http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=11143
Bitte zeiht aus dem Fred den Schluss, dass es besser ist, bei der Kommunikation mit dem JC "den Laien rauszuhängen". §§, Urteile etc. kennt der Laie nicht, tut er's doch, dann kann es ihm eben passieren, dass JC/SG sagt - Anwalt ist nicht nötig, und das wiederum heißt zumindest einmal, es wird hübsch häßlich billig für's JC. Wollen wir das etwa?
Hinzuziehung eines Anwalts
Hinzuziehung eines Anwalts
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Hinzuziehung eines Anwalts
Man kann nur hoffen, dass die Begründung auch zu den Rechtsantragsstellen durchdringt, die immer öfter den Beratungsschein verweigern. Ebenso wird sehr oft die PKH abgelehnt. Jedoch im Verfahren im Nachhinein bewilligt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hinzuziehung eines Anwalts
Koelsch hat geschrieben:http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=11143
Bitte zeiht aus dem Fred den Schluss, dass es besser ist, bei der Kommunikation mit dem JC "den Laien rauszuhängen". §§, Urteile etc. kennt der Laie nicht, tut er's doch, dann kann es ihm eben passieren, dass JC/SG sagt - Anwalt ist nicht nötig, ...
Nee, Koelsch, nicht unmittelbar: Auch wenn PKH bewilligt wurde, Klage aber nicht erfolgreich ist, braucht JC nicht zu zahlen. Nur ist in diesem Falle der Anwalt wegen seines Honorars abgesichert, er bekommt es dennoch von der Justizkasse bezahlt. Anderenfalls (bei Verweigerung von PKH) muss er sich an seinen Mandanten selber wenden.Koelsch hat geschrieben:... und das wiederum heißt zumindest einmal, es wird hübsch häßlich billig für's JC. Wollen wir das etwa?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!