Bis jetzt ist es nur eine Meldung.
https://www.mdr.de/brisant/elternunterh ... n-100.html
Aktenzeichen hab ich nicht gefunden, da die Urteilsbegründung wohl noch nicht vorliegt.
Aber ich denke, es ist ein wichtiges - und nach meiner Auffassung richtiges - Urteil.
Die Gegenseite prüft latürnich ob sie das so annehmen werden oder nicht.
Es geht also evtl. in die 2. Runde.
Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Pflege-Unterhalt zahlen.
- marsupilami
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Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Pflege-Unterhalt zahlen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Pflege-Unterhalt zahlen.
Finde ich auch richtig. Sonst geht es bald weiter wie zB so
Zwei Lesben wollen ein Kind mittels Samenspender. Dieser ist später Pflegebedürftig. Schwups und so sucht man eben mal schnell seine Kinder damit diese für die Pflegekosten aufkommen.
Also ein sehr wichtiges Urteil und hoffentlich bleibt es dabei.
Zwei Lesben wollen ein Kind mittels Samenspender. Dieser ist später Pflegebedürftig. Schwups und so sucht man eben mal schnell seine Kinder damit diese für die Pflegekosten aufkommen.
Also ein sehr wichtiges Urteil und hoffentlich bleibt es dabei.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Pflege-Unterhalt zahlen.
In dem Artikel steht aber, das das Landratsamt das Urteil akzeptiert.marsupilami hat geschrieben: ↑Do 21. Jun 2018, 13:58
Die Gegenseite prüft latürnich ob sie das so annehmen werden oder nicht.
Es geht also evtl. in die 2. Runde.