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Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Fr 15. Aug 2014, 13:52
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 27. Aug 2014, 13:20
von Upstocker
Also da in meinem Fall das JC den Vergleich aus Mai bis heute nicht
ansatzweise umgesetzt hat, habe ich jetzt meinen Rechtsbeistand angewiesen, Zwangsgeld
gegen das JC zu beantragen. Mal schauen, wie es weitergeht.

Da hätte ich auch auf einen Beschluß vom Gericht warten können, den kann ich wenigstens
auch vollstrecken lassen.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: So 21. Sep 2014, 20:35
von Upstocker
Nachdem mein Sozialverband Ordnungsgeldandrohung für die Umsetzung des
Vergleichs aus Mai d. J. vor dem Sozialgericht beantragt hatte, hat das JC jetzt
Gesamtkapitulation angeboten. Nicht, weil man meine Rechtsaufassung teilt, sondern weil
kein Personal mehr da ist, das sich weiter mit den von mir eingelegten Rechtsmitteln beschäftigen kann.
Nicht nur die Vergleiche sollen kurzfristig erfüllt werden,
die Einkommensanrechnung für den Dienstwagen mit Regelsatzanteil für Mobilität soll
auch für die noch offenen Verfahren Anwendung finden. Letzte Woche ist dann schon
eine grössere Nachzahlung auf meinem Bankkonto gelandet. Die Änderungsbescheide stehen noch
aus. Die müssen natürlich noch von mir überprüft werden.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: So 21. Sep 2014, 20:41
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: So 21. Sep 2014, 21:51
von Pegasus
:jumpi: aber auch die Änderungsbescheide gut prüfen.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mo 20. Okt 2014, 13:10
von Upstocker
Das Geld habe ich nun schon seit einem Monat. Die Bescheide immer noch nicht.
Ich kann nicht prüfen, ob alles richtig ist.
Vielleicht muß ich dafür noch einen Ordnungsgeldantrag stellen.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mo 20. Okt 2014, 13:18
von Koelsch
"Zart" nachfragen würde ich schon mal.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Di 11. Nov 2014, 14:12
von Upstocker
Auf Nachfrage meines vertretungsberechtigten Sozialverbandes hat das JC vor 3 Wochen gemeint, das ich die Bescheide in Kürze erhalten werde. Dafür hängt man sich jetzt an den Kosten auf, die mir der Verband satzungsgemäß für die Vertretung vor den Sozialgerichten in Rechnung gestellt hat. Wir sollen nachweisen...erklären...das...und überhaupt...Kosten entstanden sind.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Di 11. Nov 2014, 14:18
von Koelsch
Guckt mal hier http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1742/ das erste Urteil - ganz frisch und dürfte helfen.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 19. Nov 2014, 09:51
von Upstocker
Habe mit dem Sozialverband gesprochen, zwischenzeitlich ist die erste "Tranche" für
die Verfahrenskosten auf dessen Konto eingelaufen. Die Bescheide sind jetzt auch gekommen. Man hatte vergessen, mir das mitzuteilen. Der "Rest" von dem hier noch die Rede ist, sollte auch bald eintreffen.
Es sei ja erst 2 1/2 Wochen her, daß das JC "erinnert" wurde. Also weiter warten.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 17:46
von Upstocker
Auf "den Rest" der zu erstattenden Verfahrenskosten aus den Gerichtsverfahren von Mai 2014 warte ich seit weiteren 7 Wochen immer noch. Wenn das Geld nicht bis zum 12. Januar eingetrudelt ist, geht es wieder vor Gericht. Steuerzahler hat's ja.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 16:36
von modusone
Hallo erstmal,
bin der Neue hier und wollte mal meinen Senf zu der oben angegebenen Thematik dazutun.
Wir ( Ich, meine Frau und 3 Kinder) beziehen seit Januar 2015 unterstützende Leistungen nach SGB 2.
Dies wurde leider nötig, da mein Chef, seit ich 2005 in der Firma angefangen habe, sich außerstande sieht mein
Gehalt etwas anzuheben und wir nun endlich nicht mehr mit dem erwirtschafteten Geld auskommen. So weit so gut.
Leider hat sich das JC trotz meines Hinweises auf die oben genannte Wissensdatenbank der Arbeitsagentur sowie auf das mittlerweile rechtskräftige Urteil des SG Sachsen (S 29 AS 3431/10) nicht davon abhalten lassen mir für den auch privat zu nutzenden Firmenwagen 372.- € ( 1% von 30.000 Neuwert 300.- + 72.- für Kilometer) geldwerten Vorteil komplett als Einkommen anzurechnen. Auch ein Widerspruch führte erwartungsgemäß nicht zum erwünschten Ergebnis. Weshalb wir jetzt vor dem SG klagen werden. Der große Witz dabei ist meines Erachtens, das ein Blinder mit dem Krückstock eigentlich sehen müsste, das es nicht sein kann, das bei einem vom JC errechneten Bedarf ( Meines Wissens das "Existenzminimum") in Höhe von 2530.- zuzügl. 330.- Freibetrag wegen Vollzeitarbeit uns tatsächlich nur
2300.- netto inkl. Kindergeld zur Verfügung stehen.

