Keine Überprüfungsverpflichtung für Leistungsbezieher

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quinky
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Keine Überprüfungsverpflichtung für Leistungsbezieher

#1

Beitrag von quinky »

Hi,
aus einem Urteil (SG Braunschweig S 18 AS 1463/08 v. 17.2.09)

Es geht um die Überprüfungsverpflichtung von ALGII-Bescheiden, wenn der Fehler erst später auffällt.

Besonders der letzte Abschnitt dieses Urteils ist für viele vielleicht interessant. Es geht um den Vertrauensschutz nach § 45 SGB X.

Text:

Wenn Leistungsbezieher allen ihren Pflichten nachkommen, besteht keine Verpflichtung, die Behörde auf Richtigkeit ihrer Gewährung hin zu kontrollieren. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der wenig aussagekräftigen, überwiegend aus Satzbausteinen bestehenden Begründung der Bescheide sowie für die Bescheide angehängten, für den Laien unverständlichen Berechnungsbögen. Es kann von sozialrechtlich ungebildeten Laien nicht erwartet werden, die Berechnungsbögen von ALGII-Bescheiden zu lesen und dort Unrichtigkeiten zu erkennen, die offenbar selbst den sozialrechtlich geschulten Sachbearbeitern über einen längeren Zeitraum nicht aufgefallen sind.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Keine Überprüfungsverpflichtung für Leistungsbezieher

#2

Beitrag von Koelsch »

quinky hat geschrieben:....den sozialrechtlich geschulten Sachbearbeitern....
Ob diese Aussage in allen Fällen richtig ist. :kopfkratz: :kopfkratz:

Aber ansonsten geht das Urteil ja in eine ähnliche Richtung, die schon etliche Gerichte vorgegeben hatten. Man darf an die Überprüfungspflichten des ALG II Beziehers keine "überspannten" Anforderungen stellen. Die Braunschweiger Richter finden aber dazu mal eine unjuristisch klare Ausdrucksweise: Wenn's der SB nicht versteht, dann brauchts der "Hartzi" erst recht nicht zu verstehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Keine Überprüfungsverpflichtung für Leistungsbezieher

#3

Beitrag von Günter »

Hab das Urteil komplett eingestellt

http://www.alg-ratgeber.de/f27t1334-sg- ... tml?hilit=
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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torta
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Re: Keine Überprüfungsverpflichtung für Leistungsbezieher

#4

Beitrag von torta »

Ich hab jetzt einen Knoten im Sehnerv vom Lesen.
Aber es geht in die richtige Richtung.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
mamaruth
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Re: Keine Überprüfungsverpflichtung für Leistungsbezieher

#5

Beitrag von mamaruth »

Guten Abend, Günter, das Urteil könnte doch für mich sehr wichtig sein, vor allem wegen der Überprüfungs-Pflicht, die die Argen einem afbrummen, : Sie hätten wissen müssen!
Bei nächster Gelegenheit werde ich mal ein paar Sätze zitieren, aber die kommen sicher wieder mit dem Argument: das gilt nicht für Baden-Württemberg, meine Arge , GAL ist auch bekannt dafür, dass sie gerne mal solche Urteile nicht akzeptiert, aber ich werde denen mal Beine machen. Danke

Liebe Grüsse , mamaruth :bravo: :arge:
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Günter
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Re: Keine Überprüfungsverpflichtung für Leistungsbezieher

#6

Beitrag von Günter »

Ich drücke dir die Daumen. :Daumen: viel Glück :Daumen:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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