Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#1

Beitrag von Koelsch »

Es ist ein Problem, das viele selbständige Aufstocker betrifft. Sie haben einen Kundentermin, egal ob Sie einer Arbeit zum Beispiel als Dozent, Handwerker oder als sonstiger Dienstleister nachgehen.

Das Jobcenter lädt Sie von Zeit zu Zeit zu sogenannten Meldeterminen ein. Wenn dann ein Kundentermin mit dem Meldetermin kollidiert, ist guter Rat teuer.

Einer meiner Mandanten hatte neulich so einen Fall. Er hat den Termin abgesagt und wurde daraufhin vom Jobcenter sanktioniert.

Das Sozialgericht Kiel hat den Fall nun in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz für den Hartz 4 Empfänger entschieden.

Als tragenden Grund hat Gericht hervorgehoben, dass es nicht Sache des Jobcenters ist, zu beurteilen, ob ein Geschäftstermin wichtig – oder wichtiger – als ein Meldetermin ist.
Weiter: http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/ ... ngesprach/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
topas
Benutzer
Beiträge: 337
Registriert: Mo 7. Jun 2010, 20:52

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengesprä

#2

Beitrag von topas »

die vorgehensweise erinnert mich an einen Spruch aus dem Tacheles-Forum:

"Sie wollen Dich beherrschen"
venceremos
pfiffi
Benutzer
Beiträge: 321
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 13:29

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengesprä

#3

Beitrag von pfiffi »

Gute Entscheidung, sehe das ebenso wie Du Keolsch, das es traurig ist das ein Dritter hier noch hinzugezogen wird.

Aber eine Frage dazu, die sich aus dem ganzen ergibt, wie sieht es mit dem Verdienstausfall des Selbständigen aus, welchen er womöglich durch dieses Verfahren, was er ja anstrengen musste aus?

Also Ladung zum Gericht usw. Zeuge geladen usw. ?

Übrigends ist das JC hier vor Ort dazu übergegangen entsprechende Formulierungen in EGV oder VA zu schreiben:

Code: Alles auswählen

Sollten sie von der Arbeitsvermittlung eingeladen worden sein und den Termin nicht wahrnehmen können,informieren Sie bitte das JC und schlagen bitte zeitnahe Termine vor, die Sie realisieren können.
Demokratie? Träum weiter......
Mr-Doc
Benutzer
Beiträge: 440
Registriert: Sa 23. Jul 2011, 14:29

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengesprä

#4

Beitrag von Mr-Doc »

Das mit Verdienstausfall ist so ne Heikle Geschichte (ich schreib hier frei nach meinen Erfahrungen)

1. Du müsstest Nachweissen das der Auftrag schon existierte bevor du den Termin vom Gericht bekommen hast
2. Du müsstest Glaubhaft Versichern das es keine Möglichkeit gab den Termin zu verschieben

Beispiel du machst heute einen Termin aus in 3 Wochen und erfährst morgen das du da zum Gericht sollst, ist es erstmal deine Pflicht zu versuchen den Termin zu verschieben, wenn du jetzt aber nachweissen kannst du machst z.b. ein Shooting von einer Hochzeit dann gibt es da nicht viel Spiel.

Ich hab an der Stelle die Vollen Kosten (Auftragswert) erstattet bekommen, was dir allerdings nix brint den mein Kunde war geladen wie ein Pulverfass danach

Sie wollen dich beherschen
Wollen können sie viel, was man letztlich mit sich machen läßt ist entscheidend !
helz

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#5

Beitrag von helz »

bei gerichtsterminen ist es ja eine sache, da muß ich verschieben, es sei denn der job geht nicht an einem anderen tag zu erledigen.

habe ich aber kundentermin, der mit jc termin kollidiert, geht meiner ansicht nach der kundentermin vor, und meine SBs habe ich auch soweit in der spur, das sie es genauso sehen. soll halt nen beweis mitbringen, beim nächsten mal (rechnung oder ne gesprächsnotiz, wobei ich knallhart sensible daten schwärze)

problem bereitete mir letztens ein kundentermin, den ich länger schon vereinbart hatte, der mit einem JC termin kollidierte, habe JC termin dann abgesagt und 30 min vor dem kundentermin sagte der kunde ab :(
shit happens, war noch ok so

hatte auch mal ne SB die meinte, es gäbe nix wichtigeres als ihre termine, nur ein kundentermin senkt eben auch meine hilfsbedürftigkeit. und von daher ………
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#6

Beitrag von kleinchaos »

Wenn du es in den verbliebenen 30 Minuten noch geschafft hättest ... Aber ist auch egal, dann hättest du ewig vor der Tür gestanden weil SB Termin anderweitig vergeben hätte. Hätte, wenn und aber sind Gelaber. Kindentermin geht vor. Wenn der kurzfristig absagt hast du zwar mehr Zeit, die verbringst du aber mit Ärgern und Fluchen auf den Knallkopp.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#7

Beitrag von Günter »

Völlig unwichtig, Geld verdienen ist erste Hartzi-Pflicht. Der Kunde ist König, wir leben in der Monarchie des Kapitals.

