmappen kaufen.

Ich mach die Bewerbung online, so wie ich es bisher ohne Beanstandungen abgegeben habe.
Dafür gibt's doch kein Geld :verwirrt:
Am Ende
schimmy
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#37

Beitrag von schimmy »

Erst einmal verstehe ich nicht wie das Jobcenter auf die Idee kommt dich noch Rückwirkend bezüglich des Jahres 2014 Sanktionieren zu wollen ?

Bewerbungen jetzt noch Rückwirkend für das Jahr 2014 zu schreiben was soll das bringen :1: .
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Koelsch
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#38

Beitrag von Koelsch »

Für Online-Bewerbungen wird in der Regel keine Kostenerstattung gewährt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#39

Beitrag von Olivia »

Ich finde das sehr unvernünftig, für 2014 Sanktionen zu prüfen, wenn seitdem Bewerbungen durchgehend erfolgen und vor allem in Vollzeit gearbeitet wird!
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Günter
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#40

Beitrag von Günter »

Sanktionen müssen zeitnah erfolgen. 2014 ist weit weg.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peter I.
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#41

Beitrag von Peter I. »

Ist ein Jahr her, ich weiß, aber die Frage dürfte sich dem einen oder anderen immer noch stellen. Dabei würde ein Blick ins Gesetz nicht nur die Rechtsfindung erleichtern, sondern bei überalterten Kamellen auch den Nachtschlaf retten:

§ 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II bestimmt,
Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.
@Günter: "Zeitnah" ist etwas anderes als sechs Monate.
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Günter
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#42

Beitrag von Günter »

Das ist der maximale Zeitrahmen. Aber die Gerichte haben vielfach geurteilt, dass die Sanktionen eine erzieherische Wirkung haben und das ist nur dann der Fall, wenn die Sanktion zeitnah nach Kenntnisnahme erfolgt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peter I.
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#43

Beitrag von Peter I. »

Der Nachtschlaf ist aber erst dann gerettet, nachdem das JC den ihm zur Verfügung stehenden Zeitrahmen tatsächlich ungenutzt verstreichen ließ. Wenn man also beispielsweise gegen einen Meldetermin mit Widerspruch vorging und der - erwartungsgemäß - innerhalb der drei Monate abgeschmettert wurde, steht man vor der Entscheidung zu klagen oder gegen eine noch in den kommenden acht bis zwölf Wochen mögliche Sanktion zumindest schlechte(re) Karten zu haben. Zumal man m. E. zum Sachverhalt bereits angehört wurde ...
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Koelsch
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#44

Beitrag von Koelsch »

Und was spricht gegen eine Klage?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peter I.
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Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#45

Beitrag von Peter I. »

Aus meiner Sicht nichts. Nur sollte man die möglichst ohne Anwalt auf die Reihe kriegen, weil man damit aller Wahrscheinlichkeit zwar das JC von einer Sanktion abhält (so jedenfalls meine Erfahrung), aber bereits nach Ablauf der Sechsmonatsfrist ohne Rechtsschutzinteresse dasteht und es schwer haben dürfte, dem JC die Kosten des Rechtsstreits aufbürden zu lassen. Daß man bis zum Ende dieser Frist noch nicht mehr als das Aktenzeichen hat, muß ich Dir nicht auseinandersetzen. Die mir bekannten JC schreiben da noch lange keine Klageerwiderung.
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