Aufrechnung Mietkaution

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Koelsch
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Aufrechnung Mietkaution

#1

Beitrag von Koelsch »

http://www.alg-ratgeber.de/topic-t13082.html

Die ticken nicht ganz sauber in Essen. Durch Abzug von der Regelleistung Anreize schaffen, pfleglich mit der Wohnung umzugehen. :angel:

Also prophylaktische Maßnahmen gegen unwirtschaftliches Verhalten. Das die damalige Ministerin sich nicht entblödete, so was in die Begründung zu bringen, wundert nicht. Aber das ein Gericht das schluckt verwundert. Das ist eine klare Abkehr von der Systematik des SGB II.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Aufrechnung Mietkaution

#2

Beitrag von tigerlaw »

Ich habe gerade eine ER-Sache durchsetzen können: JC wollte keine Barkaution geben, Leistungsempfägenger solle sich bei GEWOGE oder Dt. Annington eine Wohnung suchen.

Im ER-Antrag hatte ich bereits angekündigt, gegen eine Kaution zur Verrechnung Widerspruch einzulegen. JC sagte in seinem "Einknick-Brief", dass uns dies natürlichh offen stehe.

Also denn ...

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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