Endrenovierung

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kleinchaos
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Endrenovierung

#1

Beitrag von kleinchaos »

Zu dem gestern gefällten Urteil des BGH http://www.alg-ratgeber.de/f30t1358-bgh ... tml?hilit= hab ich mal ne Frage für meine Nichte.
Sie ist mit ihrem Freund zusammengezogen, nun soll bald Wohnungsübergabe sein.
Im Mietvertrag sind die bekannten starren Fristen zu Schönheitsreparaturen, also unwirksam.
Sie wohnte 2,5 Jahre in der Wohnung, war auch nicht so oft da, da durch Ausbildung oft in anderen Orten und am WE oft beim Freund.
Nun sagt die Wohnungswirtschafterin, dass sie alles komplett renovieren muss. Rundrum Rauhfaser weiss. Im Mietvertrag steht auch die Klausel zur Endrenovierung, die allerdings konkretisiert. (Der BGH hat ja vor paar Tagen erst die unkonkrete Forderung in vielen Mietverträgen als nichtig erklärt). Daraus ergibt sich ein prozentuales Erstattungsgefüge, nach Jahren seit der letzten Renovierung. Dieser Zeitraum wird von den (starren und ungültigen) Fristen aus dem Mietvertrag vorgegeben.

Wie soll sie sich nun verhalten? Die Wohnung ist durchaus nicht abgewohnt, und in der "Vorbegehung" hat sich die Wohnungswirtschafterin schon ganz klar dahingehend geäußert, dass sie am liebsten eine komplette Sanierung der Wohnung hätte. Unter anderem bemängelte sie die unebene Decke. Nun, das liegt im Verschulden des Betonplattenherstellers.
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Günter
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Re: Endrenovierung

#2

Beitrag von Günter »

Stell doch mal bitte die genaue Formulierung aus dem Mietvertrag rein.

Was du mit
Im Mietvertrag steht auch die Klausel zur Endrenovierung, die allerdings konkretisiert.
meinst, verstehe ich nicht.
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kleinchaos
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Re: Endrenovierung

#3

Beitrag von kleinchaos »

Die Formulierung (aus dem Gedächtnis):

30% je Jahr bei Küche und Bad (man SOLL alle 3 Jahre renovieren)
15 bis 20% je Jahr bei den übrigen Räumen (SOLL man max nach 6 Jahren renovieren)
wäre der Erstattungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter.

Auf deutsch: Wenn man 1 Jahr in der Wohnung gelebt hat, dann kann der Vermieter renovieren (lassen), aber der Mieter soll 45% der Kosten aufgedrückt bekommen.
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kleinchaos
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Re: Endrenovierung

#4

Beitrag von kleinchaos »

http://www.kostenlose-urteile.de/newsse ... &view=7269
dieses Urteil meine ich.
Allerdings handelt es sich im Mietvertrag nicht um eine Individualklausel, sondern ist standardmäßg vorgegeben.
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Günter
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Re: Endrenovierung

#5

Beitrag von Günter »

Die Formulierung kommt nach meiner Rechtsauffassung einer starren Fristenreglung gleich, da der Mieter zur Renovierung unabhängig vom tatsächlichen Zustand verpflichtet wird.

Ich würde der Verwaltung unter Berufung auf das Urteil die Kosten der Renovierung mitteilen und sie auffordern dem Mieter den entsprechenden Auftrag schriftlich zu erteilen. Damit ein Rechtsstreit über die Bezahlung vermieden wird.
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Günter
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Re: Endrenovierung

#6

Beitrag von Günter »

Falls dui dieses hier meinst, das ist die Überrumpelung im Abnahmeprotokoll.
Eine Renovierungspflicht folgt jedoch aus der Endrenovierungsvereinbarung in Nr. 6 des Wohnungsübergabeprotokolls, sofern es sich dabei, wie vom Berufungsgericht angenommen, um eine Individualvereinbarung handelt.
Das hat nix mit dem Mietvertrag zu tun.
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kleinchaos
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Re: Endrenovierung

#7

Beitrag von kleinchaos »

Eben, diese Bindung an die (inzwischen rechtsunwirksamen) starren Fristen ist mir auch aufgefallen. Und ich denk mal, da hat meine Nichte gute Karten.

Die Endrenovierungspflicht steht im Mietvertrag. Wohnungsübergabeprotokoll muss ich nachfragen. Sie hatte die Wohnung damals unrenoviert (in einem entsetzlichen Zustand) übernommen und dafür einen Monat mietfrei erhalten
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Seti
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Re: Endrenovierung

#8

Beitrag von Seti »

Bei uns steht nix über Endrenovierung drin. Nur diese Fristen .

