Das JC bestimmt jetzt, was eine Klassenfahrt ist und was nicht?
an das LSG das dem JC da auf die Finger geklopft hat.
Vor allem deshalb bemerkenswert, weil ja die sächsischen SG's und LSG sich ja sonst nicht so in der Art hervortun.
LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen
- marsupilami
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LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen
Einer aus unserer Ini hat ja auch geklagt. Die Tochter sollte mit anderen Schülern der Schule, aber eben nicht der ganzen Klasse, eine Fahrt nach Auschwitz machen. JC war der Meinung, dass dies keine Klassenfahrt sei. Die Justiz sagt: ist ne Klassenfahrt.
Und nun kommt das JC auf ganz besondere Tricks:
1. ist das Geld aus dem Regelsatz vorzustrecken.
2. bekommt man das nicht als Bargeld zurück, sondern es kommt ein Gutschein für die Schule. Mangels Konto kann die Schule diesen aber nicht annehmen.
Die kommunale Handlungsanweisung sagt eindeutig: Bargeld an die Eltern.
Ja wat denn nun? Schrapps du hast den Hut verloren?
Und nun kommt das JC auf ganz besondere Tricks:
1. ist das Geld aus dem Regelsatz vorzustrecken.
2. bekommt man das nicht als Bargeld zurück, sondern es kommt ein Gutschein für die Schule. Mangels Konto kann die Schule diesen aber nicht annehmen.
Die kommunale Handlungsanweisung sagt eindeutig: Bargeld an die Eltern.
Ja wat denn nun? Schrapps du hast den Hut verloren?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: LSG FSS - L 3 1200 AS/13 - Klassenfahrt ist zu übernehmen
Unsere Kommune hat Sachleistungen und eben die Überweisung an die Schule/Klasse vorgeschrieben. Doch wer dann in Vorleistung geht und die Unterlagen vorlegt, der bekommt die Leistung erstattet.
Gleiches beim Essengeldzuschuß.
Gleiches beim Essengeldzuschuß.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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