Mal ohne Ironie Geld verdienen ist vorrangig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#8

Beitrag von Olivia »

Eben. Zumal man selbst 20% von dem Mehrverdienst hat, unter 100 € sogar 100%.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#9

Beitrag von germanempress »

Servus,

habe auch mal wieder das leidige Thema.
Kundentermine waren nicht möglich abzusagen um der Einladung zum Gespräch zu folgen
( die eh nur für die EGV vorgesehen war)
Ich hatte sogar schriftlich bei der Absage 2 Alternativtermine vorgeschlagen, die jedoch nie vom SB angenommen wurden.
Dies wurde von mir auch rechtzeitig kund gegeben und nun kam wieder ein Brieflein vom SB.

Er unterstellt mir nun, das ich unentschuldigt fern geblieben sei und will mir 10 % meiner Leistungen kürzen für 3 Monate.
Zeitgleich kam eine EGV per VA die Ich so oder so annehmen muss,
:5: jedoch bekomme ich keine Pauschale wie bisher zugesichert,(die ich jedoch nie erhalten habe)
sondern soll das Infocenter nutzen, um dort meine Bewerbungen zu schreiben.
Dieser erhöhte Zeitaufwand und Kostenfaktor um die Bewerbung zu erstellen ist für mich nicht erfüllbar.

Habe mal eine Rückantwort verfasst für die Leistungskürzung
Verbesserungen werden gerne angenommen.

Den VA werde ich nochmal in ein anderes Thema setzen

wie Ihnen in meinem letzten Schreiben mitgeteilt, konnte ich den Termin
am 08.11.2016 um 10.30 Uhr bei Ihnen

nicht wahrnehmen, da ich selbständig bin und keine Kundentermine absagen kann.
Auf diese Umsätze kann und darf ich nicht verzichten, wenn ich meine Pflichten zur Verminderung der Hilfebedürftigkeit richtig interpretiere.

Ein unentschuldigtes Fernbleiben ist somit nicht korrekt, denn Ich unterbreitete Ihnen zwei Alternativtermine, wo es mir möglich gewesen wäre Ihrer Einladung zu folgen.
Sie haben mir diesbezüglich keine Nachricht zukommen lassen, deshalb ist eine Kürzung der Leistungen nicht gerechtfertigt.

Sie haben mir gleichzeitig eine EGV per Verwaltungsakt zukommen lassen, der ich so nicht nachkommen werde, weil ich das offene Bewerbungszentrum nicht aufsuchen kann, da auch hier meine Kundentermine im Vorrang stehen




Erbitte schriftliche Bestätigung, dass die angekündigten Kürzungen ausgesetzt werden


Mit freundlichen Grüßen





Einwurf unter Zeugen am …........................




grüßlie
Am Ende
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#10

Beitrag von marsupilami »

germanempress hat geschrieben:wie Ihnen in meinem Schreiben vom [Datum einsetzen] mitgeteilt, konnte ich den Termin
am 08.11.2016 um 10.30 Uhr bei Ihnen nicht wahrnehmen, da ich nicht einfach lange vorher bestätigte Kundentermine absagen kann.
Mit diesen Kundenterminen sind Umsätze verbunden, auf die ich weder verzichten will noch darf, wenn ich meine Pflichten zur Verminderung der Hilfebedürftigkeit richtig interpretiere.

Ein unentschuldigtes Fernbleiben ist somit nicht gegeben.
Abgesehen davon habe ich Ihnen mit dem oben genannten Schreiben zwei Alternativtermine angeboten.
Dazu erfolgte jedoch keinerlei Reaktion von Ihnen.
Daher ist eine Kürzung der Leistungen nicht gerechtfertigt.

Ich erwarte umgehend eine Bestätigung, dass die angedrohte Sanktion nicht umgesetzt wird.


Weiter haben Sie mir gleichzeitig eine EGV per Verwaltungsakt zukommen lassen, in dem Sie ohne Begründung die übliche Erstattung der Bewerbungskosten verweigern und stattdessen auf Ihr offenes Bewerbungszentrum verweisen.
Es entstehen aber Fahrtkosten in Höhe von [Betrag für ÖPNV einsetzen], wenn ich dieses Bewerbungszentrum aufsuchen soll.

Davon unabhängig sind die Öffnungszeiten dieses Bewerbungszentrums nicht kompatibel zu den Öffnungszeiten meines Geschäftes bzw. Kundenterminen.
Hier besteht also dringender Klärungsbedarf.


Mit freundlichen Grüßen


Einwurf unter Zeugen am …........................
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6356
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#11

Beitrag von schimmy »

:Daumenhoch: Liest sich gut das Schreiben. Ich würde es dem SB im Jobcenter so zukommen lassen.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#12

Beitrag von germanempress »

cool
danke

werde es gleich fertig machen
Am Ende
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: Eingliederungsvereinbarung muss Zusage zu Bewerbungskostenüb

#13

Beitrag von germanempress »

wie schon in einem anderen Thema angesprochen die neue EGV, die mir per VA zugesandt wurde, weil ich den Termin beim SB wegen Kunden nicht einhalten konnte.
Die 4 Bewerbungen werde ich zwar machen, aber das Bewerbungszentrum kann und will ich nicht nutzen.

Kann man gegen diese EGV trotz VA irgendwie Einspruch erheben ?


So steht es in der EGV


Frau Germanempress hat
- das "Offene Bewerbungszentrum" zu besuchen und professionelle Bewerbungsunterlagen zu erstellen.
- monatlich sind mindestens 4 Bewerbungen vorzunehmen.
- davon sollten mindestens 4 Bewerbungen in schriftlicher Form erfolgen.
- die erfolgten Bewwerbungen sind auf dem ausgehändigten Aktivitätenspiegel zu dokumentieren und
- monatlich zum Monatsende erstmals zum 31.12.2016 vorzulegen.
- Die Bewerbungsanschreiben und die Antwortschreiben der Arbeitgeber sind aufzuheben und bei dem nächsten Assessment beizubringen.



BEI DEM NÄCHSTEN ASSESSMENT
HA HA HA
WARUM SCHREIBT ER NICHT GLEICH AUF DEUTSCH
Am Ende
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#14

Beitrag von kleinchaos »

Halt! Noch nicht abschicken!!!

Antrag für Fahrkosten zur Nutzung des Infocenters stellen! Ohne die kannst du nicht dorthin.

Mal schauen was dabei rauskommt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#15

Beitrag von marsupilami »

Hatte ich doch reingeschrieben:
"Es entstehen aber Fahrtkosten in Höhe von [Betrag für ÖPNV einsetzen], wenn ich dieses Bewerbungszentrum aufsuchen soll."

Gut, könnte man noch dranhängen: ...., die ich erstattet haben will.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eingliederungsvereinbarung muss Zusage zu Bewerbungskostenüb

#16

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt genau:
Hast Du EGV oder bereits den VA?

ansonsten wie im anderen Thread geschrieben:
Fahrtkostenregelung zu diesem Zentrum

Dazu kommt:
Fahrtkostenregelung zur Vorlage dieses "Aktivitätenspiegels"
Die Antwortschreiben der AG können nur dann vorgelegt werden, wenn die überhaupt antworten, was heute ja eher unüblich ist.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#17

Beitrag von kleinchaos »

genau
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#18

Beitrag von germanempress »

Das hatte ich alles schon mal.




Antrag auf Fahrtkostenerstattung wurde dann von mir auch widersprochen, weil ich mich bei der Straßenbahn AG nicht als Harzerle outen wollte.
Denn man muss mit dem Wisch dahingehn und ein Ticket holen.
(Bin ja net grad unbekannt) Das trifft auch auf das Bewerbungscenter zu.
Ich möchte nicht unbedingt, dass mir da Kunden über den weg laufen. Nicht wirklich Geschäfts fördernd.

Gegen die Bewerbungen auf Online-Basis oder auch per Post habe ich nichts einzuwenden, denn im Bewerbungscenter kann man lediglich die Sachen ausdrucken, aber für die Bewerbungsmappen und die Postwertzeichen muss ich selbst aufkommen, die erhalte ich dort nicht.

Mir geht es einfach nur darum, das ich verdonnert wurde in der EGV dieses Bewerbungscenter aufzusuchen, denn die leiten es weiter an mein SB, ob ich dort gewesen bin oder nicht.
Habe ich das Center nicht aufgesucht, verstoße ich gegen die Auflagen und schon hab ich die Arschkarte gezogen.
Deshalb muss das unbedingt in der EGV abgeändert werden, die mir per VA zugeschickt worden ist.

Nur wie mache ich das?
Gegen den VA anzustinken und eine Änderung zu erzielen
Am Ende
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#19

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns bekommt man im Jobclub auch die Mappe, Umschäge und Porto.

Ich denke mal, dass spätestens das SG diese Pflicht kippen wird. Es ist keine Obliegenheit, damit kann es auch keine Pflichtverletzung sein. Das JC kann dir das Bewerbungscenter als seine Leistungen dich zu unterstützen anbieten. Mehr nicht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#20

Beitrag von marsupilami »

Ich weiß immer noch nicht, ob Du "nur" die EGV vorliegen hast, die Du nicht unterschreiben willst oder ob man Dir bereits den VA zugeschickt hat.

Wenn das erst die EGV ist, dann mach entsprechend Änderungsvorschläge.


Wenn bereits der VA vorliegt, musst Du einen entsprechenden Widerspruch schreiben.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#21

Beitrag von germanempress »

Die EGV kam per VA am gleichen Tag, wie der Brief,
den ich im anderen Thema gepostet habe, weil er mir unterstellt,
ich wäre an seinem vorgeschlagenen Termin unentschuldigt fern geblieben.

Der wollte mir doch eh nur die EGV unterjubeln- warum sonst bestellt er mich nach einem Jahr erst wieder.
Am Ende
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#22

Beitrag von germanempress »

Ich würde so schreiben






Widerspruch gegen die EGV per Verwaltungsakt vom DATUM
Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom DATUM ein.

Die Erstattung der Bewerbungs- und Reisekosten ist im Verwaltungsakt nicht hinreichend aufgeführt.

Ebenso sind die Kosten für die geforderte Vorlage der Bewerbungsbemühungen nicht definiert.
Diese Kosten sind nicht im Regelsatz enthalten und haben erstattet zu werden.


Ich beantrage die aufschiebende Wirkung des Widerspruches nach §86a SGG.


Unterschrift:
Am Ende
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Eingliederungsvereinbarung muss Zusage zu Bewerbungskostenüb

#23

Beitrag von marsupilami »

Kann mal bitte jemand ab Posting #4 in einen anderen Thread verschieben?
Das gehört doch in den Hilfebereich!

Evtl. zu
http://alg-ratgeber.de/selbststandig-un ... t9564.html
anhängen oder zwischenreinschieben.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#24

Beitrag von marsupilami »

Widerspruch gegen die EGV per Verwaltungsakt vom DATUM
Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom DATUM ein.

Die Erstattung der Bewerbungskosten ist im Verwaltungsakt nicht aufgeführt.
Statt dessen verweisen Sie ohne Begründung auf die Nutzung Ihres "Offenen Bewerbungszentrums".
Aber auch bei Nutzung dieses Angebotes fallen Fahrtkosten an, die in dem oben genannten Verwaltungsakt keinerlei Berücksichtigung finden.

Ebenso sind die Kosten für die Fahrten zu den geforderten Vorlagen der Bewerbungsbemühungen nicht definiert.
Auch diese Kosten sind nach meiner Auffassung vom Jobcenter zu erstatten.

Ich beantrage die aufschiebende Wirkung des Widerspruches.
(Anmerkung: §§ in solchen Widersprüchen weglassen. Denn u.U. geht das vor Gericht und dann wird keine PKH gewährt, weil Du Dich ja mit den §§ auskennst.)


Signatur?
Muss das sein?
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Selbständige Aufstocker: Meldetermin contra Kundengespräch

#25

Beitrag von Tester »

Ich würde gleich am Anfang reinschreiben, dass dir die EGV erst per VA bekannt gemacht wurde, Du also keinerlei Chance hattest, die EGV mit deinem FM zu verhandeln.

Das mit drn mindestens 4 schriftliche würde ich auch widersprechen, was soll den so ein Quatsch, jemanden noch vorschreiben wollen, in welcher Form er sich zu bewerben hat? Führt nur zu dummen Aktionismus, indem man sich dann schriftlich bewirbt, obwohl evtl. in der Stellenbeschreibung ausdrücklich drin steht "nur online, etc".!
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“