Würde es dann heißen wen wir ausziehen uns an die Fristen gehalten haben wir net Endrenovieren müssen ?

Sorry ich bekomme heute die Augen nicht richtig auf
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Günter
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Re: Endrenovierung

#9

Beitrag von Günter »

Die Fristen sind nichtig, damit gilt die gesetzliche Regelung
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

Der Vermieter hat den Zustand der Mietsache zu erhalten.
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Seti
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Re: Endrenovierung

#10

Beitrag von Seti »

Das heißt wen wir ausziehen und Wohnung ist noch Top brauchen wir den Pinsel net schwingen ?
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Günter
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Re: Endrenovierung

#11

Beitrag von Günter »

Auch wenn die Wohnung nicht top ist. Ihr braucht auch die Zwischenrenovierungen nicht. Das ist ungesetzlich und damit Aufgabe des Vermieters.

Salvatorische Klausel.

http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel
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Seti
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Re: Endrenovierung

#12

Beitrag von Seti »

Ich hab das jetzt so verstanden , machen wir es net und Vermieter streicht müssen wir ein Teil der Kosten tragen Oder ?
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Re: Endrenovierung

#13

Beitrag von kleinchaos »

Nee, muss der Vermieter zahlen. Machst du es, dann muss der Vermieter dir noch was rausrücken.
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Re: Endrenovierung

#14

Beitrag von Seti »

Echt jetzt , na das ist ja klasse.

Wir haben zwar ein Protokoll bekommen bei Wohnungsübergabe aber wie gesagt im Mietvertrag steht nix drin
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Re: Endrenovierung

#15

Beitrag von Emmaly »

Rundrum Rauhfaser weiss.
Das wäre eine Forderung, der sie nicht nachkommen muss.

Wenn sie helle Wände hinterlässt, dann dürfte das reichen.
LG Emmaly
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Re: Endrenovierung

#16

Beitrag von Günter »

Seti hat geschrieben:Echt jetzt , na das ist ja klasse.

Wir haben zwar ein Protokoll bekommen bei Wohnungsübergabe aber wie gesagt im Mietvertrag steht nix drin
Habt ihr euch in dem Protokoll verpflichtet die Renovierung zu übernehmen?

Schreib mal bitte den genauen Wortlaut.
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Re: Endrenovierung

#17

Beitrag von Seti »

Übergabeprotokoll

Die Wohnung.... , wird heute an Mieter übergeben.

Die Wohnung wird in frisch renoviertem Zustand übergeben. Sämlichte Decken und Wände wurden neu tapiert und gestrichen.

Der Fußboden in der gesamten Wohnung ( mit Ausnehme Bad, Küche und Vorratsraum ) wurden mit einem neuen Laminatboden ausgestattet.

Der Mieter erhält folgende Schlüssel.


Mieter Vermieter
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Re: Endrenovierung

#18

Beitrag von Günter »

Das heißt für mich der Vermieter bestätigt, ihr habt eine komplett Renovierung durchgeführt.

Jetzt benötigen wir nach den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag.

Wenn sich herausstellt, ihr wart zur Renovierung nicht verpflichtet, dann könnt ihr den Vermieter zur Kasse bitten.
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Re: Endrenovierung

#19

Beitrag von Seti »

Ich scann das Ding mal ein.
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Re: Endrenovierung

#20

Beitrag von Seti »

Günter hat geschrieben:Das heißt für mich der Vermieter bestätigt, ihr habt eine komplett Renovierung durchgeführt.

Jetzt benötigen wir nach den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag.

Wenn sich herausstellt, ihr wart zur Renovierung nicht verpflichtet, dann könnt ihr den Vermieter zur Kasse bitten.

Die Renovierung hat der Vormieter übernommen. Das Übergabe Protokoll wurde überreicht beim unterschreiben des Mietvertrags. Also beim Einzug.
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Re: Endrenovierung

#21

Beitrag von Günter »

Ach sorry, ich blöd :verlegen:

Ihr habt eine renovierte Wohnung übergeben bekommen. Ich war jetzt auf die alte Wohnung beim Auszug fixiert.
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Re: Endrenovierung

#22

Beitrag von Seti »

Genau jetzt hast Du's.Is doch nicht schlimm wir sind alle bloss Menschen

Das wir auch eine renovierte Wohnung beim Auszug übergeben müssen steht nirgends :mrgreen:
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