Quelle: 2.Link VDK.deDenn auch trotz einer geringeren Leistungsfähigkeit können sie im Zusammenleben mit anderen Personen einen eigenen Haushalt führen, so dass ihnen in der Regel eine ungekürzte Sozialhilfe zusteht, urteilte am Mittwoch, 23. Juli 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in drei Fällen (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R).
Habe in der SoVD-Zeitung Seite 2 Recht auf volle Grundsicherung und hier darüber gelesen. Das wäre vielleicht interessant für einige Leser hier.
Währe da nicht ein Überprüfungsantrag angesagt oder gehöre ich nicht zu diesen Kreis der Behinderten? Wobei bekomme ja rückwirkend ab 1.1. EM-Rente würde sich wohl eh nicht lohnen. Andererseits 17 % wegen Merkz. "G" wäre auch höher.