Endrenovierung
- kleinchaos
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Endrenovierung
Zu dem gestern gefällten Urteil des BGH http://www.alg-ratgeber.de/f30t1358-bgh ... tml?hilit= hab ich mal ne Frage für meine Nichte.
Sie ist mit ihrem Freund zusammengezogen, nun soll bald Wohnungsübergabe sein.
Im Mietvertrag sind die bekannten starren Fristen zu Schönheitsreparaturen, also unwirksam.
Sie wohnte 2,5 Jahre in der Wohnung, war auch nicht so oft da, da durch Ausbildung oft in anderen Orten und am WE oft beim Freund.
Nun sagt die Wohnungswirtschafterin, dass sie alles komplett renovieren muss. Rundrum Rauhfaser weiss. Im Mietvertrag steht auch die Klausel zur Endrenovierung, die allerdings konkretisiert. (Der BGH hat ja vor paar Tagen erst die unkonkrete Forderung in vielen Mietverträgen als nichtig erklärt). Daraus ergibt sich ein prozentuales Erstattungsgefüge, nach Jahren seit der letzten Renovierung. Dieser Zeitraum wird von den (starren und ungültigen) Fristen aus dem Mietvertrag vorgegeben.
Wie soll sie sich nun verhalten? Die Wohnung ist durchaus nicht abgewohnt, und in der "Vorbegehung" hat sich die Wohnungswirtschafterin schon ganz klar dahingehend geäußert, dass sie am liebsten eine komplette Sanierung der Wohnung hätte. Unter anderem bemängelte sie die unebene Decke. Nun, das liegt im Verschulden des Betonplattenherstellers.
Sie ist mit ihrem Freund zusammengezogen, nun soll bald Wohnungsübergabe sein.
Im Mietvertrag sind die bekannten starren Fristen zu Schönheitsreparaturen, also unwirksam.
Sie wohnte 2,5 Jahre in der Wohnung, war auch nicht so oft da, da durch Ausbildung oft in anderen Orten und am WE oft beim Freund.
Nun sagt die Wohnungswirtschafterin, dass sie alles komplett renovieren muss. Rundrum Rauhfaser weiss. Im Mietvertrag steht auch die Klausel zur Endrenovierung, die allerdings konkretisiert. (Der BGH hat ja vor paar Tagen erst die unkonkrete Forderung in vielen Mietverträgen als nichtig erklärt). Daraus ergibt sich ein prozentuales Erstattungsgefüge, nach Jahren seit der letzten Renovierung. Dieser Zeitraum wird von den (starren und ungültigen) Fristen aus dem Mietvertrag vorgegeben.
Wie soll sie sich nun verhalten? Die Wohnung ist durchaus nicht abgewohnt, und in der "Vorbegehung" hat sich die Wohnungswirtschafterin schon ganz klar dahingehend geäußert, dass sie am liebsten eine komplette Sanierung der Wohnung hätte. Unter anderem bemängelte sie die unebene Decke. Nun, das liegt im Verschulden des Betonplattenherstellers.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Endrenovierung
Stell doch mal bitte die genaue Formulierung aus dem Mietvertrag rein.
Was du mit
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meinst, verstehe ich nicht.Im Mietvertrag steht auch die Klausel zur Endrenovierung, die allerdings konkretisiert.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Endrenovierung
Die Formulierung (aus dem Gedächtnis):
30% je Jahr bei Küche und Bad (man SOLL alle 3 Jahre renovieren)
15 bis 20% je Jahr bei den übrigen Räumen (SOLL man max nach 6 Jahren renovieren)
wäre der Erstattungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter.
Auf deutsch: Wenn man 1 Jahr in der Wohnung gelebt hat, dann kann der Vermieter renovieren (lassen), aber der Mieter soll 45% der Kosten aufgedrückt bekommen.
30% je Jahr bei Küche und Bad (man SOLL alle 3 Jahre renovieren)
15 bis 20% je Jahr bei den übrigen Räumen (SOLL man max nach 6 Jahren renovieren)
wäre der Erstattungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter.
Auf deutsch: Wenn man 1 Jahr in der Wohnung gelebt hat, dann kann der Vermieter renovieren (lassen), aber der Mieter soll 45% der Kosten aufgedrückt bekommen.
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Re: Endrenovierung
http://www.kostenlose-urteile.de/newsse ... &view=7269
dieses Urteil meine ich.
Allerdings handelt es sich im Mietvertrag nicht um eine Individualklausel, sondern ist standardmäßg vorgegeben.
dieses Urteil meine ich.
Allerdings handelt es sich im Mietvertrag nicht um eine Individualklausel, sondern ist standardmäßg vorgegeben.
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Re: Endrenovierung
Die Formulierung kommt nach meiner Rechtsauffassung einer starren Fristenreglung gleich, da der Mieter zur Renovierung unabhängig vom tatsächlichen Zustand verpflichtet wird.
Ich würde der Verwaltung unter Berufung auf das Urteil die Kosten der Renovierung mitteilen und sie auffordern dem Mieter den entsprechenden Auftrag schriftlich zu erteilen. Damit ein Rechtsstreit über die Bezahlung vermieden wird.
Ich würde der Verwaltung unter Berufung auf das Urteil die Kosten der Renovierung mitteilen und sie auffordern dem Mieter den entsprechenden Auftrag schriftlich zu erteilen. Damit ein Rechtsstreit über die Bezahlung vermieden wird.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Endrenovierung
Falls dui dieses hier meinst, das ist die Überrumpelung im Abnahmeprotokoll.
