http://www.alg-ratgeber.de/post315440.html#p315440
Da muss sich der Gesetzgeber doch mal fragen, ob man Gesetze nicht "auslegungsresistent" gestalten kann, oder ob man nach offensichtlich gesetzwidrigen Urteilen der obersten Gerichte nicht endlich zu Nachbesserungen schreiten kann. Und zwar pronto!
Kritik am BAG Mehrfachbefristung von Arbeitserträgen
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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