Werde weiter darüber berichten. Eigentlich wollen wir es bis zum Ende durchziehen, damit es ein abgeschlossenes Verfahren samt Urteil gibt, auf das sich dann auch andere berufen können. Hoffe wir halten solange durch.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 16:45
von Koelsch
Viel Erfolg, und halt uns auf dem Laufenden

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 10. Jun 2015, 23:46
von Upstocker
modusone hat geschrieben: Eigentlich wollen wir es bis zum Ende durchziehen, damit es ein abgeschlossenes Verfahren samt Urteil gibt, auf das sich dann auch andere berufen können. Hoffe wir halten solange durch.
Tach.
Falls es hilft:
Ich habe mich im Mai 2014 vor dem SG Osnabrück in den Verfahren S 37 AS 725/13 und S 37 AS 212/14 mit dem
Landkreis dahingehend verglichen, das nur die Mobilitätspauschale aus dem Regelsatz für eine erwachsene Einzelperson
für die Firmenwagennutzung angerechnet wird.

Aus dem Sitzungsprotokoll v. 15. Mai 2014:

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Beklagte bei der Berechnung für die endgültigen
Bescheide von einem Einkommen entsprechend der sich aus den Gehaltsbescheinigung ergebenen
Auszahlungsbeträge ausgeht zuzüglich eines Betrags in Höhe von 24,07 Euro (private Nutzung eines
Dienstwagens, Einkommen entsprechend § 2 Abs. 4 ALG II Verordnung).

Ich habe später mal in die ALG II Verordnung reingelesen und festgestellt, das der Abs. 4 des §2 schon vor
Ewigkeiten gestrichen wurde. Ich denke, hier war eher §2 Abs. 6 der Verordnung gemeint.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 08:59
von modusone
Ja genau das hatte ich der netten Dame vom JC schon bei Antragsstellung mitgeteilt.
Als dann der Bescheid kam, bin ich fast nach hinten gekippt. Da mir die Vertretung ausgerechnet
hatte das wir einen Anspruch von ca. 500.- Euro haben und im Bescheid dann nur knapp 150.- Euro rauskamen.
Auf Nachfrage wurde die Dame dann sehr schnippisch und wusste sofort worauf mein Anruf abzielte und meinte
Sie hätte das alles schon mit ihrer Rechtsabteilung abgesprochen ich könnte ja einen Widerspruch einlegen.
Haben wir dann auch sofort gemacht. Zusätzlich sind wir noch zum Leiter der Behörde gegangen der nur lapidar meinte
sie wären ja das Jobcenter und ihn würde nicht interessieren was die Arbeitsagentur zu dem Sachverhalt meint.

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 09:11
von Upstocker
modusone hat geschrieben:ihn würde nicht interessieren was die Arbeitsagentur zu dem Sachverhalt meint.
Immerhin weißt du nun, woran du bist. Um das zu begreifen, habe ich monatelang Schriftwechsel mit dem Verein gehabt. Der hat dann zwar so nach Art der Salamitaktik hier und da Zugeständnisse gemacht, wollte aber zuletzt immer noch den steuerlichen Verkehrswert für die Anfahrt zur Arbeit lt. Lohnzettel als Einkommen anrechnen + 24,07 Euro für die Privatnutzung, zusammen immer noch ein dreistelliger Betrag. Total behämmert. Ein Aufwandsposten (Werbungskosten) kann ja nun nicht auch eine Einkommensquelle sein.

Der Treppenwitz ist doch, das der Eintrag in der WDB überhaupt nur wegen des Urteils des
SG Dresden entstanden ist.

Naja, euer JC will eben verklagt werden. Durchhalten. :Daumen:

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 11:47
von modusone
:arge:

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Di 4. Apr 2017, 13:56
von Upstocker
Zwischenzeitlich gab es neue Urteile u. a. vom LSG Halle (Sachsen-Anhalt) und LSG Baden-Würtemberg (23.02.2016 - L 9 AS 2108/13) zu dem Sachverhalt (Entscheidung aus Halle in Revision vor dem BSG).
Habe im Dezember Überprüfungsantrag bis 01/2015 gestellt und auf die beiden Urteile verwiesen. Jetzt wurde dem auch entsprochen. Gibt also etwas Taschengeld zu Ostern, weil mir dafür bisher immer der Mobilitätsanteil aus dem Regelsatz als Einkommen angerechnet wurde. :D

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 13:23
von tigerlaw
:Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

:tiger:

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Mi 5. Apr 2017, 13:33
von Pegasus
:jumpi:

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 13:57
von Upstocker
Danke für den Zuspruch. Ich vergaß zu erwähnen, daß JC die neue Regelung, analog zu meinem Ü-Antrag, auch gleich auf meinen jüngsten WBA angewandt hat. :D
Jetzt muß ich nur noch die kommenden, entgültigen Bescheide ab 2016 (bekomme immer vorläufige Bescheide) mit Argusaugen verfolgen. ;-)

Re: 1%-Regelung Dienstwagen

Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 15:00
von Koelsch
Also immer schön :brilleputzen1: