BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben "400-Euro-Regel"

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Olivia Cole
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BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben "400-Euro-Regel"

#1

Beitrag von Olivia Cole »

Was bedeutet das Urteil für uns Aufstocker? Ich verstehe das Urteil leider nicht, bin keine Juristin... keinen Plan, was das jetzt heisst. (Können wir jetzt einfach pro Monat 100 Euro mehr absetzen von den Kosten? Schön wärs - sicher nicht.)
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Koelsch
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Re: BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben "400-Euro-Regel"

#2

Beitrag von Koelsch »

Aus solchen "Vorberichten" lässt sich nur einiges erahnen.

Ich habe in der Vergangenheit schon einige Mal beobachtet, dass JC sich bei selbstständigen Aufstockern hingegangen ist, und statt der tatsächlichen Betriebsausgaben auf den "Grundfreibetrag" verwiesen hat. Höhere Ausgaben seien nur anzuerkennen, wenn der Gewinn über € 400 läge.

Diesen Quatsch hat das BSG jetzt offensichtlich gestoppt und klar gemacht:

Diese € 400 Grenze gilt für Aufwendungen, die im Wege der Einkommenbereinigung, also nach der Gewinnermittlung, vom Gewinn abzusetzen sind, wie z.B. Altersvorsorge, Fahrtkosten zur Betriebsstätte etc.

Für die klassischen Betriebsausgaben aber gilt das nicht. Und es hat klargemacht - als Betriebsfahrzeug kann man nicht auf "Superkleinstwagen" verwiesen werden, untere Mittelklasse ist ok.

Man muss mal das komplette Urteil sehen, ob da noch mehr "Gutes" drin steht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
peter-55
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Re: BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben "400-Euro-Regel"

#3

Beitrag von peter-55 »

Da zu , alle Firmen - Ausgaben die eine Firma tätigt sind Firmenausgaben ,
das ging ganz klar aus der mündlichen Verhandlung hervor .

Peter
Olivia Cole
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Re: BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben "400-Euro-Regel"

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Wunderbar. Das scheint ein vernünftiges Urteil zu sein. Denn die tatsächlichen Kosten schwanken ja je nach Business ganz erheblich, vor allem der Materialeinkauf, die Werbungskosten und die sog. "sonstigen Kosten", bei mir zum Beispiel allein letztere immer ein dreistelliger monatlicher Betrag im unteren Bereich.

Das gibt auch Hoffnung, dass wenn sich jetzt ein Gericht damit befasst nicht plötzlich die Regierung alles über den Haufen wirft und damit jahrelange Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex "mülleimert" (Stichwort Befristung der Selbständigkeit). Aber das ist Off-Topic hier in diesem Thread und ich habe ja in einem anderen Thread versprochen, mich zu bessern und thematisch nicht abzuschweifen.

Meinten die eigentlich 400 € Gewinn pro Monat oder pro BWZ?
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Koelsch
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Re: BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben "400-Euro-Regel"

#5

Beitrag von Koelsch »

Mit Sicherheit pro Monat
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Olivia Cole
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Re: BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben "400-Euro-Regel"

#6

Beitrag von Olivia Cole »

Au weia. Dann wäre ja theoretisch fast jeder Aufstocker davon betroffen (gewesen), da lt. Statistik ca. 85% aller Aufstocker einen Gewinn unter 400 € mtl. erzielen sollen. Hoffentlich präzisiert das Urteil eine faire und gerechte Rechtslage! (Was für ein Irrsinn, dass ein Gericht eine "gerechte Rechstlage" präzisieren muss... da hätte der Gesetzgeber gleich richtig arbeiten und ein klares Gesetz erlassen sollen. Stopp Themenabschweifung.)
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