LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen

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marsupilami
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LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen

#1

Beitrag von marsupilami »

Das JC bestimmt jetzt, was eine Klassenfahrt ist und was nicht?

:Daumenhoch: an das LSG das dem JC da auf die Finger geklopft hat.

Vor allem deshalb bemerkenswert, weil ja die sächsischen SG's und LSG sich ja sonst nicht so in der Art hervortun.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Einer aus unserer Ini hat ja auch geklagt. Die Tochter sollte mit anderen Schülern der Schule, aber eben nicht der ganzen Klasse, eine Fahrt nach Auschwitz machen. JC war der Meinung, dass dies keine Klassenfahrt sei. Die Justiz sagt: ist ne Klassenfahrt.

Und nun kommt das JC auf ganz besondere Tricks:
1. ist das Geld aus dem Regelsatz vorzustrecken.
2. bekommt man das nicht als Bargeld zurück, sondern es kommt ein Gutschein für die Schule. Mangels Konto kann die Schule diesen aber nicht annehmen.
Die kommunale Handlungsanweisung sagt eindeutig: Bargeld an die Eltern.
Ja wat denn nun? Schrapps du hast den Hut verloren?
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Emmaly
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Re: LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen

#3

Beitrag von Emmaly »

Unsere Kommune hat Sachleistungen und eben die Überweisung an die Schule/Klasse vorgeschrieben. Doch wer dann in Vorleistung geht und die Unterlagen vorlegt, der bekommt die Leistung erstattet.
Gleiches beim Essengeldzuschuß.
LG Emmaly
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