Ich halte von diesen Argumentationen herzlich wenig. Denn das führt dazu, dass das JC meint, hier in irgendeiner Form eingreifen zu können.
Was hier gelaufen ist: JC hat die Betriebsausgaben gekürzt - und genau das ist unzulässig, egal, wie Ihr da argumentiert.
Der Spielraum des JC beschränkt sich hier darauf, evtl. einen Umweg als "Privatvergnügen" mit € 0,10/km als Einnahmen gegenrechnen zu können. Und damit ist für das JC das Ende der Fahnenstange erreicht.
Kürzung Kfz Betriebskosten nach Fahrtenbuchauswertung
Re: Kürzung Kfz Betriebskosten nach Fahrtenbuchauswertung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kürzung Kfz Betriebskosten nach Fahrtenbuchauswertung
Ich halte auch nix davon einzuknicken, dem JC fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Kürzung. Die möchten ihre scheinbare Machtbefugnisse auf Kosten der Leistungsberechtigten ausleben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kürzung Kfz Betriebskosten nach Fahrtenbuchauswertung
Hallo zusammen: Meine Frage:
Welche Fahrten muss das Amt anerkennen?
Fahrten zu PC/Büro weil am Wohnort keine Möglichkeit besteht.
Von Whg. zum Lager. (geht laut Anwalt nicht)
Vom Kunden zum Lager.(geht laut Anwalt)
Was wenn ich einen Kunden ins Lager bestell….muss ich dann erst noch zu einem anderen Kunden und dann ins Lager? (komisch)
Habe kaum Fahrten zum PC/Büro bis jetzt angegeben.
Wie lange geht das im Nachhinein?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
mfg
Welche Fahrten muss das Amt anerkennen?
Fahrten zu PC/Büro weil am Wohnort keine Möglichkeit besteht.
Von Whg. zum Lager. (geht laut Anwalt nicht)
Vom Kunden zum Lager.(geht laut Anwalt)
Was wenn ich einen Kunden ins Lager bestell….muss ich dann erst noch zu einem anderen Kunden und dann ins Lager? (komisch)
Habe kaum Fahrten zum PC/Büro bis jetzt angegeben.
Wie lange geht das im Nachhinein?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
mfg
Re: Kürzung Kfz Betriebskosten nach Fahrtenbuchauswertung
Meine Meinung:worker hat geschrieben: ↑Sa 28. Okt 2017, 12:02 Hallo zusammen: Meine Frage:
Welche Fahrten muss das Amt anerkennen?
Fahrten zu PC/Büro weil am Wohnort keine Möglichkeit besteht.
Von Whg. zum Lager. (geht laut Anwalt nicht)
Vom Kunden zum Lager.(geht laut Anwalt)
Was wenn ich einen Kunden ins Lager bestell….muss ich dann erst noch zu einem anderen Kunden und dann ins Lager? (komisch)
Habe kaum Fahrten zum PC/Büro bis jetzt angegeben.
Wie lange geht das im Nachhinein?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
mfg
von Whg zum Büro = Fahrt zur Arbeitsstelle = keine Betriebsfahrt
Generell, ich hatte so was vorm SG Aachen und nachfolgend vorm LSG NRW. LSG hat dazu nix gesagt (Vergleich) abwer zart angedeutet, dass es die Sichtweise des SG Aachen und des JC nicht für falsch hält = alles was zu Hause startet und/oder endet ist Fahrt zur Arbeitsstelle und damit keine Betriebsfahrt sonder im Wege der Einkommensbereinigung zu berücksichtigen, fällt da aber in den Grundfreibetrag.
Also fährt man immer erst ins Büro und von dort ins Lager und umgekehrt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kürzung Kfz Betriebskosten nach Fahrtenbuchauswertung
Falls der Grundfreibetrag "verbraucht" ist, z.B. durch Altersvorsorge (oder sonstige erlaubte Ausgaben, gibt es da welche?), wären die Fahrtkosten wohl voll als Einkommensbereinigung anrechnungsfähig.
Frage, wie wäre die Lage, wenn man einen Arbeitsplatz zu Hause einrichtet, z.B. einen Schreibtisch mit Rechner, sich morgens an den Rechner dran setzt und somit zu arbeiten beginnt (= 1. Arbeitsstätte), und dann fährt man eben von Arbeitsstätte 1 (Home-Office) zur Filiale?
Frage, wie wäre die Lage, wenn man einen Arbeitsplatz zu Hause einrichtet, z.B. einen Schreibtisch mit Rechner, sich morgens an den Rechner dran setzt und somit zu arbeiten beginnt (= 1. Arbeitsstätte), und dann fährt man eben von Arbeitsstätte 1 (Home-Office) zur Filiale?
Re: Kürzung Kfz Betriebskosten nach Fahrtenbuchauswertung
Nöö, dann geht JC davon aus, die jeweils erste "Stelle" ist Arbeitsplatz.
Das war die Konstellation beim SG Achen. eLB arbeiten im "Homeservice", also immer wechselnde Einsatzorte, etliche pro Tag. Und jeweils erste und letzt Fahrt wurde als Fahrt zum Arbeitsplatz angesetzt.
Das war die Konstellation beim SG Achen. eLB arbeiten im "Homeservice", also immer wechselnde Einsatzorte, etliche pro Tag. Und jeweils erste und letzt Fahrt wurde als Fahrt zum Arbeitsplatz angesetzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.