Das hat nix mit dem Mietvertrag zu tun.Eine Renovierungspflicht folgt jedoch aus der Endrenovierungsvereinbarung in Nr. 6 des Wohnungsübergabeprotokolls, sofern es sich dabei, wie vom Berufungsgericht angenommen, um eine Individualvereinbarung handelt.
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Re: Endrenovierung
Eben, diese Bindung an die (inzwischen rechtsunwirksamen) starren Fristen ist mir auch aufgefallen. Und ich denk mal, da hat meine Nichte gute Karten.
Die Endrenovierungspflicht steht im Mietvertrag. Wohnungsübergabeprotokoll muss ich nachfragen. Sie hatte die Wohnung damals unrenoviert (in einem entsetzlichen Zustand) übernommen und dafür einen Monat mietfrei erhalten
Die Endrenovierungspflicht steht im Mietvertrag. Wohnungsübergabeprotokoll muss ich nachfragen. Sie hatte die Wohnung damals unrenoviert (in einem entsetzlichen Zustand) übernommen und dafür einen Monat mietfrei erhalten
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Re: Endrenovierung
Bei uns steht nix über Endrenovierung drin. Nur diese Fristen .
Würde es dann heißen wen wir ausziehen uns an die Fristen gehalten haben wir net Endrenovieren müssen ?
Sorry ich bekomme heute die Augen nicht richtig auf
Würde es dann heißen wen wir ausziehen uns an die Fristen gehalten haben wir net Endrenovieren müssen ?
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Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
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Re: Endrenovierung
Die Fristen sind nichtig, damit gilt die gesetzliche Regelung
Der Vermieter hat den Zustand der Mietsache zu erhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Der Vermieter hat den Zustand der Mietsache zu erhalten.
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Re: Endrenovierung
Das heißt wen wir ausziehen und Wohnung ist noch Top brauchen wir den Pinsel net schwingen ?
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Re: Endrenovierung
Auch wenn die Wohnung nicht top ist. Ihr braucht auch die Zwischenrenovierungen nicht. Das ist ungesetzlich und damit Aufgabe des Vermieters.
Salvatorische Klausel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel
Salvatorische Klausel.
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Re: Endrenovierung
Ich hab das jetzt so verstanden , machen wir es net und Vermieter streicht müssen wir ein Teil der Kosten tragen Oder ?
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Re: Endrenovierung
Nee, muss der Vermieter zahlen. Machst du es, dann muss der Vermieter dir noch was rausrücken.
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Re: Endrenovierung
Echt jetzt , na das ist ja klasse.
Wir haben zwar ein Protokoll bekommen bei Wohnungsübergabe aber wie gesagt im Mietvertrag steht nix drin
Wir haben zwar ein Protokoll bekommen bei Wohnungsübergabe aber wie gesagt im Mietvertrag steht nix drin
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Re: Endrenovierung
Das wäre eine Forderung, der sie nicht nachkommen muss.Rundrum Rauhfaser weiss.
Wenn sie helle Wände hinterlässt, dann dürfte das reichen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Endrenovierung
Habt ihr euch in dem Protokoll verpflichtet die Renovierung zu übernehmen?Seti hat geschrieben:Echt jetzt , na das ist ja klasse.
Wir haben zwar ein Protokoll bekommen bei Wohnungsübergabe aber wie gesagt im Mietvertrag steht nix drin
Schreib mal bitte den genauen Wortlaut.
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Re: Endrenovierung
Übergabeprotokoll
Die Wohnung.... , wird heute an Mieter übergeben.
Die Wohnung wird in frisch renoviertem Zustand übergeben. Sämlichte Decken und Wände wurden neu tapiert und gestrichen.
Der Fußboden in der gesamten Wohnung ( mit Ausnehme Bad, Küche und Vorratsraum ) wurden mit einem neuen Laminatboden ausgestattet.
Der Mieter erhält folgende Schlüssel.
Mieter Vermieter
Die Wohnung.... , wird heute an Mieter übergeben.
Die Wohnung wird in frisch renoviertem Zustand übergeben. Sämlichte Decken und Wände wurden neu tapiert und gestrichen.
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Re: Endrenovierung
Das heißt für mich der Vermieter bestätigt, ihr habt eine komplett Renovierung durchgeführt.
Jetzt benötigen wir nach den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag.
Wenn sich herausstellt, ihr wart zur Renovierung nicht verpflichtet, dann könnt ihr den Vermieter zur Kasse bitten.
Jetzt benötigen wir nach den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag.
Wenn sich herausstellt, ihr wart zur Renovierung nicht verpflichtet, dann könnt ihr den Vermieter zur Kasse bitten.
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Re: Endrenovierung
Ich scann das Ding mal ein.
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Re: Endrenovierung
Günter hat geschrieben:Das heißt für mich der Vermieter bestätigt, ihr habt eine komplett Renovierung durchgeführt.
Jetzt benötigen wir nach den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag.
Wenn sich herausstellt, ihr wart zur Renovierung nicht verpflichtet, dann könnt ihr den Vermieter zur Kasse bitten.
Die Renovierung hat der Vormieter übernommen. Das Übergabe Protokoll wurde überreicht beim unterschreiben des Mietvertrags. Also beim Einzug.
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Re: Endrenovierung
Ach sorry, ich blöd
Ihr habt eine renovierte Wohnung übergeben bekommen. Ich war jetzt auf die alte Wohnung beim Auszug fixiert.
Ihr habt eine renovierte Wohnung übergeben bekommen. Ich war jetzt auf die alte Wohnung beim Auszug fixiert.
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Re: Endrenovierung
Genau jetzt hast Du's.Is doch nicht schlimm wir sind alle bloss Menschen
Das wir auch eine renovierte Wohnung beim Auszug übergeben müssen steht nirgends :mrgreen:
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